von Florian Krahmer
Der verfassungsrechtlich gebotene Nachweis der Wirkung sogenannter Bodycams stößt auf erhebliche Probleme – ein Blick auf das Beispiel Sachsen.
2017 war im Bundespolizeigesetz eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Körperkameras (Bodycams) eingefügt worden. Diverse Bundesländer sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt, haben entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen verankert oder planen das. Begründet wird die Notwendigkeit der Einführung in der Regel mit der präventiven Wirkung der Bodycams, die den Schutz der sie tragenden Polizeibeamt*innen erhöhen sollen. Der Nutzen und die deeskalierende bzw. präventive Wirkung sind jedoch stark umstritten und es existiert trotz verschiedener Studien keine eindeutige Aussage hierüber.[1] Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt – Die Bodycam-Studie der sächsischen Polizeihochschule weiterlesen