Chronologie Januar 2021

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Januar: Antisemitismus: In der Innenstadt von Offenbach (Hessen) beleidigt ein Mann einen Rabbiner und seine Kinder antisemitisch. Zeugen rufen die Polizei, die den Mann vorläufig festnimmt. Am 4. Januar beleidigt ein Betrunkener einen anderen Mann antisemitisch und greift ihn danach etwas später mit einem Messer an; er wird festgenommen. Durch Presseberichte wird am 8. Januar bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Hamburg bei einem Mann, der im Oktober 2020 vor der Hamburger Synagoge einen Mann mit Kippa mit einem Klappspaten angegriffen hat, kein antisemitisches Motiv erkennt; er sei psychisch krank und damit schuldunfähig. Am 11. Januar kann die bayerische Polizei eine seit 2016 laufende Serie von antisemitischen und rechtsextremen Hassbotschaften mit Postkarten aufklären; der Täter ist geständig. Er hatte über 40 Postkarten an eine Zeitung und an Privatpersonen verschickt. Am 18. Januar veröffentlicht die bayerische Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) eine Broschüre über antisemitische Verschwörungsthesen. Danach kam es bayernweit von Januar bis Ende Oktober 2020 insgesamt zu 58 Vorfällen. Durch den Jahresbericht 2020 der Berliner Antisemitismus-Beauftragten wird am 26. Januar bekannt, dass im vergangenen Jahr in Berlin 417 Verfahren wegen Antisemitismus eingeleitet wurden (2019: 386).

2. Januar: Rechtsradikale Polizist*innen: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilt mit, dass derzeit gegen 47 Polizeibeamt*innen Disziplinarverfahren wegen des Verdachts rechtsradikaler oder rassistischer Äußerungen geführt werden; davon fünf bis sechs mit dem Ziel der Dienstentfernung. Am 20. Januar gibt Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) bekannt, dass die Berliner Polizei im vergangenen Jahr 24 Strafverfahren wegen rechtsradikaler Vorfälle gegen ihre Beamt*innen eingeleitet hat.

Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Auf dem Berliner Alexanderplatz versammeln sich mehr als ein Dutzend Corona-Leugner*innen und tanzen und singen ohne Mundschutz oder Abstandsregeln. Die Polizei überprüft Personalien und schreibt Anzeigen. Am 7. Januar stoppt die Polizei auf einer Autobahn bei Nürnberg (Bayern) einen langsam fahrenden Fahrzeugkonvoi von Corona-Leugner*innen. Es werden Anzeigen wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs gefertigt. In München (Bayern) treffen sich am 9. Januar 160 Personen in 87 Fahrzeugen und fahren im Zickzackkurs durch die Stadt. Zu Zwischenfällen kommt es nicht. Vor dem Privatgrundstück von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in Großschönau demonstrieren am 10. Januar etwa 30 Corona-Leugner*innen. Am 11. Januar fährt in Berlin ein Autokorso von Corona-Leugner*innen mit eingeschalteten Warnblinkanlagen und laut hupend durch mehrere Stadtteile. In einer Bar in Berlin treffen sich am 14. Januar über 20 Corona-Leugner*innen zu einer Parteigründung und streamen dies live im Internet. Da dabei keine Hygieneregeln eingehalten werden, löst die Polizei die Veranstaltung nach zwei Stunden auf. Am 15. Januar versuchen sie es erneut, auch diese Veranstaltung löst die Polizei schnell auf. Der Barbetreiber muss mit einem Bußgeld von 25.000 EUR rechnen; zudem kündigte ihm der Vermieter den Mietvertrag für die Bar. Durch Presseberichte wird am 16. Januar bekannt, dass die Berliner Polizei gegen 40 Personen, die Ende August 2020 im Rahmen einer Anti-Corona-Demonstration versucht hatten, den Reichstag zu stürmen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat; überwiegend wegen Landfriedensbruch. Aber auch wegen anderer Vorwürfe wird ermittelt. Trotz Verboten demonstrieren in Fürth und Erlangen (beide Bayern) jeweils etwa 100 Personen gegen die Corona-Maßnahmen; die Polizei löst die Veranstaltungen auf und erstattet Anzeigen. Am 18. Januar veröffentlicht die bayerische Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) eine Broschüre über antisemitische Verschwörungsthesen. Danach kam es von Januar bis Ende Oktober 2020 insbesondere bei Anti-Corona-Demonstrationen zu 46 Vorfällen. Am 21. Januar treffen sich mehrere Berliner Corona-Leugner*innen erneut zur Parteigründung in der Bar; die Versammlung ist diesmal mit einem Hygienekonzept angemeldet und wird von der Polizei geduldet. Als die Polizei am 22. Januar bei einer Anti-Corona-Demonstration in Unterfranken eine Frau wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht kontrollieren will, kommt es zu Handgreiflichkeiten mit rund 20 Corona-Leugner*innen. Drei Beamte werden dabei verletzt, einer muss im Krankenhaus behandelt werden. Anzeigen wegen Landfriedensbruch und Widerstand werden gefertigt. Auch auf einer weiteren Demonstration auf einer Autobahn kommt es zu Auseinandersetzungen. Am 24. Januar bestätigt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München (Bayern) die Auflagen für eine Anti-Corona-Demonstration an diesem Tag und die Begrenzung der Teilnehmendenzahl auf 200 (Az: 10 CS 21.249). Nach Polizeiangaben nahmen dennoch etwa 300 Personen daran teil. Bei einer Anti-Corona-Kundgebung von 50 Menschen in Frankfurt/M. (Hessen) am 26. Januar fallen auch antisemitische Schuldzuweisungen; die Polizei ermittelt. In Butzbach (beide Hessen) marschieren am selben Tag etwa 70 Personen durch die Innenstadt. In einem Autokorso mit mehreren 100 Teilnehmer*innen demonstrieren am 27. Januar Corona-Leugner*innen in Stuttgart (Baden-Württemberg). Die baden-württembergische Anti-Corona-Bewegung wird inzwischen vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet. Am 31. Januar demonstrieren etwa 500 Corona-Leugner*innen in Berlin, ihnen schließt sich unterwegs ein Autokorso an. Ebenfalls am 31. Januar kommt es in München (Bayern) zu einer Kundgebung mit mehreren 100 Teilnehmer*innen vor dem bayerischen VGH. Eine Demonstration durch die Innenstadt hatte der VGH zuvor verboten (Az: 10 CS 21.323); die Versammlung jedoch über die gültige Ausgangssperre hinaus genehmigt. Am Hauptbahnhof kommt es zu einer unangemeldeten Demonstration.

Umweltdemonstrationen: Bei einer Protestaktion gegen den Autobahnausbau im Dannenröder Wald (Hessen) stellt die Polizei auf der gerodeten Schneise ein Zelt sowie zwei in den Boden eingegrabene Nagelbretter und einen Brandsatz fest; in einem Baum befindet sich in einer Hängematte ein Aktivist. Die Gegenstände werden entfernt, der Umweltschützer aus Sicherheitsgründen vorerst geduldet. Durch Presseberichte wird am 8. Januar bekannt, dass die StA Gießen (Hessen) einen Haftbefehl wegen des Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung für eine Aktivistin gegen den Autobahnausbau erlassen hat. Der Frau wird vorgeworfen, bei ihrer Festnahme einen Beamten getreten und einen anderen gebissen zu haben; sie wurde in Untersuchungshaft genommen. Durch Presseberichte wird am 17. Januar bekannt, dass der Polizei aktuell vier Protestcamps im Forst bekannt sind. Am 20. Januar kommt es bei Baumfällarbeiten für den Weiterbau der Autobahn zu einer erneuten Spontandemonstration, die die Arbeiten blockiert; es bleibt friedlich. Im hessischen Landtag berichtet Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) am 21. Januar, dass bei den Polizeieinsätzen im Dannenröder Forst 20 Beamt*innen durch Angriffe von Protestierenden verletzt wurden.

3. Januar: Polizeischüsse: In Berlin randaliert ein Mann und schlägt mit einer Axt auf Autos ein. Als Polizeibeamt*innen ihn zu Boden bringen, greift sein Hund sie an; ein Beamter schießt auf ihn und verletzt ihn. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht am 8. Januar hervor, dass Berliner Polizist*innen im Jahr 2020 insgesamt 127 Mal von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machten. Am 21. Januar durchbricht ein Autofahrer eine Verkehrskontrolle bei Rendsburg (Schleswig-Holstein) und flüchtet. Als er auch eine zweite Sperre durchbrechen will, schießen die Beamt*innen auf die Reifen des Fahrzeugs; eine Polizistin wird bei dem Einsatz verletzt. In Duisburg (NRW) erschießt am 24. Januar ein Polizeibeamter einen aggressiven Hund, der seine Besitzerin und einen anderen Menschen angegriffen und schwer verletzt hatte. Am 26. Januar wollen Zivilpolizist*innen auf der Autobahn bei Solingen (NRW) ein Fahrzeug überprüfen dessen Kennzeichen als gestohlen gemeldet sind. Der jugendliche Fahrer versucht zu flüchten und schleift dabei einen Beamten mehrere Meter mit. Daraufhin schießen die Beamt*innen auf die Reifen des Wagens, der dann einige Kilometer weiter von einem anderen Polizeifahrzeug gestoppt wird. Der Fahrer flüchtet trotz eines Warnschusses in ein Waldstück und wird später daheim festgenommen.

Angriffe auf Polizist*innen: In Hannover (Niedersachsen) wird die Polizei gerufen, weil von einem Balkon geschossen wird. Als die Beamt*innen eintreffen, werden sie von einem jungen Mann und seiner Mutter angegriffen. Zwei Schreckschusswaffen werden sichergestellt und Anzeigen gefertigt. Durch Presseberichte wird am 6. Januar bekannt, dass ein Amtsgericht (AG) in Essen (NRW) zwei schwarze Männer, die während einer Verkehrskontrolle im Dezember 2019 Widerstand geleistet und Polizisten angegriffen haben sollen, freispricht. Aus Tonaufnahmen des Vorfalls geht hervor, dass die Gewalt ausschließlich von den Beamten ausging; die Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt laufen noch. Die Beamten sollen zudem in einen rassistisch motivierten Vorfall im März 2020 beteiligt gewesen sein. Bei zwei Corona-Kontrollen in Berlin am 9. Januar werden Polizeibeamt*innen angegriffen; einer muss im Krankenhaus behandelt werden. Am gleichen Tag werden in Dortmund (NRW) Polizeibeamt*innen, die einen betrunkenen Mann in Gewahrsam nehmen wollen, von dessen zwei Brüdern angegriffen; gegen alle drei Männer werden Anzeigen erstattet. In Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) greift am 14. Januar ein Schwarzfahrer ohne Corona-Mundschutz an einer Straßenbahnhaltestelle Polizist*innen an und schlägt einen Beamten. Er wird vorläufig festgenommen. Nach einer Körperverletzung wollen in Berlin am 15. Januar zwei Zivilpolizist*innen drei junge Männer überprüfen. Einer von ihnen schlägt der Polizistin eine Flasche gegen den Kopf während ein anderer auf ihren Kollegen einschlägt; der dritte flüchtet. Hinzukommende Beamt*innen nehmen die Schläger in Gewahrsam; die Angegriffenen treten vom Dienst ab. Am 24. Januar gibt die Polizei in Osnabrück (Niedersachsen) bekannt, dass bei der Auflösung einer illegalen Party von sechs betrunkenen Männern diese die Beamt*innen heftig angegriffen hatten; ein Beamter musste vom Dienst abtreten. Die StA Augsburg (Bayern) teilt am am 26. Januar mit, dass sie einen Ladendieb, der im Juni 2020 Polizist*innen mit einem Messer angegriffen hatte, wegen versuchten Totschlags angeklagt hat. Er war damals von den Beamt*innen mit Schüssen gestoppt und schwer verletzt worden; die Schüsse waren von der StA als Notwehr eingestuft worden.

4. Januar: Prozesse gegen Polizist*innen: Vor dem AG in Weimar (Thüringen) beginnt der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen Verrat von Dienstgeheimnissen. Er soll in den Jahren 2017/2018 in mindestens 35 Fällen Informationen an Dritte weitergegeben haben. Am 27. Januar verurteilt das AG Düsseldorf (NRW) zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und neun Monaten sowie Schmerzensgeldzahlungen zwischen 2.500 und 3.000 EUR an das Opfer. Sie hatten den Mann im Oktober 2017 derartig geschlagen, dass er mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitt.

5. Januar: Körperverletzung im Amt: In Berlin zeigt ein Polizeibeamter einen Kollegen an, der nach einer Verfolgungsfahrt den gestellten Fahrer bei der Festnahme misshandelt haben soll. Gegen den Beamten wird ermittelt.

Taser: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Taser von der Polizei in Rheinland-Pfalz in der Zeit von Ende 2018 bis Ende 2019 insgesamt 139 Mal eingesetzt wurde, wobei überwiegend bereits eine Androhung zur Entschärfung der Situation ausreichte. Das Innenministerium in Mainz bewertet die Erprobung des Tasers daher positiv.

6. Januar: Polizeilicher Todesschuss: In Mülheim/Ruhr (NRW) wird die Polizei gerufen, weil in einem Mehrfamilienhaus „laute Knallgeräusche“ gehört werden. Als die Beamt*innen ankommen, treffen sie im Hausflur auf einen Mann mit einem Gewehr. Bei dem anschließenden Schusswaffengebrauch wird der Mann tödlich getroffen und verstirbt vor Ort.

Asyl: Durch Presseberichte wird bekannt, dass im Jahr 2020 insgesamt 491 unbegleitete Kinder in Berlin angekommen sind; hauptsächlich aus Afghanistan. Am 10. Januar gibt das Bundesinnenministerium bekannt, dass im vergangenen Jahr 102.581 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben (2019: 142.509); mit 25.373 Anträgen waren die meisten von ihnen aus Syrien (Afghanistan: 8.051 / Irak: 7.366 / ungeklärt: 2.878). Am 12. Januar teilt das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten mit, dass 2020 in der Stadt insgesamt 4.589 Asylsuchende registriert wurden (2019: 6.314 / 2015: etwa 55.000). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am 14. Januar, dass minderjährige Flüchtlinge nur dann in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen, wenn dort „eine geeignete Aufnahmemöglichkeit“ vorhanden ist. Geklagt hatte ein 15-jähriger Ghanaer. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am gleichen Tag bekannt, dass die Bundesrepublik seit Juni 2018 statt der zugesagten 1.314 Bootsflüchtlinge nur 845 aufgenommen hat.

7. Januar: Dschihadismus: In München (Bayern), Ulm (Baden-Württemberg) und Delmenhorst (Niedersachsen) nimmt die Polizei drei mutmaßliche Finanziers einer islamistischen Terrormiliz fest. Die Bundesanwaltschaft (BAW) ermittelt. Am 15. Januar wird in Wiesbaden (Hessen) ein vierter Mann unter diesem Verdacht festgenommen und Haftbefehl erlassen.

8. Januar: Rechtsextremistischer Mordanschlag in Halle: Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt räumt der Einsatzleiter des Polizeieinsatzes nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle ein, bei dem Einsatz habe es Mängel beim Opferschutz gegeben. Bei dem Anschlag im Oktober 2019 waren zwei Menschen erschossen und mehrere verletzt worden.

Verschwundene Munition: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundeswehr nach rund 1.700 Schuss verschwundener Munition ihres Kommandos Spezialkräfte (KSK) sucht.

10. Januar: Kriminelle Polizist*innen: Die Berliner Polizei teilt mit, dass sie einem ihrer Polizeianwärter die Dienstgeschäfte verboten hat. Der Mann steht im Verdacht mit Drogen gehandelt zu haben; entsprechende Beweismittel waren bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden worden. Am 19. Januar nimmt die Berliner Polizei einen Kollegen fest, der zuvor zusammen mit einem Komplizen in Bayern ein Auto gestohlen und in ein Juweliergeschäft eingebrochen war. Auf die Spur gekommen war ihm die bayerische Polizei über ein ebenfalls gestohlenes Smartphone. Am 22. Januar gibt die Berliner Polizei bekannt, dass sie einen ihrer Auszubildenden wegen „wiederholten Fehlverhaltens“ entlassen hat. Er steht im Verdacht der Nötigung und der Verbreitung gewaltverherrlichender und beleidigender WhatsApp-Nachrichten. Beweismittel wurden beschlagnahmt.

Organisierte Kriminalität (OK): Nahe der deutsch-dänischen Grenze nimmt die Polizei den Betreiber eines großen Darknet-Drogenmarktes fest. Am 11. Januar übernimmt die StA Koblenz (Rheinland-Pfalz) das weitere Verfahren. Die Darknet-Seite wird abgeschaltet; auch in mehreren anderen Staaten werden Server sichergestellt. Auf die Spur gekommen waren die Ermittler*innen ihm durch die Festnahme des Betreibers eines großen Darknet-Bunkers in Traben-Trabach (Rheinland-Pfalz) im September 2019. Nach Ansicht des Bundeskriminalamt (BKA), die am 18. Januar bekannt wird, ist Berlin „Dreh-und Angelpunkt“ vietnamesischer Menschenhändler*innen, von dem aus illegal eingeschleuste Personen innerhalb von Deutschland und Westeuropa weiter vermittelt werden. Am 20. Januar durchsucht die Bundespolizei (BPol) vier Objekte von Urkundenfälschern in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), umfangreiche Beweismittel werden sichergestellt. Drei Männer werden festgenommen; sie hatten über das Darknet gefälschte Ausweispapiere mehrerer Staaten und andere Dokumente verkauft.

Repression gegen linken Aktivismus: In Berlin beteiligen sich rund 1.000 Menschen an einer Gedenkdemonstration für die ermordeten Kommunistenführer*innen Karl-Liebknecht und Rosa Luxemburg. Vor Beginn kommt es zu Rangeleien mit der Polizei, die als verboten geltende Fahnen der einstigen DDR-Jugendorganisation FDJ sicherstellt. Dabei werden auch Böller gezündet und Flaschen auf die Beamt*innen geworfen. 32 Personen werden vorübergehend festgenommen und 56 Strafanzeigen erstattet, 17 Polizist*innen werden verletzt. In Eisenach (Thüringen) schlagen Unbekannte die Fenster eines, als Treffpunkt der Neonazi-Szene, stadtbekannten Lokals ein und versuchen einen selbstgebauten Sprengsatz zu entzünden. Durch Presseberichte wird am 15. Januar bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil des AG Göttingen (Niedersachsen) bestätigt hat, wonach die Beleidigung einer „überschaubaren Personengruppe“ der Polizei strafbar ist (Az: 1 BvR 842/19).

11. Januar: Bundesnachrichtendienst (BND): Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ gegen den BND wegen des Verdachtes der millionenfachen Überwachung deutscher E-Mails zur Entscheidung angenommen hat. Mit der Annahme dieser Klage war die Organisation 2013 beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und 2017 vor dem BVerfG zuvor gescheitert.

Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen Bedrohung von Polizeibeamt*innen ermittelt wird. Der Mann war im Dezember 2020 an der Party einer Parteikollegin beteiligt, die wegen Verstoß gegen die Infektionsregeln aufgelöst worden war. Am 19. Januar reicht der AfD-Landesverband Brandenburg beim Landesverfassungsgericht (LVerfG) Klage gegen seine Beobachtung durch das LfV ein und beantragt gleichzeitig beim Verwaltungsgericht (VG) Potsdam Rechtsschutz bis zu einer Entscheidung. Durch Presseberichte wird am 20. Januar bekannt, dass das LfV Berlin in einem Gutachten zur AfD-Beobachtung für den Berliner Landesverband die Kriterien für eine Beobachtung nicht erfüllt sieht. Da das Gutachten zuvor an die Berliner AfD-Fraktion durchgestochen wurde, wird der LfV-Referatsleiter für Rechtsextremismus bis auf weiteres „von seiner Dienstverpflichtung freigestellt“, weiterhin wird in der Innenverwaltung Technik gesichert und Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrat erstattet. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 21. Januar bekannt, dass die hessische AfD mit einer Unterlassungsklage gegen ihre Nennung im Jahresbericht 2020 des LfV vor dem VG Wiesbaden (Hessen) gescheitert ist. Am 22. Januar wird durch Presseberichte bekannt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Jurist*innen des Innenministeriums angewiesen hat, gemeinsam mit Expert*innen des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das bisher geheime Gutachten für eine Verfassungsschutz-Beobachtung der gesamten AfD noch einmal genau auf seine Rechtssicherheit zu prüfen. Am gleichen Tag weist das Kammergericht (KG) Berlin den Antrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Parteiausschluss zurück. Ebenfalls am 22. Januar wird durch Presseberichte bekannt, dass die AfD-Fraktion im Landtag von Potsdam (Brandenburg) ein ehemaliges Mitglied der rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) als Mitarbeiter in einem Untersuchungsausschuss eingestellt hat. Am 25. Januar informiert das LfV Sachsen-Anhalt das Parlamentarische Kontrollgremium (PKgr) des Landtages, dass es den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat. Am gleichen Tag reicht ein bayerischer AfD-Landtagsabgeordneter vor dem VG München (Bayern) Beschwerde gegen seine Beobachtung durch das LfV im Jahr 2018 ein. Durch Presseberichte wird am 26. Januar zudem bekannt, dass der hessische AfD-Landesverband einen langjährigen Neonazi-Anführer für die Kommunalwahl aufgestellt hat. Das VG Köln (NRW) lehnt am 26. Januar zudem einen Eilantrag der AfD ab, mit dem es dem BfV verboten werden sollte, öffentlich bekannt zu geben, dass der rechtsradikale „Flügel“ der Partei bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder hatte. Am 27. Januar lehnt das VG Köln auch einen AfD-Eilantrag ab, der dem BfV untersagen sollte, die Partei als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.

12. Januar: Abschiebungen: Erneut startet ein Flugzeug mit 26 Afghan*innen nach Kabul. Am 22. Januar entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW), dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Flüchtlinge, die bereits in Griechenland anerkannt wurden, nicht wieder in dieses EU-Land abschieben darf, weil dort die grundlegendsten Bedürfnisse nicht erfüllt werden können. Am 29. Januar teilt Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) mit, dass die Haftplätze im Darmstädter Abschiebegefängnis von 20 auf 80 erhöht wurden.

Sächsisches Polizeigesetz: Eine Sozialarbeiterin und fünf weitere Personen legen Beschwerde gegen das sächsische Polizeigesetz ein.

13. Januar: Verfassungsschutzpräsident entlassen: Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Torsten Renz (CDU) versetzt den LfV-Präsidenten Reinhard Müller in den einstweiligen Ruhestand. Hintergrund ist das Agieren des LfV mit Informationen zum Weihnachtsmarkt-Attentat in Berlin im Dezember 2016. Nachfolger wird der Vizepräsident des Landeskriminalamt (LKA) Thomas Krense.

Frontex: In nichtöffentlicher Sitzung befragt der Bundestagsinnenausschuss den Chef der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex, Fabrice Leggeri, zu illegalen Zurückweisungen von Flüchtlingen in der Ägäis, an der auch deutsche BPol-Beamt*innen beteiligt waren. In der Angelegenheit hat auch die EU-Antibetrugsbehörde Ermittlungen gegen Frontex eingeleitet. Durch Presseberichte wird am 21. Januar bekannt, dass der Frontex-Verwaltungsrat dem Frontex-Chef Leggeri in einem internen Bericht vorwirft, die Aufklärung der Vorwürfe zu verschleppen; fünf Vorfälle müssen noch untersucht werden.

Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundeswehr im Umfeld des KSK wegen mutmaßlicher Vetternwirtschaft ermittelt. Dabei soll das KSK zwischen 2014 und 2019 regelmäßig auf der Farm eines ehemaligen KSK-Majors in Namibia Wüstentrainings durchgeführt haben; im Gegenzug sollen einige Soldaten zu privaten Safaris eingeladen worden sein. Aufgefallen war die Kumpanei bei Ermittlungen gegen einen rechten Soldaten, in dessen Garten im Frühjahr 2020 ein illegales Waffenlager enrdeckt worden war. Am 18. Januar spricht das AG Mosbach (Baden-Württemberg) einen Bundeswehr-Unteroffizier vom Vorwurf des unerlaubten Waffenführens frei. Der Mann hatte im Juni 2018 an einem illegalen Schießtraining des rechten Vereins „Uniter“ teilgenommen. Dass er dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis hätte haben müssen, sei ihm unbekannt gewesen, so der Angeklagte. Vor dem Landgericht (LG) Leipzig (Sachsen) beginnt am 22. Januar der Prozess gegen den rechtsextremistischen KSK-Soldaten, in dessen Garten im Mai 2020 ein Waffenversteck gefunden worden war, wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und anderer Delikte. Der Mann ist geständig, erklärt jedoch, er habe das Waffen- und Munitionsdepot angelegt um Engpässe bei der Bundeswehr ausgleichen zu können. Am 29. Januar erklärt ein Sachverständiger den aufgefundenen Sprengstoff als voll einsatzfähig.

Rechtsextremismus: Unbekannte beschmieren in der Nacht 12 Fahrzeuge, Häuser, Schaufenster und ein Weltkriegsdenkmal in Kelsterbach (Hessen) mit Donald-Trump-Schriftzügen. Am 14. Januar: spricht der Bundesgerichtshof (BGH) einen Rechtsextremisten vom Bombenanschlag auf eine Gruppe osteuropäischer Sprachschüler*innen im Juli 2000 auf einem S-Bahnhof in Düsseldorf (NRW) mangels Beweisen frei. Er bestätigt damit den Freispruch des LG Düsseldorf vom Juli 2018 (Az: 3 StR 124/20). Am gleichen Tag spricht das LG Hildesheim (Niedersachsen) einen Mann vom Vorwurf der Anschlagsplanung auf Muslime ebenfalls aus Mangel an Beweisen frei. Für schuldig befunden wird er lediglich der Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen. Ebenfalls am 14. Januar gibt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Dresden (Sachsen) bekannt, dass sie Anklage gegen einen Rechtsextremisten wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch und Sachbeschädigung erhebt. Er soll im August 2018 mit anderen einen Angriff auf ein jüdisches Restaurant in Chemnitz (Sachsen) verübt und den Wirt antisemitisch beschimpft haben. Auf einem Berliner U-Bahnhof zeigt am 18. Januar ein Mann den Hitlergruß und ruft eine Nazi-Parole. Nach der Aufnahme seiner Personalien erhält er einen Platzverweis. Ebenso ein Mann, der in einem Einkaufszentrum Schaufensterscheiben mit Hakenkreuzen beschmiert. Die BAW erhebt am 19. Januar Anklage gegen eine rechtsextremistische Einzeltäterin wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bedrohung mit einem Verbrechen und weiterer Delikte. Am 22. Januar hebt das LG Berlin den Haftbefehl für einen Hauptverdächtigen einer mehrjährigen Anschlagsserie in der Stadt auf und entlässt ihn aus der Untersuchungshaft. In mehreren Städten in Sachsen kommt es am gleichen Tag zu rechtsextremistischen Vorfällen – vom Hitlergruß bis zu einem Angriff auf einen syrischen Paketboten. Die Polizei ermittelt. Am 26. Januar beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Sachsen) der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau aus dem Umfeld der rechtsextremen „Gruppe Freital“ wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Angeklagten räumen die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe weitgehend ein.

Stuttgarter Krawallnacht: Vor der Jugendkammer des LG Stuttgart (Baden-Württemberg) beginnt der Prozess gegen zwei Jugendliche wegen versuchten Totschlags. Ihnen wird vorgeworfen in der Stuttgarter Krawallnacht im Juni 2020 mehrfach gegen den Kopf eines am Boden liegenden Studenten getreten zu haben.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Das Polizeipräsidium Augsburg (Bayern) suspendiert einen seiner Beamten, nachdem er am 3. Januar bei einer Anti-Corona-Demonstration in Nürnberg als Redner aufgetreten war und behauptet hatte, die Polizei treffe seit Beginn der Pandemie „zigtausende von rechtswidrigen Maßnahmen“ und Vergleiche zur Volkspolizei der ehemaligen DDR gezogen hatte. Gegen den Mann wurde wegen ähnlicher Vorfälle bereits seit August 2020 ein Disziplinarverfahren geführt. Zudem wird bekannt, dass auch das Präsidium Mittelfranken einen Beamten wegen einer Anti-Corona-Demonstration suspendiert hat. Am 17. Januar wird durch Presseberichte bekannt, dass das Polizeipräsidium Mittelhessen in Zusammenhang mit der Räumung von Protestcamps im Dannenröder Forst „eine einstellige Anzahl an Strafanzeigen“ gegen Kolleg*innen führt; darunter auch wegen sexueller Belästigung. Um einen Kollegen in den Ruhestand zu verabschieden, veranstalten Polizist*innen in Köln (NRW) am 20. Januar einen Blaulicht-Konvoi mit Polizeimotorrädern, einem Sonderfahrzeug und einem Wasserwerfer. Gegen zahlreiche Beamt*innen werden dienst- und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Durch Presseberichte wird am 21. Januar bekannt, dass ein Mitarbeiter des Objektschutzes der Berliner Polizei einem Kollegen die Pistole auf die Brust gesetzt und ihn bedroht hat. Gegen den Mann wird ermittelt, seine Waffe musste er abgeben. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 22. Januar bekannt, dass gegen Auszubildende der bayerischen BPol wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung ermittelt wird. Die Beamt*innen hatten im Dezember 2020 in einer Kaserne in Königsbrunn (Bayern) eine Abschlussfeier ohne Abstands- und Maskenregeln veranstaltet. Ihr Ausbilder wurde versetzt. Durch Presseberichte wird am 28. Januar bekannt, dass die Ermittlungen gegen einen Beamten, der bei einem Einsatz in Bremen im Juni 2020 einen Mann erschossen hatte, wieder aufgenommen werden. Grund hierfür ist ein neu aufgetauchtes Video.

Schleuserkriminalität: Am Grenzübergang zu Österreich in Bad Füssing (Bayern) versucht ein Autofahrer sich durch Vollgas einer Kontrolle zu entziehen und verursacht dabei einen Unfall. Der Fahrer wird festgenommen, die im Fahrzeug befindlichen sieben Syrer werden nach Österreich zurückgewiesen. Ebenfalls in Bayern nehmen BPol-Beamt*innen am gleichen Tag am Grenzübergang bei Selb drei moldavische Schleuser fest; die 26 geschleusten Personen werden in die Tschechische Republik abgeschoben. Am 19. Januar durchsuchen BPol-Beamt*innen in mehreren Bundesländern 11 Objekte einer internationalen Schleuserbande, sieben Haftbefehle werden vollstreckt.

15. Januar: Justizskandale: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im hessischen Landtag wird bekannt, dass gegen einen vom Dienst suspendierten Oberstaatsanwalt (OStA) vier weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Gegen den Mann, der im Verdacht steht, seit 2005 Schmiergelder für externe medizinische Gutachten erhalten zu haben, wird nun auch wegen Nötigung und Betrug ermittelt.

Rassistische Handlungen: Nach dem Abpfiff des Fußballspiels des FC Union Berlin gegen Bayer Leverkusen beleidigt ein Union-Spieler seinen Gegenspieler rassistisch. Am 17. Januar beleidigt in Berlin ein betrunkener CDU-Bezirksverordneter den Inhaber eines Imbisses rassistisch und randaliert. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Durch Presseberichte wird am 21. Januar bekannt, dass das Sportgericht des DFB den Union-Spieler für zwei Spiele gesperrt hat. Für eine rassistische Beleidigung hätte das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte gefunden.

16. Januar: Bewaffnete Gruppen der 80er Jahre: Bei Baumschnittarbeiten bei Seevetal (Niedersachsen) finden Waldarbeiter*innen ein im Boden vergrabenes Plastikfass mit mutmaßlichen RAF-Schriftstücken aus den 1980er Jahren und weitere verdächtige Gefäße. Der Fundort wird von der Polizei nach weiteren Depots abgesucht. Nach einer ersten Sichtung der Inhalte teilt die Polizei am Abend in einem internen Vermerk mit, dass es sich auch um Materialien der Gruppe „Revolutionäre Zellen“ (RZ) handeln könnte.

19. Januar: Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU): Die BAW beantragt beim BGH für den engsten Vertrauten des NSU-Mördertrios, den Neonazi André E., das Urteil des OLG München (Bayern) von zweieinhalb Jahren Haft aufzuheben und eine neue Hauptverhandlung anzusetzen.

Videoüberwachung: Das VG Köln (NRW) entscheidet, dass die Polizei die Videoüberwachung eines Platzes solange einstellen muss, bis über die Klage eines Bürgers gegen diese Überwachung entschieden wurde (Az: 20 L 2340/19).

Drogenfahndung: Die bayerische Zentralstelle Cybercrime in Bamberg teilt mit, dass gegen zwei Männer und eine Frau Anklage erhoben wurde. Sie sollen im Darknet mehr als 51 kg Marihuana verkauft haben. Am 27. Januar durchsucht die Polizei in Dresden und Leipzig (beide Sachsen) zahlreiche Gebäude wegen des bandenmäßigen Drogenhandels. Es kommt zu mehreren Festnahmen.

22. Januar: Extremismusbeauftragte der Polizei: Die Kriminaloberrätin Svea Knöpnadel wird Extremismusbeauftragte der Berliner Polizei. Damit ist Berlin nach NRW das zweite Bundesland mit einem/r Extremismusbeauftragten.

Datenschutz: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag wird bekannt, dass die Polizei in mindestens 13 Fällen Gästelisten von Hotels und Restaurants zu Strafverfolgungszwecken genutzt hat.

Angriffe auf Obdachlose: Die Polizei in Augsburg (Bayern) teilt mit, dass sie einen Mann festgenommen hat, der im Dezember 2020 einen Obdachlosen zu Tode geschlagen und getreten hatte. In Berlin wirft in den frühen Morgenstunden des 31. Januar ein Unbekannter einen E-Scooter auf einen schlafenden Obdachlosen; auf einen zweiten tritt er ein bis ihn ein Zeuge stoppt. Daraufhin flüchtet der Täter.

24. Januar: Grenzkontrollen: Nachdem die Bundesregierung 32 Länder als Hochrisikogebiete der Corona-Pandemie erklärt hat, verschärft die BPol die Grenzkontrollen, insbesondere auf den Flughäfen Frankfurt/M. (Hessen) und München (Bayern). In einer internen Bilanz verzeichnet die BPol für diesen Tag allein am Flughafen Frankfurt/M. 64 Verstöße gegen den verpflichtenden Corona-Test und am 25. Januar wiederum 63 Verstöße. Am 30. Januar treten verschärfte Reisebeschränkungen für fünf Länder mit besonders starker Verbreitung der neuen Corona-Mutationen in Kraft.

Presseangriffe: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass es 2020 zu insgesamt 252 Angriffen auf Journalist*innen gekommen ist. Diese reichen von Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung bis zu Brandstiftung und Raub. 144 Angriffe gelten als rechts motiviert.

26. Januar: Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: In vier Städten in Rheinland-Pfalz durchsucht die Polizei sieben Wohnungen von mutmaßlichen Unterstützer*innen des Islamischen Staat (IS), die zwischen 2016/2017 Gelder an den IS überwiesen haben sollen. Zu Festnahmen kommt es nicht.

Kindesmissbrauch: In 10 Bundesländern führt die Polizei eine Razzia gegen 65 Verdächtige durch, die Aufnahmen von Kindesmissbrauch besessen und verbreitet haben sollen; zu Festnahmen kommt es nicht. Am gleichen Tag durchsucht die Polizei in Hessen die Wohnungen von 33 Personen unter dem Vorwurf des Besitzes und Erwerb von Kinderpornografie sowie sexuellem Missbrauch von Kindern. Eine große Anzahl von Datenträgern wird sichergestellt.

27. Januar: Cybercrime: BKA und Generalstaatsanwaltschaft (GStA) geben bekannt, dass in Zusammenarbeit mit mehreren ausländischen Behörden die Infrastruktur einer internationalen gefährlichen Schadsoftware „zerschlagen“ wurde, mittels der eine hohe Anzahl von IT-Systemen von Unternehmen, Behörden und Institutionen infiziert wurden. Allein in Deutschland wurden 17 Server beschlagnahmt.

Fußball-Hooligans: Das VG Sigmaringen (Baden-Württemberg) erklärt eine Videoüberwachung von Hooligans mit Drohnen während eines DFB-Pokalspiels im August 2018 für rechtswidrig, da damit auch andere Personen erfasst würden. Die Betroffenen müssten jedoch wissen, dass sie aufgenommen werden (Az: 14 K 7613/18).

G20-Gipfel: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Prozess gegen fünf Angeklagte wegen der Ausschreitungen beim G20-Gipfel 2017 vor dem LG Hamburg aufgrund der Corona-Beschränkungen geplatzt ist. Den zur Tatzeit minderjährigen Angeklagten aus verschiedenen deutschen Städten wurde vorgeworfen, bei einer gewalttätigen Demonstration mitgelaufen, jedoch nicht an Straftaten beteiligt zu sein. Bereits Mitte Dezember 2020 waren die Prozesstermine ausgesetzt worden.

28. Januar: Rechtsextremer Mordanschlag: Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 verurteilt das OLG Frankfurt/M. (Hessen) den Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe; eine anschließende Sicherungsverwahrung behält sich das Gericht vor. Der Mitangeklagte wird vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen; wegen Verstoß gegen das Waffengesetz erhält er eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die StA kündigt Berufung dagegen an.

Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Notrufzentrale der Polizei in Hanau (Hessen) am Tattag des Mordanschlages im Februar 2020 wegen Unterbesetzung für viele Anrufer*innen nicht erreichbar war. Auch wurden die Anrufe nicht automatisch weitergeleitet.

Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Saarlouis (Saarland) durchsucht die Polizei die Wohnung und den Arbeitsplatz eines stadtbekannten Rechtsextremisten. Er steht im Verdacht im Jahr 1991 einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in der Stadt verübt zu haben, bei dem ein ghanaischer Flüchtling verbrannte und einige andere schwer verletzt wurden. Festgenommen wurde der Mann vorerst nicht.

Prozesse von Kriegsverbrechern: Der BGH entscheidet, dass die BAW auch weiterhin Kriegsverbrecher und Folterer aus anderen Staaten vor Gericht bringen kann.

31. Januar: Homophobe Handlungen: In Berlin reißt ein Mann einen Kondolenzkranz an einer Gedenktafel für während des Nationalsozialismus getöteter Homosexueller ab. In der Nähe wird ein stark alkoholisierter Mann als mutmaßlicher Täter festgestellt.

Beitragsbild: Polizeipräsidium Rheinpfalz.

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