Rechtshilfeübereinkommen unterzeichnet

Nach über vier Jahren Verhandlungsdauer ist die EU-Konvention über Rechtshilfe in Strafsachen am 29. Mai unterzeichnet worden.[1] Nationale Vorbehalte zu einzelnen Regelungen, die die Verabschiedung noch auf der Ratstagung vom 27. März verhindert hatten, wurden zurückgezogen. Größere inhaltliche Veränderungen gab es dabei nicht mehr.

Die Unterzeichnung der Konvention verdeutlicht, wie sich der Rat die im Amsterdamer Vertrag vorgesehene Konsultation des Europäischen Parlaments (EP) vorstellt. Von den 64 Veränderungswünschen, die das EP im Februar vorgetragen hatte,[2] wurden neun – allesamt unbedeutende Formulierungsänderungen – aufgenommen. Die grundsätzlichen Forderungen, u.a. eine stärkere Berücksichtigung der Verteidigungsrechte, bügelte die Ratsarbeitsgruppe ab. Das EP hatte im August 1999 – während der Parlamentsferien – einen Entwurf zur Konsultation erhalten, war im Dezember über weitere Änderungen informiert und immer wieder zur Eile gedrängt worden. Zu den inzwischen vorgenommenen Veränderungen am Vertragstext wird es nicht mehr konsultiert.

(Heiner Busch)

[1]      in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 197 v. 12.7.2000, S. 1-23
[2]     Bericht Di Pietro: A5-19/2000 v. 31.1.2000, angenommen am 17.2.2000