Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) den Bundestag jährlich über die durch die G 10-Kommission des Bundestages genehmigten Überwachungsmaßnahmen. Dazu gehören individuelle Maßnahmen zum Abhören von Telefonanschlüssen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND). Beim BND treten sogenannte „strategische Beschränkungen“ hinzu, also das Durchsuchen der internationalen elektronischen Kommunikation mittels Suchbegriffen.
Insgesamt wurden 2020 227 individuelle Beschränkungsmaßnahmen für jeweils drei Monate genehmigt oder verlängert, 207 für das BfV, 12 für den MAD und 6 für den BND.[1] Die Maßnahmen können jeweils mehrere Anschlusskennungen betreffen. Bemerkenswert ist die gegenüber 2019 deutlich gestiegene Zahl der Hauptbetroffenen: vom zweiten Halbjahr 2019 stieg die Zahl zum zweiten Halbjahr 2020 von 716 auf 4.468. 2021 genehmigte die G 10-Kommission insgesamt 243 Maßnahmen, 219 durch das BfV, elf durch den MAD, 13 durch den BND. Erneut ist die Zahl der Hauptbetroffenen deutlich gestiegen, auf 10.193 im zweiten Halbjahr 2021. Der Bericht verweist zur Erklärung auf eine seit 2018 laufende Beschränkungsmaßnahme des BND im Bereich des islamistischen Terrorismus.[2] Das hieße, dass der BND in wenigen Maßnahmen mehrere tausend Anschlüsse erfasst haben müsste, deren Zahl beständig wächst. Näheres ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
Im ersten Halbjahr 2020 durchsuchte der BND mit insgesamt 925, im zweiten Halbjahr mit 828 Suchbegriffen den internationalen Datenverkehr, 2021 mit jeweils 1.098 bzw. 1.329. Dabei wird der sicherheitspolitische Fokus des BND deutlich: die meisten Suchbegriffe betrafen mit 579 die „Schleusungskriminalität“, während im selben Zeitraum 315 Suchbegriffe im Phänomenbereich islamistischer Terrorismus und 435 für die Bekämpfung von illegalem Rüstungsexport angewendet wurden.