Polizeiliche Todesschüsse 2019

Von Otto Diederichs

15 Menschen starben durch Polizeischüsse, 30 wurden verletzt. Die Veröffentlichung der Statistik verzögert sich nach offizieller Darstellung durch die Corona-Pandemie. Doch auch weitere Gründe spielen hierbei eine Rolle.

Insgesamt 62 Schüsse auf Personen verzeichnet die offizielle Schusswaffengebrauchsstatistik für das Jahr 2019. Das sind acht Schüsse mehr als im Vorjahr. Getötet wurden dabei 15 Menschen und weitere 30 wurden verletzt. Damit ist die Zahl der Getöteten im Vergleich zu 2018 wieder angestiegen.[1]

Demgegenüber verzeichnet die auf Zeitungswertungen basierende CILIP-Fallsammlung nur 13 Todesfälle. Die Differenz war nicht zu klären, da die „Deutsche Hochschule für Polizei“ (DHPol) für die offizielle Statistik lediglich nackte Zahlen ohne Orts- und Zeitangaben angibt.

Offizielle Zahlen

Von den insgesamt 62 auf Menschen abgegebenen Polizeischüssen gelten 47 als Notwehr/Nothilfe, von denen 12 tödlich verliefen und 23 zu Verletzungen des polizeilichen Gegenübers führten. 14 Schüsse (davon drei weitere tödliche und sieben mit einem Verletzten), werden als Verhinderung von Verbrechen oder „gleichwertigen Vergehen“ eingestuft. Ein weiterer Schuss galt der Fluchtvereitelung. Einer dieser Schüsse wurde als unzulässiger Schusswaffengebrauch bewertet.[2]

Des Weiteren verzeichnet die DHPol-Statistik 44 Warn- und 56 unbeabsichtigte Schussabgaben. Wie gewöhnlich erfolgte die Mehrzahl der Schüsse auch 2019 mit 15.433 auf gefährliche, kranke oder verletzte Tiere. 42 Schüsse wurden auf Sachen abgegeben, davon wurden vier als unzulässig eingestuft.

Eine Achterbahnfahrt

Die Anforderung der offiziellen Statistik gestaltete sich diesmal noch schwieriger als gewohnt. Eigentlich sind die Länderpolizeien gehalten, ihre Daten innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres an die DHPol zu übermitteln; eine Praxis, die bereits des Längeren nicht mehr funktioniert. In Anbetracht dessen richtete CILIP seine erste telefonische Anfrage erst Ende Mai an die DHPol. Mit Verweis auf die „aktuelle Situation“, womit die Corona-Pandemie gemeint war, wurde mitgeteilt, dass noch nicht alle Daten für die Erfassung vorlägen. Zudem, so hieß es, werde die Statistik von der DHPol nicht mehr herausgegeben. Für diese Anfragen sei fortan der „Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK), der seinerseits der Innenministerkonferenz(IMK) untersteht, als formeller Auftraggeber der Statistik zuständig.5Die dortige Anfrage wurde noch am selben Tag beantwortet: Der UA FEK „hat nicht die Befugnis, über die Freigabe dieser Statistik zu entscheiden“. Im Weiteren wurde an die Innenministerkonferenz verwiesen.[3]

Die Anfrage bei der IMK wurdemit dem Verweis an die DHPol beantwortet. Diese sei gebeten worden, die Statistik nach Fertigstellung zur Verfügung zu stellen.[4]Auf die erneute Anfrage bei der DHPol in Münster erfolgte die Mitteilung, dass immer noch nicht alle notwendigen Meldungen vorlägen. Die säumigen Bundesländer seien aber angemahnt worden. Allerdings werde CILIP die Statistik „von uns nicht mehr erhalten“. Hierzu gebe es eine Weisung des Vorgesetzten.[5]

Zwei Wochen später teilt der UAFEK mit, nachdem die aktuelle Innenministerkonferenz nunmehr beendet sei, habe man mit der dortigen Geschäftsstelle noch einmal erörtert, „in welcher Form die Schusswaffengebrauchsstatistik der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird“. Für 2019 sei die Statistik allerdings noch in der Erarbeitung und mit der Fertigstellung sei erst „im späten zweiten Halbjahr“ zu rechnen. Des Weiteren möge man sich direkt an die IMK wenden, „um das weitere Vorgehen abzustimmen“.[6]

Anfang September kam schließlich die Information, die Statistik sei fertiggestellt und an den IMK-Vorsitzenden zur Freigabe übermittelt worden. Eine Veröffentlichung finde allerdings nur auf Anfrage statt, und nur CILIP sei diesbezüglich bislang vermerkt.[7] Mit Datum vom 4. September traf die Statistik dann in der Redaktion ein.[8]Sie hat offenbar eine längere Odyssee hinter sich, denn sie datiert bereits auf den 9. Juli 2020.

Eine neuerliche Anfrage an die DHPol nach dem Informations-Freiheitsgesetz (IFG) brachte Anfang November Klarheit in das Auskunfts-Wirrwarr. Dort heißt es: „Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 13.06.1984 festgelegt, dass die Statistik von der DHPol erstellt und vom Vorsitzenden der IMK veröffentlicht wird. Dieser Beschluss war in Vergessenheit geraten und wurde 2019 wieder in Kraft gesetzt“.[9]

Weitere Verwirrungen

Zu zusätzlicher Verwirrung hatten im Vorfeld ein Artikel im „Spiegel“ und ein Bericht der online Plattform „statista“ beigetragen. Unter Bezug auf die „Bild am Sonntag“(BamS) meldete der „Spiegel“ bereits Mitte Juni – offenbar ungeprüft – eine Gesamtzahl von 67 Polizeischüssen und 14 Toten.[10] Die BamShatte auf die „Statistiken der Bundesländer sowie der Bundespolizei“ verwiesen, die zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vorlagen. Diese Informationen übernahm einen Tag später dann auch „statista“.[11] Die Zahl der Verletzten wurde im Spiegel mit 29 angegeben, während die offizielle Statistik später 30 meldet.

[1]      vgl. Bürgerrechte & Polizei/Cilip 120 (November 2019), S. 78-83
[2]     alle Angaben nach: Fälle von Polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2019 v. 9.7.2020
[3]     E-Mail v. 4.6.2020
[4]     E-Mail v. 6.6.2020
[5]     telefonische Auskunft der DHPol v. 10.6.2020
[6]     E-Mail v. 22.6.2020
[7]     telefonische Auskunft v. 2.9.2020
[8]     E-Mail v. 4.9.2020
[9]     E-Mail v. 2.11.2020
[10]   Der Spiegel v. 14.6.2020
[11]    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/706648/umfrage/durch-polizisten-getoetete-menschen-in-deutschland

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