Informationsaustausch zu terroristischen Straftaten

Bereits im September 2005 hat der Rat einen Beschluss über „Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten“ angenommen.[1] Danach sollen die Mitgliedstaaten jeweils eine spezialisierte (Polizei-)Dienststelle und eine Eurojust-Anlaufstelle benennen, die zu allen Informationen über polizeiliche Ermittlungen resp. Strafverfahren und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten Zugang haben und „zumindest die … erfassten Informationen“ an Europol bzw. Eurojust weiterleiten. Ziel ist es, die beiden EU-Zentralstellen über „alle Phasen“ der jeweiligen Verfahren zu informieren, insbesondere über die Identität der betreffenden Person oder Organisation, die ihr vorgewor­fene Straftat, die Verbindung zu anderen Fällen, den Einsatz von Kommunikationsmitteln und den etwaigen Besitz von Massenvernichtungswaffen.

Die Mitgliedstaaten tauschen darüber hinaus untereinander „alle relevanten Informationen“ aus. Ausgenommen bleiben lediglich solche Informationen, deren Übermittlung die nationale Sicherheit, laufende Ermittlungsverfahren oder „spezifische nachrichtendienstliche Tätigkeiten“ gefährden würde.

(Mark Holzberger)

[1]      ABl. EG L 253 v. 29.9.2005, S. 22 ff.