SIS II, VIS, Eurodac

Im November 2005 präsentierte die Kommission eine Mitteilung „über die Verbesserung der Effizienz der europäischen Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres und die Steigerung ihrer Interoperabilität sowie der Synergien zwischen ihnen“.[1] Im Mittelpunkt dieser Mitteilung stehen das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das geplante Visa-Informationssystem (VIS) sowie Eurodac. Bei diesen Systemen sieht die Kommission folgende Mängel: Es sei nicht möglich, asyl-, einwanderungs- und visabezogene Daten für die Belange der inneren Sicherheit zu nutzen. Die Überwachung der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen sei unvollständig. Die Einführung biometrischer Pässe und Ausweise verbessere zwar die Identifizierung von EU-Bürge­rInnen; diese seien aber auf EU-Ebene nicht registriert.

Entsprechend der Diagnose fallen auch die Vorschläge der Kommission für eine effektivere Nutzung dieser Datensysteme aus: kohärentere Datenkategorien zwischen SIS II, VIS und Eurodac; Abfragemöglichkeit nach biometrischen Merkmalen für das SIS II; umfassenderer Zugang der Asyl-, Einwanderungs- und Sicherheitsbehörden zum VIS und SIS II. In der weiteren Entwicklung schweben der Kommission ferner die Einrichtung eines Erfassungssystems für Ein- und Ausreisen und der Aufbau eines EU-Registers für Pässe und Personalausweise vor.

(Mark Holzberger)

[1]      KOM(2005) 597 v. 24.11.2005 = Ratsdok. 15122/05 v. 29.11.2005; siehe ferner den Kommissionsvorschlag für einen Ratsbeschluss „über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informa­tionssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten, KOM(2005) 600 v. 24.11.2005 = Ratsdok. 15142/05 v. 30.11.2005