Redaktionsmitteilung

Ist die Europäische Union mit ihrem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ ein Staat neuer Prägung? Diese Frage hat unseren geliebten Freund und Mitstreiter Heiner Busch seit dem Amsterdamer Vertrag 1997 bis zu seinem viel zu frühen Tod am 21. September des letzten Jahres umgetrieben. Von ihm stammt auch der Vorschlag für ein Heft, das auch frühere CILIP-Analysen auf ihre Brauchbarkeit abklopft: Handelt es sich bei der EU um ein Staatengebilde mit einem Recht, das vor allem Befugnisse, aber wenig Grenzen kennt? Ist es ein exekutivlastiges Konstrukt mit polizeilichen Agenturen und einer Europäischen Staatsanwaltschaft, das neu(artig)e Institutionen im Bereich der staatlichen Gewalt geschaffen hat?

Die Grundsatzfrage, der Heiner mit uns nachgehen wollte, lautete, „ob meine alte These noch stimmt oder durch die diversen ‚Krisen‘ überholt ist“? Zuerst die „Eurokrise“, dann die „Flüchtlingskrise“, schließlich der Brexit und die „Rechtsstaatskrise“. Tatsächlich scheinen die glücklichen Zeiten des Ausbaus, der Vertiefung und Erweiterung der EU vorüber, immer mehr Nationalstaaten pochen auf ihre Souveränität, der grenzkontrollfreie Schengenraum bröckelt weiter. Sogar vom Auseinanderfallen der EU ist die Rede. Gleichzeitig fordern sozialdemokratische, liberale und konservative Politiker*innen ein EU-Kriminalamt nach Vorbild des US-FBI, und mit der „Kategorie 1“ hat Frontex erstmalig eine bewaffnete EU-Polizeitruppe geschaffen. Kann sich die EU also nur noch gegen grenzüberschreitende „Krisen“ als Staatenbund zusammenraufen? Was hätte Heiner gesagt?

***

Die nächste Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP befasst sich mit einem vielerorts als „Clankriminalität“ bezeichneten Phänomen. Der herrschende Diskurs meint damit nicht den Cum-Ex-Skandal, sondern verortet deren Epizentrum in Shisha-Bars migrantisch geprägter Viertel deutscher Großstädte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert