Durchsetzung des Schulzwangs in Bayern

Im Rahmen ihres Schulschwänzerprogramms griff die bayerische Polizei im vergangenen Schuljahr insgesamt 1.779 SchülerInnen auf.[1] Das sind geringfügig weniger als im Schuljahr 2004/2005. Einstmals ein Pilotprojekt der Nürnberger Polizei,[2] gilt die Schulschwänzerinitiative heute in ganz Bayern als wichtiges Standbein der Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität: „Mancher Jugendlicher muss eben notfalls von einer Polizeistreife wieder auf Kurs gebracht werden,“ weiß Dr. Günther Beckstein, bayerischer Staatsminister des Innern.[3]

Die Polizei vollzieht einerseits auf Antrag der zuständigen Schulbehörde „Vorführungen“. Das bedeutet, dass nach in der Regel zehn unentschuldigten Fehltagen SchülerInnen von einem/einer (Jugend‑)Beam­tIn – auf Anforderung der Schule in Uniform – der Schule „überstellt“ werden. Mit 1.465 Fällen ist die Zahl im Vergleich zum Vorschuljahr (1.562) leicht gesunken. Andererseits wird die Polizei eigeninitiativ tätig und führt Kontrollen insbesondere an bekannten Treffpunkten Jugendlicher durch. Die BeamtInnen in Zivilkleidung sprechen „Verdächtige“ an und überprüfen telefonisch ihre Angaben. Mit 314 Fundfällen ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (289) leicht gestiegen.

Vorgesehen ist, dass die SchülerInnen in das Sekretariat der Schule gebracht werden, sie dürfen jedoch auch vor der Klassenzimmertür dem zuständigen Lehrpersonal übergeben werden – der untersagten Übergabe im Klassenzimmer dürfte dies in der Praxis sehr nahe kommen.

Die Rechtsgrundlage für den Polizeieinsatz findet sich im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Gemäß diesem begehen Schulpflichtige, die am Unterricht oder an verbindlichen Schulveranstaltungen vorsätzlich nicht teilnehmen, eine Ordnungswidrigkeit.

(Hannah Noesselt)

[1]      www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/311.php
[2]     www.sicherheitspakt.nuernberg.de/download/schulschwaenzer_kurz.pdf
[3]     www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/311.php