zusammengestellt von Otto Diederichs
2. März: Rechtsextremismus: In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen durchsucht die Polizei die Wohnungen von 12 Verdächtigen der Mitte 2019 gegründeten rechtsextremistischen Gruppierung „Aryan Circle Germany“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Beweismittel werden sichergestellt; laut Staatsanwaltschaft (StA) liegen derzeit jedoch keine Hinweise zu geplanten Anschlägen vor. Durch Presseberichte wird am 6. März bekannt, dass die Polizei vor einer der Wohnungen den Karton mit den Beweismitteln vergessen hat; er ist seitdem verschwunden. Am 9. März beginnt vor einem Berliner Amtsgericht (AG) der Prozess gegen einen Mann wegen Volksverhetzung und Verbreitung verfassungswidriger Kennzeichen. Er soll rechtsextremistische CDs und T-Shirts mit Nazi-Symbolen im Internet vertrieben haben. Einem Mitangeklagten wird der Druck der Shirts zur Last gelegt. Durch Presseberichte wird am 14. März bekannt, dass die StA Berlin gegen einen rechtsextremen Youtuber Anklage wegen Zeigen des Hitlergrußes, Verharmlosung von Gräueltaten des Nationalsozialismus und anderer Delikte erhoben hat. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 24. März bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) im Jahr 2019 insgesamt 24 Ermittlungsverfahren im Bereich des Rechtsextremismus eingeleitet haben (2018: 6). Aus einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geht am 27. März hervor, dass 2019 insgesamt 80 rechtsextreme Tonträger als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt wurden (2018: 69).
Schleusungen: In insgesamt sieben Bundesländern mit Schwerpunkt Berlin durchsucht die Bundespolizei (BPol) 30 Objekte einer mutmaßlichen vietnamesischen kriminellen Gruppe; fünf Personen werden festgenommen.
Fußball: In sechs Städten in NRW durchsucht die Polizei insgesamt 31 Objekte von mutmaßlichen Fußball-Hooligans. Hintergrund ist eine Massenschlägerei, die Ende September 2019 in Oberhausen stattfand; zu Festnahmen kommt es nicht.
3. März: Militärischer Abschirmdienst (MAD): Aus Presseberichten auf Grundlage des MAD-Jahresbericht geht hervor, dass der Geheimdienst 2019 insgesamt 14 Angehörige der Bundeswehr als Extremisten eingestuft hat, darunter acht als Rechtsextremisten (Verdachtsfälle: 592). Am 5. März teilt der MAD-Chef den Abgeordneten des Bundestages mit, dass sich bei neun von rund 20 Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ein Rechtsextremismusverdacht bestätigt habe. Einer sei bereits entlassen worden, zwei wurden versetzt und gegen drei ein Dienstverbot erlassen.
Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in München (Bayern) aktuell gegen acht ihrer Beamten wegen Kokainmissbrauchs ermittelt. Drei Beamte konnten identifiziert werden; insgesamt besteht gegen 20 Beamte ein Anfangsverdacht. Am 4. März will eine Nigerianerin auf einer Polizeiwache in Essen (NRW) einen Diebstahl anzeigen. Dabei kommt es zu einem Streit zwischen den Beamt*innen und ihr und ihren Verwandten, sowie in der Folge zu Körperverletzungen und rassistischen Beleidigungen. Einige der Begleitpersonen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei weist die Rassismusvorwürfe zurück und nennt die ausgeübte Gewalt unnötig. Gegen die beteiligten Beamt*innen wird ermittelt. Am 5. März wird durch den Untersuchungsbericht des bayerischen Innenministeriums bekannt, dass gegen 15 Beamte des polizeilichen Unterstützungskommando (USK) München (Bayern) ein Ermittlungsverfahren und ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung eingeleitet wurden. 11 Beamte wurden zwangsversetzt, ein weiterer hatte die freiwillige Entlassung eingereicht. Die Beamten hatten in einer Chatgruppe u.a. rechte und antisemitische Videos ausgetauscht. Durch Presseberichte wird am 6. März bekannt, dass die StA die Ermittlungen gegen sieben baden-württembergische Polizeischüler wegen Austausch von rechtsextremen Botschaften in einer Chatgruppe eingestellt hat. Die StA Essen (NRW) ermittelt gegen einen Beamten der Polizei Gelsenkirchen (NRW) wegen Volksverhetzung. Dies wird am 10. März durch Presseberichte bekannt. Dem Mann wird vorgeworfen, im Internet rechtsradikale Inhalte verbreitet zu haben. Die Polizei hat ein Straf- und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Durch Presseberichte wird am 11. März bekannt, dass das Landeskriminalamt (LKA) Berlin gegen einen Polizei-Auszubildenden ermittelt, der in der Nacht zum 2. März vor einem Lokal mit einer Schreckschusspistole herum geschossen haben soll. Am 13. März wird durch Presseberichte bekannt, dass die StA Leipzig (Sachsen) gegen unbekannte Polizeibeamt*innen wegen Körperverletzung im Amt während der Silvesternacht ermittelt. Zwei Frauen hatten eine entsprechende Anzeige erstattet. Am 18. März wird durch Presseberichte bekannt, dass gegen eine Polizistin in NRW ein Disziplinar- und ein Ermittlungsverfahren laufen, weil sie einem Hinweis auf ein entführtes Kind nicht nachgegangen war und somit keine „ordnungsgemäße kriminalfachliche Bearbeitung“ durchgeführt hatte.
Rechtsradikale Polizist*innen: Aus einer Presseumfrage geht hervor, dass die Bundesländer von etwa 90 Fällen von Rechtsradikalismus innerhalb der Polizei ausgehen (Berlin: 19; Hessen = 13; Mecklenburg-Vorpommern = 9; Sachsen = 6). Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Mitarbeiter des rechten Vereins „Uniter“ bei der Kriminalpolizei in Baden-Württemberg arbeitet; zuvor war er beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beschäftigt. „Uniter“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Prüffall geführt.
Prozess gegen JVA-Mitarbeiter: Vor dem Landgericht (LG) Berlin beginnt der Prozess gegen einen rechtsradikalen Justizvollzugsbeamten, der Gefangene mit Handys, Drogen und Bargeld beliefert hatte. Er war im Juni 2019 ertappt worden. Am 27. März verurteilt ihn das Gericht wegen schwerer Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
4. März: Polizei und Datenschutz: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag wird bekannt, dass mindestens 10 Beamt*innen der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns seit Anfang 2019 missbräuchlich persönliche Daten von Bürgern abgerufen haben. Weitere Beamt*innen stehen im Verdacht.
5. März: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus vernimmt zwei LKA-Beamte, deren Einsatz vor der Moschee, in der der Attentäter Anis Amri kurz vor dem Anschlag aufgetaucht war, nicht in den offiziellen Akten nicht auftaucht. In der Presse erhebt ein früherer V-Mann der Polizei NRW schwere Vorwürfe: Er habe mehrfach vor Amri gewarnt, dies sei jedoch ignoriert worden. Am 12. März soll der V-Mann vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sagt am 14. März der Leiter der polizeilichen „Nachbereitungskommission“ aus, die nach dem Anschlag eingerichtet worden war. Er berichtet über eine ganze Reihe von Pannen und Fehlern, die vor, während und nach dem Terroranschlag gemacht worden waren.
Prozesse gegen Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, das ein Beamter des Münchner USK wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.500 EUR verurteilt wurde. Er hatte ein antisemitisches Video verschickt. Ein zweiter Fall wurde eingestellt.
6. März: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) beginnt der Prozess gegen eine deutsche Konvertitin wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS),sie ist geständig. Vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) wird gegen einen ehemaligen IS-Kämpfer prozessiert, dessen Ehefrau als Hauptzeugin des Prozesses gilt. Sie steht unter Zeugenschutz. Am 16. März erhebt die BAW Anklage gegen eine Deutsch-Tunesierin vor dem OLG Hamburg wegen Mitgliedschaft im IS. Die Frau war im Herbst 2016 nach Deutschland zurückgekehrt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am 17. März dass die Verteidiger in einem IS-Prozess ihr Mandat nicht niederlegen dürfen, weil ihr Mandant überraschend ein Geständnis abgelegt hat. Am 19. März verurteilt das OLG Hamburg einen Mann wegen IS-Mitgliedschaft zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe. Am 26. März verurteilt das OLG Düsseldorf (NRW) einen islamistischen Tunesier wegen Herstellung einer biologischen Waffe und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu 10 Jahren Haft. Der Mann hatte in Köln (NRW) eine Rizin-Bombe zünden wollen. Das Verfahren gegen seine Frau wurde abgetrennt.
Demonstrationen gegen Rechts: In München (Bayern) demonstrieren 5.500 Menschen gegen Rechts und warnen davor, bei den anstehenden Kommunalwahlen die „Alternative für Deutschland“ (AfD) zu wählen.
7. März: Antisemitismus: In Berlin wird eine Hauswand mit antisemitischen Sprüchen und rechtsradikalen Symbolen besprüht.
8. März: Homophobe Handlungen: An einer Bushaltestelle in Berlin greift ein Mann eine Transfrau mit einem Metallrohr an und verletzt sie. Er flüchtet, wird jedoch wenig später in Tatortnähe festgenommen.
Rechtsradikalismus: In Berlin zeigt ein Mann der Frauentags-Demonstration den Hitlergruß. Die Polizei nimmt die Personalien auf. Durch eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag wird am 21. März bekannt, dass es 2019 bundesweit zu 124 rechtsradikalen Demonstrationen mit etwa 20.000 Teilnehmer*innen gekommen ist (2018: 195; ca. 32.000 / 2015: 590; ca. 100.000). Rechtsrock-Konzerte fanden 372 mit rund 22.232 Teilnehmer*innen statt (2018: 320; ca. 30.000 / 2015: 211; ca. 30.000).
9. März: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Laut der vorgestellten PKS für Frankfurt/M (Hessen) ist die Zahl der registrierten Kriminalität im Jahr 2019 um 2,8% gesunken und liegt bei 114.421 Fällen (Mord, Totschlag: 78; Betrug: 34; Straßenkriminalität: 15.829; Wohnungseinbrüche: 1.072; politisch motivierte Delikte: 460; Verbreitung von Pornografie: 94). In München (Bayern) stellt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die bayerische PKS vor. Danach wurden im Bundesland 2019 insgesamt 567.961 Fälle registriert (Internetkriminalität: 29.717; Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung: 9.050). Die PKS für Wiesbaden (Hessen) weist für 2019 insgesamt 20.121 registrierte Straftaten aus. Durch weitere Presseberichte wird am 24. März bekannt, dass die gesamtdeutsche PKS für das Jahr 2019 insgesamt 5,43 Mio. Straftaten verzeichnet (Diebstähle: 1.822.212; Gewaltkriminalität: 185.377).
Rassistische Angriffe: In Dresden (Sachsen) gerät in einer Straßenbahn ein Mann mit zwei Syrern in Streit, wobei er sie auch rassistisch beschimpft. Als ein Libyer der Streit schlichten will, sticht ihm der Mann mit einem Messer in den Hals. Er wird in Untersuchungshaft genommen. Am 15. März beleidigt in einem Berliner Bus eine Frau und ihre kleine Tochter rassistisch und bedroht sie mit einem Messer.
10. März: Organisierte Kriminalität (OK): In einer gemeinsamen Aktion durchsuchen Beamt*innen von Polizei und Zoll fünf Objekte in Berlin und beschlagnahmen insgesamt 2,5 Tonnen illegalen Shisha-Tabak.
Private Sicherheitsdienste: Aus einer parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass der Schutz der deutschen Bundeswehrkasernen durch private Wachdienste im Jahr 2019 insgesamt 431,6 Mio. EUR kostete (2014: 238,6 Mio. EUR).
12. März: Alternative für Deutschland (AfD): Das BfV stuft den Anfang 2019 als Verdachtsfall eingestuften rechtsnationalen „Flügel“ der AfD zum Beobachtungsobjekt hoch. Am gleichen Tag erklärt das LfV Thüringen den gesamten Thüringer AfD-Landesverband zum Verdachtsfall. Am 20. März schließt das Bundesschiedsgericht der AfD den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon wegen „Verstößen gegen die Grundsätze der AfD“ aus der Partei aus. Der Antisemit Gedeon hatte die dortige Fraktion schon 2016 verlassen müssen und ist seither fraktionslos. Am gleichen Tag erklärt der AfD-Bundesvorstand seine Erwartung, dass sich der „Flügel“ auflöst. Am 21. März beschließt der „Flügel“ daraufhin seine formelle Auflösung. Am 23. März untersagt das LG Hamburg dem Berliner FDP-Fraktionschef, den Thüringer AfD-Abgeordneten Björn Höcke einen Faschisten zu nennen. Am 26. März wird der „Flügel“ offiziell aufgelöst, der „politische Einsatz“ gehe jedoch weiter.
„Revolution Chemnitz“: Im Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe vor dem OLG Dresden (Sachsen) fordert die BAW hohe Haftstrafen für die acht Angeklagten. Am 24. März verurteilt das OLG Sachsen die Angeklagten wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren.
Sammelabschiebung: In Kabul landet ein Flug mit 39 abgeschobenen Afghanen. Es ist der 33. Abschiebeflug aus Deutschland.
„Reichsbürger“: Das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt (Hessen) entzieht einem, als „Reichsbürger“ eingestuften Mann, den Waffenschein. Am 16. März teilt der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) mit, dass seit 2017 „Reichsbürgern“ in Hessen insgesamt 304 Schusswaffen entzogen wurden. Laut LfV gibt es in dem Bundesland etwa 1.000 „Reichsbürger“. Am 19. März verbietet Bundesinnenminister Horst Seehofer /CSU) die „Reichsbürger“-Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“; in 10 Bundesländern finden Hausdurchsuchungen statt. Dabei werden auch abgesägte Schrotflinten, Armbrüste und andere Waffen sichergestellt.
Überwachungskameras: Das VG Köln (NRW) entscheidet, dass die Polizei öffentliche Kameras zur Straßenüberwachung für die Dauer von Demonstrationen und Versammlungen verhüllen muss. Allein deren Präsenz könne auf Teilnehmer*innen eine einschüchternde und abschreckende Wirkung haben. Gegen das Urteil ist Beschwerde möglich (Az: 20L 453/20). Am 13. März bestätigt das OVG das Urteil (Az: 15 B 332/20).
Angriffe auf Polizist*innen: In Berlin wird die Polizei alarmiert, weil ein Mann seine Frau misshandelt. Als die Beamt*innen die Wohnung betreten, werden sie sofort von dem Mann angegriffen. Zwei Beamt*innen werden verletzt. Als die Polizei in Berlin am 21. März eine Gruppe grölender junger Männer kontrollieren will, werden sie von einem von Ihnen angegriffen und getreten. Ebenfalls am 21. März fährt in Berlin ein Autofahrer, der kontrolliert werden soll, auf einen Polizisten zu und fährt ihm über den Fuß; der Beamte muss ambulant behandelt werden. Am 24. März verwüstet in Berlin ein Mann den Innenraum einer Kirche und greift die alarmierten Polizist*innen mit einer Holzlatte an; sie bleiben unverletzt.
20. März: Kriminelle Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in Thüringen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der Vergewaltigung im Dienst verhaftet wurden. Sie sollen eine Polin mit gefälschtem Pass in deren Wohnung vergewaltigt, dies gefilmt und das dazu benutzte Handy später in einen Bach geworfen haben. Die Aufnahmen konnten jedoch rekonstruiert werden.
22. März: Linker Aktivismus: In Berlin entdeckt die Polizei Plakate der linksradikalen Szene, auf denen 16 „szenekundige“ Staatsschutzbeamt*innen und aus Spezialeinheiten zur „Fahndung“ ausschrieben sind. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 24. März bekannt, dass die BAW im Jahr 2019 insgesamt sechs Ermittlungsverfahren im Bereich des „Linksextremismus“ eingeleitet hat (2018: 2).
23. März: Spionage: Das OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) verurteilt einen Übersetzer der Bundeswehr wegen Spionage für den Iran zu einer knapp siebenjährigen Haftstrafe. Seine Ehefrau erhält eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.
24. März: Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass die BAW 2019 insgesamt 161 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum IS eingeleitet haben (2018: 132).
25. März: Rechtsextremer Mordanschlag: Durch Presseberichte wird bekannt, dass bei dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ein Messer gefunden wurde, mit dem 2016 in Lohfelden (Hessen) ein irakischer Asylbewerber niedergestochen worden war.
27. März: Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge: Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass im vergangenen Jahr insgesamt 1.620 Angriffe auf Flüchtlinge verzeichnet wurden (2018: 1.775). 229 Menschen wurden dabei verletzt.
Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlingsheime: Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass im vergangenen Jahr insgesamt 128 Angriffe auf Flüchtlinge verzeichnet wurden (2018: 173).
30. März: Datenschutz: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass die Berliner Datenschutzbeauftragte im vergangenen Jahr gegen Unternehmen insgesamt 45 Bußgelder in Höhe von rund 14,7 Mio. EUR wegen Verstößen gegen den Datenschutz verhängt hat. Eingegangen sind bisher jedoch nur 201.800 EUR.