Seit Oktober 2006 gibt es im süddeutschen Freistaat eine neue Datei, betitelt HEADS, die die bayerische, aber auch die bundesdeutsche Bevölkerung zukünftig besser vor Sexualstraftaten schützen soll. HEADS steht für „Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter“.[1] Erfasst werden Personen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Tötungsdelikten mit sexuellen Tatmotiven oder unklarem Motiv verurteilt und zudem von der Staatsanwaltschaft als RisikoprobandInnen eingestuft worden sind. Zu einer solchen Einstufung kann es kommen, wenn (1) eine Person, die aus der Haft entlassen werden soll, ohne in den Bereich der Sicherungsverwahrung zu fallen, weiterhin als rückfallgefährdet gilt oder (2) eine Person vorzeitig aus der Haft entlassen wurde und erneut auffällig geworden ist.
Während früher die Staatsanwaltschaft die Polizeidirektionen direkt benachrichtigte,[2] wurde mit der „Zentralstelle HEADS“ beim Polizeipräsidium München eine Einrichtung geschaffen, die die relevanten Daten bayernweit systematisch erfassen und die zuständigen Direktionen informieren soll. Ziel ist es, das Bewegungsbild der Registrierten nachvollziehbar zu machen und gegebenenfalls „eine auf den Einzelfall bezogene Überwachung“ sicherzustellen. Neben der Polizei sollen Jugendämter, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe und Kreisverwaltungsreferate im Rahmen von „Runden Tischen“ besser in den Informationsaustausch und die Konzipierung von Maßnahmen eingebunden werden.[3]
Um den Schutz der ehemaligen Häftlinge geht es bei HEADS nicht: „Ich darf dabei an dieser Stelle vorwegschicken, dass nicht nur Opferschutz vor Täterschutz geht, sondern dass dann auch Fragen des Datenschutzes zurückgestellt werden müssen, wenn es bei Sexualstraftaten um den Schutz von Opfern geht“, so der Staatsekretär des Innern, Georg Schmidt.[4]
(beide: Hanna Noesselt)