Florian Krahmer
Seit einiger Zeit versuchen verschiedene Landespolizeien, Body-Cams als neues Einsatzmittel einzuführen. Hierzu werden in der Regel Pilotprojekte in ausgewählten Polizeirevieren durchgeführt und im Anschluss in einem Bericht ausgewertet. Zwei Beispiele hierfür sind der „Abschlussbericht – Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der Sächsischen Polizei – Body-Cam“[1] aus dem Jahr 2019[2] und der im August diesen Jahres vorgestellte „Abschlussbericht – Modellversuch Body-Cam“ aus Sachsen-Anhalt[3].
Obwohl beide Evaluationen eine ähnliche Methodik aufweisen und im Grunde zu gleichen Ergebnissen kommen, wurden in der öffentlichen Berichterstattung ihre scheinbar gegensätzlichen Ergebnisse präsentiert. Der sächsische Bericht gilt als Nachweis für die präventive Wirkung von Body-Cams zur Verhinderung von Gewalt gegen Polizeibeamt*innen. Der Bericht aus Sachsen-Anhalt wiederum wurde als Widerlegung dieser präventiven Wirkung dargestellt[4]. Keine präventive Wirkung, gerichtlich nicht verwendungsfähige Aufzeichnungen – Die Ergebnisse des Abschlussberichts Body-Cam in Sachsen-Anhalt weiterlesen →
von Florian Krahmer
Der verfassungsrechtlich gebotene Nachweis der Wirkung sogenannter Bodycams stößt auf erhebliche Probleme – ein Blick auf das Beispiel Sachsen.
2017 war im Bundespolizeigesetz eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Körperkameras (Bodycams) eingefügt worden. Diverse Bundesländer sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt, haben entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen verankert oder planen das. Begründet wird die Notwendigkeit der Einführung in der Regel mit der präventiven Wirkung der Bodycams, die den Schutz der sie tragenden Polizeibeamt*innen erhöhen sollen. Der Nutzen und die deeskalierende bzw. präventive Wirkung sind jedoch stark umstritten und es existiert trotz verschiedener Studien keine eindeutige Aussage hierüber.[1] Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt – Die Bodycam-Studie der sächsischen Polizeihochschule weiterlesen →
von Volker Eick
Mit der BodyCam am RoboCop, also der Einführung von am Polizeikörper getragenen Videokameras und dem dazugehörigen Equipment, werden die TrägerInnen des staatlichen Gewaltmonopols seit gut zehn Jahren sukzessive auch zu TrägerInnen stattlicher Technologie, die im Angelsächsischen unter Body-Worn, On-Officer oder Lapel Camera firmiert.
Die ersten BodyCams führten Anfang der 2000er Jahre die dänischen und schwedischen Polizeien ein. Ab 2005 begann die Ausrüstung der britischen, ab 2008 die der US-amerikanischen Polizeien. 2009 starteten die Niederlande mit Tests, ab 2012 Australien und Kanada. Ab 2013 folgten Belgien, Deutschland, Frankreich und Spanien. Im Januar 2015 begann in Norwegen der Einsatz von BodyCams in Kombination mit Überwachungsdrohnen, Finnland startete Versuche Ende 2015, seit März 2016 schließlich trägt auch Österreichs Polizei BodyCams, in der Schweiz trägt man stattdessen (noch) Bedenken.[1] Videos zum Hinfassen: BodyCams in den USA und der BRD weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.