Welche „Bestrebung“ zum Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder der Landesämter (LfV) wird, ist das Ergebnis einer politischen Entscheidung, die die Amtsleiter in Abstimmung mit dem Bundesminister des Inneren treffen. Eine Konsequenz dieser Entscheidung kann darin bestehen, dass die betreffende Organisation auch im Verfassungsschutzbericht erwähnt und „analysiert“ wird.
Der neueste Verfassungsschutzbericht des Bundes bietet tatsächlich etwas Neues. Erstmals werden die JungdemokratInnen/Junge Linke (JD/JL) unter der Rubrik Linksextremismus eigens aufgeführt. „Die nach eigener Einschätzung ‚radikaldemokratische‘ Organisation“, so heißt es da, habe sich „zu einem ständigen Partner von Linksextremisten in Aktionsbündnissen, aber auch bei militanten Störungen staatlicher Veranstaltungen“ entwickelt. Was das nunmehr von einem sozialdemokratischen Innenminister kontrollierte Schlapphut-Bundesamt dazu bewegt hat, die JD/JL in seinem Bericht aufzuführen, können wir nur erahnen. Eine politische Richtungsänderung – und das spricht durchaus für die Organisation – ist bei den jungen Linken nicht zu erkennen. Dem BfV dürfte vor allem die Störung einer ganz bestimmten, hochnotpeinlichen „staatlichen Veranstaltung“, nämlich des Rekrutengelöbnisses am 20. Juli 1999 im Berliner Bendlerblock, aufgestoßen sein. Die zum Schwure angetretenen Jungsoldaten wurden seinerzeit nicht nur mit Transparenten, sondern mit der Nacktheit ihrer TrägerInnen überrascht.
Den konfusen und mit Zitaten wirr bestückten BfV-Bericht könnte man belächeln, wenn er nicht habhafte Konsequenzen für die Organisation hätte. Dieser drohen nach der Verrufserklärung der Entzug von Fördergeldern und damit massive finanzielle Einbrüche.
(Heiner Busch)