Polizei sei Ländersache, heißt es im Grundgesetz. Diese Regel wird im Mai 50 Jahre alt. Sie hat einen ungewöhnlich schnellen Alterungsprozeß durchgemacht und gilt heute nicht mehr viel. Die Grundlagen für die Polizeien des Bundes wurden bereits im Nachkriegsjahrzehnt gelegt. Nach einem massiven Ausbau in den 70er Jahren folgte ein kontinuierliches Wachstum und schließlich in den 90er Jahren ein neuer Schub. Dieser Ausbau war aber keineswegs das notwendige Ergebnis von Sachzwängen, er war politisch gewollt. Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen →
The Federal Bureau of Criminal Investigation by Hartmut Aden
The article describes the development of the Federal Bureau of Criminal Investigation (BKA): Its initial function as a technology and information center continued to grow. And the agency achieved greater importance since the 70’s as a central investigating body. New patterns of cooperation such as Schengen and Europol have given new meaning to the role of the BKA of an intermediary body linking national activities with other international policing agencies. Summaries weiterlesen →
03.11.: In Hessen beginnt ein unbefristeter Modellversuch, der jugendliche Straftäter schneller vor Gericht bringen soll. Das vom hessischen Justizminister Rupert von Plottnitz (Bündnis 90/Die Grünen) angeregte Programm soll Jugendlichen den „Zusammenhang zwischen Tat und Strafe klarmachen“; es bleibt zunächst auf Wiesbaden beschränkt.
04.11.: Die Hamburger Polizei hat einen Schwan wegen Störung des Straßenverkehrs festgenommen. Das Tier war auf einer befahrenen Straße gelaufen und wurde nach einer Nacht in der Zelle dem Schwanenvater übergeben.
06.11.: Die strafrechtliche Aufarbeitung des DDR-Unrechts ist laut Berlins Justizsenator Erhart Körting (SPD) beinahe abgeschlossen. Bis zum 30.9.1999 wird die Staatsanwaltschaft 2 aufgelöst. Die zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (Zerv) soll bereits ab Ende 1998 aufgelöst werden. Zerv und Staatsanwaltschaft 2 haben bis August 1998 22.500 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 877 Beschuldigte wurden angeklagt, 211 Personen verurteilt und 22 Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt.
Aus Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia und seine Inhaftierung in der Türkei haben KurdInnen am 17. Februar 1999 versucht, das israelische Konsulat in Berlin zu besetzen. Vier TeilnehmerInnen dieser Aktion wurden dabei von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Obwohl die Ereignisse selbst nach wie vor nur in Umrissen bekannt sind, muß sich auch ein Informationsdienst wie Bürgerrechte & Polizei in dieser Sache zu Wort melden. Wir können dabei nur Fragen stellen – allerdings sehr dringliche und Konsequenzen anmahnende.
Eine Kurdin und drei Kurden kamen am 17. Februar 1999 ums Leben. Sie wurden von zwei israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren primär beobachtend zugegen. Das Ereignis ist nur in den Bruta facta geklärt, nicht in seinem Hergang. Trotz vieler richtiger Fragen in der seriösen Presse und trotz der Fragen, die vor allem die Anwälte der inhaftierten KurdInnen gestellt haben, besteht die Gefahr, daß bald anläßlich neuer Ereignisse die nötige Aufklärung und die nötigen Konsequenzen bestenfalls auf die lange Bank geschoben werden – bis sich nur noch ExpertInnen darum kümmern und sich der Ereignisse erinnern. Im schlimmeren, aber nicht unwahrscheinlichen Falle wird die mögliche Aufklärung versäumt und bestehen die Konsequenzen allein darin, kurdische Flüchtlinge hinfort noch schneller abzuschieben, Demonstrationen möglichst nicht zuzulassen, das Polizeirecht zu veschärfen oder – da dieses de lege lata vollkommen ausreicht – verschärft zu interpretieren u.ä.m. Todesschüsse auf KurdInnen – Aufklärung ist dringend geboten weiterlesen →
Im Dezember 1996 setzte der Europäische Rat (ER), die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, eine Hochrangige Gruppe ein, die in nur vier Monaten einen EU-Aktionsplan „zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ zusammenschusterte.[1] Der Plan enthält 15 Leitlinien, 30 Empfehlungen und einen detaillierten Zeitplan. Im Juni 1997 wurde nicht nur der Amsterdamer Vertrag unterzeichnet, sondern en passant auch der Aktionsplan gebilligt, der seitdem Punkt für Punkt umgesetzt wird – vorbei an Parlamenten und der Öffentlichkeit.
Ein erster Sachstandsbericht, der dem ER im Mai 1998 vom britischen Ratsvorsitz vorgelegt wurde,[2] bietet eine günstige Grundlage für eine kritische Analyse. Diese wird sich aus Gründen der Übersichtlichkeit und Prägnanz auf einige der wichtigsten Maßnahmen beschränken. EU-Aktionsplan gegen OK – Eine polizeiliche Wunschliste wird erfüllt weiterlesen →
Wie offen darf die Ausbildung von PolizeibeamtInnen sein? Diese alte Frage stellt sich derzeit erneut. Mit der Einführung der „zweigeteilten Laufbahn“ wird der mittlere Dienst, der bisher ausschließlich polizeiintern beschult wurde, abgeschafft. PolizeibeamtInnen werden in Zukunft alle mindestens dem gehobenen Dienst angehören. Die Fachhochschulausbildung wird damit zur Regel. Unterstützt von der Innenministerkonferenz machen sich die Polizeiführungen nun für eigene, interne Fachhochschulen stark, die ihren Einfluß auf die Ausbildung der neuen BeamtInnen sichern.
Wer derzeit in Berlin den gehobenen Polizeidienst anstrebt, wird an zwei Institutionen unterrichtet: Der theoretische Teil der Ausbildung findet an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) statt. In dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres unterliegt, werden – allerdings in strikt getrennten Fachbereichen – auch AnwärterInnen für den gehobenen Dienst in der Rechtspflege, im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst und in der Finanzverwaltung ausgebildet. Der praktische Teil dagegen wird an der Landespolizeischule durchgeführt, die dem Polizeipräsidenten untersteht. Zurück zur Abschottung? Die Zukunft der polizeilichen Fachhochschulausbildung weiterlesen →
Der Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei ist eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung. Wegen seiner Gefährlichkeit ist der Schußwaffengebrauch besonderen rechtlichen Regulierungen unterworfen. Über deren Wirkungen und die Realität polizeilichen Schießens geben die amtlichen Statistiken jedoch nur unzureichend Auskunft.
Die Polizeigesetze bzw. die Gesetze über die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlauben den Einsatz von Schußwaffen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den Formulierungen des „Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“, an denen sich die einzelnen (Landes-)Gesetze orientieren, ist der polizeiliche Gebrauch von Schußwaffen grundsätzlich nur erlaubt, wenn andere Formen des unmittelbaren Zwangs nicht zum Erfolg geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Auf Personen zu schießen, ist nur dann zulässig,[1]Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht weiterlesen →
Das schweizerische Polizeisystem ist mehr noch als das der BRD ein föderalistisches. Eine größere Rolle spielte der Bund traditionell nur beim Staatsschutz, der politischen Polizei, die in einer Abstimmung im Juni 1998 bestätigt wurde. Seit Anfang der 90er Jahre strickt das Justizministerium (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – EJPD) an einer weitreichenden Zentralisierung, bei der die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste (ZSD) eine hervorgehobene Bedeutung haben. Schweizer PolizistInnen liebäugeln mit der Idee eines Bundeskriminalamtes.
Der 1989 von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ins Rollen gebrachte Skandal um die Akten der politischen Polizei, der Fichenskandal, bildet eine Wasserscheide in der Entwicklung der schweizerischen Polizei. Unter den zu diesem Zeitpunkt existierenden Polizei- bzw. Strafverfolgungsinstitutionen des Bundes war die Bundesanwaltschaft (BA) die bedeutendste: Sie war und ist gleichzeitig Anklage- und Ermittlungsbehörde in allen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehenden Fällen (Straftaten von Mitgliedern der Bundesverwaltung, die meisten politischen Delikte, Falschgeld etc.) sowie für international und interkantonal bedeutsame Fälle von Drogenhandel. Ihr angegliedert war (und ist) die Bundespolizei (BUPO), die von der BA einerseits mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen betraut werden kann und andererseits als Zentrale des präventiven Staatsschutzes, anders ausgedrückt: der politischen Polizei, agiert. Vorbild BKA – Zentralisierung der Schweizerischen Kriminalpolizei weiterlesen →
Das 1972 beim BKA in Betrieb genommene Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder – kurz: INPOL – ist in die Jahre gekommen. Nach 27jähriger Dienstzeit rund um die Uhr soll es im nächsten Jahr durch ein modernes Datenbanksystem abgelöst werden. Dessen schlichte Bezeichnung INPOL-neu läßt die damit einhergehende Neustrukturierung des Datenbestandes und der Datenverarbeitung nicht erkennbar werden.
Als das aktuelle INPOL-System eingeführt wurde, galt es als technische Meisterleistung. Man hatte es geschafft, die teilweise bereits vorher existierenden und nur begrenzt kompatiblen EDV-Systeme der Länderpolizeien in einem gemeinsamen Datenverbund mit dem BKA zusammenzufassen. Seit den 70er Jahren wurde das System ständig ausgebaut. Insbesondere seit der Einführung der PIOS-Dateien (Personen – Institutionen – Objekte – Sachen) kamen immer neue Anwendungen, neue Dateien, mit unterschiedlichen Operationscodes und Erfassungsmasken hinzu. Eine Folge davon war, daß immer gleiche Grunddaten in verschiedenen Dateien wiederholt erfaßt wurden und die Fallbeschreibungen je nach Anwendung variierten. Inpol-neu – Folgen für den Datenschutz weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.