von Hannah Espín Grau
Die wenigsten Fälle übermäßiger polizeilicher Gewalt landen vor Gerichten. Ein Fall aus Köln, in dem die Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen gerichtlich festgestellt wurde, zeigt wie unter einem Brennglas, welche Rolle Männlichkeitskonstruktionen bei Anwendung und Aufarbeitung übermäßiger Polizeigewalt spielen.
Äußerst selten stimmen nach einer polizeilichen Gewaltanwendung die betroffene Person, polizeiliche Zeug*innen und ein Gericht überein, dass die Gewaltanwendung rechtswidrig war. Im Urteil des Landgerichts Köln vom 5. April 2019 (153 Ns 100/18)[1] lässt sich ein derartiger Fall nachvollziehen, der zahlreiche Anhaltspunkte für eine männlichkeitskritische Analyse bietet. Leser*innen, die keine detaillierten Schilderungen homofeindlicher Gewalt lesen möchten, mögen den nächsten Absatz überspringen. Polizeigewalt und Geschlecht: Sedimente eines vergeschlechtlichten Staates weiterlesen