Archiv der Kategorie: CILIP 110

NSU und Staat – Verhinderte Aufklärung (Juni 2016)

NSU-Skandal vorbei – alles wieder beim Alten?

Veranstaltung zur Rolle des Inlandsgeheimdienstes im NSU-Komplex und zu den Grenzen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse

Die Bundesanwaltschaft reduziert den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) auf das einsame terroristische Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Das Oberlandesgericht München lehnt es ab, den V-Mann „Primus“ als Zeugen zu laden.

Vier Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU befassen sich zwar – immer noch und wieder – parlamentarische Untersuchungsausschüsse mit diesem Komplex und insbesondere mit der Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der die Aufklärung nach wie vor behindert. Das neue Verfassungsschutzgesetz und die großzügigen Personalaufstockungen zeigen, dass das BfV seine Legitimationskrise längst überwunden hat.

Montag, 19. September 2016, 19.00 in der K 9, Kinzigstrasse 9, Berlin-Friedrichshain

Die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP widmet ihre aktuelle Ausgabe diesem Thema. Was tun, damit nicht alles beim Alten bleibt und die Debatte um die Morde und Anschläge des NSU nicht einfach so versandet wie viele Skandale zuvor?

Heike Kleffner, Journalistin und Referentin der Linksfraktion im Untersuchungsausschuss des Bundestages, berichtet über den Stand der parlamentarischen Aufklärung.

CILIP-Redakteur Heiner Busch beleuchtet die Entwicklung des Verfassungsschutzes seit dem November 2011.

Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.

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Ländersache NSU-Komplex: Die Aufklärung der Untersuchungsausschüsse

von Maximilian Pichl

Über vier Jahre nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wird die rechtsterroristische Mord- und Anschlagsserie aktuell durch fünf Untersuchungsausschüsse in den Ländern aufgearbeitet. Trotz Parteitaktik und einem mauernden Verfassungsschutz kommen neue Details ans Licht.

Der Münchner Strafprozess gegen Beate Zschäpe u.a. stand kurz vor Jahresende 2015 aufgrund der schriftlichen wie mündlichen Einlassungen der Hauptangeklagten sowie des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben erneut im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Fast zeitgleich setzte der Deutsche Bundestag den zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSU-Mordserie ein. Der Ausschuss soll u.a. ergründen, wie der NSU seine Opfer ausgewählt hat, ob und wenn ja wie die rechte Szene unterstützend bei den Taten mitwirkte und inwieweit die Sicherheitsbehörden mittels ihrer V-Leute von den Taten Kenntnis hatten. Ländersache NSU-Komplex: Die Aufklärung der Untersuchungsausschüsse weiterlesen

„Begrenztes Risiko“? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen

von Thomas Feltes

Beim Einsatz des im Fachjargon als „polizeilicher Reizstoff“ be­zeichneten Sprays als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt kommt es immer wieder zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Verletzungen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium verharmlost die Gefahr.

Nach dem Spiel des 1. FC Kaiserslautern (FCK) in Düsseldorf am 19. März 2016 betraten Fans in einem Regionalexpress ein unverschlossenes Dienstabteil und spielten über das Mikrofon Musik ab. Nach kurzer Zeit schloss der Zugbegleiter die Tür ab. Beim Eintreffen des Zuges im Kölner Hauptbahnhof versuchten sich PolizeibeamtInnen Zutritt zu dem Abteil zu verschaffen. Sie wollten zum Dienstabteil, um sich davon zu überzeugen, dass dieses wirklich abgeschlossen war. Die Situation eskalierte und die BeamtInnen begannen, Pfefferspray in das vollbesetzte Abteil zu sprühen. Fans verließen panikartig den Zug und wurden auf dem Bahnsteig erneut mit Pfefferspray und Schlagstöcken traktiert. „Begrenztes Risiko“? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen weiterlesen

Die Krise nutzen: Zur Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Unter­suchungs­ausschusses des Bundestages

von Gerd Wiegel

Im dritten Teil der ARD-Trilogie zum NSU sagt der smarte junge Verfassungsschützer zum aufrechten Thüringer Ermittler: „Ich bin überzeugt, die Ämter werden gestärkt aus dieser Sache hervorgehen.“[1] Sicher, das ist Fiktion. Allerdings ist es durchaus wahrscheinlich, dass bereits im Winter 2011 und Frühjahr 2012 die Überzeugung im Sicherheitsapparat vorherrschte, man werde die Krise für sich zu nutzen wissen.

Viereinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU muss man jedenfalls feststellen, dass sich die Prognose des fiktiven Verfassungsschützers bewahrheitet hat. Die Ämter, die im Zentrum der Kritik standen und stehen – allen vorweg der Verfassungsschutz –, gehen deutlich gestärkt aus dem NSU-Skandal hervor. Dies gilt in jedem Fall für die materielle Ebene, d.h. die Frage von finanzieller Ausstattung und Ausweitung der Befugnisse. Beobachten lässt sich ein völliges Auseinanderfallen von öffentlichem Ansehen des Verfassungsschutzes und dem realen Einflussgewinn des Bundesamtes bei gleichzeitigem finanziellen und personellen Aufwuchs. Nicht nur die erwähnte ARD-Trilogie, sondern auch die zahlreichen Dokumentationen, Hintergrundartikel und Recherchen zum NSU-Komplex zeigen, dass dem Verfassungsschutz in der Öffentlichkeit so ziemlich jedes Verbrechen in diesem Zusammenhang zugetraut wird – von der bewussten Verhinderung der Festnahme des Trios, über die Kenntnisse des Aufenthaltes der drei und wahlweise auch ihrer Taten bis hin zur Liquidierung von ZeugInnen, die zur Aussage bereit sind. Die hierfür gesammelten und präsentierten Indizien, die sich bisher jedoch nicht handfest beweisen lassen, perlen am Amt ohne jede sichtbare Folge ab. Die Krise nutzen: Zur Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Unter­suchungs­ausschusses des Bundestages weiterlesen

Der NSU-Prozess: Wahrheitsfindung mit angezogener Handbremse

Interview mit Rechtsanwältin Antonia von der Behrens

Antonia von der Behrens ist eine der NebenklagevertreterInnen im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. „Die Hoffnung unserer MandantInnen, dass der Prozess eine weitere Aufklärung bringen würde, wurden enttäuscht“, sagt die Berliner Anwältin im Gespräch mit Martin Beck und Heiner Busch.

Ende Mai 2016 wird der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bei 286 Hauptverhandlungstagen angekommen sein. Mit einem Abschluss wird im Herbst dieses Jahres gerechnet. Sicher sei das aber nicht, sagt Antonia von der Behrens. Das Gericht mache keine Ansagen, was aus seiner Sicht an Beweisaufnahmen noch offen ist. Der NSU-Prozess: Wahrheitsfindung mit angezogener Handbremse weiterlesen

Verpolizeilichung des Strafrechts: Neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

von Elif Eralp

Mit einem Richtlinienvorschlag vom Dezember 2015 möchte die Europäische Kommission die geltenden EU-Vorschriften zur Strafbarkeit terroristischer Handlungen ausweiten.[1] Einmal mehr bleiben dabei Grundrechte außen vor.

Im Fokus sind vor allem ausländische terroristische KämpferInnen sowie in Drittländern an terroristischen Handlungen teilnehmende Reisende. Die Richtlinie, die die Mitgliedstaaten in ihr nationales Strafrecht umsetzen müssen, enthält Vorgaben, die aus grundrechtlicher Sicht höchst problematisch sind. Sie werden die nicht nur in Deutschland seit Jahren sichtbare Verpolizeilichung des Strafrechts weiter vorantreiben. Verpolizeilichung des Strafrechts: Neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung weiterlesen

Staatsräson versus Aufklärung: Der 2. Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU

von Heike Kleffner

Seit November 2015 tagt der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex im Bundestag. Die Erwartungen und die Fülle der Themen, mit denen sich das Gremium befassen sollte, waren und sind hoch. Denn im Mittelpunkt der offenen Fragen steht das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Die mediale und öffentliche Anteilnahme an der Arbeit der acht Abgeordneten unter dem Vorsitz von Clemens Binninger (CDU) und seiner Stellvertreterin Susann Rüthrich (SPD) ist bislang weitgehend ausgeblieben – ganz im Gegensatz zum ersten NSU-Untersuchungsaus­schuss des Bundestages, dessen Arbeit von Anfang an Gegenstand intensiver politischer, medialer und öffentlicher Debatten war.

Dabei zweifelt kaum jemand an der Notwendigkeit eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) München läuft zwar seit nunmehr drei Jahren und ist inzwischen weit fortgeschritten. Fünf parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) im Bund und in den Ländern sind abgeschlossen, und derzeit laufen sechs weitere.[1] Dennoch fehlen noch immer schlüssige Antworten auf die zentralen Fragen im NSU-Komplex: Staatsräson versus Aufklärung: Der 2. Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU weiterlesen

Immer schneller, immer mehr: Terrorismusbekämpfung in der EU

Die EU will nicht nur schärfere Strafbestimmungen zur Terrorismusbekämpfung. Die Anschläge in Paris und Brüssel seit Anfang 2015 sind der Katalysator für alle möglichen lang gehegten Wünsche. Hier eine (unvollständige) Übersicht.

  • Daten von Flugreisenden: Über Jahre hinweg hatte sich im Europäischen Parlament (EP) keine Mehrheit für die Erfassung von „Passenger Name Records“ (PNR) gefunden. Nach den Anschlägen in Paris im Januar 2015 machten EU-Kommission und Rat Druck. Nach der Richtlinie, die am 14. April 2016 vom EP und eine Woche später vom Rat verabschie­det wurde, müssen die Fluggesellschaften, den PNR-Zen­tral­stel­­len der Mitgliedstaaten bei allen Flügen in die und aus der EU PNR-Daten übermitteln. Die Mitgliedstaaten können zudem Daten über Reisende auf EU-internen Flügen verlangen. Die Informationen werden sechs Monate voll und danach weitere viereinhalb Jahre so gespeichert, dass die Identität der Person nicht mehr unmittelbar erkennbar ist. Der Anti-Terror-Koordinator der EU (ATK) drängt die Mitgliedstaaten zur schnellen Umsetzung der Richtlinie in ihr nationales Recht.[1]

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Der V-Mann Johann H.: Eine Spur führte zum Verfassungsschutz-Spitzel

von Kim Finke (LOTTA Magazin)

Mehr als zwei Jahrzehnte stand Johann H. auf der Gehaltsliste des Staates und mischte in zahlreichen Neonazi-Gruppen mit, teils in führender Position. Im Februar 2012 fiel dem Bundesamt für Verfassungsschutz seine Ähnlichkeit mit dem Phantombild des Bombenlegers aus der Kölner Probsteigasse auf.

Am 19. Januar 2001 war dort eine mit Schwarzpulver gefüllte Bombe explodiert, nachdem die Tochter der Inhaberfamilie eines Lebensmittelgeschäfts den Deckel einer im Laden zurückgelassenen Dose angehoben hatte. Die junge Frau wurde schwer verletzt. Wer die Sprengfalle in dem Laden deponierte, konnte mehr als zehn Jahre lang nicht ermittelt werden. Für die Kölner Polizei kam ein rassistisches Tatmotiv damals nicht in Betracht. Ebenso wenig wurden frühere gegen ausländische Familien gerichtete Sprengstoffanschläge in Köln in die Ermittlungen einbezogen – wie die am 22. Dezember 1992 vor der Wohnungstür einer türkischen Familie in Köln-Ehrenfeld deponierte Sprengfalle oder die beiden in Werkzeugen und Haushaltsgeräten versteckten TNT-Bomben im Frühjahr 1993.[1] Die Hintergründe des Probsteigassen-Anschlags blieben bis November 2011 unbekannt, erst dann bekannte sich der NSU in seinem „Paulchen-Panther“-Video zu der Tat. Zwei Monate später geriet der V-Mann Johann H. ins Visier. Ein Untersuchungsaus­schuss (PUA) des nordrhein-westfälischen Landtags versucht seit Sommer letzten Jahres die Hintergründe des Anschlags und die mögliche Beteiligung lokaler HelferInnen aufzuklären. Der V-Mann Johann H.: Eine Spur führte zum Verfassungsschutz-Spitzel weiterlesen

Redaktionsmitteilung

Am Anfang herrscht helle Aufregung und Bestürzung. Behörden versuchen zu vertuschen. Die Öffentlichkeit fordert Aufklärung. Verantwortliche werden gesucht und müssen gegebenenfalls zurücktreten. Es wird ein bisschen aufgeräumt, unter Umständen verabschiedet man das eine oder andere Gesetz, MinisterInnen geloben Besserung, das mediale Interesse erlahmt. Die Logik des politischen Skandals besteht darin, dass er vorbei geht und sich nichts Grundsätzliches ändert. In dieser Logik droht auch der NSU-Skandal zu verebben. Die Bundesanwaltschaft reduziert den „Nationalsozialistischen Untergrund“ auf das einsame terroristische Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Das Oberlandesgericht München lehnt es ab, den V-Mann „Primus“ als Zeugen zu laden. Viereinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU befassen sich zwar – immer noch und wieder – parlamentarische Untersuchungsausschüsse mit diesem Komplex und insbesondere mit der Rolle des Inlandsgeheimdienstes, der die Aufklärung nach wie vor behindert. Redaktionsmitteilung weiterlesen