Alle Beiträge von Marius Kühne

Gesetz für Bundespolizeibeauftragten beschlossen

Acht Bundesländer verfügen über Landespolizeibeauftragte, nun zieht der Bund nach. Zum 5. März 2024 ist das „Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (PolBeauftrG) in Kraft getreten.[1] Faktisch wird es ein Bundespolizeibeauftragter, denn dass der bisherige SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch erster Amtsinhaber würde, stand bereits lange fest.

Der Beauftragte soll künftig strukturelle Mängel und individuelles Fehlverhalten bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag untersuchen (§ 1), nicht jedoch bei den ebenfalls mit polizeiähnlichen Befugnissen ausgestatteten Vollzugsbehörden der Bundeszollverwaltung. Gesetz für Bundespolizeibeauftragten beschlossen weiterlesen

Umfassende Änderungen für Versammlungen in Sachsen

Bereits seit 2012 verfügt Sachsen über ein eigenes Versammlungsgesetz, nun legt die Staatsregierung einen Entwurf für dessen Neufassung vor.[1] Dabei fällt positiv auf, dass im Gesetzesentwurf der Schutz der freien Berichterstattung gestärkt (§§ 3 Abs. 1 Nr. 4, 21 Abs. 2) und das Mindestalter für Ordner*innen auf 16 Jahre herabgesetzt wird (§ 6 Abs. 2). Im Sinne einer umfassenden Gewährleistung der Versammlungsfreiheit ist ebenfalls begrüßenswert, dass die Nichtanzeige geplanter Versammlungen zukünftig von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft und Versammlungen ohne Leiter*in nicht mehr aufgelöst, sondern ihre Durchführung ermöglicht werden sollen – auch wenn dies wohl ein Zugeständnis an das problematische Protestspektrum der ‚Corona-Spaziergänge‘ ist. Umfassende Änderungen für Versammlungen in Sachsen weiterlesen

Zwischenbericht zur Polizeistudie MEGAVO veröffentlicht

Nach hitzigen Diskussionen stimmte im Jahr 2020 der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer der Förderung einer Polizeistudie zu. Damals wurde im Kontext der Veröffentlichung rechtsextremer Polizeichatgruppen eine Studie über Rassismus innerhalb der Behörden gefordert. Letztendlich einigte sich die große Koalition darauf, nicht explizit Rassismus, sondern allgemein den Arbeitsalltag deutscher Polizeibeamt*innen zu untersuchen. Gefördert wurde daraufhin die Studie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ (MEGAVO) unter der Leitung der Strafrechtsprofessorin Anja Schiemann, die nun ihren ersten Zwischenbericht vorlegt.[1] Zwischenbericht zur Polizeistudie MEGAVO veröffentlicht weiterlesen

Einigung zu „elektronischen Beweismitteln“

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Januar 2023 auf zwei Gesetzesvorhaben zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafsachen geeinigt.[1] Das „E-Evidence“-Paket besteht aus einer Verordnung sowie einer ergänzenden Richtlinie. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens ist, dass Strafverfolgungsbehörden zunehmend auf im Ausland gespeicherte Daten zugreifen wollen. Deren Herausgabe richtet sich traditionell nach den Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Allerdings werden entsprechende Verfahren von den Behörden als zu langsam und ineffizient wahrgenommen. Daher haben die USA bereits 2018 den sog. CLOUD ACT erlassen, der US-amerikanische Technologiefirmen verpflichtet, auch Daten, die auf ihren Servern im Ausland gespeichert werden, an US-Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Ein ähnliches Verfahren sieht die E-Evidence-Verordnung vor, auf die sich die europäischen Rechtssetzungsorgane nun geeinigt haben. Einigung zu „elektronischen Beweismitteln“ weiterlesen

Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV verfassungswidrig

Nachdem in den Jahren ab 2017 in den meisten Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, erhoben einige Protestbündnisse Verfassungsbeschwerden gegen die Gesetze. Anfang Februar 2023 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung zur Beschwerde des Bündnisses SOGenannte Sicherheit sowie der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV).[1] Das Gesetz enthielt eine Vielzahl von Regelungen zur verdeckten Datenerhebung, die das BVerfG nun beanstandete. Unter anderem ging es um die polizeilichen Befugnisse zur Observation von Personen, zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, zum Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittler*innen, zur Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation sowie zur Online-Durchsuchung. Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV verfassungswidrig weiterlesen

Redaktionsmitteilung

„Das ist mein Land, und du bist hier zu Gast“ und „halt‘ die Fresse, fass‘ mich nochmal an. (…) Ich bringe dich ins Gefängnis“ äußerte im September 2022 ein Berliner Polizeibeamter gegenüber einer Syrerin, nachdem er sich mit einem Kollegen Zugang zu ihrer Wohnung verschafft und ihren Ehemann im Beisein der Kinder gefesselt hatte. Anlass des Einsatzes: eine nicht getilgte Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein in Höhe von 750 Euro. Der Vorfall zeigt nicht nur offenen Rassismus und die rechtswidrige Androhung unbegründeter Zwangsanwendung. Bezeichnend ist auch, dass er erst durch ein von der Frau angefertigtes und von Politiker*innen verbreitetes Video öffentlich diskutierbar wurde. Redaktionsmitteilung weiterlesen

EGMR: Racial Profiling muss aufgeklärt werden

Am 18. Oktober 2022 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR – Az.: 215/19) die Bundesrepublik Deutschland und stellte fest, dass diese zu wenig gegen sog. Racial Profiling unternehme. Racial Profiling bezeichnet die rechtswidrige polizeiliche Praxis, Personen anhand von phänotypischen Merkmalen und der vermuteten Herkunft für eine polizeiliche Kontrolle auszuwählen. Im konkreten Fall wurden der Berliner Aktivist Biblap Basu und seine Tochter 2012 auf der Heimfahrt kurz nach dem Übergang der deutsch-tschechischen Grenze durch die Bundespolizei auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG kontrolliert. Eine Klage gegen diese Kontrolle wiesen sowohl das Verwaltungsgericht Dresden als auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen mit der Begründung ab, diese sei bereits unzulässig, da eine polizeiliche Identitätsfeststellung keine stigmatisierende Wirkung habe und zudem keinerlei Hinweise für eine diskriminierende Polizeimaßnahme vorlägen. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst erfolgslos an das Bundesverfassungsgericht und schließlich an den EGMR. EGMR: Racial Profiling muss aufgeklärt werden weiterlesen

Protest braucht Camps

Zwei im Mai ergangene Urteile stärken das Recht auf Versammlungsfreiheit, indem sie Protestcamps als Teile der Versammlung anerkennen. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24. Mai 2022 – Az. 6 C 9.20) hatte darüber zu entscheiden, ob ein im August 2017 für die Dauer von elf Tagen angemeldetes Klimacamp im Rheinland als von Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Versammlung anzusehen war. Die Klägerin hatte neben Feldkü­chen, Sanitäranlagen, Versorgungs- und Veranstaltungszelten auch ver­schiedene Flächen für die Übernachtung von bis zu 6.000 Personen angemeldet. Für einen Teil dieser Schlafzelte, die etwa 800 m vom Hauptteil des Klimacamps entfernt lagen, verweigerte die Polizei die Anerkennung als Versammlung und untersagte die Nutzung der Fläche. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun, dass Protestcamps von der Versammlungsfreiheit geschützt sind, wenn sich „aus der Gesamtkonzeption des Veranstalters nach objektivem Verständnis ein auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteter kommunikativer Zweck ergibt“. Diese Voraussetzungen sah es im Falle des Klimacamps als erfüllt an, da dies auf die „durchgehende Praktizierung einer umweltverträglichen Art des Zusammenlebens gerichtet“ gewesen sei. Die Versammlungsfreiheit umfasse auch die Camp-Infrastrukturen, „wenn sie entweder einen inhaltlichen Bezug zur bezweckten Meinungskundgabe der Versammlung aufweisen oder für die konkrete Veranstaltung logistisch erforderlich sind und zu ihr in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen.“ Protest braucht Camps weiterlesen

NRW bekommt „Palantir-Paragraphen“

Bislang erlauben Straf- und Polizeirecht die Abfrage von Daten durch die Polizei bei anderen Behörden wie Meldeämtern oder dem Fahrzeugregister nur beim Verdacht auf eine Straftat oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Ohne konkreten Anlass durften diese jedoch nicht mit dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zusammengeführt wer­den. In Nordrhein-Westfalen soll sich das nun ändern. Am 27. April 2022 trat eine Änderung des Landespolizeigesetzes in Kraft. Gemäß § 23 Abs. 6 PolG NRW darf die Polizei nunmehr „rechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten automatisiert zusammenführen“, diese mit weiteren personenbezogenen Daten abgleichen sowie die zusammengeführten Daten „aufbereiten und analysieren“. Voraussetzung dafür ist, dass dies für die „Verhütung oder vorbeugende Bekämpfung“ bestimmter Straftaten erforderlich oder zur Abwehr von Gefahren geboten ist. NRW bekommt „Palantir-Paragraphen“ weiterlesen

Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten

Mit dem Inkrafttreten am 7. Januar 2022 hat auch Nordrhein-Westfalen nun ein eigenes Versammlungsgesetz. Seit der Föderalismusreform 2008 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern, wovon zuvor bereits Bayern (2008), Sachsen-Anhalt (2009), Niedersachsen (2010), Sachsen (2012), Schleswig-Holstein (2015) und Berlin (2021) Gebrauch gemacht haben. Das VersG NRW sticht vor allem gegenüber den zuletzt beschlossenen und vergleichsweise liberal ausgestalteten Landesgesetzen in Berlin und Schleswig-Holstein negativ heraus.

Nicht zuletzt zeigt ein Blick auf den Katalog der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, dass das VersG NRW zu Recht als restriktivstes deutsches Versammlungsgesetz bezeichnet wird. Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten weiterlesen