Deutsche PNR-Folgemaßnahmen

Seit Sommer 2018 verarbeitet die deutsche Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) Passagierdaten („Passenger Name Records“, PNR), die im Rahmen der EU-PNR-Richtlinie erhoben werden. Sie sollen helfen, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verfolgen und zu verhindern. Die Umsetzung der Richtlinie ist im deutschen Flugdatengesetz (FlugDaG) geregelt. Airlines und Reisebüros müssen alle bei der Buchung anfallenden Daten der Passagiere demnach zuerst bei der Buchung und abermals beim Boarding an die Fluggastdatenzentralstelle übermitteln. Dort werden sie im Rahmen des „Fluggastdaten-Informationssystems“ für fünf Jahre auf Vorrat gespeichert.

Der Abgleich der PNR-Daten erfolgt mit dem Fahndungsbestand der deutschen INPOL-Datei und dem Schengener Informationssystem. Laut Bundesinnenministerium hat das BKA auf diese Weise im vergangenen Jahr 5.347 Personen ermittelt, die anschließend Ziel polizeilicher Maßnahmen wurden.[1] Zunächst verzeichnete das BKA 78.179 „Matches“, die anschließend wegen Fehlern bereinigt wurden. Falsche Treffer werden etwa aufgrund ähnlicher Schreibweisen von Namen oder einem gleichen Geburtsdatum erzielt. Im Vorjahr war die Differenz sogar noch deutlich größer (111.588 zu 1.960).

Abhängig von der Art der Ausschreibung werden die Bundespolizei oder die Zollverwaltung nach einem Treffer „zur weiteren Bearbeitung“ informiert. In 3.593 Fällen seien die Passagiere dann laut Ministerium im Flughafen angetroffen worden.

Das Innenministerium nennt auch die Anlässe, die bei den Angetroffenen zu „PNR-Folgemaßnahmen“ geführt haben. Demnach wurde in nur drei Fällen die Einreise verweigert. In den meisten Fällen (2.352) waren die Betroffenen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Gegen 460 Personen lag ein Ersuchen zur Festnahme vor. Etwa ebenso viele von der Fluggastdatenzentralstelle ermittelte Personen (457) waren zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um sogenannte „verdeckte Kontrollen“, bei denen die fahndende Behörde über den Reiseweg und Begleiter*innen der heimlich Gesuchten informiert wird. Im deutschen INPOL-System sind derzeit rund 12.000 Personen zur „verdeckten Kontrolle“ gespeichert. Rund zehn Prozent (321) der „Matches“ führten anschließend zu offenen Kontrollen oder Durchsuchungen. Insgesamt verzeichnet INPOL derzeit 7.640 Personen mit der Aufforderung für eine solche Kontrolle.

[1]      BT-Drs. 19/26440 v. 5.2.2021

Beitragsbild: aktion-freiheitstattangst.org, CC BY 2.0.

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