von Matthias Monroy und Christian Schröder
Eine Serie parlamentarischer Anfragen in Bund und Ländern brachte mehr Klarheit über die Nutzung zweifelhafter Kategorien in polizeilichen Informationssystemen. Nun befasst sich die Innenministerkonferenz mit weiteren Änderungen.
„Personengebundene Hinweise“ (PHW) in Datenbanken dienen offiziell dem Schutz der einschreitenden Polizeikräfte im Arbeitsalltag. Sie erscheinen im Zuge jeder personenbezogenen Datenabfrage im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizeien (INPOL) oder in den entsprechenden Datenbanken der Länderpolizeien als „Warnhinweis“ für die Einsatzkräfte. Die Erfassung von PHW in INPOL in der heutigen Form geht auf Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) aus den Jahren 1988 bis 1990 zurück. 2005 wurden die PHW mit weiteren Datenbanken verknüpft, darunter die Anwendungen „Personenfahndung“, „Erkennungsdienst“ und „Kriminalaktennachweis“. Personengebundene Hinweise: Ein Anfragen-Krimi zu stigmatisierenden Speicherungen weiterlesen