Verbindungsdaten

Die Innen- und Justizminister der EU konnten auf ihrer Sitzung am 2. Dezember 2004 noch keine Einigung über den geplanten Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten erzielen. Am eigentlichen Anliegen aber, nämlich der längerfristigen Speicherung sämtlicher Teilnehmer-, Verkehrs- und Standortdaten von Telekommunikationsnutzern hält der Rat aber weiter fest.

Mit dem Rahmenbeschluss sollen alle Informationen erfasst werden, die zur Rückverfolgung und Identifizierung einer Kommunikationsquelle erforderlich sind: Einzelheiten zur Person, Kontaktinformationen zur Identifizierung der abonnierten Dienste, Daten über den Zeitpunkt und die Dauer eines Gespräches, über dessen Leitweg und Bestimmungsziel, über das Endgerät sowie über dessen räumlichen Standort zu Beginn und während eines Telekommunikationsvorgangs.

Bislang soll der Zugriff auf diese Daten nur der justiziellen Zusammenarbeit dienen.[1] Unter anderem Schweden wünscht jedoch die Einbeziehung auch der bloß polizeilichen Zusammenarbeit. Die zuständige Ratsarbeitsgruppe will nun einen Kompromiss, der eine Verwendung der Daten für polizeiliche Zwecke zumindest nicht ausschließt. Deutsch­land optierte dabei für eine Beschränkung auf schwere Straftaten, die Mehrheit der Mitgliedstaaten will dagegen eine Verwendung für sämtliche Straftaten zulassen. Und schließlich debattiert die Arbeitsgruppe darüber, wie lange die Provider die Daten zu speichern haben. Die Vorschläge reichen von mindestens sechs bis zu 48 Monaten. Bislang war eine Höchstspeicherungsdauer von 36 Monaten vorgesehen.

(Mark Holzberger)

[1]      Ratsdok. 6566/05 v. 24.2.2005