Schlagwort-Archive: Terrorismusbekämpfungsgesetz

Rede der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 10.9.2011 in Berlin

Seit Mitte letzten Monats wissen wir Bescheid: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von Ende 2001, das 2006 als Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erneuert wurde, soll wieder verlängert werden.

  • Die Geheimdienste sollen weiterhin Daten von Fluggesellschaften und nun auch von internationalen Reservierungssystemen abfragen dürfen.
  • Sie sollen wie bisher Kontendaten bei Banken erhalten – und werden es nun leichter haben.
  • Sie dürfen sich an den Stammdaten beim Bundessteueramt bedienen und erfahren auf diese Weise problemlos, wer wo ein Konto hat.
  • Und sie können auch in Zukunft Bestands- und Verkehrsdaten bei Telekommunikationsfirmen abfragen. Sie werden also von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, wenn diese denn tatsächlich umgesetzt wird.

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Biometrische Identifizierungssysteme – Auf dem Weg zur automatischen Überwachung

von Martina Kant und Heiner Busch

In Ausweispapiere und Visa sollen biometrische Daten eingetragen werden. So sieht es das Anfang des Jahres in Kraft getretene „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ vor. Verfahren zur automatisierten Wiedererkennung körperlicher oder verhaltensspezifischer Merkmale haben nach dem 11. September verstärkt Konjunktur, obwohl keines der Systeme bisher technisch ausgereift ist.

Personen anhand unveränderlicher körperlicher Merkmale zu identifizieren, gehört seit langem zum Geschäft der Polizeibehörden. Die Vermessung von Körper und Kopf, die Anthropometrie bzw. Bertillonage (benannt nach ihrem Erfinder, dem französischen Arzt Auguste Bertillon), bildete die Grundlage der ersten Messkartenzentralen, die diverse europäische Polizeien seit den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts aufbauten. Nur dreißig Jahre später begann die Daktyloskopie den Erkennungsdienst zu revolutionieren. Bereits 1925 verfügten alle Polizeien Europas über Fingerabdruckregister. Diktaturen leisteten sich den „Luxus“, nicht nur Verdächtige und Fremde, sondern gleich die gesamte Bevölkerung zu erfassen: Seit seiner Einführung unter Franco im Jahre 1940 enthält der spanische Personalausweis einen Fingerabdruck.

Im Unterschied zu diesen traditionellen Techniken der Identifizierung geht es bei biometrischen Verfahren um eine automatische Wiedererkennung. Die Identifizierung besorgt nicht mehr ein menschlicher Kontrolleur, der z.B. das Gesicht einer vor ihm stehenden Person mit dem Bild auf dem Ausweis oder dem Fahndungsfoto vergleicht, sondern ein Computer. Biometrische Identifizierungssysteme – Auf dem Weg zur automatischen Überwachung weiterlesen