Nachdem in den Jahren ab 2017 in den meisten Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, erhoben einige Protestbündnisse Verfassungsbeschwerden gegen die Gesetze. Anfang Februar 2023 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung zur Beschwerde des Bündnisses SOGenannte Sicherheit sowie der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV).[1] Das Gesetz enthielt eine Vielzahl von Regelungen zur verdeckten Datenerhebung, die das BVerfG nun beanstandete. Unter anderem ging es um die polizeilichen Befugnisse zur Observation von Personen, zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, zum Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittler*innen, zur Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation sowie zur Online-Durchsuchung. Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV verfassungswidrig weiterlesen
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Redaktionsmitteilung
„Das ist mein Land, und du bist hier zu Gast“ und „halt‘ die Fresse, fass‘ mich nochmal an. (…) Ich bringe dich ins Gefängnis“ äußerte im September 2022 ein Berliner Polizeibeamter gegenüber einer Syrerin, nachdem er sich mit einem Kollegen Zugang zu ihrer Wohnung verschafft und ihren Ehemann im Beisein der Kinder gefesselt hatte. Anlass des Einsatzes: eine nicht getilgte Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein in Höhe von 750 Euro. Der Vorfall zeigt nicht nur offenen Rassismus und die rechtswidrige Androhung unbegründeter Zwangsanwendung. Bezeichnend ist auch, dass er erst durch ein von der Frau angefertigtes und von Politiker*innen verbreitetes Video öffentlich diskutierbar wurde. Redaktionsmitteilung weiterlesen
EGMR: Racial Profiling muss aufgeklärt werden
Am 18. Oktober 2022 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR – Az.: 215/19) die Bundesrepublik Deutschland und stellte fest, dass diese zu wenig gegen sog. Racial Profiling unternehme. Racial Profiling bezeichnet die rechtswidrige polizeiliche Praxis, Personen anhand von phänotypischen Merkmalen und der vermuteten Herkunft für eine polizeiliche Kontrolle auszuwählen. Im konkreten Fall wurden der Berliner Aktivist Biblap Basu und seine Tochter 2012 auf der Heimfahrt kurz nach dem Übergang der deutsch-tschechischen Grenze durch die Bundespolizei auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG kontrolliert. Eine Klage gegen diese Kontrolle wiesen sowohl das Verwaltungsgericht Dresden als auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen mit der Begründung ab, diese sei bereits unzulässig, da eine polizeiliche Identitätsfeststellung keine stigmatisierende Wirkung habe und zudem keinerlei Hinweise für eine diskriminierende Polizeimaßnahme vorlägen. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst erfolgslos an das Bundesverfassungsgericht und schließlich an den EGMR. EGMR: Racial Profiling muss aufgeklärt werden weiterlesen
Protest braucht Camps
Zwei im Mai ergangene Urteile stärken das Recht auf Versammlungsfreiheit, indem sie Protestcamps als Teile der Versammlung anerkennen. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24. Mai 2022 – Az. 6 C 9.20) hatte darüber zu entscheiden, ob ein im August 2017 für die Dauer von elf Tagen angemeldetes Klimacamp im Rheinland als von Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Versammlung anzusehen war. Die Klägerin hatte neben Feldküchen, Sanitäranlagen, Versorgungs- und Veranstaltungszelten auch verschiedene Flächen für die Übernachtung von bis zu 6.000 Personen angemeldet. Für einen Teil dieser Schlafzelte, die etwa 800 m vom Hauptteil des Klimacamps entfernt lagen, verweigerte die Polizei die Anerkennung als Versammlung und untersagte die Nutzung der Fläche. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun, dass Protestcamps von der Versammlungsfreiheit geschützt sind, wenn sich „aus der Gesamtkonzeption des Veranstalters nach objektivem Verständnis ein auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteter kommunikativer Zweck ergibt“. Diese Voraussetzungen sah es im Falle des Klimacamps als erfüllt an, da dies auf die „durchgehende Praktizierung einer umweltverträglichen Art des Zusammenlebens gerichtet“ gewesen sei. Die Versammlungsfreiheit umfasse auch die Camp-Infrastrukturen, „wenn sie entweder einen inhaltlichen Bezug zur bezweckten Meinungskundgabe der Versammlung aufweisen oder für die konkrete Veranstaltung logistisch erforderlich sind und zu ihr in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen.“ Protest braucht Camps weiterlesen
NRW bekommt „Palantir-Paragraphen“
Bislang erlauben Straf- und Polizeirecht die Abfrage von Daten durch die Polizei bei anderen Behörden wie Meldeämtern oder dem Fahrzeugregister nur beim Verdacht auf eine Straftat oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Ohne konkreten Anlass durften diese jedoch nicht mit dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zusammengeführt werden. In Nordrhein-Westfalen soll sich das nun ändern. Am 27. April 2022 trat eine Änderung des Landespolizeigesetzes in Kraft. Gemäß § 23 Abs. 6 PolG NRW darf die Polizei nunmehr „rechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten automatisiert zusammenführen“, diese mit weiteren personenbezogenen Daten abgleichen sowie die zusammengeführten Daten „aufbereiten und analysieren“. Voraussetzung dafür ist, dass dies für die „Verhütung oder vorbeugende Bekämpfung“ bestimmter Straftaten erforderlich oder zur Abwehr von Gefahren geboten ist. NRW bekommt „Palantir-Paragraphen“ weiterlesen
Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten
Mit dem Inkrafttreten am 7. Januar 2022 hat auch Nordrhein-Westfalen nun ein eigenes Versammlungsgesetz. Seit der Föderalismusreform 2008 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern, wovon zuvor bereits Bayern (2008), Sachsen-Anhalt (2009), Niedersachsen (2010), Sachsen (2012), Schleswig-Holstein (2015) und Berlin (2021) Gebrauch gemacht haben. Das VersG NRW sticht vor allem gegenüber den zuletzt beschlossenen und vergleichsweise liberal ausgestalteten Landesgesetzen in Berlin und Schleswig-Holstein negativ heraus.
Nicht zuletzt zeigt ein Blick auf den Katalog der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, dass das VersG NRW zu Recht als restriktivstes deutsches Versammlungsgesetz bezeichnet wird. Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten weiterlesen
Redaktionsmitteilung
„Die Ampel steht.“ Kurz vor Drucklegung dieses Heftes präsentierte die wohl zukünftige Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag. Vor allem deren digital- und gesellschaftspolitische Vorhaben wurden in linksliberalen Kreisen gefeiert, auch wenn sie durch wenig ambitionierte Pläne in Fragen der sozialen Gerechtigkeit erkauft wurden. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Staatsmacht darf sich aber nicht auf die bekannten „Schlachtfelder“ polizeilicher Kennzeichnungspflicht, Beschwerdestellen und Datenspeicherungsbefugnisse beschränken, sondern muss umfassend alle Elemente einer kontrollierenden und strafenden Exekutive in den Blick nehmen. Zugleich verlieren Freiheitsfortschritte in der „Innenpolitik“ ihren Wert, wenn sie auf Kosten einer grausamen Abgrenzung nach außen erfolgen. Eine Politik, die Menschen lieber erfrieren lässt, als die ihnen zustehenden Rechte zu gewährleisten, wie es zurzeit besonders an der EU-Grenze zu Belarus zu beobachten ist, kann niemals progressiv sein. Redaktionsmitteilung weiterlesen
Tornadoflug über G8-Protestcamp rechtswidrig
Recht zu bekommen ist deutlich schwieriger als Recht zu haben. Im Fall des Überflugs über das Protestcamp gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm mit einem Tornadojet der Bundeswehr lagen 14 Jahre zwischen dem Einsatz und der Feststellung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern, dass dieser rechtswidrig war.[1] Am 5. Juni 2007 überflog der Tornadojet das Protestcamp in einer Höhe von lediglich 150m bzw. 114m. Die Bundeswehr handelte damit in „Amtshilfe“ für die Landespolizei, um Fotos vom Camp zu machen. Seitens der Behörde hieß es, man habe nach Erddepots für Werkzeuge Ausschau gehalten. Einzelpersonen seien auf den Fotos nicht identifizierbar. Tornadoflug über G8-Protestcamp rechtswidrig weiterlesen