Schlagwort-Archive: Staatsschutz

Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein: Reale Verbesserung oder gleichbleibende Polizeihörigkeit?

Von Irene

Als Mitarbeiterin der unabhängigen Beschwerdestelle in Kiel bearbeitete eine Staatsschützerin einen Fall aus einem Umfeld, zu dem sie im Polizeidienst selbst ermittelt hatte. Noch mehr läuft dort aber gehörig schief. Ein Erfahrungsbericht.

Die Grünen rühmten sich 2016 für die Einführung der Polizeibeauftragten beim Landtag in Schleswig-Holstein, angeblich unabhängig von der Polizei. So sollte eine Ansprechpartnerin geschaffen werden für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Unabhängige Beschwerdestellen werden auch seit Jahren von amnesty international gefordert, um Polizeigewalt zu bekämpfen. In anderen Bundesländern wird bei solchen Forderungen Schleswig-Holstein als Positivbeispiel genannt. Schauen wir uns die Realität an, ein Experiment, was denn so eine unabhängige Beschwerdestelle taugt. Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein: Reale Verbesserung oder gleichbleibende Polizeihörigkeit? weiterlesen

Vom Probeballon zum Gesetzentwurf: Elektronische Aufenthaltsüberwachung gegen Salafisten?

von Helmut Pollähne

Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf, der die elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) „extremistischer Gefähr­der“ ermöglichen soll. Doch bereits jetzt bestehen weitgehende Möglichkeiten des eAÜ-Einsatzes gegen „Islamisten“, die – wie ein zweifelhaftes Staatsschutz-Manöver in Bremen zeigt – befürchten lassen, dass die elektronische Extremismus-Kontrolle zum Kontroll-Extremismus zu werden droht.

Ende 2011 wurde der bundesweit in den Medien als „Emir von G.“ bekannt gewordene Reneé Marc S. vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Da er durchgängig auf freiem Fuß war, trat er die Strafe als sog. Selbststeller im September 2012 im Bremer Justizvollzug an. Die vollzugsinternen Beurteilungen waren zunächst positiv. Auch der Verdacht, er habe sich im Vollzug als islamistischer Missionar betätigt und Mitgefangene für den Jihad geworben, hatte sich trotz intensiver Ermittlungen und vorübergehender Sicherheitsverlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht bestätigt.[1] Zwischenzeitlich hatte sich aber der sicherheitspolitische Wind gedreht: Die SalafistInnen waren in den Fokus des Staatschutzes geraten, auch in Bremen. Der mit entsprechenden „Erkenntnissen“ bestückte Justizvollzug und die Bundesanwaltschaft traten einer – ursprünglich ins Auge gefassten – vorzeitigen Entlassung auf Bewährung entgegen: Reneé Marc S. wurde erst zum „gefährlichen Emir“ und dann zum sog. Vollverbüßer gemacht. Vom Probeballon zum Gesetzentwurf: Elektronische Aufenthaltsüberwachung gegen Salafisten? weiterlesen

Versammlungsfreiheit in Berlin – ein datenschutzrechtliches Trauerspiel in zwei Akten

In den vergangenen Monaten wurde durch die Berichterstattung auf Netzpolitik.org und Heise.de bekannt, dass die Berliner Polizei nicht nur umfangreiche Datensammlungen über AnmelderInnen von Versammlungen vorhält, sondern dass Informationen aus Gefährdungsbewertungen und Abschlussmeldungen (so heißen die Verlaufsberichte in Berliner Amtsdeutsch) ganz selbstverständlich an den Inlandsgeheimdienst weitergereicht werden.

Zwei Abgeordnete des Berliner Parlaments haben die kritischen Berichte zum Anlass genommen, den Senats zu den Missständen zu befragen. Versammlungsfreiheit in Berlin – ein datenschutzrechtliches Trauerspiel in zwei Akten weiterlesen

Informationelle Fremdbestimmung: Eine Odyssee durch Staatsschutz-Datenbanken

von Harun Spies

Mehr als zwei Jahre dauerte der Kampf eines Betroffenen um vollständige Auskunft und Löschung der Daten, die das Bundeskriminalamt und der Berliner Staatsschutz über ihn gespeichert hatten.

Nüchtern klingt die Schilderung eines gravierenden Rechtsbruchs im Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI): „Wie eine Kontrolle der Zentraldatei ‚Politisch motivierte Kriminalität – links’ (PMK-links-Z) ans Licht brachte, sind viele personenbezogenen Speicherungen ohne hinreichende Rechtsgrundlage erfolgt.“[1] Bei einem Kontrollbesuch im Bundeskriminalamt (BKA) hatte der BfDI festgestellt, dass „Anmelder von Versammlungen als ‚sonstige Personen‘ in der Zentral­da­tei gespeichert“ waren. Informationelle Fremdbestimmung: Eine Odyssee durch Staatsschutz-Datenbanken weiterlesen

Der blinde Fleck: Der polizeiliche Staatsschutz und die rechte Gewalt

von Mark Holzberger

Warum tut sich der polizeiliche Staatsschutz so schwer, rechte Gewalt sachgerecht zu erkennen und zu bewerten?

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU (PUA-NSU) kam in seinem Abschlussbericht zu einem nieder schmetternden Ergebnis: Nicht nur die Kriminalpolizei, die die Mordserie des NSU an ImmigrantInnen untersuchte, hatte diese als Racheakte einer ominösen kriminellen Organisation bewertet und damit die Opfer für ihren eigenen Tod mitverantwortlich gemacht. „Nach den Feststellungen des Ausschusses wurde die Gefahr des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auch vom polizeilichen Staatsschutz völlig falsch eingeschätzt. Die polizeiliche Analyse rechtsextremistischer Gewalt war fehlerhaft, das Lagebild dadurch unzutreffend.“[1] Der blinde Fleck: Der polizeiliche Staatsschutz und die rechte Gewalt weiterlesen

Egal ob Hühnerstall oder Castor: Der Staatsschutz überwacht immer

Interview mit dem Hamburger Strafverteidiger Martin Lemke

Die Staatsschutzabteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ziehen alle Register – auch jenseits des rechtlich Zulässigen. Diese Bilanz zieht der Martin Lemke, Hamburger Strafverteidiger und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Martin Beck fragte ihn nach seinen Erfahrungen in politischen Strafverfahren.

Sie sind seit 20 Jahren als Strafverteidiger in Hamburg tätig. Hat sich aus ihrer Sicht in diesen zwei Jahrzehnten das Agieren des Staatsschutzes verändert?

Insbesondere im Wendland bei Castortransporten oder bei Demonstrationen in Hamburg – zu diesen beiden Bereichen kann ich am meisten sagen – geht die Polizei in ihrem Bemühen, Demonstrierende zu verfolgen, immer weiter.

Sie schreckt dabei teilweise noch nicht einmal davor zurück, ihre eigene Dämlichkeit kundzutun. Ein Beispiel: Polizisten fühlen sich ja leicht beleidigt. Wenn dann ein Beamter schreibt, er sei durch eine Geste beleidigt worden und „Geste“ mit Doppel-E schreibt, zeigt das meines Erachtens, dass er gar nicht genau weiß, was damit gemeint ist. Egal ob Hühnerstall oder Castor: Der Staatsschutz überwacht immer weiterlesen

Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland

von Mark Holzberger und Albrecht Maurer

Die deutsche Polizei verfügt vom Bund über die Länder bis in die meisten Kommunen über sog. Staatsschutzabteilungen – und kaum einer merkt’s oder stört sich daran. Dabei gewinnt der polizeiliche Staatsschutz seit Jahren stetig an Einfluss und die Grenzen zum Verfassungsschutz verschwimmen immer mehr.

Die Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes – so heißt es in der Selbstdarstellung des BKA – sei die Bekämpfung der „politisch motivierten Kriminalität“ (PMK). Die Zuordnung von Straftaten, auch von Alltagsdelikten, zur PMK erfolge – so das BKA weiter –, wenn Tatumstände und/oder Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in strafbarer Weise den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder eines ihrer Wesensmerkmale richten.[1] Damit ist ein weites Feld eröffnet. Dazu kommen – neben den beiden Sonderbereichen „Spionage“ und „Proliferation“ – eine ganze Reihe so genannter klassischer Staatsschutzdelikte wie Volksverhetzung oder Propagandadelikte, bei denen (anders als beim Verfassungsschutz) eine bestimmte extremistische Motivation im Einzelfall nicht zwingend vorliegen muss.[2] Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland weiterlesen

Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei

von Norbert Pütter

Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar und undemokratisch. Sie könnten, so wird neuerdings argumentiert, auch deshalb abgeschafft werden, weil mit dem polizeilichen Staatsschutz eine Instanz bereitstehe, die mit rechtsstaatlich einwandfreien Mittel den entsprechenden Gefahren entgegentreten, Straftaten verhindern oder aufklären könne.[1] Dieser „Ausweg“ schafft jedoch neue Probleme.

Historisch nahm die „politische Polizei“ schon immer eine besondere Stellung innerhalb der öffentlichen Gewalt ein.[2] Schließlich soll sie den Staat selbst vor gegen ihn gerichteten Straftaten und Gefahren schützen. Weil die staatliche Ordnung aber ein besonders hohes Rechtsgut sein soll – sie sichert die gesellschaftlichen Machtverhältnisse –, reich(t)en die „normalen“ polizeilichen und strafrechtlichen Vorkehrungen nicht aus. Besondere Strafnormen (Staatsschutzdelikte), spezialisierte Zuständigkeiten (Staatsanwaltschaften, Gerichte), gesonderte polizeiliche Abteilungen mit einem spezifischen „Tätigkeitsprofil“ sind deshalb für den Staatsschutz kennzeichnend. Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei weiterlesen