Polizeiarbeit in sozialen Medien – Starke Präsenz, aber kaum geregelt

von Susanne Lang

Seit 2014 twittern die Polizeien in Frankfurt, Berlin, München und Hamburg und sorgen immer wieder für eine Diskussion, was eigentlich Polizeiaufgaben auf Twitter und Facebook sind. Neben Kommunikation, Informationsmanagement und Fahndung nutzt die Polizei soziale Netzwerke auch bei Demonstrationen. Das könnte einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstellen.

Die ersten Erfahrungen in sozialen Medien sammelte die Polizei in Niedersachsen. Bereits 2012 benutzte sie Facebook, um Fahndungsaufru­fe zu veröffentlichen. Dass damals die Polizeidienststelle aus Han­nover die Social-Media-Pionierin der deutschen Polizei wurde, ist vermutlich Zufall. Es gab keine strategische Leitlinie zur Einführung und Nutzung von Social Media bei der Polizei, kein Budget und keine zusätzlichen personellen Ressourcen und es gab – und gibt – kein Konzept.

Die Auseinandersetzung mit Polizeiaktivitäten in sozialen Medien begann mit dem vom Fraunhofer Institut von 2010 bis 2014 gemeinsam mit dreizehn euro­päischen Partnern durchgeführten EU-Forschungs­projekt „Composite“ – Comparative Police Studies in the EU.[1] Die Vernetzung der Polizeiarbeit in sozialen Medien mit Polizeien aus zehn verschiedenen europäischen Ländern, das Austauschen von Erfahrungen und Weitergeben von praktischem Wissen in Workshops brachte auch die Diskussion und Nutzung von sozialen Medien durch deutsche Polizeien wesentlich voran. Die Wahrnehmung der deutschen Polizeien, in der Nutzung von Social Media deutlich hinterher zu hinken, geht auf die in diesem Projekt entstandene vergleichende Studie „Best Practice in Police Social Media Adaptation“ zurück.[2] In Großbritannien wird Twitter beispielsweise seit den Riots 2011 in London und anderen Städten zur Krisenkom­munikation genutzt – im Rahmen des Forschungsprojekts gab es eine detaillierte Aufarbeitung der Twitter-Strategie der Metropolitan Police of London und der Greater Manchester Police, wovon auch die deutschen Behörden lernen konnten.[3]

Ab Januar 2014 geht es dann schnell: In den meisten Landeshauptstädten wird Social Media nach dem Prinzip „Learning by Doing“ eingeführt: Wer Erfahrungen hat, gibt sie weiter, aus Fehlern wird gelernt. „Standardisierte Anforderungen an Online-Beamte gibt es nicht. Manche Präsidien verpflichten den Pressesprecher, nebenher zu twittern. Andere gründen Social-Media-Teams und ziehen dafür Beamte von der Verkehrsstreife oder der Kripo ab“, schreibt Jana Anzlinger in der Süddeutsche Zeitung.[4] Als Ersatz für ein Social Media-Regelwerk für die Polizeiarbeit gibt es für die Polizeien des Bundes eine „Handreichung zur Nutzung sozialer Medien in den Bundesministerien“, die sich jedoch ausschließlich auf soziale Medien als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit bezieht.[5] Auf Länderebene sieht es nicht anders aus.

Heute existieren fast 300 Social Media-Konten, die von BKA, Bundespolizei, Präsidien und Dienststellen genutzt werden. Die meisten Stellen betreiben ein Twitter- und ein Facebook-Konto, einige spielen Inhalte zusätzlich bei Instagram aus. Zwei Twitterkonten gehören individuellen Polizisten, die als solche twittern dürfen. Alle anderen sind Konten der jeweiligen Dienststellen, die in der Pressestelle organisatorisch angebunden sind. Diese Anbindung wird jedoch in Krisen- und Einsatzzeiten aufgehoben. Dann wechselt das Social-Media-Team in die Einsatzabteilung und macht dort Einsatzkommunikation, wie es der Social-Media-Beauftragte der Polizei Frankfurt am Main, André Karsten, auf der re:publica im Mai 2017 beschreibt.[6] In diesen Situationen ist Social Media dann ein zusätzliches Instrument der Einsatzleitung: Kommunikation mit DemonstrationsteilnehmerInnen, Informationsmanage­ment in Krisensituationen, gezielte Fahndung aber auch Beeinflussung von DemonstrationsteilnehmerInnen. Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der LINKEN, sieht solche Einsätze als Einschrän­kung des Versammlungsrechts.[7]

Wie sieht die Social Media Praxis konkret aus?

Der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei Brandenburg, der einzige ausgewiesene Experte der Polizei auf dem Gebiet Social Media und Cybercrime, beschreibt drei verschiedene Verwendungsweisen von sozialen Medien bei Polizeien: „Informationsgewinnung (zum BeispielB. Erbitten von Hinweisen bei Ermittlungen oder durch Monitoring von sozialen Medien während Krisen oder zur Einschätzung von Situationen); Informationsvermittlung (z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen oder in Form von Hinweisen während Gefahrensituationen/Krisen); Beziehungsbildung/PR“.[8]

Letzteres ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet und vor allem auch noch nicht akzeptiert. Beziehungsarbeit, wie sie in anderen Ländern schon üblich ist, geht je­doch viel weiter: PolizistInnen singen während der Arbeit vor der Kamera und veranstalten sogar Tanzwettbewerbe ganzer Polizeidienststellen wie die „Running Man Challenge“, deren virale Videos 2016 innerhalb weniger Tage mehrere Millionen Menschen erreichten – und binden. Eine neuseeländische Polizeistation startete den Wettstreit – nach dem Schneeballprinzip zog sich innerhalb kurzer Zeit der Tanzwettbewerb über Polizeistationen in Großbritannien und in die USA.[9] Selbst die Polizeistation in Charleston schwingt die Hüfte zu dem 90er Jahre R&B Hit „My Boo“ und veralbert sich mit großer selbstironischer Souveränität – und unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung. Diese Beziehungsarbeit dient dem gezielten Aufbau von Bürgernähe und setzt auf eine erhöhte Präsenz von einzelnen engagierten PolizeibeamtInnen in sozialen Medien, die im besten Fall die Menschen – vergleichbar mit der Situation eines Dorfpolizisten – persönlich (zu) kennen (glauben). Dieses Konzept setzt selbstverständlich eine hohe Präsenz von PolizistInnen als Individuen in Social-Media-Plattformen voraus. Um ein solches Konzept hierzulande realisieren zu können, bräuchte es laut Rüdiger über 10.000 individuelle Polizeikonten in Deutschland.

Die Praxis deutscher Polizeidienststellen in sozialen Medien beinhaltet neben dem Anwerben von Personal vor allem die Verbreitung von Fahndungsaufrufen zur Aufklärung von Straftaten. Dazu ist eine große Reichweite der Polizei-Accounts Voraussetzung, weshalb die Zahlen der AbonnentInnen und Likes auch für die Arbeit der Polizei in Sozialen Medien ein zentrales Erfolgskriterium ist. Beispielgebend im Bereich der Online-Fahndung ist vermutlich der Fahndungserfolg des BKA vom 10. Oktober 2017: Ermittler hatten auf einer Kinderporno-Website Fotos eines schweren Missbrauchs an einem vierjährigen Mädchen gefunden, dessen Wohnort sie in Deutschland vermuteten, traten aber seit August 2017 mit der Ermittlung von Täter oder Opfer auf der Stelle. In Anbetracht der Dringlichkeit der Situation und der Schwere der Tat veröffentlichte das BKA am 10. Oktober auf seinem Facebook-Account ein Foto des Opfers, um das Mädchen identifizieren zu können. Innerhalb weniger Stunden meldete sich die Mutter des Kindes, am selben Abend konnte der mutmaßliche Täter festgenommen werden. Zu befürchten ist, dass sich hier ein Grundproblem in der Entwicklung der Social Media-Praxis der Polizei zeigen wird: Erfolge verschieben Gesetze. Eigentlich ist eine Fahndung auf Facebook mit unverpixeltem Bild aus Gründen des Opferschutzes abzulehnen, zumal das Internet nichts vergisst und das Originalfoto immer irgendwo online zu finden sein wird. In der Abwägung, das betroffene Mädchen in seiner Anonymität zu schützen oder es aus der Situation des schweren sexuellen Missbrauchs zu befreien, ist die Entscheidung des BKA vielleicht nachvollziehbar und richtig. Aber wie werden solche Ermittlungen unsere Rechtsauffassung beeinflussen und verändern?

Unzulässige politische Deutung?

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Informationsvermittlung und Aufklärung in Krisensituationen. Zu diesen Einsatzszenarien gehören auch Großdemonstrationen wie Blockupy in Frankfurt/Main im März 2015, die Räumung des Hausprojektes in der Friedelstraße in Berlin-Neukölln Ende Juni 2017 oder auch die G20-Proteste in Hamburg in der Woche darauf. Hier wird aus der Twitter- und Facebooknutzung zur Kommunikation mit der Bevölkerung schnell eine Einschüchterung und Vorverurteilung von Protestierenden. Während der Blockupy-Proteste präsentierte die Frankfurter Polizei auf Twitter ein ausgebranntes Auto mit dem Kommentar „Obwohl zum Glück niemand verletzt wurde, entstand für die betroffene Familie großer Schaden. #Brandstiftung #m18 #18m“. Die Hashtags bezogen sich auf die Blockupy-Proteste anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank, einen nachgewiesenen Zusammenhang der Brandstiftung mit den Protesten gab es aber nicht. Dennoch wurden mehrfach Tweets dieser Art abgesetzt und bestimmten dadurch die Berichterstattung über die Proteste wesentlich. Ausführlich dokumentierte der Blogger John F. Nebel die Twitter-Akti­vi­tät der Frankfurter Polizei während der Blockupy-Proteste und resümiert: „Für (linke) Proteste ist diese ausgeklügelte Polizei-Kommunika­tion eine neue Erfahrung. Vorbei die Zeiten, in denen die Polizei in gestelztem Beamtendeutsch ihre Pressemitteilungen am Folgetag twitterte. Vorbei die Zeiten, in denen Twitter einen Vorteil brachte. Der kommunikatorische Vorsprung ist weg. Der Lack ist ab. Twitter wird von der Gegenseite genauso schnell, virtuos und intelligent genutzt.“[10]

Der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt nennt den Twittereinsatz der Polizei Frankfurt während der Blockupy-Proteste rechtswidrig.[11] Gegenüber der FAZ weist Hanschmann darauf hin, dass die Polizei auf Twitter das Neutralitätsgebot verletzen könnte und eine politische Deutung von Demonstrationen vornehme, die die Polizei eigentlich zu unterlassen habe.[12]

Kritik für Berlin und Hamburg, Lob für München

Die Kritik am Twitterverhalten der Frankfurter Polizei 2015 hat die Polizeien anderer Bundesländer aber nicht von ähnlichem Vorgehen abgehalten. Bei der Räumung der Hausprojekts Friedelstraße meldete die Berliner Polizei via Twitter, die HausbesetzerInnen hätten einen Türknauf unter Strom gesetzt: „Lebensgefahr für unsere Kollegen!“ Die Falschmeldung wurde erst einen Tag später korrigiert, hatte aber bereits für hohe Wellen gesorgt – nicht nur in den Sozialen Medien, sondern auch in den Zeitungen und den Fernsehnachrichten. Der Einsatzleiter vor Ort habe die Meldung gefordert, aber keine Entwarnung gegeben, nachdem sich das Ganze als falsch herausgestellt hatte, rechtfertigte sich die Leiterin des Social Media-Teams der Berliner Polizei.[13]

Auch die Twittereinsätze der Hamburger Polizei während der G20-Proteste Anfang Juli zeichneten sich durch Desinformation, Diffamierung und Vorverurteilung aus, was selbst von Medien wie der Tagesschau kritisiert wurde.[14] Das Schema ist einfach und effektiv: Angebliche Gewalttaten werden präsentiert – etwa ein „Hinterhalt“ für die Polizei im Schanzenviertel oder Gehwegplatten, die auf ein Dach geschafft wurden; obwohl die Realität, wie man mittlerweile weiß, eine andere war, kann die darauf angeblich zu recht folgende gewalttätige Reaktionen der Polizei als Erfolg verkauft werden. Medien greifen diese Eilmeldungen als Polizeinachrichten auf – spätere Dementi ändern nichts mehr an der Wahrnehmung der Versammlungen. Eine Protestbewegung, die auf Massenproteste setzt, wird mit dieser Polizeitaktik der schnellen und gezielten Desinformation einen Umgang finden müssen.

Ganz anders hingegen sah die Social Media-Polizeiarbeit nach dem Amoklauf in München am 22. Juli 2016 aus. In der Berichterstattung gab es Lob und Anerkennung für die ausgewogene, professionelle Krisenkommunikation: „Behörden müssen auf Twitter sein und informieren“, war eine der Schlussfolgerungen, die der Bayrische Rundfunk neben vielen anderen Medien zog. Eine Kritik, dass es neben Datenschutzproblemen auch eine klare Regulierung von Polizeiarbeit in Social Media-Netzwerken bräuchte, war seither in der Presse nicht mehr zu hören. Wahrnehmbar war jedoch nach München ein sprunghafter Anstieg von polizeilichen Social Media-Konten von noch 130 im September 2016 auf 216 im März 2017. Jede öffentliche Anerkennung von polizeilicher Social Media-Aktivität führt derzeit zu deren weiterem Ausbau. Denn mit jeder Erfolgsmeldung wird wieder ein/e DienststellenleiterIn erreicht und überzeugt, diese Form der Kommunikation einzuführen.

Die polizeilichen Social Media-Zuständigen sind durch die Abwesenheit von gesetzlichen Regeln mehr oder weniger auf ihre persönliche Einschätzung zurückgeworfen. Damit wird kritische Berichterstattung und juristische Auseinandersetzung ein wesentlicher Teil eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses, an der sich die Social Media-Beauf­tragten orientieren. Social Media ist schnell und empfindlich – einen Shitstorm will auch die Polizei nicht riskieren und reagiert darum auf deutliche Kritik meistens schnell. Das wird an zwei aktuellen Auseinandersetzungen zu Twitter-Pannen der Polizei deutlich. Am 23. September 2017, einen Tag vor der Bundestagswahl, twitterte die Berliner Polizei Informationen über Straßensperrungen beim Berlin-Marathon und benutzte dabei den Hashtag #genderwahn. Vermutlich wollte man mit dem Hashtag nur selbstironisch darauf hinweisen, dass man in dem Tweet erstmalig eine geschlechtsneutrale Ansprache gewählt hatte, bemerkte aber offenbar nicht (oder ignorierte), dass der Hashtag hauptsächlich von der AfD im Wahlkampf benutzt wurde. Nach sofortigen Protesten entschuldigte sich die Polizei und löschte den Tweet. Während die Berliner Polizei ihren Fauxpas eingestand, erwies sich die Polizei Sachsen in einem ähnlichen Fall als unbelehrbar. Dort kommentierte die Polizei am 25. September 2017 die Festnahme eines Libyers, dem bereits 26 verschiedene Straftaten von der Polizei zugeordnet worden waren, süffisant: „Ob er ‚nur‘ die bisher bekannten 26 Straftaten begangen hat, bleibt derzeit fraglich. Mit Sicherheit kann nur gesagt werden, dass er sich vorerst in Haft befindet und das hoffentlich auch für längere Zeit.“[15] Nachdem es per Twitter massive Beschwerden über den Tweet gegeben hat, reagierte das sächsische Innenministerium – unter anderem auf Twitter. Was als Entschuldigung gedacht war, geriet jedoch abermals daneben: Die tendenziöse Einordnung der Festnahme sei erfolgt, weil die Polizei „berufsbedingt fast ausschließlich mit negativen Aspekten des Flüchtlingszustroms befasst ist“.[16]

Beide Fälle zeigen, dass die Auseinandersetzung um das Verhalten und Auftreten der Polizei in sozialen Netzwerken in erster Linie auch in diesen Netzwerken und in anderen Medien geführt wird – und geführt werden muss. Die Bundesregierung sieht bislang keine Notwendigkeit, das Verhalten von Polizeien in sozialen Medien zu regulieren oder überhaupt weitere Überlegungen dazu anzustellen, wie Strafverfolgung im digitalen Raum aussehen soll. Bislang legte der Gesetzgeber die polizeiliche Nutzung von Twitter als Öffentlichkeitsarbeit aus, nicht jedoch als einen Ort polizeilichen Handelns, weshalb auch eine Regulierung als nicht nötig angesehen wird. Allerdings wurden einige Grundsätze bereits gerichtlich verhandelt: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2008 zur Onlinedurchsuchung, dass alle im Internet zugänglichen Informationen, die ohne Zugangskontrolle erreichbar sind, als öffentlich zu bewerten sind und polizeiliche Eingriffshandlungen hier grundsätzlich nicht gegen die Grundrechte verstoßen. Die Grundlage für eine Polizeiarbeit in sozialen Medien ist damit bereits gelegt worden – inklusive einer automatisierten Informationssuche in sozialen Medien unter Zuhilfenahme von Analysesoftware (die sogenannte Open Source Intelligence, OSINT).

Viele, viele Probleme

Thomas-Gabriel Rüdiger sieht die Polizeiarbeit in sozialen Medien als eine der zukünftigen Hauptaufgaben polizeilicher Arbeit und hat in seinem Aufsatz „Das Broken Web?“ konzeptionelle Überlegungen angestellt, wie eine solche Praxis aussehen sollte.[17] Er leitet seine Überlegungen aus der „Broken Windows“-Theorie ab, die kurz zusammengefasst davon ausgeht, dass zerbrochene Fenster – wenn sie nicht repariert und ihr Zerstören geduldet wird – schnell zur Verwahrlosung von Stadtgebieten führen könnten. Diese Überlegung überträgt Rüdiger auf das Internet und fordert eine Sichtbarkeit von Strafverfolgung im Internet, um eine abschreckende und ermahnende Wirkung zu erzielen, aber auch um ansprechbar vor Ort zu sein, zum Beispiel in einer App. Damit würde die Aufgabe von Strafverfolgung im Internet nicht vom Staat an den privaten, zivilrechtlichen Sektor abgeben, wie es mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken von Justizminister Heiko Maas bereits angedacht wurde, sondern zumindest rechtsstaatlich verhandelt werden.

Eine solche Strategie setzt entsprechende Personalressourcen voraus, außerdem technische Ausstattung und entsprechende Ausbildungen. Sie bringt aber weitere Probleme mit sich: Zum einen gibt es grundsätzliche Datenschutzprobleme. Behördenkommunikation in sozialen Netzwerken ist laut den Geschäftsbedingungen einiger Dienste für Werbe- und andere Vermarktungsinteressen verwertbar, was im deutschen Datenschutz ausgeschlossen ist. Ein weiteres Problem würde in der Wahrnehmung von Polizei liegen: Wo sich einige durch eine erhöhte Polizeipräsenz in ihrer Timeline sicher fühlen mögen, wird die digitale Polizeipräsenz von anderen nur als bedrohlich empfunden. Auch Rüdiger benennt dieses Problem: „Die Balance zu finden zwischen notwendiger oder gar ‚bürgernaher‘ polizeilicher Präsenz im digitalen Raum und als bedrohlich oder zudringlich empfundener Überwachung, ist demnach keine triviale Aufgabe.“[18] Das dritte Problem entsteht bei der Polizei selbst und dürfte derzeit das größte Hindernis sein: Denn die Polizei ist durch das Legalitätsprinzip gebunden, sämtlichen Straftaten nachzugehen, von der sie Kenntnis erhält. Das wird im Internet schwierig, wie Rüdiger beschreibt: „Wenn also ein Polizeibeamter in einem Forum gegen Kinderpornografie vorgehen will, dabei aber über Beleidigungen, Volksverhetzungen oder Urheberrechtsverletzungen stößt, so kann er faktisch eigenständig keine Gewichtung vornehmen, ohne sich selbst in die Gefahr einer Straftat zu begeben.“[19]

Trotz aller Probleme wird die Social Media-Aktivität der deutschen Polizeien weiterhin zunehmen. Hier entsteht ein Auseinandersetzungsfeld, in dem Bürgerrechte und Demokratie einmal mehr neu verhandelt werden. Diese Auseinandersetzung wird vor allem in den sozialen Medien geführt – einem Feld, in dem die klassischen Bürgerrechtsgruppen ziemlich rar sind.

[1]    Forschungsprojekt mit veröffentlichten Ergebnissen: http://composite-project.eu
[2]    Presseerklärung zur Veröffentlichung der Studie vom Fraunhofer Institut v. 6.12.2012: www.fit.fraunhofer.de/de/presse/12-12-06.html
[3]    Studie: www.fit.fraunhofer.de/content/dam/fit/de/documents/ukriots%20v90.pdf
[4]    Sueddeutsche.de v. 26.9.2017
[5]    Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken: BT-Drs. 18/5778 v. 17.8.2015
[6]    https://re-publica.com/en/17/session/wir-habn-polizei-chancen-herausforderungen-beim-einsatz-sozialer-medien-polizeiarbeit
[7]    FAZ v. 21.6.2016
[8]    Rüdiger, T.-G.: Soziale Medien – Anbruch eines neuen Zeitalters polizeilicher Arbeit?, in: Der Kriminalist 2017, H. 1-2, S. 4-12 (8)
[9]    Tagesspiegel v. 4.5.2016
[10]   www.metronaut.de/2015/03/twittern-zur-aufstandsbekaempfung/
[11]  www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/polizei-twitter-verstoss-gegen-recht/komplettansicht
[12]  FAZ v. 21.6.2016
[13]  RBB24 v. 19.10.2017, www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/10/twitter-polizei-friedel-strasse-berlin-fake-news-kontraste.html
[14]   http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/gzwanzig-143.html
[15]  www.tag24.de/nachrichten/leipzig-polizei-sachsen-christian-frey-twitter-kritik-libyer-aerger-fremdenhass-dresden-341135
[16]  Stellungnahme der Polizei Sachsen v. 26.9.2017, www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_52512.htm
[17]  www.linkedin.com/pulse/das-broken-web-thomas-gabriel-r%C3%BCdiger?trk=mp-reader-card
[18]  Rüdiger a.a.O. (Fn. 8), S. 9
[19]  ebd.

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