Deutschland hat aufgerüstet. Am 20. Juli 2021 hat der bayerische Landtag die vorerst letzte Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen und damit den vorläufigen Schlusspunkt in einer Reihe von Polizeirechtsverschärfungen gesetzt, die 2017 ihren Anfang nahm. Zeit für einen Rückblick.
Am Anfang der „neuen deutschen Welle“ von Polizeirechtsänderungen steht das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.[1] Es sollte nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum alten BKA-Gesetz (BKAG) und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen,sondern war auch Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“, mit dem die IT-Architektur des BKA massiv umgebaut werden soll. Weiteres Novum: die Einführung von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und elektronischer Aufenthaltsüberwachung durch §§ 55 und 56 des neuen BKAG.„Im Eiltempo“, so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, habe man damit in den zwei Monaten nach dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Befugnisnormen zum Umgang mit „Gefährdern“ geschaffen, an denen sich auch die Länder orientieren sollten.[2]Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht weiterlesen →
Im April 2017 verabschiedete der Bundestag ein neues BKA-Gesetz. Jetzt ziehen die Länder nach. Das einzig Positive an dieser Entwicklung: Erstmals seit Jahrzehnten regt sich breiterer Widerstand. 40.000 Leute demonstrierten am 10. Mai 2018 gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz, 20.000 gingen am 7. Juli 2018 gegen das nordrhein-westfälische Polizeigesetz auf die Straße.
Von den Gesetzen über das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei abgesehen ist das Polizeirecht in Deutschland Ländersache. Obwohl der Bund hier also nichts zu husten hat, kündigten CDU, CSU und SPD im Februar 2018 in ihrem Koalitionsvertrag die „Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonferenz)“ an.[1] Die in die Klammer verbannte Innenministerkonferenz (IMK) hatte bereits im Juni 2017 beschlossen, eine „länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums“ für die Erarbeitung eines solchen Musters einzurichten, um „hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen“.[2]Neue deutsche Welle: Zum Stand der Polizeigesetzgebung der Länder weiterlesen →
Beim G20-Gipfel in Hamburg hat die Polizei aus zwei Waffen in 15 Fällen Gummigeschosse in Richtung von Personen gefeuert. Dies geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider hervor. Demnach erfolgte der Abschuss durch Spezialeinsatzkräfte des SEK Sachsen am Abend des 7. Juli. Keine anderen Einheiten setzten laut dem Senat Gummigeschosse ein oder führten diese mit.
Mehrere Bundesländer hatten ihre SEK-Einheiten nach Hamburg entsandt. Sie wurden durch zwei mobile Einsatzkommandos (MEK) und Kräfte der österreichischen Cobra ergänzt. Nach den Ausschreitungen im Schanzenviertel wurden die Truppen um weitere 74 Einsatzkräfte, darunter auch der Bundespolizei, aufgestockt. Im Rahmen der „Einsatzlage im Schulterblatt“, bei der die Gummigeschosse genutzt wurden, waren SEKs aus Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Österreich auf der Straße. Gummigeschosse beim G20-Gipfel stammten vom SEK Sachsen weiterlesen →
Eine Serie parlamentarischer Anfragen in Bund und Ländern brachte mehr Klarheit über die Nutzung zweifelhafter Kategorien in polizeilichen Informationssystemen. Nun befasst sich die Innenministerkonferenz mit weiteren Änderungen.
„Personengebundene Hinweise“ (PHW) in Datenbanken dienen offiziell dem Schutz der einschreitenden Polizeikräfte im Arbeitsalltag. Sie erscheinen im Zuge jeder personenbezogenen Datenabfrage im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizeien (INPOL) oder in den entsprechenden Datenbanken der Länderpolizeien als „Warnhinweis“ für die Einsatzkräfte. Die Erfassung von PHW in INPOL in der heutigen Form geht auf Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) aus den Jahren 1988 bis 1990 zurück. 2005 wurden die PHW mit weiteren Datenbanken verknüpft, darunter die Anwendungen „Personenfahndung“, „Erkennungsdienst“ und „Kriminalaktennachweis“. Personengebundene Hinweise: Ein Anfragen-Krimi zu stigmatisierenden Speicherungen weiterlesen →
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte einen erheblichen Anteil am Skandal um den Nationalsozialistischen Untergrund. Nun soll ihm die Aufarbeitung des Skandals insbesondere eine gewichtigere Rolle im „Verfassungsschutzverbund“ bescheren.
Wegen der Affäre um die Vernichtung von V-Mann-Akten war BfVPräsident Heinz Fromm am 31. Juli 2012 auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Nur fünf Wochen später, am 3. September, gab sein Nachfolger Hans-Georg Maaßen den Startschuss für eine „Reform“ des Amtes. Man hielt es offenbar für unnötig, die Ergebnisse der gemeinsam von Innenministerkonferenz (IMK) und Bundesinnenministerium (BMI) eingerichteten Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus sowie der NSU-Untersuchungsausschüsse in verschiedenen Parlamenten abzuwarten. Eine innerhalb des BfV gebildete und beim Vizepräsidenten als „Gesamtprojektleiter“ angesiedelte Projektgruppe begann mit der Konzeption des Reformprozesses. Am 1. Februar 2013 billigte das BMI das Vorhaben.[1] Noch im selben Monat startete die Umsetzung. Dabei zeigt sich mittlerweile, dass sich die Länder an neuralgischen Punkten, die ihre eigenen Kompetenzen und die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt betreffen, den Vorschlägen des BMI und BfV widersetzen. Neben einer Reform „für den Verfassungsschutzverbund“ sieht das BfV-Konzept auch die interne Reform des Bundesamtes vor. Dabei gehe es nicht allein darum, „Lehren aus dem NSU-Komplex inkl. Aktenvernichtung“ zu ziehen, sondern um eine „zukunftssichere Neuausrichtung des Amtes“ und darum, „verlorengegangenes Vertrauen zurück(zu)gewinnen,“ so das BfV.[2]Gestärkt nach dem NSU-Skandal: BfV erhält mehr Kompetenzen weiterlesen →
Mehr Geld, neue Datensysteme und mehr Macht für die Geheimdienste sind die falsche Antwort auf das Staatsversagen beim Vorgehen gegen den NSU. Stattdessen braucht es dringend effektive Veränderungen, die das Vertrauen von Minderheiten in Polizei und Strafverfolgung stärken.
Wer in diesen Tagen die Auftritte von Polizisten und Verfassungsschützern vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) verfolgt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass insbesondere die mittlere Ebene der Geheimdienste mehrheitlich diese „schwere Niederlage der Sicherheitsbehörden“[1] lediglich als einen Betriebsunfall betrachtet. Die Logik derer, die jegliche Verantwortung für das Staatsversagen im NSU-Komplex zurückweisen, ist simpel: „Wir hatten in all den Jahren keinerlei Hinweise auf Rechtsterrorismus“, erklärten unisono die Repräsentanten von Bundesamt und Landesämtern für Verfassungsschutz. „Es gab ja keine Bekennerschreiben“, meinten auch die Vertreter des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter. Weiter wie gehabt? Forderungen an Polizei und Justiz nach dem NSU-Debakel weiterlesen →
04.11.: Mundlos und Böhnhardt erschossen aufgefunden: Nach einem Banküberfall finden Polizeibeamte gegen Mittag in Eisenach die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem brennenden Wohnmobil. Dabei entdecken sie neben der Beute auch zahlreiche Schusswaffen.
Explosion in Zwickau: Gegen 15 Uhr zündet Beate Zschäpe die gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos genutzte Wohnung in der Frühlingsstraße 26 an und flieht.
07.11.: Polizeiwaffen gefunden: Das LKA Baden-Württemberg teilt mit, dass die beiden im Wohnmobil gefundenen Dienstwaffen der am 25. April 2007 in Heilbronn erschossenen Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter und ihrem damals schwerverletzten Kollegen gehören.
Nach mehrjähriger Vorbereitung zeigte das Deutsche Historische Museum (DHM) in Berlin die Ausstellung „Ordnung und Vernichtung. Die Polizei im NS-Staat“. Offiziell beendet sind damit die Jahrzehnte des Verdrängens, Verleugnens und Schönredens: Die Polizei war als aktiver Teil der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft an Terror und Holocaust maßgeblich beteiligt.
Die von April bis August 2011 im Pei-Bau des DHM geöffnete Ausstellung geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) von 2008 zurück. Vom damaligen IMK-Vorsitzenden und brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf Initiativen des vormaligen Potsdamer Polizeipräsidenten Detlef Graf v. Schwerin als Projekt zur öffentlichen Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Polizei im Nationalsozialismus im Kreis der Innenminister durchgesetzt, bestand (und besteht) das Vorhaben aus drei Teilen: 1. die jetzt gezeigte zeitlich befristete Ausstellung, 2. die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien für die Aus- und Fortbildung der Polizei und 3. die Herstellung eines Ausstellungsmoduls, das durch länderspezifische Aspekte erweitert an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung auf Dauer die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus darstellen soll. Insgesamt handelt es sich damit um eine Initiative, die nach außen an die allgemeine Öffentlichkeit adressiert ist, die aber auch nach innen als didaktisch aufbereitetes Angebot in die polizeiliche Ausbildung und damit auf die geschichtlichen Kenntnisse von (zukünftigen) Polizisten wie auf deren Selbstbild wirken soll. Ordnung und Vernichtung – Geschichtspolitischer Meilenstein der deutschen Polizei weiterlesen →
Sechs Jahre nachdem das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für die ersten sieben Staaten in Kraft getreten ist, verhandeln die EU-Gremien über Nachbesserungen. Mehr als bisher schon sollen die Polizeibehörden über die Staatsgrenzen hinweg agieren dürfen. Bundesinnenministerium (BMI) und Innenministerkonferenz (IMK) orientieren sich dabei am deutsch-schweizerischen Polizeivertrag.
Ministerialdirigent a. D. Horst Eisel ist des Lobes voll. Von 1997 bis 1999 führte er die deutsche Delegation, die mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem schweizerischen Justizministerium, ein Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit aushandelte. Dieser deutsch-schweizerische Polizeivertrag wurde am 27. April 1999 in Bern unterzeichnet. „Man sprach“, so Eisel, „von einem Signal für eine fortschrittliche grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Partnerschaft, von einem Modell für Europa.“[1] Die beiden Kammern der schweizerischen Bundesversammlung haben dem Abkommen bereits zugestimmt, in Deutschland befindet es sich mitten im Ratifizierungsprozess: Der Innenausschuss hat seinen Segen gegeben, nach der Sommerpause ist das Plenum des Bundestages an der Reihe. Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen weiterlesen →
Rambos, die von mehreren Schüssen getroffen ihre Angriffe fortsetzen – vor dem Hintergrund dieser Schreckensvision wird derzeit über eine neue Munition für die Polizei diskutiert. Der herkömmlichen Vollmantelmunition fehle die nötige „Mannstoppwirkung“, sie gefährde zudem unbeteiligte Dritte.[2] Die Innenministerkonferenz (IMK) beschloss daher im Juni 1999, die Polizei insgesamt mit einer neu zu entwickelnden Deformationsmunition auszurüsten.
Bislang wird Deformationsmunition in Deutschland nur von der GSG 9 und den Spezialeinheiten der Länder (Sondereinsatzkommandos/ Präzisionsschützenkommandos) eingesetzt. Die mit der allgemeinen Ausrüstung der Polizei mit Deformationsmunition verbundenen Konsequenzen für den polizeilichen Alltag und den „Normal-Fall“ des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden in der Regel nur aus dem Blickwinkel der polizeilichen Taktik beleuchtet. Neue Munition für die Polizei – Eine von Schein-Sachzwängen dominierte Diskussion[1] weiterlesen →
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