Keine Polizeigewalt? Protest und Polizei beim Hamburger G20-Gipfel

von Heiner Busch und Matthias Monroy

Die PolizistInnen waren die Guten, die HeldInnen. Die Linksex­tre­mis­tInnen waren die Bösen. Die Schuldzuweisungen waren schnell gemacht und halten sich hartnäckig trotz aller Widersprüche. Eine (unvollständige) Nachlese der Gipfelwoche.[1]

„Sie sind verachtenswerte gewalttätige Extremisten, genauso wie Neonazis das sind und islamistische Terroristen“, verkündete Bundesinnenminister Thomas de Maizière, kaum war die Woche zu Ende.[2] „Die Krawallmacher sollten die Demonstrationsorte gar nicht erst erreichen dürfen“, legte der Minister ein paar Tage später nach. „Eine Konsequenz aus Hamburg kann sein, mehr Meldeauflagen zu erlassen. Die entsprechenden Befugnisse in den Polizeigesetzen können noch effektiver genutzt werden … Wir sollten ihnen auferlegen, sich in bestimmten zeitlichen Abständen bei der Polizei zu melden oder ihnen notfalls Fußfesseln anlegen“ – ein Instrument, das die Große Koalition gerade erst für „Gefährder“ aus dem Umfeld des Terrorismus gesetzlich absegnen ließ.[3]

De Maizière war nicht der Einzige, der Rezepte für den künftigen Umgang mit „Krawallmachern“ parat hatte.[4] Im nordrhein-westfälischen Landtag hatten die neue CDU-FDP-Regierungskoalition sowie die AfD eine Aktuelle Stunde beantragt, um aus den Hamburger Ereignissen politisches Kapital zu schlagen. Den Rang lief ihnen jedoch der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas ab, der gleich ein lebenslängliches Demo-Verbot propagierte: „Wer Polizisten bei Demonstrationen angreift, beschießt, mit Molotow-Cocktails und Steinen bewirft, hat zeitlebens auf einer Demonstration nichts mehr verloren … Wer brandschatzt, wer plündert, wer Stadtteile verwüstet und vor allem Polizisten an Leib und Leben gefährdet, gehört nirgends anders hin, als hinter Gitter – und das nicht zu kurz.“[5]

FDP-Chef Christian Lindner riet, den Verfassungsschutz – noch mehr als bisher – auf die linke Szene anzusetzen – und zwar „bis hinein in die (Anwalts-)Kanzleien“, wo er UnterstützerInnen verortete.[6] Bundesjustizminister Heiko Maas und Niedersachsens Noch-Innenminister Boris Pistorius propagierten einmal mehr eine EU-weite Extremisten-Datei – eine Forderung, die seit 2001 regelmäßig vor allem von deutschen Politikern im Rat der EU eingebracht wurde und die bisher u.a. an rechtlichen Problemen scheiterte.[7]

Immerhin wies Pistorius Gleichsetzungen von Rechts- und Linksextremismus zurück und setzte sich für eine Entschärfung des Vermummungsverbots ein, die Spielraum für Deeskalation schaffen sollte.[8] Dass der SPD-Mann mit dieser moderaten Position allein auf weiter Flur blieb, dass vor allem die CDU keinen Deut vom Vermummungsverbot abrücken wollte, ist nicht weiter verwunderlich.[9] Genauso wenig wie die Forderung, autonome Zentren und besetzte Häuser und insbesondere die Rote Flora im Hamburger Schanzenviertel nun endlich zu räumen.

Hamburger Linie – Eskalation mit Ansage

„Polizeigewalt hat es nicht gegeben“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz am Donnerstag nach dem Gipfel.[10] Vor dem Innenausschuss der Bürgerschaft musste sein Innensenator Andy Grote fünf Tage später etwas differenzieren, denn nunmehr lagen bereits mehrere Dut­zend Anzeigen gegen PolizeibeamtInnen vor: Der Begriff Polizeigewalt bedeute „natürlich etwas anderes als das Fehlverhalten Einzelner“, er unterstelle „strukturelles, rechtswidrig-ge­walt­tätiges Vorgehen der Polizei“.[11] Was Grote als „Diffamierung“ zurückwies, ist eine durchaus treffende Beschreibung der Realität des G20-Einsatzes: Er zeichnete sich in der Tat nicht nur durch einzelne Übergriffe aus, sondern war von Anfang an auf Eskalation ausgerichtet.

Das zeigt schon die als „Hamburger Linie“ bekannte Null-Toleranz-Strategie, die Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde auf der Innenausschusssitzung der Hamburger Bürgerschaft am 19. Juli noch einmal rekapitulierte: „Versammlungsrechtliche Auflagen und polizeiliche Verfügungen sind konsequent durchzusetzen. Aktionen, die … den friedlichen Verlauf der Versammlungen und Aufzüge gefährden, sind bei niedriger Einschreitschwelle bereits im Entstehen wirksam und konsequent zu unterbinden … Gewaltbereite Störer sind frühzeitig zu identifizieren, gegen sie ist konsequent und bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen.“[12] Dieses Konzept ist die Absage an das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Bekenntnis zur „konsequenten“ Durchsetzung des staatlichen Machtanspruchs. Dudde, der im April 2016 als Chef der Besonderen Aufbau-Organisation „Michel“ eingesetzt worden war, steht wie kaum ein anderer Hamburger Polizeiführer für diese Linie.[13]

Dass von ihr nichts Gutes für die Versammlungsfreiheit während des G20-Gipfels zu erwarten war, war spätestens klar, als die Hamburger Versammlungsbehörde am 1. Juni 2017 eine Allgemeinverfügung erließ, mit der sie jegliche Demonstrationen während des Gipfels in einer 38 Quadratkilometer großen Zone mitten in der Stadt untersagte.[14] Begründet wurde dies mit „verdrehenden Erzählungen“, beispielsweise über die Zahl verletzter PolizistInnen während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007, die sich schon damals als „Fake-News“ erwiesen hatten.[15] Gewarnt wurde vor Tausenden gewaltbereiten Links­extre­mis­tInnen, die aus allen Teilen Deutschlands und Europas an­rei­sen würden. Dass auch Blockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt sind, schien die Versammlungsbehörde nicht zu kümmern.

Auf einer Pressekonferenz am 15. Juni machten Dudde und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer dann auch deutlich, dass die Dimensionen des G20-Einsatzes selbst die des G8-Einsatzes von 2007 überschreiten würden, der mit insgesamt 17.000 eigesetzten BeamtInnen als der bis dahin größte in der Geschichte der BRD galt. PolizistInnen aus dem ganzen Bundesgebiet würden zusammengezogen, Unterstützung werde man auch aus dem Ausland, insbesondere aus Österreich und Frankreich, erhalten. Eine Woche vor Beginn des Gipfels meldeten die Zeitungen, 19.000 PolizistInnen würden in Hamburg präsent sein.[16] Tatsächlich ist selbst diese Ankündigung weit überschritten worden. In der Spitze waren über 23.000 BeamtInnen im Einsatz.[17]

Schlaflos in Hamburg

Dass der Kampf um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zunächst vor den Gerichten ausgetragen werden muss, gehört zum festen Erfahrungsschatz von Demonstrierenden und AnmelderInnen. Im Falle der G20-Proteste drehte sich diese Auseinandersetzung insbesondere um die Camps, die für Großproteste unerlässlich sind.[18] Dudde und mit ihm die der Polizei angegliederte Versammlungsbehörde ließen nie einen Zweifel daran, dass sie große zentrale Camps nicht akzeptieren woll­ten. Dabei schreckten sie auch nicht vor einer Strategie des Missbrauchs der Gerichte zurück: Bereits im April war ein Camp auf der Festwiese des Hamburger Stadtparks als Versammlung angemeldet worden. Die Versammlungsbehörde bestritt jedoch den Versammlungscharakter, verwies auf das Verbot des Zeltens in öffentlichen Grünanlagen und verweigerte wochenlang eine förmliche, anfechtbare Entscheidung. Als die dann endlich vorlag, folgte der Gang durch die Instanzen. Am 28. Juni entschied das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren, dass Camps sehr wohl eine versammlungsrechtliche Seite haben und die Stadt diese in einer neuen Entscheidung zu berücksichtigen habe.

Die neue Linie der Behörde bestand nun darin, die Camps zwar als Versammlungen zu erlauben, aber Übernachtungen, Küchen etc. zu verbieten. In dem am Samstag (1. Juli) aufgebauten Camp im Volkspark Altona hatte sie 20 Funktionszelte akzeptiert, Schlafzelte waren verboten. Personen, die auf das Camp wollten, mussten Durchsuchungen und allerlei Stress über sich ergehen lassen. Im Falle des zunächst für den Volkspark Hamburg geplanten und nun für den Elbpark Entenwerder neu beantragten Camps hob das Verwaltungsgericht (VG) in der Nacht zum Sonntag die Verfügung der Versammlungsbehörde auf und entschied, dass sehr wohl auch Schlafzelte und andere Infrastruktur aufgebaut werden dürften. Dennoch standen diejenigen, die das Camp aufbauen wollten, erneut vor einer Polizeikette, die den Zugang zum Entenwerder-Park versperrte. Sie durften zwar schließlich auf den Platz, allerdings beschlagnahmte die Polizei gegen 23 Uhr unter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray erneut die wenigen bis dahin aufgebauten Schlafzelte. Die Ver­samm­lungs­behörde hatte den VG-Be­schluss nicht angefochten, sondern eine neue Verfügung erlassen, die praktisch den gleichen Inhalt wie die erste hatte und die tags darauf vom VG bestätigt wurde. Erst am 5. Juli bewilligte das Oberverwaltungsgericht 300 Schlafzelte. Das Camp im Volkspark Altona war damit gesichert, das im Entenwerder-Park inzwischen aufgegeben worden. Mittlerweile waren aber quer durch die Stadt diverse weitere Camps entstanden. Klar ist jedoch, dass die Unsicherheit der Übernachtung viele Menschen davon abgehalten hat, sich an den Protesten zu beteiligen. Dudde konnte deshalb am 19. Juli vor dem Innenausschuss verkünden, dass die GipfelgegnerInnen ein wesentliches Ziel nicht erreicht hätten.[19]

„Konsequent“, „bei niedriger Einschreitschwelle…“

Die Polizei bestimmte, wann eine Demonstration laufen oder eine Versammlung stattfinden durfte und wann nicht. Selbst bei definitiv friedlichen und „bunten“ Aktionen standen Wasserwerfer bereit und wurden auch eingesetzt. Immer wieder marschierten ganze Trupps von PolizistInnen quer über Kundgebungsplätze oder griffen sich Einzelne heraus und sorgten für Aggression. Selbst die Großdemonstration mit 76.000 TeilnehmerInnen am Samstag wurde angegriffen.[20]

In Reinkultur vorgeführt wurde die „Hamburger Linie“ jedoch am Donnerstagabend (6. Juli). Schon im Vorfeld hatte man gerätselt, ob die „Welcome to hell“-Demo überhaupt loslaufen könnte. Tatsächlich kam sie nur 150 Meter weit und wurde dann von einer Polizeikette gestoppt, hinter der Wasserwerfer auffuhren. Die Begründung: die rund 1.000 Personen in den zwei durch einen Lautsprecherwagen getrennten schwarzen Blöcken an der Spitze seien „vermummt“. Die Aufforderung, die Vermummung abzulegen, wurde zwar von einem großen Teil dieser Personen befolgt. Das reichte der Polizei aber nicht. Die Vermummung habe weiter den „Gesamtcharakter der Versammlung“ geprägt, erklärte der Leiter des Einheitsabschnitts „Eingriffskräfte“, Normen Großmann (Bundespolizei), später vor dem Innenausschuss der Bürgerschaft.[21] Vermummung sei eine Straftat, die Polizei sei an das Legalitätsprinzip gebunden. Selbst das Angebot des Anmelders, Andreas Blechschmidt, die Polizei könne den Block seitlich begleiten, wurde ausgeschlagen.

Rund eine Stunde lang warteten die beiden Blöcke dicht gedrängt am Rande der zwei Meter hohen Flutmauer, ohne dass etwas passierte. Gegen 19.50 Uhr stürmten PolizistInnen unter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray in die Menge und lösten Panik aus, Wasserwerfer fuhren hinterher. Der Ort sei für den Einsatz „geeignet“ und „günstig“ gewesen, weil sich die Leute aus den schwarzen Blöcken nicht ohne Weiteres entfernen konnten, erklärte Dudde vor dem Innenausschuss.[22] Dass sich ein Teil der Betroffenen doch auf die Flutmauer retten konnte, sei „mehr als ärgerlich“ gewesen. Ziel dieses Vorgehens sei es gewesen, zwei Trennlinien zu ziehen: einerseits zwischen den beiden „schwarzen Blöcke“ und andererseits zu dem bunten Rest der Demonstration, der sich noch gar nicht richtig aufgestellt hatte. Tatsächlich wurde die gesamte Demonstration aufgelöst. Genau dieses dürfte von Anfang an das Ziel der Polizei gewesen sein. Zwar konnte sich später wieder eine Demonstration von mehreren tausend Personen bilden, die der ursprünglichen Route folgte, aber dann ebenso willkürlich zerschlagen wurde.

Am Morgen des Freitags, des Tags des zivilen Ungehorsams, ging das „Spiel“ mit Pfefferspray, Wasserwerfern und Schlagstöcken weiter. Dass die Polizei Blockaden der Protokollstrecke wenn möglich verhindern würde, dass sie sie – so sie denn zustande kämen – räumen würde, war zu erwarten. Am Boden Sitzende wurden aber nicht nur einfach weggetragen, sondern wie an der Schwanenwikbrücke zuvor mit dem Wasserwerfer „begossen“.

Bereits am frühen Morgen war eine Gruppe von Demonstrierenden, die vom Camp im Volkspark Altona aufgebrochen war, weit vor der Verbotszone von der Polizei am Rondenbarg angegriffen worden. 73 Personen wurden festgenommen, es kam zu vielen, teils schweren Verletzungen. Die Polizei behauptete später, sie sei unvermittelt einem „massiven Bewurf … mit Steinen, mit Flaschen, mit Pyrotechnik“ ausgesetzt gewesen und man habe sich deshalb entschlossen, „die Wurfweite zu unterlaufen, der Personengruppe mit hoher Geschwindigkeit entgegenzulaufen, um den Bewurf zu unterbinden.“[23] Anfang August gelangte jedoch ein Polizei-Video an die Öffentlichkeit, das die offizielle Version vom „massiven Bewurf“ widerlegte.[24]

„Hamburg brennt“?

„Was vor Ort klein wirkt und lokal, wird auf den Tickern der Newsportale bereits zum weltbewegenden Krawall“, schrieb Kaspar Surber von der Zürcher Wochenzeitung WOZ über „die (Freitag-) Nacht im Schanzenviertel“. „Es brennt im Schanzenviertel, aber nicht das ganze Viertel brennt. Es sind einzelne Barrikaden, die hier brennen. Sie sind in einem Abstand von hundert Metern aufgerichtet auf der Hauptstraße, die Schulterblatt heißt und sich quer durchs ganze Viertel zieht.“[25] In diesem Abschnitt von etwa 600 Metern schien es für mehrere Stunden kein staatliches Gewaltmonopol mehr zu geben. Die Straßenkämpfer (hier steht bewusst nur die männliche Form) hatten es geschafft, die Polizei zu vertreiben. Scheiben wurden eingeschlagen, Läden wurden geplündert. Was kritische BeobachterInnen als eine „Gemengelage“ darstellen, in der sich Protest gegen staatliche Gewalt, Männlichkeitsrituale, Schaulust und Party mit der Möglichkeit mischten, teure Waren mal eben so abzugreifen, erscheint in der Version von Polizei und Senat als militärisch geordneter Angriff, bei dem auch die Tötung von PolizistInnen wenn nicht beabsichtigt, so doch in Kauf genommen wurde.

Vor dem Innenausschuss erklärte der Bundespolizist Normen Grossmann, der an diesem Abend den Einsatz im Schanzenviertel leitete, er habe gegen 21.30 Uhr eine „Quelleninformation von verdeckt eingesetzten Kräften“ erhalten, wonach „circa 1.500 zu allem bereite Personen“ das Viertel zu einer „Festung ausgebaut“ hätten. „Auf dem Gerüst Schulterblatt 1 und den Dächern entlang des Schulterblatts sollen Molotowcocktails, Eisenstangen und Zwillen … Feuerlöscher und Gehwegplatten bereitgelegt sein. … Verletzungen bis hin zum Tod würden von der Störerklientel billigend in Kauf genommen.“[26]

Diese Meldung habe den Ausschlag dafür gegeben, dass er und Gesamteinsatzleiter Dudde gegen 22 Uhr beschlossen, Gerüst und Hausdächer durch ein Spezialeinsatzkommando räumen zu lassen. Dessen Einsatz – mit Sturmgewehr im Anschlag – erfolgte ab 23.30 Uhr. Von den Molotow-Cocktails, deren Existenz die Polizei auch anhand eines Videos zu demonstrieren versuchte, das mit einer Wärmebildkamera aus einem Helikopter aufgenommen wurde, fand sich jedoch keine Spur.

Reichlich neue Einsatzmittel

Vor dem G20-Gipfel hatte Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde angekündigt, es werde „alles an Polizeiequipment zu sehen sein, was es gibt“.[27] Die Drohung wurde wahr: In lange nicht gekanntem Ausmaß wurde beispielsweise Tränengas eingesetzt. In 67 Fällen schossen Einheiten aus Sachsen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen CS-Gas (Ortho-Chlorbenzylidenmalonitril). In mindestens einem Fall hat eine sächsische Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft einen CS-Wurfkörper genutzt.[28] Der Reizstoff wirkt auf die Haut, die Augen und die oberen Atemwege. CS-Gas wird als 40mm-Kartusche („Reizstoffpatrone“) von der Granatpistole „HK69“ von Heckler & Koch abgefeuert, bei der Polizei heißt sie „Mehrzweckpistole MZP 1“. Dudde hatte die Einsatzführer auswärtiger Kräfte vor dem Gipfel angeblich „angehalten“, die Waffe nicht zu verwenden. Diese hätten sich jedoch „in einigen Situationen mit massivem Störerkontakt“ eigenmächtig zum Gebrauch der „MZP“ entschieden. Die ansonsten bei deutschen Polizeien übliche Beimengung von Tränengas in Wasserwerfern erfolgte laut dem Senat beim Gipfel nicht. In Hamburg wurden 130 PolizeibeamtInnen durch das eigene Tränengas verletzt. Die Polizei behauptete daraufhin, GipfelgegnerInnen hätten den Reizstoff eingesetzt.[29]

In großem Stil wurden Demonstrierende beim G20-Gipfel mit Pfefferspray eingedeckt. Das Bild jener Frau in Rot-Blau, die auf einen grünen Sonderwagen der Polizei klettert und dort von zwei Polizisten wie Ungeziefer besprüht wird, grub sich ins Protestbewusstsein. Die Webseite „g20-doku.org“ meldet eine ganze Reihe von Fällen, in denen PolizeibeamtInnen auf Demonstrierende, Umstehende oder auch AnwohnerInnen gesprüht haben. Einsätze erfolgten vor Wasserwerfern, bei Sitzblockaden, zur Räumung eines Camps, zusammen mit Schlagstock und Fausthieben. Sogar JournalistInnen wurden attackiert, auch wenn sie deutlich als solche zu erkennen waren. Der Reizstoff Capsaicin wird entweder aus den Früchten von Chili oder Cayenne-Pfeffer gelöst oder synthetisch (PAVA) hergestellt.[30] Über eine Sprühdose als Strahl oder Nebel freigesetzt wirkt er auf Haut, Augen und Atemwege. Die Menge des beim G20 Gipfel eingesetzten Pfeffersprays lässt sich nicht beziffern, da der Hamburger Senat hierzu keine Statistiken führt. In mindestens acht Fällen ermittelt das Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen wegen des möglicherweise rechtswidrigen Einsatzes von Reizstoffen durch Polizeibedienstete.

In Hamburg wurden zudem Einsatzmittel genutzt, die bislang in Deutschland nie auf der Straße gesehen wurden. In 15 Fällen haben die Spezialeinsatzkräfte des SEK Sachsen am Abend des 7. Juli Gummigeschosse in Richtung von Personen geschossen.[31] Verantwortlich war der Hannoveraner Leitende Polizeidirektor Michael Zorn, der die 600 SEK-Kräfte im Einsatzabschnitt „Intervention“ koordinierte. Die rechtliche Grundlage des Einsatzes beim G20-Gipfel ist unklar. Die Pressestelle der Hamburger Polizei teilt dazu mit, dass sie „zur Gefahrenprävention“ dienten. Die „MZP 1“, von der auch die Gummigeschosse abgefeuert wurden, ist im Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) als Schusswaffe aufgeführt. In der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage heißt es, den SEK-Einheiten beim G20-Gipfel sei „keine Freigabe des Schusswaffengebrauchs gegen Personen“ erteilt worden.[32] Später schreibt der Senat, dass für die Spezialeinsatzkräfte „aufgrund ihrer Aufgabenstellung“ keinerlei Einschränkungen oder Einsatzvorbehalte galten. Sämtliche Einsatzmittel oder Waffen, die dem Abschnitt von Michael Zorn zur Verfügung standen, seien also freigegeben gewesen. Zorn oblag auch die Entscheidung über deren Einsatz. Die Polizei vertritt zudem die Auffassung, es sei am Schulterblatt nicht auf Menschen, „sondern gezielt die Dachkante“ geschossen worden. Selbst wenn dem so war, ist fraglich, ob der Einsatz verhältnismäßig war, denn die Personen auf dem Dach hätten von Querschlägern getroffen werden und abstürzen können. Außerdem ist der Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge dem Hamburger SOG zufolge unzulässig, „wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden“.

Schließlich hat die Polizei bei der Rückeroberung des Schanzenviertels Schusswaffen nicht nur gegen Personen eingesetzt. Kurz nach Mitternacht erhielten die Einsatzkräfte von Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde die „Freigabe aller erforderlichen Einsatzmittel zum Öffnen von Türen“. Hierzu gehörten auch Sprengmittel, die dann allerdings nicht zum Zuge kamen. Als „Türöffnungsmunition“ hatten die Einheiten Schrotflinten mit Zinkstaub-Munition genutzt.

Datenschlacht

Auch ohne eine EU-„Extremistendatei“ fand anlässlich des G20-Gipfels ein umfassender internationaler Datenaustausch statt. Was den Verfassungsschutz anbetrifft, verweigert die Bundesregierung wie üblich die Auskunft.[33] Das Bundeskriminalamt erhielt Daten vor allem über die 1979 gegründete Police Working Group on Terrorism (PWGoT), der die Staatsschutzabtei­lungen der Kripo-Zentralen der EU-Staaten sowie Nor­wegens, Islands und der Schweiz angehören. Seit dem Jahr 2000 be­schäf­tigt sich die PWGoT auch mit „politischen gewalttätigen Aktivitäten“.

Die Bundespolizei tauschte mit ihren grenzpolizeilichen Partnerorganisationen Daten aus: Sie erhielt aus zehn europäischen Staaten sowie den USA und China Informationen zu 175 Personen und sie lieferte an zehn europäische Staaten Daten über 335. Wie üblich bei Gipfelprotesten waren die Kontrollen an den Schengen-Grenzen wieder eingeführt worden. 62 potenziellen DemonstrantInnen wurde die Einreise verweigert, darunter 33 Personen, die mit dem Extrazug von Basel nach Hamburg fahren wollten.[34] Laut Auskunft eines Betroffenen verfügten die BPol-Beam­tIn­nen über Personenlisten, die sie offensichtlich von schweizerischen Behörden erhalten hatten. Die PolizistInnen, die ihn kontrollierten und ihm die Einreise verweigerten, hätten gewusst, dass er in der Schweiz einmal wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden war. Auf telefonische Nachfrage – bei welcher Institution ist unklar – erhielten sie Informationen über weitere Ermittlungen gegen ihn, darunter noch anhängige Fälle sowie zwei Verfahren, in denen er freigesprochen wurde. Einige Tage vor Abfahrt hatte die BPol den Zugbetreiber aufgefordert, doch vorab die Personalien sämtlicher Reisenden mitzuteilen, um die Kontrollen zügiger abwickeln zu können.

Beim G20-Gipfel wurden aber nicht nur Daten ausgetauscht, sondern auch gesammelt – und zwar unter anderem durch technische Methoden: Dazu gehörten nicht nur die ständigen Videoaufnahmen. In 38 Verfahren griff die Polizei zum Mittel der Funkzellenabfrage, d.h. sie stellte die Kennungen der in einer (oder mehreren) Funkzelle(n) präsenten Mobiltelefone fest. Sie setzte auch einen IMSI-Catcher ein, verschickte „stille SMS“ und führte präventive Telekommunikationsüberwachungen durch. Was die Datensammlung des Landesamtes für Verfassungsschutz betrifft, ist der Hamburger Senat mit Auskünften zwar knausriger, bestätigt aber den Einsatz von „stillen SMS“ in 31 Informationsgewinnungsverfahren sowie „Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10-Gesetz“, sprich: geheimdienstliche Telekommunikationsüberwachungen.[35]

Hinzu kommen die Daten, die die Polizei direkt bei den Betroffenen erhob: bei den 186 Festgenommenen, den 225 Leuten, die im Gewahrsam landeten, und der unbekannten Zahl derer, deren Personalien festgestellt wurden bei diversen Kontrollen – im Umfeld der Camps, in Bussen bei der Anfahrt und bei der Rückfahrt aus Hamburg. In der Woche nach dem Gipfel nahm eine polizeiliche Sonderkommission „Schwarzer Block“ mit 170 MitarbeiterInnen aus Hamburg sowie aus anderen Ländern und dem Bund ihre Arbeit auf. Ein Hinweistelefon wurde aufgeschaltet und ein Portal eingerichtet, das es Privaten ermöglicht, entsprechende Fotos und Videos hochzuladen. Wie viele Strafverfahren daraus am Ende resultieren, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass der G20-Gipfel die Staatsschutzdateien von Bund und Ländern weiter anschwellen lassen wird. Wie schwer es ist, dort wieder herauszukommen, haben nun auch die 32 JournalistInnen erfahren, denen die Akkreditierung beim G20-Gipfel nachträglich entzogen wurde.

Wie weiter?

In der Hamburger Bürgerschaft wird sich nun ein Sonderausschuss mit der G20-Woche befassen. Für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit allen Rechten der Befragung und der Akteneinsicht hat es bisher nicht gereicht.

Während Gerichte die ersten haarsträubenden Urteile gegen „Randalierer“ fällen[36] und der Bundesinnenminister seine Propaganda der Tat gegen die verhassten „LinksextremistInnen“ fortsetzt, indem er die Internet-Plattform „linksunten.indymedia“ verbietet, sind Betroffene polizeilicher Gewalt selbst an die Öffentlichkeit getreten und haben einige Medien die polizeilichen Erzählungen in Frage gestellt: Sie haben die absurd hohen Angaben über verletzte PolizistInnen auseinander genommen[37], das Polizeivideo vom Rondenbarg publiziert und so die Mär vom „massiven Bewurf“ ins Wanken gebracht u.a.m. Die dringend erforderliche umfassende Aufklärung findet derzeit nur häppchenweise statt und Konsequenzen aus polizeilichem Fehlverhalten und Grundrechtsverstößen sind, insbesondere während des Wahlkampfs, kaum zu erwarten.

[1] siehe den Bericht des Komitees für Grundrechte und Demokratie: Steven, E.: Geschichte der Eskalation eines einwöchigen Protestgeschehens, Köln August 2017, www.grundrechtekomitee.de/node/876
[2] Zitiert nach zeit.de v. 10.7.2017
[3] Berliner Morgenpost v. 15.7.2017
[4] s. u.a. ND v. 12.7.2017; taz v. 10.7.2017; Spiegel online v. 10.7.2017
[5] LT-NRW Prot. 17/5 v. 13.7.2017, Spiegel online v. 13.7.2017
[6] Reuters v. 10.7.2017
[7] NDR v. 12.7.2015, www.cilip.de/2017/07/11/datenbank-zu-europaeischen-extremisten-wie-soll-der-seit-2001-verfolgte-plan-funktionieren
[8] Tagesspiegel v. 15.7.2015
[9] NDR v. 17.7.2017
[10] NDR v. 14.7.2017
[11] Hamburger Bürgerschaft, Innenausschuss: Protokoll/Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung v. 19.7.2017, Innenausschuss-Prot. Nr. 21/20, S. 9
[12] ebd., S. 21
[13] Immer wieder hatten Verwaltungsgerichte Einsätze, an deren Leitung Dudde beteiligt war, für rechtswidrig erklärt, siehe u.a. Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/62 v. 17.3.2015, taz v. 4.3.2015
[14] www.polizei.hamburg/contentblob/8926948/28d5fcff51997e02f0d3af0119bc7933/data/ transferkorridor-do.pdf
[15] vgl. die detaillierte Kritik von Elke Steven: www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Presse_Allgemeinverf%C3%BCgung.pdf
[16] Neues Deutschland v. 27.6.2017
[17] Hamburger Bürgerschaft, Innenausschuss, a.a.O. (Fn. 11), S. 23
[18] 18 Ablauf und Verweise zu den Entscheidungen siehe Rusteberg, B.: Schrödingers Camp oder die Versammlungsfreiheit vor dem Gesetz, verfassungsblog.de v. 4.7.2017; Engelmann, A.; Pichl, M.: Schlaflos in Hamburg, www. ju-wiss.de/77-2017
[19] Hamburger Bürgerschaft, Innenausschuss, a.a.O. (Fn. 11), S. 23
[20] Zur Übersicht s. Komitee für Grundrechte a.a.O. (Fn. 1), S. 20-22, 25f.
[21] ebd., S. 94
[22] ebd., S. 107
[23] ebd., S. 74
[24] Sueddeutsche.de v. 4.8.2017; NDR, Panorama 3 v. 22.8.2017
[25] www.woz.ch/blog/blog-vom-g20-gipfel/2017/07/08/die-nacht-im-schanzenviertel-ohne-bild
[26] ebd., S. 43
[27] shz.de v. 15.6.17
[28] Hamburger Bürgerschaft, Drs. 21/10029 v. 15.8.2017
[29] hessenschau.de v. 10.7.2017
[30] Zur Problematik von Pfefferspray siehe das Gutachten „’Pfefferspray‘ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren“ des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, abrufbar unter http://bundestag.de/ausarbeitungen
[31] Hamburger Bürgerschaft, Drs. 21/10063 v. 18.8.2017
[32] Hamburger Bürgerschaft, Drs. 21/9844 v. 25.7.2017
[33] BT-Drs. 18/13203 v. 28.7.2017, Nr. 14
[34] BT-Drs. 18/13409 v. 25.8.2017; insgesamt wurden vom 12. Juni bis 11. Juli 910 Personen an der Grenze zurückgewiesen und 744 festgenommen. Die BPol registrierte 4300 unerlaubte Einreisen und 1480 unerlaubte Aufenthalte, welt.de v. 11.7.2017.
[35] Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/9862 v. 25.7.2107
[36] 31 Monate Haft für zwei angeblich geworfene Flaschen, taz.v. 28.8.2017
[37] Marcus Engert auf buzzfeed.com am 14.7. und am 21.7.2017

Beitragsbild: G20-Gipfel in Hamburg am 7. Juli 2017 (Montecruzfoto).

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