Zentraldateien der Polizei mit Millionen Datensätzen

Die deutschen Polizeien verfügen über Millionen Datensätze zur Identifizierung von unbekannten Tatverdächtigen. Im „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System“ (AFIS) waren mit Stand 8. April 2023 in der Datei „AFIS-P“ 3,4 Millionen Personendatensätze von Tatverdächtigen enthalten, die mit Tatortspuren abgeglichen werden können. Deutlich größer ist die Zahl der in AFIS-A gespeicherten Personendatensätze von 5,6 Millionen. Hier handelt es sich nicht um Tatverdächtige oder Beschuldigte, sondern um schutzsuchende Menschen und solche, die ohne Aufenthaltstitel von der Polizei festgestellt wurden. Sie wird nur übertroffen von der Datei digitaler Lichtbilder DIGIBILI, die 6,7 Millionen Porträtaufnahmen (aus erkennungsdienstlichen Behandlungen) enthält. Die nach Personendatensätzen deutlich größte Zentraldatei ist der „Erkennungsdienst“, wo neben „Haut­leistenbildern“ (Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke) auch Licht­bilder, Personenbeschreibungen und Handschriftenproben enthalten sind und die 9,8 Mio. Datensätze enthält. Die Datei zur Vorhaltung von DNA-Mustern von Tatverdächtigen und offenen Tatortspuren enthält gut 0,8 Mio. Personendatensätze, die sowohl von den deutschen als auch den europäischen Polizeibehörden zum Abgleich zur Verfügung stehen. Die Fahndungsdateien enthalten 0,85 Mio. Datensätze zur Personenfahndung und 15,5 Mio. zur Sachfahndung.[1]

Eine wesentliche Quelle für polizeiliche Erkenntnisse zu Personen und Taten ist der Kriminalaktennachweis (KNA). Die Zentraldatei hierzu enthält über vier Millionen Datensätze. Einträge in den Verbunddateien des BKA wie bspw. die Datei „Innere Sicherheit“ oder „Gewalttäter Sport“ sind in der Regel mit entsprechenden Kriminalakten hinterlegt, anhand derer die Sachbearbeiter*innen in den Kommissariaten und die Datenschutzaufsicht prüfen können, ob eine Speicherung in den Zentral- und Verbunddateien erforderlich ist. Im KNA werden auch Personengebundene und Ermittlungsunterstützende Hinweise (PHW bzw. EHW) vergeben. Das können Angaben zu vermuteter Gewalttätigkeit oder Drogenabhängigkeit sein. Derzeit sind über eine Million solcher EHW vergeben, wobei es hier auch Mehrfachzuordnungen geben kann.[2]

[1]   alle Angaben in BT-Drs. 20/6633 v. 28.4.2023, Anlage 1 ab S. 10
[2]   ebd., S. 27ff.

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