Rede der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 10.9.2011 in Berlin

Seit Mitte letzten Monats wissen wir Bescheid: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von Ende 2001, das 2006 als Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erneuert wurde, soll wieder verlängert werden.

  • Die Geheimdienste sollen weiterhin Daten von Fluggesellschaften und nun auch von internationalen Reservierungssystemen abfragen dürfen.
  • Sie sollen wie bisher Kontendaten bei Banken erhalten – und werden es nun leichter haben.
  • Sie dürfen sich an den Stammdaten beim Bundessteueramt bedienen und erfahren auf diese Weise problemlos, wer wo ein Konto hat.
  • Und sie können auch in Zukunft Bestands- und Verkehrsdaten bei Telekommunikationsfirmen abfragen. Sie werden also von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, wenn diese denn tatsächlich umgesetzt wird.

Verzichten will die Bundesregierung nur auf jene Befugnisse, die ihre Schlapphüte ohnehin nicht gebraucht haben. Und weil’s schöner aussieht, garniert man das Ganze mit ein wenig rechtsstaatlichem Jargon.

Die erweiterten Befugnisse der Dienste wurden Ende 2001 in aller Hast eingeführt. Im Oktober 2001 hat der damalige SPD-Bundesinnenminister Schily seinen Otto-Katalog aufgetischt. Der kleine grüne Koalitionspartner durfte einige Retuschen anbringen und dafür sorgen, dass die neuen Vollmachten der Geheimen auf fünf Jahre befristet wurden. Noch vor Weihnachten 2001 hatte das Parlament sein Ja-Wort gegeben. 2006 folgte die erste Verlängerung unter einer großen und nun eine zweite unter einer christlich-liberalen Koalition.

Das alles kann uns kaum verwundern: Schon lange vor dem 11. September 2001 bestand diese ganz große Koalition der Inneren Sicherheit, die seitdem als Koalition der Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzgeber auftritt. Schon lange vor dem 11. September produzierte sie Sicherheitsgesetze, führte kleine und große Lauschangriffe ein, legalisierte verdeckte Ermittlungen, sorgte dafür, dass Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz ausgebaut wurden und ermöglichte, dass die Geheimdienste, die Kinder des kalten Krieges, auch nach dessen Ende weiterwursteln durften.

  • Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 bewirkte, dass der Motor der Sicherheitsgesetzgebung nicht zum Stillstand kam – weder in der BRD noch auf EU-Ebene.
  • Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 ermöglichte, dass die ohnehin angeschlagene Trennung von Polizei und Geheimdiensten umdefiniert wurde in eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit – zum Beispiel in Institutionen wie dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum.
  • Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 legitimierte den Aufbau neuer Datenbanken – wie der Anti-Terror-Datei auf nationaler Ebene oder den diversen Datenbanken auf Ebene der EU.
  • Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 erlaubte den Aufstieg der Biometrie als neuer Identifikationstechnologie – in unseren Pässen und Ausweisen, aber auch in Datenbanken wie dem Schengener und dem Visa-Informationssystem der EU.
  • Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 führte auch dazu, dass die Trennung von Innen- und Außenpolitik, von Polizei und Militär verschwimmt. Das Militär handelt im Staatsinnern als Sicherheitsinstitution und die
  • Polizeien agieren im Ausland oft an der Seite des Militärs. Kriege werden als Polizeiaktionen mit anderen Mitteln verkauft.
  • Und schließlich legitimierte die Terrorismusbekämpfung seit 2001 Entführungen nach Guantanamo und in andere Geheimgefängnisse, die nicht nur auf das Konto der CIA gehen. Die Beteiligung europäischer Geheimdienste ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt.

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wie auch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz sind also Details einer langen Kette von Veränderungen, aus denen sich allerdings einiges lernen lässt:

  • Wenn neue polizeiliche oder geheimdienstliche Vollmachten erst einmal eingeführt sind, bleiben sie erhalten.
  • Wer auf Regierungen und etablierte Parteien setzt, wer darauf hofft, dass die nächste Koalition Fehler und Auswüchse korrigieren würde, hofft vergebens.
  • Was sich hierzulande nicht durchsetzen lässt, wird über den Umweg des G8 oder der Europäischen Union eingeführt.
  • Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Der Widerstand gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten muss sich ebenso grenzüberschreitend organisieren, wie es die Macherinnen und Macher von Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzen tun: Gegen die Militarisierung des EU-Grenzregimes, gegen die Überwachung und Kontrolle digitaler Kommunikation, gegen die ausufernden polizeilichen Datenhalden, die zusehends international getauscht werden.
  • Kämpfen wir also international für unsere Rechte, für eine wirklich demokratische Gesellschaft. Mit datenschutzrechtlichen Brotkrümeln lassen wir uns nicht mehr abspeisen!

Beitragsbild: Ingo Jürgensmann, CC-BY-SA