Außer Spesen nichts gewesen? – Die Ergebnisse des NSA-Untersuchungsausschusses

von Anne Roth

Eine Legislaturperiode lang hat Edward Snowden den Bundestag beschäftigt. Kurz vor der vorletzten Wahl, Anfang Juni 2013, erschien der erste Artikel, der auf den von ihm geleakten NSA-Unterlagen basierte, und ziemlich exakt vier Jahre später endete mit Abschlussbericht und Bundestagsdebatte der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, genannt NSA-Unter­suchungs­ausschuss“.

 Der Ausschuss sollte klären, ob und wie die von Snowden enthüllte Massenüberwachung der Five Eyes (der Geheimdienste der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands) in Deutschland stattfand und ob bzw. wie Deutschland daran beteiligt war. Der Untersuchungsauftrag erstreckte sich über fünf Drucksachenseiten und umfasste auch Fragen danach, inwieweit Deutschland am Geheimen Krieg der USA beteiligt war und ob Angehörige von US-Behörden in Deutschland an der Befragung von Geflüchteten beteiligt waren.

Im Detail ging es darum, wer wie und von wem in Deutschland von Formen der technikbasierten Massenüberwachung betroffen war, welche deutschen Stellen davon wussten und welche dabei mitmachten. Und genauso, welche Kontrollgremien davon hätten wissen müssen, aber nicht informiert worden waren.

Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) war einer der umfangreichsten, wenn nicht der umfangreichste in der Geschichte der Bundesrepublik: 2.400 Ordner Akten (davon 560 mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder höher eingestuft), 580 Stunden Ausschuss-Sitzungen mit einer durchschnittlichen Dauer von gut neun Stunden – miteingerechnet die wesentlich kürzeren Beratungssitzungen des Ausschusses. Es gab regelmäßig nicht nur „geheim“, sondern auch mehrere „streng geheim“ eingestufte Sitzungen – ein Einstufungsgrad, der eine Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik voraussetzt.

Was ist nun geblieben von den Befürchtungen, auch in Deutschland würde jegliche Kommunikation durchleuchtet und in die großen NSA-Datenspeicher in den USA weitergeleitet – womöglich mit Wissen der Bundesregierung?

Nicht bestätigt werden konnte – jedenfalls durch die parlamentarische Untersuchung – die Annahme, dass ein Großteil der Methoden, die in den auf den Snowden-Dokumenten basierenden Artikeln beschrieben worden waren, in Deutschland eingesetzt wurde, womöglich unter Beteiligung deutscher Dienste. Was nicht bedeutet, dass das meiste davon in Deutschland nicht stattfand bzw. stattfindet. Es dokumentiert eher, dass es dem Ausschuss in weiten Teilen nicht möglich war, den Vorwürfen tatsächlich nachzugehen. Das hat verschiedene Ursachen:

Die Bundesregierung vertrat die Auffassung, dass sämtliche Akten mit Bezug zu den Five Eyes nur nach der Zustimmung der jeweiligen Regierungen dem Untersuchungsausschuss übergeben werden konnten. Das betraf nicht nur Unterlagen, die originär in oder durch Zusammenarbeit mit den Five-Eyes-Staaten entstanden sind, wie etwa die Verträge über eben diese Zusammenarbeit, sondern auch deutsche Dokumente, wie beispielsweise Protokolle von gemeinsamen Gesprächen. Im Ergebnis entschieden so die Regierungen der USA oder Großbritanniens darüber, ob bestimmte Unterlagen der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt wurden. Und nicht nur im Einzelfall: Die britische Regierung hat so verhindert, dass dem Ausschuss irgendetwas über die Aktivitäten ihrer Geheimdienste bekannte wurde, mit der Ausnahme einer Operation, die zwar geplant, aber nie durchgeführt wurde. Bekannt wurde sie unter dem Namen „Monkeyshoulder“. Dass der Name dieser und einer weiteren Operation mit der CIA weder im Ausschuss ausgesprochen noch im Abschlussbericht ausgeschrieben werden durfte, obwohl beide in zahlreichen Presseartikeln erwähnt sind und zumindest die Operation „Monkeyshoulder“ auch wörtlich im Buch des Ausschussvorsitzenden Sensburg genannt wurde (mit dem Aufdruck „Aus den Akten des NSA-Untersuchungsausschusses“), illustriert das Ausmaß des Bestrebens der Bundesregierung, eine öffentliche Ausein­andersetzung zu verhindern. Das Grundgesetz selbst legt allerdings in Art. 44 Abs. 1 fest, dass ein Untersuchungsausschuss des Bundestages „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt.“

Die Arbeit des Ausschusses lässt sich also grob in zwei große Bereiche unterteilen: einerseits die Befassung mit den Programmen und Operationen, die durch Edward Snowden bekannt geworden sind, und andererseits die Auseinandersetzung mit der Bundesregierung darüber, was und wie untersucht wird. Hier soll primär Ersteres dargestellt werden, ohne jedoch näher auf die Erkenntnisse zur Beteiligung Deutschlands am sog. Geheimen Krieg einzugehen.

Kooperationen deutscher und US-amerikanischer Dienste – Die Operation „Eikonal“

Die Behandlung des eigentlich zentralen Themas, die Untersuchung der Aktivitäten der Five Eyes in Deutschland oder auch die Überwachung der Kommunikation der Menschen in Deutschland, war durch die Blockade der Bundesregierung weitgehend unmöglich geworden: Nach der Konsultation kamen kaum noch Akten dazu beim Ausschuss an. Der vom gesamten Bundestag beschlossene Untersuchungsauftrag enthielt darüber hinaus ein Nadelöhr: Es sollte lediglich untersucht werden, ob eine Überwachung der Kommunikation „von, nach und in Deutschland“[1] durch die Five Eyes stattfand. Das schloss nach Ansicht der Bundesregierung alle Operationen aus, bei denen Daten aus Kabeln außerhalb Deutschlands erfasst wurden, oder auch alle Operationen, die in Kooperation mit Geheimdiensten weiterer Staaten durchgeführt wurden. Gerade die Untersuchung des Ringtauschs war damit kaum möglich.

Daher konzentrierte sich der Ausschuss von Anfang an auf die Beteiligung der deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der BND hat in Bad Aibling eine eigene Dienststelle mit Räumlichkeiten für die Kooperation mit der NSA. Hier befand sich auch bereits ein Standort des Echelon-Netz­werks der Five Eyes. In Bad Aibling, so stellte sich schnell heraus, war der Ort, an dem der BND erfasste Kommunikationsdaten an die NSA übergab und vermutlich noch übergibt.

Zur Untersuchung überlassen wurden dem Ausschuss Akten zur Operation „Eikonal“, einer Kooperation zwischen NSA und BND für einen Abgriff von Kommunikationsdaten aus einem Kabelknoten in Frankfurt/Main. Grundlage von „Eikonal“ war ein „Memorandum of Agreement“ (MoA), eine vertragliche Grundlage, die am 28. April 2002 unterzeichnet wurde. Auf der Basis des MoA wurden Telekommunikationsdaten vom BND erfasst, mit Suchbegriffen durchsucht und die Treffer an die NSA weitergeleitet. Das betraf zunächst Telefonate und Faxe, später aber auch E-Mails. Neben den Inhalten der Kommunikation wurden auch Metadaten weitergegeben, also etwa wer wann wo mit wem kommunizierte oder auf bestimmte Internet-Seiten zugriff.

Zu Beginn der Kooperation in Bad Aibling ging es um Daten, die von den dort betriebenen Satelliten-Empfangsgeräten erfasst wurden. Das eigentliche Ziel war aber der Zugriff auf die kabelgestützte Kommunikation am Netzknoten in Frankfurt/Main. Dabei sollten Daten von Deutschen und US-AmerikanerInnen ausgefiltert werden, die Erfassung von europäischen Zielen hingegen wurde jedenfalls nicht ausgeschlossen. Der später – durch Beweisanträge der Opposition – öffentlich gewordene Selektorenskandal hat dann sehr deutlich gezeigt, dass EU, Vereinte Nationen (VN), Nichtregierungsorganisationen und diverse europäische Regierungen von BND und NSA überwacht wurden. Das Interesse der USA am MoA war der Zugang zu europäischen Glasfaserkabeln, Interesse des BND war die überlegene Technik der NSA. Edward Snowden hat dieses Muster der internationalen Massenüberwachung bereits in dem Film „Citizen Four“ beschrieben: Hard- und Software der NSA gegen Daten der kooperierenden Geheimdienste.

Das MoA war ohne Einbeziehung des Bundestages verhandelt und unterzeichnet worden und allein deswegen formell unwirksam. Ob die Kontrollgremien in einer Weise informiert wurden, die ihren Mitglieder verdeutlichte, wie weitreichend die geplante und dann umgesetzte Kooperation war, ist zu bezweifeln.

Die Operation „Eikonal“, deren Grundlage das MoA war, wurde ab 2001 geplant. Der Zugriff fand konkret an Kabeln der Deutschen Telekom in Frankfurt/Main statt – zunächst auch ohne G 10-Anordnung, die immer dann erforderlich ist, wenn Kommunikation abgehört werden soll, die durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt ist. Das Argument hier war, dass nur sogenannte Ausland-Ausland-Kommunikation erfasst werden sollte, für die eine G 10-Anordnung nicht erforderlich sei. Die Kommunikation von Deutschen und sich in Deutschland aufhaltenden Menschen sollte explizit ausgefiltert werden – für die vor 15 Jahren noch übliche analoge (oder: leitungsvermittelte) Telekommunikation unter Umständen eine akzeptable Argumentation, nicht aber für die paketvermittelte (oder: digitale) Kommunikation, die sich in diesen Jahren durchsetzte.

Die Telekom fühlte sich durch die bloße Zusage des BND, es sei alles zulässig, rechtlich nicht hinreichend abgesichert, um die Daten ihrer KundInnen an den deutschen Geheimdienst zu übergeben. Anstelle einer klaren rechtlichen Grundlage für die Operation – die es ja nicht gab – erhielt sie ein Schreiben des Kanzleramts, das bestätigte, dass der BND zur Erhebung und Verwendung der Daten berechtigt sei: den sog. Freibrief. Ab 2004 wurden Daten vom BND erfasst, gefiltert und an die NSA weitergeleitet.

Eine G 10-Anordnung beantragte der BND erst ab 2005 auf Druck der Deutschen Telekom. Durch die zunehmend paketvermittelte Kommunikation konnte schon bei der Erfassung der Daten nicht mehr eindeutig in „deutsche“ und „nicht-deutsche“ Kommunikation separiert werden, so dass immer befürchtet werden musste, möglicherweise G 10-geschützte Kommunikation zu erfassen. Die G 10-Kommission, die die Maßnahme bewilligte, wurde über das Ziel der Operation allerdings getäuscht: Sie ging davon aus, dass das Ziel des Abgriffs die G 10-geschützten Daten sein sollten – also Kommunikation vom Ausland nach Deutschland und andersherum – und hat genau dies auch genehmigt. Tatsächlich ging es dem BND aber um die „miterfasste“ Auslands-Auslands-Kommunikation: Die G 10-Maßnahme war lediglich der „Türöffner“. Von einer Operation „Eikonal“ erfuhr die G 10-Kommission erst durch den PUA.

Der BND folgte dabei der Einschätzung, dass die Erfassung von Daten in Deutschland nicht unbedingt unter den Grundrechtsschutz falle, solange die TeilnehmerInnen der Kommunikation sich nicht in Deutschland befinden. Diese Sichtweise wurde allerdings von den zu dieser Frage geladenen Sachverständigen, darunter ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, im Ausschuss strikt zurückgewiesen.

Die Operation „Eikonal“ basierte auf der Annahme, dass es möglich sei, G 10-geschützte Kommunikation zuverlässig auszufiltern – das allerdings gelang nie. Das „Datenfilterungssystem“ (DAFIS) des BND war einerseits technisch nicht in der Lage, wirklich alle deutschen E-Mails, Telefonate und weitere digitalen Kommunikationsformen zu identifizieren und auszufiltern, bevor die Daten an die NSA übergeben wurden. Das aber wäre erforderlich gewesen, um eine solche Kooperation überhaupt eingehen zu können. Andererseits ist es schlechterdings unmöglich, etwa in englischer Sprache in London geschriebene E-Mails einer Deutschen zu identifizieren, die beispielsweise eine Mailadresse bei einem nichtdeutschen Provider nutzt.

Dazu kam, dass das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständige Behörde die vom BND verwendete Hard- und Software zertifiziert hatte, obwohl es diese gar nicht tatsächlich geprüft hatte. Geprüft wurde lediglich im Hinblick „auf die Papierlage“, also ob die zu prüfenden Geräte schlüssig beschrieben und dokumentiert waren.[2] Aber auch die Prüfkriterien selbst waren ungenügend: Das betraf u.a. die Einhaltung der sog. 20-Prozent-Regel, die laut Telekommunikationsüberwachungsverordnung in der damaligen Fassung besagte, dass bei der strategischen Fernmeldeaufklärung nur 20 Prozent der Daten auf den von der G 10-Kommission genehmigten Kommunikationsstrecken vom BND überhaupt verwendet werden durften. Diese Mengenbegrenzung, die vor allen anderen Formen der Verarbeitung durchzuführen war, wurde bei der BSI-Prüfung nicht beachtet.

Die Operation „Eikonal“ wurde im Mai 2008, also vor fast zehn Jahren beendet. Nach der Erzählung der Bundesregierung hat der BND Fehler erkannt und die Kooperation eingestellt. Damit ist dieser nicht mehr zu leugnende problematische Teil der Zusammenarbeit mit der NSA Geschichte. Alle folgenden Operationen wurden geschickt aus dem Untersuchungsgegenstand hinausdefiniert, und die Beantwortung aller Fragen und Beweisanträge dazu wurde abgewiesen: So gibt es etwa durch die Snowden-Enthüllungen deutliche Hinweise auf eine „gemeinsame Operation von NSA und BND mit einem dritten Partner mit dem Ziel, Zugang zu einer internationalen Datenleitung zu erhalten“, die sog. Operation „Wharpdrive“.[3]

Die Operationen Glotaic und Monkeyshoulder

Zwei weitere Operationen des BND mit anderen Geheimdiensten kamen im Untersuchungsausschuss zur Sprache: Die Operation „Glotaic“, die der BND mit der CIA von 2004 bis 2006 durchführte, und die Operation „Monkeyshoulder“ mit einem britischen Geheimdienst, die seit 2010 geplant, aber wohl nicht über erste Tests – allerdings mit echten Daten – hinauskam. Die Operation „Glotaic“ war ein heimlicher Zugriff auf Daten der Firma MCI in Deutschland, bei der sich der BND unter der Legende, Techniker im Auftrag des US-amerikanischen Mutterkonzerns MCI (später Verizon) zu sein, mit dessen Wissen Zugang verschaffte und die auf diese Weise erfassten Daten an die CIA weiterleitete. Für diese Operation gab es, obwohl die Daten in Deutschland erfasst wurden, keine G 10-Aonordnung, und auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wurde nicht unterrichtet. Obwohl es nach Aussagen der Zeugen kaum verwertbare Ergebnisse gab, wurde „Glotaic“ zwei Jahre lang durchgeführt. Warum die CIA an Daten eines US-ameri­kanischen Providers interessiert war, die über den Umweg Deutschland erfasst wurden, kann nur spekuliert werden. Naheliegend ist, dass es hier um Daten ging, deren Erfassung für amerikanische Dienste in den USA rechtswidrig gewesen wäre: Ein Paradebeispiel für den von Snowden beschriebenen Ringtausch zwischen den Diensten.

Bei der Operation „Monkeyshoulder“ sollten ebenfalls am Frankfurter Netzknoten Metadaten erfasst und mit dem britischen GCHQ geteilt werden.[4] Bedeutsam an dieser Operation ist neben der Tatsache, dass die Planung offenbar durch die Snowden-Veröffentlichungen gestoppt und das Projekt im Herbst 2013 eingestellt wurde, vor allem, wie sie im Untersuchungsausschuss (nicht) thematisiert wurde. Zunächst ge­währ­te die Bundesregierung nur den Obleuten des PUA im Kanzleramt Einsicht in die Unterlagen, später wurden sie in den Räumen des BND dem gesamten Ausschuss zur Einsicht vorgelegt. Ordent­liches Beweismittel im Untersuchungsausschuss wurden sie nie, und auch die Zeugenvernehmungen fanden unter unüblichen Beschränkungen statt. Die zuständigen Kontrollgremien hatten zuvor nichts von der Operation erfahren.

Problematische Suchbegriffe – die Selektoren-Skandale

Die Kooperation von BND und NSA beschränkte sich nicht auf die Erfassung von Daten, die durch Kabel fließen, sondern findet unabhängig davon ständig als Kooperation bei der Satellitenerfassung statt, u.a. in der gemeinsamen Dienststelle im bayerischen Bad Aibling. Die Daten aus den gemeinsamen Operationen fließen nicht vollständig in die USA. Nachdem – theoretisch – G 10-geschützte Daten ausgefiltert werden, werden mithilfe von Selektoren (Suchbegriffen) die Kommunikationsinhalte identifiziert, die die NSA interessieren. Dass unter diesen Selektoren der NSA viele waren, die weder Terrorismus noch illegalen Waffenhandel betrafen, sondern deutsche und europäische Interessen berührten, erfuhr der PUA erst durch einen eigenen Beweisantrag der Opposition – obwohl sämtliche Akten zu den Kooperationen bereits vorgelegen haben sollten. Kurz darauf gab die Bundesregierung eine Pressemitteilung heraus, die deutlicher nicht hätte sein können: „Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.“[5]

Es stellte sich heraus, dass der BND die NSA-Selektoren vor dem Einsatz nicht ausreichend prüfte – eine systematische Prüfung fand wohl erst nach den Snowden-Enthüllungen ab August 2013 statt. Es wurden zehntausende unzulässige Selektoren gefunden, die sich vor allem gegen Regierungen und Institutionen in den EU-Staaten, gegen EU-Einrichtungen, gegen Deutsche und deutsche Firmen gerichtet hatten.

Dabei war mindestens im BND seit 2005 bekannt, dass die NSA Selektoren lieferte, die der Wirtschaftsspionage dienen konnten, und zwar auch in Deutschland. Nichtsdestoweniger bewertete die Bundesregierung die Kooperation mit der US-Regierung höher als die Kontrolle durch den Bundestag. Der PUA konnte die NSA-Selektoren nicht selbst einsehen, stattdessen erfand die Bundesregierung das bisher ungekannte Instrument der „Vertrauensperson der Bundesregierung“, die die Selektoren einsehen und dem Ausschuss berichten sollte. Daran änderte auch die Klage der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht nichts.

Neben den Selektoren der NSA setzt der BND auch eigene ein. Diese richteten sich gegen Ziele, die nicht dem Aufgabenprofil des BND entsprachen, bei dem es neben allgemeinen Lage-Einschätzungen um Terror-Bekämpfung, Organisierte Kriminalität und illegalen Waffenhandel geht. So betrafen die BND-Selektoren EU-Regierungen, europäische Institutionen, JournalistInnen, Nichtregierungsorganisationen und die UN. Als Angela Merkel als letzte Zeugin des Ausschusses im Februar 2017 bei ihrer Haltung blieb, die sie bereits 2013 geäußert hatte, nämlich „Abhören unter Freunden – das geht gar nicht“, dann gibt es dafür nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder ihr ist und war nicht bekannt, was ihr eigener Geheimdienst tut, oder aber sie hat wissentlich gelogen.

XKeyscore bei BND und Verfassungsschutz

Von den vielen Programmen, die durch Snowden bekannt wurden, ist „XKeyscore“ dasjenige, dessen Nutzung in Deutschland am besten untersucht ist. Der BND erhielt „XKeyscore“ bereits im Jahr 2007 von der NSA und setzte es in seiner Außenstelle in Bad Aibling ein, um massenhaft Daten zu erfassen und automatisiert zu analysieren. Problematisch ist dabei, dass der BND die Software vor dem Einsatz nicht hinreichend überprüft hatte, um sicherstellen zu können, dass die Grundrechte gewahrt blieben. Stattdessen informierte er nicht einmal die Fachaufsicht über die Übernahme US-amerikanischer Überwachungssoftware. Für die Speicherung der Daten wäre eine Dateianordnung erforderlich gewesen, die es nicht gab. Zum Einsatz von „XKeyscore“ beim BND äußerte sich die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) in ihrem ausgesprochen kritischen Bericht über die Tätigkeit des BND in Bad Aibling.[6] Die Bundesregierung enthält ihn jedoch durch die Einstufung als „geheim“ weiterhin der Öffentlichkeit vor.

Ab Juni 2013 gab es „XKeyscore“ auch beim Verfassungsschutz (BfV). Das Programm wurde dort ausführlich „getestet“ – allerdings un­ter Verwendung von echten Daten aus G 10-Maßnahmen des BfV. Der „Wirkbetrieb“, also der reale Einsatz der Software, soll erst im Sommer 2016 begonnen haben. Das Hauptinteresse bei ihrem Einsatz besteht einerseits im Lesbarmachen von digitaler Kommunikation und andererseits in viel weitergehenden Formen der Verknüpfung von Informationen, die es ermöglichen, Personen und Beziehungen zwischen Personen leichter zu identifizieren. Dies ist mit Grundrechtsverletzungen verbunden, über die weder die Kontrollgremien noch etwa der zu Beginn des Einsatzes amtierende Datenschutzbeauftragte Peter Schaar informiert worden waren.

Fazit

Die hier dargestellten Ergebnisse des Ausschusses sind nur einige von vielen Themen, die in den gut drei Jahren der Dauer des 1. PUA der 18. Wahlperiode untersucht wurden. An ihnen werden aber zugrundeliegende Probleme deutlich, die es zum einen schon lange gibt und die zum anderen mit der technischen Entwicklung neu entstehen.

Nicht neu, aber weiterhin hochproblematisch ist die Unkontrollierbarkeit der Dienste auch – oder gerade – in einem international oft als beispielhaft gepriesenen System der parlamentarischen Kontrolle. Im PUA hat sich erneut gezeigt, dass der BND nur das Nötigste an das Kanzleramt berichtet. Interne Zweifel (die es gab), wurden per Dekret des Präsidenten beendet. Die politische Kontrolle liegt beim Kanzleramt, und hier setzte sich dieselbe Kultur fort – sicherlich auch, weil BeamtInnen häufig zwischen BND und der aufsichtführenden Abteilung 6 des Kanzleramts wechseln.

Die internationale Kooperation der Dienste entzieht sich der Kontrolle selbst, indem per Vertrag festgelegt wird, dass Dritte nicht ohne Zustimmung beider Partner informiert werden dürfen. Diese Third-Party-Rule meint in der Interpretation der Bundesregierung auch das Parlament. Diese Sicht wurde von den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen mitgetragen und schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht in seiner Selektoren-Entscheidung gestützt.[7] Hier liegt die Ursache dafür, dass der PUA seiner Aufgabe, die Aktivitäten der Five Eyes zu untersuchen, nur zu einem Bruchteil nachkommen konnte und sich deshalb auf die deutschen Dienste konzentrierte.

Die Untersuchung der Operation „Eikonal“ hat gezeigt, dass der BND seine Datenabgriffe über Jahre auch technisch in einer Weise umsetzte, die die Vorgaben des G10-Gesetzes ignorierte. Erst als dies zehn Jahre später durch den PUA bekannt wurde, wurden Konsequenzen gezogen: Ergebnis ist das neue BND-Gesetz, das solche Methoden nun erlaubt. Die parlamentarische Kontrolle konnte dies vorher überhaupt nicht bemerken, weil dazu nötig gewesen wäre, dass über technische Details erstens überhaupt berichtet worden wäre und die Mitglieder der Kontrollgremien dies zweitens hätten einordnen können.

Zu befürchten ist, dass in den Bereichen der Geheimdienst-Kooperationen, deren Untersuchung dem PUA verweigert wurde, noch weitaus drastischere Formen der Massenüberwachung praktiziert werden: Stoff für einen nächsten Untersuchungsausschuss. Ohne spürbares öffentliches Interesse wird es den jedoch nicht geben.

[1]    Abschnitt B. I. des Untersuchungsauftrags, BT-Drs. 18/843 v. 18.3.2014
[2]    BT-Drs. 18/12850 v. 23.6.2017, S. 1504
[3]    BT-Drs. 18/12850 v. 23.6.2017, S. 1406
[4]    stern v. 2.6.2015, www.stern.de/investigativ/operation-monkeyshoulder–bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-6206512.html
[5]    Bundesregierung: Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes, Pressemitteilung Nr. 153 v. 23.4.2015
[6]    https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling
[7]    BVerfG: Beschluss des Zweiten Senats v. 13.10.2016, Az: 2 BvE 2/15

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