Berlin-Friedrichshain: massenhafte Kontrollen

Tom Jennissen

Seit Januar müssen sich AnwohnerInnen und BesucherInnen des alternativ geprägten Nordkiezes rund um die Rigaer Straße im Berliner Stadtteil Friedrichshain vermehrt auf willkürliche Personalienkontrollen einstellen. Nach einigen umstrittenen Einsätzen weitete die Polizei ihre Praxis aus, dort anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen.

Anders als im Hamburger „Gefahrengebiet“, das mittlerweile samt seiner Rechtsgrundlage vom dortigen Oberverwaltungsgericht als verfassungswidrig erachtet wurde,[1] stützen sich die Kontrollen in Berlin auf die allgemeine polizeirechtliche Regelung zur Identitätsfeststellung. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), dessen Regelung sich so oder so ähnlich auch in den anderen Landespolizeigesetzen finden lässt, darf die Polizei die Identität einer Person u.a. dann feststellen, wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben. In der Berliner Praxis legt die Polizei bestimmte Orte fest, die sie als „kriminalitätsbelastet“ erachtet und stellt das generelle Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen fest. Das Verfahren für eine derartige Festlegung ist rein behördenintern und enthält keinerlei parlamentarische oder richterliche Beteiligung. Lage und Anzahl der Orte, an denen die Polizei neben der Identitätsfeststellung auch Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen darf, werden geheim gehalten – vorgeblich, um betroffene AnwohnerInnen nicht zu stigmatisieren.[2] Bekannt gegeben wurde bislang lediglich, dass berlinweit im September vergangenen Jahres 21 Orte als „kriminalitätsbelastet“ eingestuft waren.[3]

Auch im vorliegenden Fall ist bislang lediglich bekannt, dass ein größerer Teil des Nordkiezes irgendwann im Jahr 2015 zum „kriminalitätsbelasteten Ort“ erklärt wurde, nicht jedoch, wo dieser genau liegt und wie groß er ist. Nach vorsichtigen Schätzungen, die auf Berichten von Betroffenen beruhen, dürfte sich dieser „Ort“ auf ein Wohngebiet erstrecken, in dem mehrere tausend Menschen leben und in dem mindestens zwei U-Bahnhöfe liegen. Allein zwischen dem 13. Januar und dem 29. Februar 2016 führte die Polizei in der Gegend 1.883 Identitätsfeststellungen durch, im Schnitt also ca. 40 pro Tag.[4]

Mittlerweile wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage mit dem Ziel erhoben, die Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage und der polizeilichen Praxis sowie die Rechtswidrigkeit der Speicherung der erhobenen persönlichen Daten im polizeilichen Dateisystem POLIKS festzustellen.

[1]      OVG Hamburg, Urteil vom 13. Mai 2015 – 4 Bf 226/12
[2]     Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 17/18089 v. 9.3.2016
[3]     Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 17/17078 v. 12.10.2016
[4]     Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 17/18089 v. 9.3.2016

Foto: Oliver Feldhaus

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