Echtzeit-Gesichtserkennung in Sachsen

Die Polizeidirektion Görlitz will ihr auf Gesichtserkennung basierendes „Personen-Identifikations-System“ (PerIS) weiter nutzen und dieses sogar trotz Auslaufens einer entsprechenden Regelung im Polizeigesetz noch erweitern.[1] Als rechtliche Grundlage für das Videoüberwachungssystem hatte die Landesregierung § 59 des sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes geändert. Zur „Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“ ist der Polizei darin der „Einsatz technischer Mittel“ erlaubt. Die Gesetzesnorm gilt nur noch bis Ende 2023.

Das „PerIS“ ist die einzige Anlage zur Videoüberwachung in Deutschland, die eine Echtzeit-Erkennung von Gesichtsbildern ermöglicht. Eine Sonderkommission „Argus“ verfolgt damit seit 2019 Straftaten im Bereich der Eigentumskriminalität an der deutsch-polnischen Grenze. Über einen Abgleich mit Polizeidatenbanken können zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschriebene Personen und Fahrzeuge entdeckt werden. Bislang wurden auf diese Weise aber nur ein Treffer über eine Abfrage von Gesichtern und zwei Treffer mit Kennzeichen erzielt.

In Görlitz besteht das „PerIS“ aus zehn Säulen an Kreuzungen sowie an Grenzübergängen zu Polen sowie aus zwei mobilen Kameras in Polizeifahrzeugen. Nun sollen auch in Zittau sowie an einer Bundesstraße sieben Kamerasäulen errichtet und zwei mobile Systeme gekauft werden.

Nach einer Evaluierung hatte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) im August im Kabinett zunächst erklärt, die Technik werde nicht weiter genutzt.[2] Der „technische und personelle Aufwand“ sei zu groß, zudem habe sich „der fachliche Erfolg im Praxisbetrieb nicht eingestellt“. Die auslaufende Gesetzesnorm werde daher nicht verlängert.

Nur zwei Monate später nennt die Polizei einen anderen Zweck für die anlasslose Videoüberwachung, die demnach über 2023 hinaus „maßgeblich zur Strafverfolgungsvorsorge“ eingesetzt werde. Täter*innen würden auf diese Weise „von der Tatbegehung abgeschreckt“. Möglich ist diese Gefahrenabwehr gemäß § 57 des Polizeigesetzes. Das so entstandene Videomaterial solle anschließend aber auch zur Strafverfolgung genutzt werden, erklärte ein Polizeisprecher.

[1]   LT Sachsen Drs. 7/14312 und 7/14313 v. 13.10.2023; Vorsicht, Gesichtserkennung!, neues deutschland v. 24.10.2023
[2]   Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium des Innern v. 22.8.2023

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