zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Juli: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das niedersächsische Innenministerium die Beziehungen einer Polizistin zu einem Rechtsextremisten überprüft. Die Frau wurde von einigen ihrer Aufgaben entbunden. Die Liebesbeziehung war vor einem Jahr schon einmal ohne Ergebnis von ihrer Dienststelle in Hannover untersucht worden. Am 5. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass die Polizei in Baden-Württemberg ihre Teilnahme an einer bundesweiten Studie der Deutschen Hochschule für Polizei (DHPol) zu Rechtsradikalismus und Rassismus in der Polizei verweigert hat. Auch Hamburg hatte sich nicht beteiligt, sondern eine eigene Untersuchung durchgeführt. In den übrigen Bundesländern ist die Studie abgeschlossen oder kurz vor dem Abschluss. Durch Pressefotos wird die Polizei in Bielefeld (NRW) am 12. Juli darauf aufmerksam, dass einer der Beamten ihres Spezialeinsatz-Kommandos (SEK) bei einem Einsatz einen Aufnäher mit rechtsextremistischem Bezug auf der Uniform trug; der Mann wurde in eine andere Dienststelle versetzt, gegen ihn wird ermittelt. Am 15. Juli teilt die Polizei in Münster (NRW) mit, dass sie gegen acht von 20 Mitgliedern einer rechtsradikalen Chatgruppe Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet hat. Alle acht Beamt*innen waren SEK-Mitglieder; sie wurden aus dem Dienst entfernt. Die Ermittlungen gegen die übrigen Beamt*innen laufen weiter. Am 29. Juli durchsucht das Landeskriminalamt (LKA) Wiesbaden die Wohnungen von fünf Polizist*innen in Frankfurt/M. (beide Hessen). Einem Beamten wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen vorgeworfen. Den übrigen Strafvereitelung im Amt und Verrat von Dienstgeheimnissen. Alle fünf sind vom Dienst suspendiert. Auch gegen Vorgesetzte wird ermittelt.
Angriffe auf Polizist*innen: In München Bayern) wurden im vergangenen Jahr 531 Polizist*innen im Dienst angegriffen und verletzt. Dies geht aus einem vorgestellten Bericht hervor. In Herford (NRW) rammt am 12. Juli ein Rollerfahrer eine Polizistin, die ihn wegen überhöhter Geschwindigkeit anhalten will und fügt ihr dadurch schwere Kopfverletzungen zu. Dann flüchtet der Mann; am 14. Juli wird er festgenommen und in Untersuchungshaft (U-Haft) genommen. Als die Polizei am 19. Juli in Plön (Schleswig-Holstein) einen betrunkenen Pöbler kontrollieren will, der in der Fußgängerzone randaliert, leistet dieser erheblichen Widerstand und bricht dabei einem Beamten die Hand. Am 21. Juli wollen Polizist*innen in Berlin die Beteiligten eines mutmaßlichen Drogendeals kontrollieren: Diese leisten heftigen Widerstand und verletzen drei Polizist*innen, bevor sie vorläufig festgenommen werden.
Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW) Klage gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht 2018 eingereicht hat. Am 17. Juli wird ebenfalls durch Presseberichte bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg einer Rechtsanwältin (RAin) auf ein Auskunftsbegehren zu ihrer Person aus dem Jahre 2019 nur unter der Bedingung antworten will, dass diese sich zuvor verpflichtet, darüber öffentlich nicht zu berichten. Die Frau klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg.
Umweltdemonstrationen: In Berlin besetzen Klimaaktivist*innen fünf Autobahnauffahrten, die Polizei erstellt Strafanzeigen. Am gleichen Tag erklärt Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), dass die Polizei unterdessen die ersten Gebührenbescheide in Höhe von 241 EUR verschickt; weitere würden geprüft. Am 5. Juli verurteilt das Amtsgericht (AG) Frankfurt/M. (Hessen) zwei Umweltaktivisten, die im März 2021 mit Gleitschirmen auf den Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) gelandet waren und dort ein Greenpeace-Banner entrollt hatten, wegen Hausfriedensbruch zu Geldstrafen von 1.200 und 1.800 EUR. Am 6. Juli teilt die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin auf Presseanfrage mit, dass sie bislang 73 Verfahren gegen Umweltaktivist*innen führt. Auf Pressenachfragen erklärt die Polizei am 8. Juli, bisher mehr als 800 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet zu haben. Am 9. Juli demonstrieren 10 Aktivist*innen vor dem Bundeskanzleramt und verschütten dort schwarze Farbe auf der Wiese; sie werden in Handschellen abgeführt. Am 11. Juli kleben sich wieder etwa 40 Klimaaktivist*innen auf zentralen Berliner Straßen fest, 23 Personen werden in Unterbindungsgewahrsam genommen; ähnlich am 12. Juli, diesmal kommen vier Aktivist*innen in Gewahrsam. Am 20. Juli wird bekannt, dass die StA Berlin bisher in 17 Fällen Strafbefehle gegen Straßenblockierer*innen beantragt hat.
„NSU 2.0“-Drohschreiben: Im Prozess vor dem Landgericht (LG) Frankfurt/M. (Hessen) macht ein Polizeibeamter als Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da er als mutmaßliches Mitglied einer rechten Chatgruppe in einem anderen Verfahren angeklagt ist.
Justizskandale: Im Rechtsausschuss des hessischen Landtags berichtet Landesjustizminister Roman Poseck (CDU), dass die Korruptionsaffäre um einen Oberstaatsanwalt (OStA) für das Land einen Schaden von rund 10 Mio. EUR verursacht hat. Zudem beklagt der Landesrechnungshof eine „fehlende Innenrevision“.
Elektro-Taser: In Neustadt (Rheinland-Pfalz) wird die Polizei gerufen, weil ein Mann laut herumschreit. Als er sich gegen die Beamt*innen aggressiv verhält, setzen sie einen Taser ein.
2. Juli: Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass seit August 2020 insgesamt 74 Disziplinarverfahren gegen Berliner Polizist*innen „wegen Verdachts von Dienstvergehen mit politisch motiviertem Hintergrund“ eingeleitet wurden. Davon werden 52 Verfahren noch bearbeitet, 22 wurden abgeschlossen. Hiervon wurden acht eingestellt, in 10 Fällen kam es zu Entlassungen und in jeweils zwei Fällen gab es Geldbußen oder einen Verweis. Am 28. Juli beleidigt in Berlin ein Fahrradfahrer im Vorbeifahren einen Polizeibeamten, dieser nimmt mit dem Streifenwagen die Verfolgung auf und fährt den Radfahrer dabei an. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies absichtlich geschah, ermittelt die Polizei wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung im Amt gegen den Beamten.
5. Juli: Polizeiausbildung: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Innenministerium Sachsen-Anhalt mit speziellen Sprachtrainings um mehr Polizeischüler*innen mit Mitgrationshintergrund wirbt. Durch die Trainings sollen sie besser auf die Aufnahmetests vorbereitet werden.
6. Juli: Demonstrationsrecht: Vor einem Gericht in Düsseldorf (NRW) beginnt der Prozess gegen den Anmelder einer Kurden-Demonstration wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Zu der Demonstration im März 2021 waren damals 1.2000 Personen gekommen, obwohl wegen Corona-Auflagen nur 500 zugelassen waren. Der Mann hatte dagegen nichts unternommen; gegen einen Strafbefehl über 1.200 EUR hatte er Einspruch eingelegt.
Rechtsextremismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag wird bekannt, dass in dem Bundesland 2021 insgesamt 1.029 rechtsextreme Straftaten registriert wurden, darunter 48 Gewaltdelikte (2020: 1.273, 42 Gewaltdelikte). Am 15. Juli werden am Berliner Holocaust-Mahnmal eingeritzte Hakenkreuze und eine aufgesprühte „Heil Hitler“-Schmiererei entdeckt. Von Januar 2020 bis Juli 2022 leitete die Bundesanwaltschaft (BAW) insgesamt 26 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsterrorismus ein. Dies geht am 16. Juli aus einem Pressebericht hervor. Am gleichen Tag stoppt in Mainz (Rheinland-Pfalz) ein Bündnis von rund 3.000 Gegendemonstrant*innen einen Aufmarsch von 50 Neo-Nazis; dabei kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Ebenfalls am 16. Juli nimmt die Polizei in Berlin drei Rechtsextremisten, die nationalsozialistische Parolen grölen und den Hitlergruß zeigen, vorübergehend fest. Durch Presseberichte wird am 19. Juli bekannt, dass ein bekannter Rechtsextremist aus München (Bayern) mit Kontakten ins NSU-Umfeld seinen Strafbefehl für eine verbotene Demonstration akzeptiert hat. Sein für diesen Tag angesetzter Prozess vor dem AG München entfällt somit. Der Mann hatte im Januar trotz Verbot zu einer Anti-Corona-Demonstration vor der dortigen Synagoge aufgerufen und bei seiner Festnahme Widerstand geleistet. An der Demonstration hatten sich etwa 50 Personen beteiligt. Am 20. Juli wird bekannt, dass Unbekannte bei der Gedenkstätte Buchenwald (Thüringen) für die, in dem damaligen Konzentrationslager von den Nazis, getöteten Menschen sieben Bäume abgesägt und einen Wegweiser zerkratzt haben; weitere zwei abgesägte Bäume werden am 23. Juli entdeckt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 28. Juli bekannt, dass die Bundespolizei (BPol) seit November 2019 insgesamt 49 Rechtsextremist*innen die Ausreise zu Gedenk-, Musik- und Kampfsportveranstaltungen im Ausland verweigert hat.
Alternative für Deutschland (AfD): Das AG Fürstenfeldbruck (Bayern) verurteilt den dortigen AfD-Kreisvorsitzenden wegen Volksverhetzung auf einem facebook-Video zu einer Geldstrafe von 4.400 EUR. Am 7. Juli hebt der Bundestag die Immunität des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden auf. Daraufhin lässt die StA Fürstenfeldbruck noch am gleichen Tag seine Büro- und Geschäftsräume unter dem Verdacht des Betruges durchsuchen. Das LfV Baden-Württemberg stuft den AfD-Landesverband als Verdachtsobjekt ein. Dies gibt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) am 14. Juli bei der Vorlage des Verfassungsschutzberichtes 2021 bekannt. Am gleichen Tag verurteilt das AG Erfurt (Thüringen) einen AfD-Landtagsabgeordneten zu einer Geldstrafe von 30.000 EUR. Der frühere Polizist war im November 2017 in einem rechtsextremistischen T-Shirt durch die Gedenkstätte Buchenwald gelaufen. Gegen zwei Zeugen, die deshalb Anzeige gegen ihn erstatteten, leitete er Verfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung ein und bearbeitete sie auch gleich selbst weiter. Das AG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
7. Juli: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Im NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages räumt der, als Zeuge geladene, LKA-Präsident ein, dass trotz eines bestehenden Löschmoratoriums 565.000 Datensätze gelöscht wurden. Die sei auf eine technische Panne zurückzuführen.
Hasskriminalität: Das AG München (Bayern) verurteilt einen Mann wegen der Verunglimpfung des Andenkens getöteter Polizist*innen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Als Beamt*innen Anfang Februar gerufen wurden, weil er in seiner Wohnung randalierte, hatte er neben den zwei Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) erschossenen Polizist*innen auch diese Beamt*innen rüde beschimpft und beleidigt sowie mit einem Messer bedroht. Am 27. Juli nimmt die Polizei in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) einen Mann fest, der im Internet Hasskommentare zu der Kuseler Polizist*innen-Tötung verbreitet hatte; er wird in U-Haft genommen.
8. Juli: Dschihadismus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verurteilt einen jungen Mann wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu acht Jahren Gefängnis. Der Mann hatte zum 20. Jahrestag des Anschlags vom 11. September 2001 einen Anschlag vorbereitet; er war im August 2021 festgenommen worden. Am 14. Juli sagt vor dem OLG Hamburg im Prozess gegen eine mutmaßliche Rückkehrerin des „Islamischen Staates“ (IS) eine als Sklavin gehaltene Jesidin über ihre erlittenen Misshandlungen aus; die Frau befindet sich im Zeugenschutzprogramm. Von Januar 2020 bis Juli 2022 leitete die BAW insgesamt 757 Ermittlungsverfahren wegen islamistischem Terrorismus ein. Dies geht am 16. Juli aus einem Pressebericht hervor. Am 25. Juli teilt die BAW mit, dass sie gegen einen Mann, der im November 2021 in einem ICE-Zug vier Männer mit einem Messer zum Teil schwer verletzt hat, wegen „gravierender Anhaltspunkte für einen islamistischen Hintergrund“ vor dem OLG München (Bayern) Anklage wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung erhoben hat. Das OLG Hamburg verurteilt am 26. Juli eine IS-Rückkehrerin, die ein Geständnis abgelegt und sich vom IS distanziert hat, zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 27. Juli verurteilt das Hamburger OLG die IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin gehalten hatte, zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe.
Rassistische Angriffe und Handlungen: In Berlin reißt in einer Gaststätte eine betrunkene Frau einer anderen das Kopftuch herunter und schlägt ihr gegen Kopf und Oberkörper. In einem anderen Stadtteil beschimpft ein Mann zwei Frauen rassistisch. Als er auch die herbeigerufenen Polizist*innen beleidigt, wird er vorübergehend festgenommen. In Bayreuth (Bayern) wird am gleichen Tag ein Stadtrat von einem mutmaßlichen Rechtsextremisten rassistisch beschimpft und heftig ins Gesicht geschlagen; wodurch das Opfer erhebliche Verletzungen erleidet. Auch die Begleiterin des Täters beleidigt den Mann. Am 12. Juli beleidigen in einer Berliner S-Bahn drei unbekannte Männer eine Frau zunächst rassistisch und zeigen den Hitlergruß. Kurz darauf versuchen sie auf dem Bahnhof sie eine Treppe hinunter zu stoßen. In der Straßenbahn in München (Bayern) pöbeln am 14. Juli zwei betrunkene Männer die übrigen Fahrgäste an; einer wird rassistisch beleidigt und geschlagen. Die Polizei fertigt Strafanzeigen aus. In Haidhausen (Bayern) beleidigt am 20. Juli ein Mann mehrere Personen rassistisch. Daraufhin schlagen drei von ihnen den Mann so heftig zusammen, dass er schwere Kopfverletzungen erleidet und notoperiert werden muss. Am 21. Juli beleidigt und bedroht in Berlin ein Mann Fahrgäste einer Straßenbahn; einen beschimpft er dabei rassistisch und greift ihn an. Der Mann wird kurz darauf festgenommen. In Freimann (Bayern) versperrt am 23. Juli ein Mann einem anderen den Weg und beleidigt ihn rassistisch; es kommt zu einer Auseinandersetzung.
10.Juli: Polizeilicher Todesschuss: Auf Pressenachfragen teilt die StA Frankfurt/M. (Hessen) mit,dass sie Ermittlungen gegen zwei Polizist*innen, die im Juni 2021 in Frankfurt einen psychisch kranken Mann mit 10 Schüssen getötet hatten, eingestellt hat. Gegen keinen der beiden Beschuldigten bestehe ein „hinreichender Tatverdacht für eine strafrechtlich relevante Straftat“, so die StA. Die Anwältin der Hinterbliebenen hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.
13. Juli: Prozesse gegen Polizist*innen: Unter Ausschluss der Presse beginnt in München (Bayern) der Prozess gegen einen Kriminalbeamten wegen Strafvereitelung. Er soll einem mutmaßlichen straffälligen Bekannten einen fiktiven V-Mann-Status verliehen haben, um ihn vor Verfolgung zu schützen.
14. Juli: Tod nach Polizeieinsatz: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass im Fall des Mannes, der Anfang Mai in Mannheim (Baden-Württemberg) infolge eines Polizeieinsatzes verstarb, die Ermittlungen gegen die Beamt*innen andauern. Aktuell wurde ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben.
15. Juli: Rechtsextremismus bei der Bundeswehr: Das OLG Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen Planung eines Anschlages, Waffendelikten und Betrug zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren.
18. Juli: Rechtsextremistischer Mordanschlag in Hanau: Im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages zum Hanauer Mordanschlag von 2020 mit 11 Toten sagt die Wachhabende der Hanauer Polizeiwache als Zeugin aus, die den ersten Notruf entgegengenommen hatte. Die Polizistin war an dem Abend als einzige auf der Wache und musste sich um zwei Notrufnummern, ein weiteres Telefon und ankommende anzeigende Personen kümmern. Dass es keine automatische Weiterleitung von Notrufen auf andere Dienststellen gab, war ihr nicht bekannt.
20. Juli: Rechtsextremer Mordanschlag: Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages sagt eine Mitarbeiterin des LfV als Zeugin aus, dass das LfV im Jahr 2015 die Akten von rund 1.300 Rechtsextremisten gesperrt und damit aus der weiteren Beobachtung genommen hat. Darunter auch die des späteren Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Danach wird ein ehemaliger LfV-V-Mann-Führer, der bereits im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine zwielichtige Rolle gespielt hat, befragt. Er beruft sich jedoch nur auf Erinnerungslücken. Am 28. Juli beginnt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der Berufungsprozess der Angehörigen des Mordopfers Walter Lübcke und der BAW gegen das Urteil des OLG Frankfurt (Hessen). Dieses hatte im Januar 2021 den Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt, seinen, wegen Beihilfe Mitangeklagten jedoch freigesprochen. Dieses Urteil wollen die Kläger nun aufheben lassen.
„Reichsbürger“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das VG Ansbach (Bayern) einer Lehrerin aus der „Reichsbürger“-Szene für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt um 20 Prozent gekürzt hat.
22. Juli: Abschiebungen: Als Polizist*innen in Ansbach (Bayern) einen Asylbewerber zur Abschiebung abholen wollen, springt dieser aus dem Fenster im dritten Stock des Wohnheimes und verletzt sich dabei lebensgefährlich.
Polizei und Datenschutz: Die Berliner Polizei teilt mit, dass bei einer turnusmäßigen Kontrolle der Computerabfragen 83 Verstöße festgestellt wurden. Dienst- und disziplinarische Ermittlungen wurden aufgenommen, strafrechtliche Ermittlungen werden geprüft.
26. Juli: Polizeischüsse: In Berlin wird die Polizei alarmiert weil ein Mann im Hof eines Krankenhauses randaliert. Als die Beamt*innen eintreffen, greift er sie mit einer abgebrochenen Flasche an. Nach einem Warnschuss schießen sie ihm ins Bein. Durch Presseberichte wird am 29. Juli bekannt, dass die Polizei in Dohna (Sachsen) einen Hund erschossen hat, der einen Mann angegriffen und schwer verletzt hat, als dieser Mann der gestürzten Hundeshalterin helfen wollte.
Bodycams: Mit zunächst 15 Geräten startet die Polizeiinspektion Potsdam (Brandenburg) den probeweisen Einsatz von Bodycams.