Granatwerfer für die Polizei – Militärisch gerüstet gegen Terror und im Alltag

Die ständige Warnung, dass die Bundesrepublik oder gar die gesamte EU im „Fadenkreuz des internationalen Terrorismus“ stünden, erzeugt sprachlich einen permanenten Ausnahmezustand, der sich nicht nur in der Nachrüstung des Polizei-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsrechts niederschlägt, sondern auch auf der Ebene der Ausstattung und Ausbildung der Sicherheitskräfte.

Vielfach wurde in den vergangenen Jahren darüber berichtet, dass die Bundesländer „Sturmgewehre“ für ihre Polizeien angeschafft haben. Von welchen Einsatzszenarien man dabei ausgeht, hat ein Lobbyist von Heckler & Koch 2016 in der Zeitschrift „Polizeipraxis“ der Gewerkschaft der Polizei eindrücklich dargestellt:[1] Die Entwicklung der mittlerweile vielfach beschafften MP 7 mit einem Kaliber von 4.6 mm x 30 gehe auf Erfahrungen aus dem Afghanistankrieg der 80er zurück, in dem Kämpfer der Taliban eine Reihe von Kalaschnikow-Magazinen vor der Brust trugen. Diese hätten von der bis dahin in Maschinenpistolen verwendbaren Munition nicht durchschlagen werden können. Bei den Attentaten von Paris seien die Täter aber genau so ausgestattet gewesen. Die MP 7 sei von der Feuerkraft her dem Sturmgewehr Kaliber 5.56 der NATO vergleichbar, aber deutlich leichter in Gewicht und im Handling (und treffe daher „auch bei weiblichen Nutzern auf sehr hohe Akzeptanz“). Mit entsprechender Zieloptik sei eine „Einsatzreichweite“ von bis zu 200 m mit „wirksamen Brusttreffern“ möglich – die bisher im Einsatz befindliche MP 5 schafft nur 75 Meter. Auch deshalb sei die MP 7 seit 2001 beim „Kommando Spezialkräfte“ der Bundeswehr, seit 2004 auch bei der regulären Truppe im Einsatz. Die MP 7 werde von den Armeen oder Polizeien von 30 Staaten genutzt. Hervorgehoben wird auch die speziell für den polizeilichen Einsatz entwickelte Munition mit dem schönen Namen „Action“: Sie gebe ihre Energie komplett im „Weichziel“ ab, die Verletzung unbeteiligter ZivilistInnen durch Durchschüsse drohe in Zukunft nicht mehr.

Doch nicht nur die Ausstattung auch normaler StreifenpolizistInnen mit Kriegswaffen ist auf dem Vormarsch, noch stärker verbreitet ist die Ausstattung mit ballistischer Schutzausrüstung. Die StreifenpolizistInnen als „first responder“ bedürften eines umfassenden Schutzes auch gegen Kriegswaffen vom Kaliber 5.56 (die bisher eingesetzten schützen nur gegen 9 mm-Kugeln). In der Diskussion wird aber nicht nur auf terroristische Bedrohungslagen Bezug genommen. So berichtet der marktbeherrschende Hersteller ballistischer Schutzhelme für den deutschen Markt, Ulbricht Protection aus Österreich, gern einen Fall aus Baden-Württem­berg: Ende Juli 2017 kam es hier zu einer Schießerei in einer Diskothek, der eingesetzte Streifenpolizist überlebte demnach nur dank eines Titan-Helms von Ulbricht Protection. Am Messestand der Firma beim Europäischen Polizeikongress im Februar 2018 in Berlin wurde ein Modell vorgeführt, an dem sich neben einem ballistischen Schutzvisier auch ein Lederschurz für den Nacken anbringen lässt – geeignet für den Einsatz bei Demonstrationen. Wie der Vertreter von Ulbricht in seinem Werbevortrag beim Europäischen Polizeikongress vermeldete, seien mittlerweile 80 Prozent der deutschen Polizei von seiner Firma ausgerüstet, davon 90 Prozent mit Titan-Helmen der neuesten Generation. Die passive Bewaffnung der Polizei ist schon jetzt nicht mehr nur auf den terroristischen Ernstfall ausgerichtet.

Tradition bei der Bundespolizei

Bei der Bundespolizei (BPol) hat der Einsatz von Sturmgewehren eine lange Tradition, die sich aus ihrer Geschichte als paramilitärische Grenzschutztruppe erklärt. Anfang der 50er Jahre, noch vor der Gründung der Bundeswehr, wurde beim damaligen Bundesgrenzschutz das G1 eines belgischen Herstellers als Standardgewehr eingeführt, 1958 folgte dann das G3 von Heckler & Koch. Erst 1996 wurde es wie in der Bundeswehr durch das G36, ebenfalls von Heckler & Koch, ersetzt. Während es allerdings bei der Bundeswehr keine Zukunft mehr hat, bleibt es bei der BPol in Gebrauch. Für die derzeit noch in Aufstellung befindlichen neuen Sondereinheiten der BPol, die „Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten +“ (BFE+), wurde mit dem G36c eine Kurzvariante beschafft, die für den Einsatz in Häusern und engen Straßen besser geeignet ist als der geschasste große Bruder in der Armee. Von der GSG 9 wird sie schon länger genutzt.

Auch in puncto Schutzausstattung greift die BPol auf militärische Ausrüstung zurück, nicht nur bei den BFE+. 2011 beschaffte sie über einen Rahmenvertrag der Bundeswehr für den Einsatz in Afghanistan den „EAGLE IV“, ein leicht gepanzertes Aufklärungsfahrzeug. 2015 wurden die zehn beschafften Fahrzeuge nach Deutschland überführt und Anfang 2017 für den Einsatz an Flughäfen umgerüstet, die Ausstattung mit einer Waffenanlage wird geprüft.[2] Wie twitter-Fotos der BPol zeigten, kam der EAGLE IV allerdings auch in Hamburg während des G20-Gipfels zum Einsatz.

Aufrüstung bei den Ländern

Auch bei den Ländern ist der Einsatz von halbautomatischen Maschinenpistolen nicht neu. In den 70er Jahren wurde die MP 5 von Heckler & Koch beschafft, um Feuergefechte mit Mitgliedern der RAF bestehen zu können. Neu eingeführt wird bei vielen nun die MP 7. Doch nicht nur Heckler & Koch, auch andere deutsche Waffenschmieden wie Haenel, Rheinmetall und SIG Sauer profitieren von den über 500 Millionen Euro, die Bund und Länder 2016-2017 in neue Ausrüstung stecken.[3]

Bereits abgeschlossen ist die Beschaffung der MP 7 in Baden-Würt­tem­berg; dort wird jeder Streifenwagen mit zwei Exemplaren inklusive elektronischer Zielhilfeeinrichtung (Rotpunktvisier) ausgestattet. Nordrhein-Westfalen gibt für die gleiche Ausstattung der Streifenwagen 13,5 Millionen aus.[4] Berlin schafft die MP 7 für seine Spezialeinheiten an, wegen Lieferschwierigkeiten musste sich das SEK allerdings 40 Exemplare bei der Bundeswehr ausleihen.[5] Mit Lieferproblemen sind auch andere Länder konfrontiert: Bis zur flächendeckenden Ausstattung mit der MP 7 bestückt Brandenburg deshalb seine Streifenwagen mit alten MP 5, die nun mit Militärmunition benutzt werden.[6] Niedersachsen rüs­tete zunächst seine 1.200 alten MP 5 mit Zielfernrohren auf und kaufte Baden-Württemberg die ausgemusterten MP 5 ab.[7] Sachsen-Anhalt prüfte zunächst, ebenfalls die MP 5 aufzurüsten oder eine neue Mitteldistanzwaffe zu beschaffen. Bayern hat sich bereits entschieden und im Mai 2018 einen Auftrag für die Beschaffung von 800 Mitteldistanzwaffen öffentlich ausgeschrieben. An halbautomatischen Mitteldistanzwaffen neuerer Bauart steht neben der MP 7 auch die MCX von SIG Sauer zur Verfügung, von denen Schles­wig-Holstein 522 beschafft.[8] Auch Berlin wird seine Funkstreifen sowie die BFE mit insgesamt 415 MCX ausstatten.[9] Hamburg schafft für seine Streifenwagen je zwei MP 5 an und für seine Spezialeinsatzkräfte und BFEs 147 CR 223 von Haenel (ebenfalls als Halbautomat). Letztere funktionierten mit der Polizeimunition allerdings nicht richtig, weil sie auf Armeemunition ausgerichtet sind.[10] Thüringen und Rheinland-Pfalz prüf­­ten nach letztem Stand noch die Anschaffung von Mitteldistanzwaffen.[11]

Eine andere Aufrüstung vollzieht sich etwas weniger spektakulär: Da einige Landespolizeien alte Pistolen im Einsatz haben, für die keine Ersatzteile mehr beschafft werden können, waren Neuanschaffungen notwendig. In letzter Zeit wurde dabei die SFP 9 von Heckler & Koch beschafft, die mit 15 statt der bisher üblichen acht Schuss die Feuerkraft erhöht. Dabei sind die Umsätze beträchtlich: 35.000 SFP 9 werden nach Bayern, 5.900 nach Mecklenburg-Vorpommern, 10.000 nach Berlin, 22.000 nach Niedersachsen, über 4.000 nach Brandenburg verkauft.

Die Ausstattung mit ballistischen Helmen und Schutzwesten ist noch umfassender als jene mit neuen Schusswaffen, mindestens zwölf Bundesländer haben Helme angeschafft. In welchem Umfang demnächst Streifenwagenbesatzungen nicht nur bei Terrorlagen, sondern schon in Fällen häuslicher Gewalt mit ballistischem Helm anrücken, wird die Zukunft zeigen.

Gemeinsame Ausbildung und Übung

In der Ausbildung gibt es Berührungspunkte zwischen Polizei und Militär bislang vor allem bei den jeweiligen Eliteeinheiten. So kooperieren die Kampfschwimmer der Marine und der GSG 9 bei Ausbildung und Ausrüstung.[12] Sowohl die GSG 9 als auch die Kräfte des „Kommando Spezialkräfte“ der Bundeswehr werden in Kriegs- und Krisenländern für Fälle von Geiselnahmen eingesetzt, die GSG 9 vor allem beim Personen- und Objektschutz wie beispielsweise während des Irakkriegs.[13] Die GSG 9 richtet seit 1983 im Vierjahresrhythmus die „Combat Team Conference“ aus, bei der polizeiliche und militärische Spezialeinheiten aus aller Welt gegeneinander antreten. Regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung sind dabei Elemente des „four block war“. Hierbei geht es darum, auch in besiedeltem Gelände auf eng begrenztem Raum Gefechte von hoher Intensität und großer Zielgenauigkeit zu führen. Hier kann durchaus zugleich von Verpolizeilichung des Militärs gesprochen werden: Um die Akzeptanz militärischer Intervention in der betroffenen Bevölkerung nicht zu gefährden, ist der einigermaßen präzise Zugriff auf feindliche Kräfte, der zugleich so durchgeführt wird, dass ein Gefecht nur von kurzer Dauer ist, einem Bombardement ganzer Stadtteile vorzuziehen. Dieser Logik folgen polizeiliche Spezialeinheiten schon länger.

Die Elemente der Ausbildung für den „four block war“ bleiben auch in der Polizei nicht auf „Eliten“-Ebene. Die GSG 9 gibt ihre Fähigkeiten in der Ausbildung an Landesspezialkräfte und insbesondere an die neuen BFE+ der BPol weiter. Diese sollen hoch gerüstete AngreiferInnen bekämpfen und räumlich binden, bis die GSG 9 eingetroffen ist. Weil die Übungsszenarien von einem Aufeinandertreffen mit militärisch ausgebildeten Feinden als quasi neuem „Normaltypus“ des terroristischen Anschlags ausgehen, wird eine entsprechende Ausbildung nicht mehr nur für die Spezialeinheiten – SEK und MEK – als notwendig angesehen.

Noch im Bau ist Übungsstadt „Schnöggersburg“ in der Altmark. Sie wird durch Rheinmetall betrieben, ihre tatsächlichen Errichtungskosten werden wohl bei 140 Millionen Euro liegen, 40 mehr als in den Planungen. Schon nach Bekanntwerden der Pläne gab es Mutmaßungen, dass nicht nur die Bundeswehr, sondern auch andere Armeen, private Sicherheitsdienstleister – und die Polizei dort Ausbildungen durchlaufen und Übungen durchführen könnten.[14] Schließlich muss eine solche Einrichtung wirtschaftlich betrieben werden. Auch gemeinsame Übungen kommen in Betracht. Eine solche fand unter der Bezeichnung GETEX (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise) in sechs Bundesländern mit insgesamt 360 Soldaten vom 6.-8. März 2017 statt. Das Szenario: Polizeikräfte sind durch mehrere terroristische Angriffe gleichzeitig gebunden, die Bundeswehr muss zur Unterstützung eingreifen.[15]

Neue Einsatzkonzepte

Als im Februar dieses Jahres der Entwurf für ein neues „Leitbild“ der Polizei in Nordrhein-Westfalen bekannt wurde, war die Aufregung zunächst groß. Mit der bisher zurückhaltenden „NRW-Linie“, die „das Wort als wesentliches taktisches Einsatzmittel“ für die BeamtInnen vorgab, hat der neue Slang nicht mehr viel zu tun. „Körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit“ sollen demnach gestärkt werden, wesentlicher Grundsatz: „Polizeibeamte müssen durchsetzungsfähig und -stark und damit letztlich gewaltfähig, aber nicht gewaltaffin werden.“ Das entspricht so auch dem Profil modernen Soldatentums – hier wird eher der besonnene Killer als der skrupellose Rambo gesucht.

Vom Himmel fiel diese Entwicklung im Übrigen nicht. Schon der ehemalige NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte im März 2016, vier Monate nach den Anschlägen von Paris, ein neues Konzept entwickeln lassen, demzufolge StreifenpolizistInnen nicht mehr das Eintreffen von Spezialkräften abwarten sollten, sondern selbst den oder die Attentäter „stoppen“. Warten auf das Eintreffen von Spezialeinheiten sei „keine Option“.[16] Aus dem Personalrat der Polizei kamen Stimmen, die das Konzept als „lebensgefährlich“ kritisierten. Die Strategie führte als Titel „Vorgehensweise bei Szenarien mit sofortiger polizeilicher Interventionserfordernis“ (sic!). Alle in der Nähe befindlichen StreifenpolizistInnen sollen sich demnach in kleinen Einheiten aus unterschiedlicher Richtung nähern. Eine taktische Vorgehensweise, die ohne entsprechende Übung und Drill absehbar vor allem zu Opfern unter der Polizei führen würde und ohne militärisch-taktisch geschulte Einsatzleitung nicht denkbar ist. Aber der Innenminister, der damals wegen der Silvesternacht von Köln unter starkem politischen Druck stand, wollte auch hierfür sorgen: Das Konzept sah auch spezielle Trainingszentren vor.

Besseres Sicherheitsgefühl?

Im Einsatz sind auch Waffen, die in anderer Ausstattung unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen: So ist die in mehreren Bundesländern verbreitete Mehrzweckpistole MZP 1, vom Hersteller Heckler & Koch unter der Bezeichnung „HK 69“ bzw. „HK 169“ vertrieben, nicht nur für das Verschießen von Blend- und Reizgasgranaten geeignet, sondern firmiert nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz unter „Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen“. Die neu entwickelte „HK 269“ kann auch direkt an das G 36 angebracht werden. Die entsprechenden MZP 1 waren in Hamburg während des G20-Gipfels im Einsatz. 22 Reizgasgranaten wurden nach einem Bericht des Hamburger Innensenators durch die sächsischen Einsatzkräfte verschossen, 21 von jenen aus Thüringen, 18 von denen aus Bayern.[17] Letztere dürfen nach dem neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) nun nicht nur Reizgasgranaten, sondern auch echte Granaten im Einsatz verwenden. Art. 78 Abs. 5 PAG wurde so erweitert, dass nicht nur der Einsatz von Handgranaten (wie schon bislang), sondern auch der von „Sprenggeschossen, die aus Schusswaffen verschossen werden können“ erlaubt ist. Die sächsischen SEK-Beamten paradierten bei ihrem Einsatz im Schanzenviertel auch gleich mit ihren CR 223, nicht etwa mit angeklappter Schulterstutze an der Seite, sondern einsatzbereit mit aufgerichtetem Lauf.[18] Dies zeigt deutlich, dass ein Ausstrahlen der Militarisierung im Bereich der Terrorismusbekämpfung auf ein polizeiliches Einsatzgeschehen gegen allenfalls mit Steinen und Flaschen bewaffnete Störer nicht so abwegig ist, wie es Polizei und Waffenlobbyisten darstellen. Ebenfalls in Sachsen wurden bei einer antifaschistischen Demonstration am 2. September 2017 in Wurzen, bei der es lediglich zu vereinzelten Störungen durch GegendemonstrantInnen kam, alle fünf SEK-Einheiten der sächsischen Polizei eingesetzt. Die Sprecherin der sächsischen Polizei erklärte auf Nachfrage, dass es bereits im März 2017 einen Einsatz eines SEK ebenfalls bei einer Demonstration gegeben habe.[19] Ob eine auf möglichst überfallartige Überwältigung des Gegners aus einer Position der Stärke und Dominanz agierende Spezialeinheit der richtige Akteur ist, um verfassungsmäßige Rechte zu schützen, kann bezweifelt werden.

Aber selbst im Hinblick auf die Logik des öffentlichen Diskurses um die „Innere Sicherheit“ ist die Militarisierung der Polizei im Ergebnis zweifelhaft. Abgestellt wird immer auf das „Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger“. Wer schon einmal mit Maschinenpistolen bewaffnete BundespolizistInnen bei der Durchführung einer Personenkontrolle in einem Hauptbahnhof erlebt hat, wird festgestellt haben: Ein Sicherheitsgefühl mag sich hier durchaus nicht einstellen, das Gegenteil ist der Fall. Wer hochgerüstete BeamtInnen sieht, vermutet Gefahr und ein ebenso hochgerüstetes Gegenüber. Wer also unterstellen wollte, gerade konservative PolitikerInnen wollten das Gefühl jenes permanenten Ausnahmezustands gerade erst herstellen, den sie zu bekämpfen vorgeben – der oder die kann sich durch jeden bis an Zähne bewaffneten Streifenpolizisten bestätigt fühlen.

[1]    Heft 2/2016, online unter www.polizeipraxis.de/ausgaben/2016/detailansicht-2016/ artikel/mp-7-fuer-den-polizeilichen-anti-terror-einsatz.html
[2]    Ein neues Kraftpaket im Fuhrpark der Bundespolizei, in: Bundespolizei kompakt 2017, H. 1, S. 50f.
[3]    Die Zeit v. 9.11.2017
[4]    Stuttgarter Zeitung v. 28.12.2016
[5]    Bild v. 1.2.2018
[6]    svz.de v. 13.7.2017
[7]    Hannoversche Allgemeine Zeitung v. 1.7.2017
[8]    Auch hier war zunächst das G36c im Gespräch, vgl. Burczyk, D.: Aufrüstung im Anti-Terror-Kampf, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 112, März 2017, S. 13-19 (15)
[9]    Der Tagesspiegel v. 23.1.2018; hier wie auch in anderen journalistischen Beiträgen wird das MCX als „Sturmgewehr“ bezeichnet. Dabei handelt es sich jedoch um eine andere Ausführung. Das bei der Polizei eingesetzte MCX kann ab Werk nur Einzelschüsse ohne manuelles Nachladen abgeben (Selbstladebuchse oder Halbautomat).
[10] Hamburger Abendblatt v. 8.8.2017
[11] Die Zeit v. 9.11.2017
[12] https://veterans22.jimdo.com/kampfschwimmer
[13] Der Spiegel Nr. 9 v. 1.3.2010, S. 38-46
[14] Ostsee-Zeitung v. 6.10.2018
[15]   s. den Beitrag von Frank Brendle in diesem Heft
[16] Rheinische Post v. 30.4.2016
[17] Die Rheinpfalz v. 18.8.2017
[18] https://p5.focus.de/img/fotos/crop7345804/2436035994-cfreecrop_21_9-w1280-h720-otx0_y91-q75-p5/1495d000eefc6a37.jpg
[19] www.vice.com v. 6.9.2017: Sturmgewehre und Panzerwagen: wie sich die deutsche Polizei militarisiert

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