Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein: Reale Verbesserung oder gleichbleibende Polizeihörigkeit?

Von Irene

Als Mitarbeiterin der unabhängigen Beschwerdestelle in Kiel bearbeitete eine Staatsschützerin einen Fall aus einem Umfeld, zu dem sie im Polizeidienst selbst ermittelt hatte. Noch mehr läuft dort aber gehörig schief. Ein Erfahrungsbericht.

Die Grünen rühmten sich 2016 für die Einführung der Polizeibeauftragten beim Landtag in Schleswig-Holstein, angeblich unabhängig von der Polizei. So sollte eine Ansprechpartnerin geschaffen werden für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Unabhängige Beschwerdestellen werden auch seit Jahren von amnesty international gefordert, um Polizeigewalt zu bekämpfen. In anderen Bundesländern wird bei solchen Forderungen Schleswig-Holstein als Positivbeispiel genannt. Schauen wir uns die Realität an, ein Experiment, was denn so eine unabhängige Beschwerdestelle taugt.

Ein konkreter Anlass: Im September 2021 blockieren etwa 20 Personen mit einem Tripod, also einem dreibeinigen Holzgestell, die Straße B404 in Kiel für eine Mobilitätswende weg vom motorisierten Individualverkehr. Die Straße soll zur Autobahn A21 ausgebaut werden, für die Anbindung an die Stadt, die sogenannte Südspange sollen Schrebergärten und Wald weichen. Die Polizei räumt nach einigen Stunden und nimmt die meisten Beteiligten mit auf die Wache, unabhängig davon, ob sie vor Ort Personalien angeben oder diese verweigern. Auf der Wache darf keine der Personen telefonieren, obwohl mehrere danach verlangt haben. Telefonisch gibt sie die Auskunft, dass sie die Personen nur festhalten würde und diese deshalb nicht telefonieren lassen müsste.

Die Gesetzesgrundlagen sind da allerdings eindeutig: Sowohl im Landesverwaltungsgesetz als auch in der Strafprozessordnung, also den beiden Grundlagen, nach denen Menschen durch die Polizei eingesperrt werden, ist das Recht auf die Benachrichtigung einer Vertrauensperson (also ein Telefonat) festgeschrieben – im vorliegenden Fall müssten §163c StPO und §114b StPO angewendet werden. Das gilt unabhängig von der Straftat, die vorgeworfen wird, auch Mörderinnen oder Vergewaltiger haben das Recht auf ein entsprechendes Telefonat. Ob jetzt Klimagerechtigkeitsaktivist*innen oder „normale“ Kriminelle betroffen sind ist für den weiteren Verlauf also vollkommen unerheblich. Ich beschwere mich deshalb bei der unabhängigen Beschwerdestelle per Mail.

Wer arbeitet in der „unabhängigen“ Stelle?

Nach einer kurzen Empfangsbestätigung bekomme ich fast zwei Monate später eine Antwort: Eine Einladung zu einem Gesprächsangebot, unterschrieben von einer „Kriminalhauptkommissarin, Supervisorin und Beraterin“. Ein erster Schock. Als direkt oder indirekt Betroffene von Polizeigewalt, Machtmissbrauch oder polizeilichem Fehlverhalten soll ich mich vertrauensvoll an eine Polizistin wenden?

Tatsächlich arbeiten bei der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein insgesamt vier Personen: die offizielle Beauftragte El Samadoni, eine Juristin und zwei Polizistinnen. Auf die Nachfrage, ob denn eine der vier einmal festgenommen wurde, weiß die Kommissarin keine Antwort, sie selbst zumindest nicht. Allein diese Besetzung sagt schon sehr viel über die Arbeit der „unabhängigen“ Stelle aus: Die Hälfte der dort arbeitenden Personen kennt den Polizeialltag, hat Konflikte aus Sicht der Polizei wahrgenommen und bearbeitet, Erfahrungen mit Gewalt oder Schikane durch die Polizei hat dagegen vermutlich keine der dort arbeitenden Personen. Selbst wenn diese Personen noch so motiviert wären, könnten sie ihren Erfahrungsschatz nicht ausblenden und würden allein dadurch schon der Sichtweise der Polizei näher stehen.

Verstärkt wird das Problem dadurch, dass diese einseitige Besetzung nicht als Problem wahrgenommen wird, sondern im Gegenteil befürwortet wird. Auf meine kritische Anmerkung hin kommt die Antwort: „Für diese Bearbeitung sind das Wissen und die Erfahrung aus der polizeilichen Organisation unentbehrlich. Wir stehen mit diesem mediativen Ansatz demnach in der Mitte und in der Rolle einer Art Schlichtungsstelle / eines Vermittlers“. Eine Freundin kommentiert bissig: „Die Polizei steht in der Mitte zwischen der Polizei und den Menschen.“ Ihr merkt, wo der Fehler liegt. Ich denke, wenn es wirklich um Verständnis für Betroffene von polizeilicher Machtausübung geht, wäre es wirklich hilfreicher, zwei Menschen dort zu haben, die selbst mal die Erfahrung gemacht haben, wie es ist festgenommen zu werden, allem hilflos ausgeliefert zu sein, nicht zu wissen, was als nächstes mit einer passiert, keine Ahnung zu haben, wann mensch wieder freikommt, durchsucht zu werden. Weil die Perspektive sich ändert.

Wer ist das Problem?

Nach ein bisschen Nachdenken nehme ich mehr abgegessen als enthusiastisch trotzdem das Angebot für ein Telefongespräch an, mal probieren, wie es weiter geht. Das Telefonat bestätigt all meine Erwartungen und Vorurteile gegenüber Polizist*innen. Ich erkläre die Grundsituation (Straßenblockade, Räumung, Wegsperren) und sage dass Menschen Vorwürfe gemacht wurden. Daraufhin wird nachgebohrt. Ich sage, dass ist nicht von Belang, es geht dabei einzig und allein um die Tatsache, dass den Personen Vorwürfe gemacht wurden und sie also festgenommen wurden (was die Rechtsgrundalge fürs Einsperren und deshalb relevant ist). Auf erneutes Nachbohren bestätige ich, ja es könne schwerer Eingriff in den Straßenverkehr gewesen sein oder Landfriedensbruch.

Sie fragt, ob die Menschen denn Personalien verweigert hätten, wie das manchmal passieren würde. Ich sage drei Personen haben diese angegeben, wurden aber trotzdem mitgenommen. Die anderen nicht. Frage von der „unabhängigen Polizistin“: „Aber die Personen haben nicht mal überlegt, Personalien anzugeben, um raus zu kommen?“ Ich erkläre erneut, dass das vollkommen ohne Bedeutung für die Frage sei, dass die Polizei Rechte verletzt hätte und den Leuten das Telefonat verweigert hätte. Sie weist mich daraufhin, dass das manchmal Zeit in Anspruch nehmen würde und die sich auch um was anders hätten kümmern müssen. Mir fällt es schwer, mich zusammen zu reißen als ich sage, das kann vielleicht bei der ersten Person sein, die relativ schnell wieder draußen war, aber nicht fünf Stunden lang. Die Menschen hätten Rechte und das stünde so im Gesetz und vollkommen egal, was die Polizei sonst noch zu tun hat, sie muss sich halt dran halten, erkläre ich, gefühlt kommt nichts an. Stattdessen werde ich gefragt, ob ich von den Betroffenen beauftragt worden sei. Ich erkläre, dass das irrelevant für die Frage sei, dass die Polizei hier gegen geltendes Recht verstoßen habe.

Auf die Frage, ob es nur um das Telefonat ginge, erwähne ich noch, dass beim Räumen eines Tripods durch Auseinanderziehen auch die darin befindliche Person gefährdet wurde. Dies wird lediglich mit einer kurzen Nachfrage quittiert, ob der Person etwas passiert sei? Nein, mit Glück war sie unverletzt.

Nachfragen, warum konkret die Polizei telefonieren verweigert hat, wann das verlangt wurde, wie lange die einzelnen Personen festgehalten wurde, was das mit den Betroffenen gemacht hat, gibt es nicht. Ich hätte vermutlich nicht auf alles eine Antwort gehabt. Aber dass in diese Richtung gar nicht erst gefragt wurde, zeigt doch sehr deutlich, dass hier die Polizistin durchkommt, mit all ihren Vorurteilen: Es geht darum, was die Festgenommen gemacht haben, ob sie irgendwelche Straftaten begangen haben, warum sie so „unvernünftig“ waren und keine Personalien angegeben haben. Damit werden diese als „böse“ abgestempelt, um das Verhalten der Polizei nicht in Frage stellen zu müssen. Dabei ist es – in der Theorie des hochgelobten Rechtsstaats – vollkommen egal, was Menschen getan haben für die Rechte, die ihnen selbst noch als Gefangene – theoretisch – zugestanden werden. Praktisch gilt jedoch wie immer, gerade bei der Polizei: (Angebliche/ vermeintliche) Kriminelle haben halt keine Rechte.

Schlichtung und einvernehmliche Lösungen

Immer wieder Thema ist auch das Ziel meines Anliegens. Ich formuliere ganz klar: Ich will, dass das in Zukunft anders wird und nicht wieder passiert. Strafe ist nicht mein Konzept, erkläre ich, Sanktionen mir egal. Aber schon das scheint irgendwie das falsche Anliegen zu sein, für die Polizeibeauftragte. Wenn mein Ziel nicht „gegenseitiges Verständnis“ sei, wird mir bereits im Vorfeld über Mailkommunikation nahegelegt, mich woanders hin zu wenden.

„Ich weiß nicht wirklich, warum ich Verständnis haben soll für eine Polizei, die Menschen elementarste Grundrechte verweigert. Wenn das bei mir erzeugt werden soll, bin ich wohl falsch, weiß aber auch nicht, an wen ich mich sonst wenden soll. Ein Gericht würde mir sagen, dass die Klage unzulässig ist, weil ich in diesem Fall nicht selbst betroffen war. Außerdem verstehe ich es nicht, dass bloß weil ich eine Beschwerde über Fehlverhalten der Polizei habe, ich Verständnis für dieses Fehlverhalten haben soll“, antworte ich, ebenfalls per Mail und frage: „Erzählen Sie ernsthaft auch Menschen, denen von der Polizei Gewalt angetan wurde, dass Ziel ein gegenseitiges Verständnis ist? Das kommt mir doch hochgradig abschreckend vor.“ Darauf gibt es keine schriftliche Antwort mehr.

Auch im Telefonat geht es dann mal wieder um einvernehmliche Lösungen und das Ziel der Polizeibeauftragten, Transparenz und Vertrauen in die Polizei wieder herzustellen. Ich sage klar, wenn die einvernehmliche Lösung ist, dass die Polizei nächstes Mal Leute telefonieren lässt, dazu können wir kommen. Jetzt wird also eine Stellungnahme der Polizei angefordert.

Aber Verständnis und Vertrauen für die Polizei werde ich nicht haben. Hatte ich mal, vor vielen Jahren, aber das hat die Polizei über 15 Jahre systematisch zerstört und das wird eine angeblich unabhängige Polizeibeauftragte, die doch nur die typischen Fragen der Polizei stellt und sich eben nicht für andere Sichtweisen interessiert, nicht wiederherstellen. Eine Polizeibeauftragte, die doch nur mein Verständnis für die Bullen will.

Wie das mit der Schlichtung aussehen soll, zeigt auch der Fall einer Freundin, der ein Polizist das Knie zertrümmert hat und die sich ebenfalls an die Polizeibeauftragte wendete. Der Vorschlag zur Schlichtung sah am Ende so aus, dass sie sich allein mit dem entsprechenden Polizistin hätte treffen sollen. Sie hat das abgelehnt. Verständlicherweise. Ein Vorschlag zur Aufarbeitung von Gewalt sieht so aus, dass sich das Gewaltopfer alleine mit dem Täter treffen soll? Wer das einmal abstrahiert, sieht sofort, dass das kein Versuch einer Schlichtung oder Mediation, sondern ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Person ist.

Datenschutz

Auf meine Weigerung, meine Telefonnummer weiter zu geben, aus Angst sie könne in Polizeidatenbanken landen, kommt eine empörte Ablehnung, das würde nicht passieren. Aber damit eine Stellungnahme von Seiten der Polizei eingeholt wird, soll ich unterschreiben, dass ich sowohl einverstanden damit bin, „dass die zuständigen Behörden/Dienststellen der Landespolizei Schleswig-Holstein der oben genannten Dienststelle Auskünfte über meine persönlichen und sachlichen Verhältnisse erteilen und Akteneinsicht gewähren“ als auch damit, dass „die mich betreffenden Daten an Verwaltungen/Behörden zwecks Einholung von Stellungnahmen“ weitergegeben werden. Währenddessen wird auf der Webseite damit geworben, dass Eingaben auch anonym möglich seien.

Die Krönung des Ganzen: Befangen ohne Ende

Schon bis hierhin ist klar, dass mit Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit nicht zu rechnen ist. Die Krone aufgesetzt wird dem aber, als ich einen Zusammenhang herstelle und feststelle, mit wem ich da eigentlich telefoniert und geschrieben habe. Die Kriminalhauptkommissarin war bis vor einem Jahr noch beim polizeilichen Staatschutz in Kiel tätig und sie hat dort im letzten Jahr wegen einer Straßenblockade ermittelt – einer Blockade auf exakt der gleichen Straße um die es im vorliegenden Beschwerdeverfahren ging und bei der relativ offensichtlich war, dass sie zumindest von ähnlichen Gruppen ausging. Deshalb also die ganzen Fragen, warum Menschen Personalien verweigern und was ihnen vorgeworfen wird. Aber damit nicht genug: Im Zuge dessen hat sie auch ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt, beantragt, dass von mir beschlagnahmte Sachen von mir einbehalten werden (übrigens rechtswidrigerweise, wie sich vor Gericht herausstellte) und mir dazu Briefe geschrieben, Ich weiß nicht, ob sie sich an meinen Namen erinnert, kann es mir aber gut vorstellen, dass sie deshalb und wegen der inhaltlichen Nähe den Fall selbst ausgesucht hat, eine Beschwerde, in der sie sich in jeder Hinsicht als befangen hätte erklären müssen.

Ich schreibe dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde und thematisiere da auch ihre alten Ermittlungen, die auch da schon parteilich gegen uns waren: „Die Voreingenommenheit zeigte sich bereits in den Ermittlungen, so schrieb sie beispielsweise, eine Person habe Widerstand geleistet, obwohl weder das Ergebnis der Ermittlungen noch ein entsprechendes Gerichtsurteil vorlagen, trat also die Unschuldsvermutung mit Füßen. Das entsprechende Verfahren wurde kurze Zeit später eingestellt. In ihren weiteren Berichten und Schreiben gibt es weitere Hinweise auf Voreingenommenheit gegenüber den Aktivist*innen, wie beispielsweise dass nur gegen diese ermittelt wurde, aber nicht gegen Personen, die diese tätlich angegriffen haben.“

Was soll erreicht werden?

Transparenz und Stärkung des Vertrauens in die Polizei soll die Polizeibeauftragte erreichen, wird mir als vorrangiges Ziel genannt, im Gesetz steht das als „partnerschaftliches Verhältnis zwischen Bürger und Polizei stärken“ (§10 BüPolBG). Der Teil aus dem Gesetz, dass sie bei der Abhilfe von begründeten Beschwerden helfen soll, wurde mir bisher im Dialog verschwiegen. Es wird also wieder die eigene Arbeit so verstanden, wie sie bequem ist oder dem eigenen polizeilich geprägten Verständnis unterliegt.

Aber das ist Detailkritik. An der Berichterstattung zum Tätigkeitsbericht von 2018 bis 2020 wird deutlicher, worum es geht: Darum, zu vermitteln, dass es gar nicht so viele Probleme gibt und dass wenn es welche gibt die Beschwerdestelle eine gute Arbeit macht und alle Konflikte mit der Polizei schlichtet. So heißt es im NDR: „Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich etwa über Einsatzkräfte, die sich im Ton vergriffen. Insgesamt gab es zwei Vorwürfe wegen rechtswidriger Polizeigewalt. … Die meisten Fälle konnten im Gespräch unter Vermittlung der Polizeibeauftragten geklärt werden.“

Wenn wir uns die oben geschilderte Arbeitsweise anschauen, ist das auch nicht weiter verwunderlich: Wenn Menschen an einer Schlichtung gar nicht interessiert sind, werden sie schlicht weiter verwiesen und ihre Fälle nicht behandelt, so zumindest habe ich die Kommunikation dazu verstanden. Ein Beispiel wie mit Betroffenen von Polizeigewalt umgegangen wird, zeigt mir, dass das eben auch nicht die Stelle ist, wo Betroffene sich hinwenden können. Wenn ich mich an eine unabhängige Stelle wende und dann alles von einer Polizistin bearbeitet wird, die dafür gesorgt hat, das Zeug erst mal beschlagnahmt bleibt und offensichtlich wollte, dass andere und ich verurteilt werden, dann bin ich falsch. Wenn ich von nem Bullen zusammen geschlagen werde und mir als erstes gesagt wird, ich soll Verständnis dafür haben – wahrlich, dann bin ich da falsch. Insofern soll die Polizeibeauftragte auch die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen im Sinne davon, dass Fälle von Polizeigewalt total selten sind und falls sie doch mal auftreten sollten kritisch und unabhängig aufgearbeitet würden. Aber das werden sie nicht und selten ist Polizeigewalt auch nicht.

Mir fallen auch mehr Fälle in meinem direkten Umfeld ein – aber sie landen eben nicht bei der Polizeibeauftragten, eben weil wir dort falsch sind. Weil wir aus gutem Grund kein Verständnis für die Gewalttäter in Uniform haben (die sogar dort arbeiten).

Als gäbe es nicht schon genug Feigenblätter. Danke für Nichts.

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