EuG: EDPS-Klage gegen Europol-Verordnung unzulässig

Am 6. September 2023 wies das Europäische Gericht (EuG) die Klage des EU-Datenschutzbeauftragten (EDPS) gegen die Novelle der Europol-Verordnung als unzulässig ab.[1] Der EDPS hatte Mitte September 2022 erstmals eine Nichtigkeitsklage eingereicht, um die Annullierung von Bestimmungen zu erreichen, durch die er seine Unabhängigkeit und Kontrollbefugnisse von den gesetzgebenden Institutionen der EU verletzt sah. Dabei ging es um die rückwirkende Legalisierung der Verarbeitung von Massendaten durch Europol, deren Löschung der Datenschutzbeauftragte im Januar 2022 auf Grundlage der bis Juni des gleichen Jahres gültigen Fassung der Europol-Verordnung angeordnet hatte.[2]

Der EuG entschied nun, dass der EDPS, anders als Unionsorgane, keinen privilegierten Status vor den europäischen Gerichten habe, sondern wie jede andere natürlich oder juristische Person nachweisen müsse, dass er durch eine angefochtene Regelung unmittelbar betroffen sei. Eben dies verneinte das Gericht. Zwar sei unbestritten, dass der Rechtsrahmen, für dessen Überwachung der EDPS zuständig sei, sich geändert habe. Allerdings bedeute dies keine Änderung seiner eigenen Kontrollbefugnisse. Eine Betroffenheit leite sich auch nicht aus der Anordnung des EDPS gegenüber Europol ab, die besagten Daten zu löschen. Als Verwaltungsentscheidung hätte die Anordnung keine Auswirkung auf EU-Rechtsakte. Zudem lassen die vom EDPS beklagten Vorschriften Europol einen gewissen Ermessensspielraum, so dass nicht allein EU-Recht, sondern zusätzlich interne Umsetzungsvorschriften maßgeblich seien.

Gegenüber dem Nachrichtenportal Politico erklärte Amtsinhaber Wojciech Wiewiórowski, dass seine Behörde nun prüfen werde, ob sie Berufung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof einlegt.[3]

[1]   Europäisches Gericht: Beschluss v. 6.9.2023, Az. T-578/22
[2]   Töpfer, E.: EU-Datenschützer bringt Europol-Befugnis vor Gericht, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 130 (Monat 2022), S. 96
[3]   Court throws out EU privacy regulator’s challenge to Europol surveillance law, in: Politico v. 7.9.203

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