Im Konzert der Polizeibehörden in Deutschland führt eine ein etwas abseitiges und fast unbemerktes Dasein: die Polizei des Deutschen Bundestages. Sie hat die Sicherung des Bundestages, seiner Gebäude und des Parlamentsbetriebs zur Aufgabe. Schon vor Jahren wurden die eher unauffälligen dunkelblauen Jacken mit der Aufschrift „Polizei“ auf dem Rücken und die ansonsten getragene Zivilkleidung durch Uniformen, Schutzwesten und offen getragene Pistolen ersetzt. Ihre rechtliche Grundlage findet die Bundestagspolizei ausschließlich im Grundgesetz. Dort heißt es in Art. 40, Abs. 2: „Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus.“ Dies wurde immer wieder moniert, für Grundrechtseingriffe wie beispielsweise die kurzzeitige Gewahrsamnahme von Störer*innen auf der Bundestagstribüne und der Feststellung ihrer Personalien brauche es eine echte Rechtsgrundlage.
Der Entwurf spiegelt grob den Stand aktueller Polizeigesetzgebung in der Bundesrepublik. Zum Teil dürfte er verfassungswidrig sein, mindestens aber eine übermäßige Befugnisfülle und reichlich Kollisionspotential mit der Polizei des Landes Berlin beinhalten. Diese ist derzeit für den Schutz des Außenbereichs der Bundestagsliegenschaften zuständig. Nach dem Entwurf sollen aber auch ein unbestimmter Außenbereich und „alle Orte, an denen Veranstaltungen der Präsidentin oder des Präsidenten stattfinden“, einbezogen werden. Hier ist bislang das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Sicherungsaufgaben für die Verfassungsorgane zuständig. Vorgesehen sind auch Befugnisse zum Tragen von Bodycams, zu Identitätsfeststellungen, Hausdurchsuchungen, Ausschreibungen zur Beobachtung in polizeilichen Fahndungssystemen, Gewahrsamnahmen von bis zu vier Tagen und Bestandsdatenauskünfte von Telekommunikations- und Telemediendiensten. Wie diese Befugnisse innerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereiches „im Gebäude des Bundestages“ sinnvoll ausgeübt werden sollen, ist wohl noch Gegenstand der Beratungen in den zuständigen Bundestagsgremien. Ein Zeitplan hierfür ist noch nicht bekannt.