Seit Mitte letzten Monats wissen wir Bescheid: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von Ende 2001, das 2006 als Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erneuert wurde, soll wieder verlängert werden.
- Die Geheimdienste sollen weiterhin Daten von Fluggesellschaften und nun auch von internationalen Reservierungssystemen abfragen dürfen.
- Sie sollen wie bisher Kontendaten bei Banken erhalten – und werden es nun leichter haben.
- Sie dürfen sich an den Stammdaten beim Bundessteueramt bedienen und erfahren auf diese Weise problemlos, wer wo ein Konto hat.
- Und sie können auch in Zukunft Bestands- und Verkehrsdaten bei Telekommunikationsfirmen abfragen. Sie werden also von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, wenn diese denn tatsächlich umgesetzt wird.