Veranstaltung mit Anna Biselli von Netzpolitik.org und Britta Rabe vom WatchTheMed-Alarmphone
Sprachanalyse-Software, Überwachung von Finanztransaktionen, Satellitenaufklärung – das sind nur einige der digitalen Maßnahmen, mit denen Behörden MigrantInnen auf die Pelle rücken. Hinzu kommen die massenhafte Handydatenauswertung und die Nutzung von Geodaten in Asylverfahren. In Europa angekommen, landen Asylsuchende in riesigen Fingerabdruckdatenbanken, die jetzt mit Gesichtserkennung aufgerüstet werden. Längst wird die Migrationskontrolle auch auf das Internet ausgeweitet. Facebook, WhatsApp und Google Maps spielen auf der Flucht eine besondere Rolle, was die Ausforschung der Sozialen Netzwerke auch für Polizei und Geheimdienste interessant macht. Doch auch antirassistische Initiativen nutzen digitale Medien zur Verbreitung unabhängiger Informationen.
Freitag, 26. Januar 2018, 19.30 Uhr in der c-base, Rungestraße 20, Berlin-Mitte (S- und U-Bhf Jannowitzbrücke, Zugang auch entlang der Spree )
Die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP widmet ihre Ausgaben immer wieder der Migrationskontrolle. Im aktuellen Heft resümiert Anna Biselli von Netzpolitik.org neue technischen Maßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren. Britta Rabe vom WatchTheMed-Alarmphone erläutert in der Veranstaltung die Bedeutung von Mobiltelefon und Internet auf der Flucht und die Begehrlichkeiten zu ihrer Überwachung.
Britta Rabe:
Anna Biselli:
Diskussion:
Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.
Im November 2014, also zwei Monate vor den Anschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo und einen kosheren Supermarkt, rüstete der französische Staat mit einer neuen Gesetzgebung massiv auf. Der ein Jahr später, nach den Attentaten in Saint Denis und Paris, verhängte Ausnahmezustand („état d’urgence“) wurde mittlerweile fünfmal verlängert. Die Folge waren unter anderem 4.000 Hausdurchsuchungen und hundertfach verhängter Hausarrest ohne Gerichtsbeschluss. Parallel zum Ausnahmezustand wurde jedoch auch das 1986 geschaffene „gewöhnliche“ Anti-Terror-Recht erneut ausgeweitet. Selbst dem Justizminister schien deshalb im Juni 2016 das Notstandsrecht nicht mehr erforderlich.




RechtsanwältInnen, die sich mit Gipfelprotesten, Wagenplätzen oder Antirepression beschäftigen, werden genauso wie AktivistInnen vom Inlandsgeheimdienst beobachtet. Der Verfassungsschutz besucht hierfür Veranstaltungen oder schaut sich im Internet um, die dort erlangten Informationen landen in Dossiers.