Internet-Streifen – Recherchen ohne Verdacht im weltweiten Datennetz

von Martina Kant

Virtuelle „Streifenfahrten“ im Internet gehören mittlerweile zu den Standardmaßnahmen beim Bundeskriminalamt (BKA), bei der bayerischen Polizei und den Verfassungsschutzbehörden. Unausgesprochenes und auch unerreichbares Ziel dabei ist es, sämtliche Äußerungen im World Wide Web, im Chat und in Newsgroups auf ihre strafrechtliche Relevanz bzw. „Verfassungsfeindlichkeit“ zu überprüfen.

Bereits seit dem 1. Februar 1995 werten PolizeibeamtInnen des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) und des Polizeipräsidiums München anlass­unabhängig das Internet nach strafbaren Inhalten aus. Nach einem vierjährigen Pilotprojekt wurde das Sachgebiet „Netzwerk­fahndung“ im Februar 1999 als dauerhafte Zentralstelle für Bayern mit neun BeamtInnen beim LKA angesiedelt. Wie uns die Pressestelle des Polizeipräsidiums München Ende März mitteilte, recherchieren auch neun BeamtInnen des dortigen Kommissariats 343 weiterhin ohne Anlass im Netz.

Während Bayerns Innenminister Günther Beckstein gefordert hatte, auch in den anderen Bundesländern poli­zeiliche Stellen zur Internet-Recherche einzurichten, beschloss die Innen­minister­konferenz im November 1998 statt dessen, dass das BKA als Zentralstelle diese Aufgabe übernehmen sollte. Im März 1999 nahm schließlich die „Zen­tralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen“ (ZaRD) beim BKA ihre Arbeit auf. Nach Auskunft der BKA-Pressestelle sind derzeit für den Bereich der sog. Staatsschutzdelikte acht BeamtInnen in der Staatsschutzabteilung in Bonn-Meckenheim beschäftigt. Die zwölf BeamtInnen der Wies­badener Dienst­stelle befassen sich bei ihren Recherchen mit der übrigen Kriminalität im Internet.

Ermittlungsschwerpunkt Kinderpornografie

Im Zentrum der anlasslosen Recherchen steht sowohl in Bayern als auch beim BKA die Suche nach kinderpornografischem Material und dessen Anbietern. Dieser Schwerpunkt schlägt sich jedenfalls in den Statistiken über Verdachtsfälle nieder. Die Übersicht gibt weniger Aufschluss über die „Kriminalität im Netz“, sondern sagt eher etwas über die Arbeitsweise der Polizei aus: Gefunden wird, wonach auch gesucht wird.

Da das BKA eigens eine Gruppe für die Suche nach Staatsschutzdelikten ins Netz schickt – nach eigenen Angaben mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Rechtsextremismus –, ist die Zahl der Verdachtsfälle in diesem Bereich entsprechend höher als bei den bayerischen Polizei-Surfern.

Tab. 1: Verdachtsfälle bei anlassunabhängigen Internet-Recherchen[1]

  LKA Bayern BKA
  2001 2000 1999 2001 2000 1999
Kinderpornografie 407 409 416 903 1117 1008
sonst. Sexueller (Kindes-)Missbrauch 4 36 17 6 13 5
Tier-/Gewaltpornografie 22 58 90 20 70 15
Pornografie/Jugendschutz 104 143 129 1 1 6
BtMG 11 18 17
Arzneimittelgesetz 36 37 27
Wirtschafts- u. Computerkriminalität 5 12 6 12 14 21
Urheberschutz 1 11 7
sonstige Delikte 39 21 21 7 7 12
Staatsschutzdelikte 5 19 17 89 243 8[2]
davon Linksextremismus 0 0 1
davon Rechtsextremismus 5 19 16
Verdachtsvorfälle gesamt 586 698 696 1086 1531 1126
davon aufgrund von Eigenrecherchen 411 471 411 1086 1531 1126
davon aufgrund von Hinweisen Dritter 285 281 285

Andere internettypische Deliktsbereiche wie Urheberrechtsverstöße und bestimmte Betrugsformen bleiben hingegen weitgehend unberücksichtigt. Die Polizei sieht sich schlicht überfordert, das gesamte Netz konzentriert und systematisch auch nach anderen Delikten zu durchsuchen.[3] Mittlerweile haben die Landeskriminalämter Online-Meldestellen eingerichtet, an die SurferInnen ihre Beobachtungen über verbotene Pornografie, Volksverhetzung usw. der Polizei schicken können.[4] Ob allerdings das Online-Denunziantentum die Polizei entlastet, darf bezweifelt werden: Nach Auskunft des bayerischen LKA betrafen von den 4.572 Hinweisen, die es im Jahr 2001 erhielt, rund 63 % keine strafrechtlich relevanten Inhalte, knapp 30 % waren der Polizei bereits bekannt.

Strategien und Ermittlungsmethoden

Die bayerischen „Netzwerkfahnder“ begannen 1995 zunächst damit, die Angebote der Mailboxen zu kontrollieren. Mittlerweile durchsuchen die PolizeibeamtInnen prinzipiell alle Dienste des weltweiten Datennetzes. Die Suche nach illegalen Inhalten im WWW über allgemeine Suchmaschinen wie Google oder Altavista sei aber wenig effizient, erbringe zu viele Treffer und oft nur vermeintlich illegale Inhalte, mit denen die Website-Betreiber Aufmerksamkeit erwecken wollten. Daher recherchiert die Polizei dort, wo sie „Treffer“ vermutet. Das seien bei der Suche nach indizierten rechtsextremen Musiktiteln Filesharing-Börsen (z.B. Napster) oder bei der Suche nach Kinderpornografie vor allem einschlägige Diskussionsforen im Usenet sowie Chat-Räume. Dort habe es immer wieder Hinweise auf tatsächliche illegale Web-Seiten gegeben.[5]

Die bayerischen Fahnder würden dabei gezielt nach PC-Usern suchen, die „in den Foren bzw. über Passwortkontakte pornografische Bilder und Texte tauschen, Pornografie auf Videos und sonstigen Datenträgern zum Kauf anbieten, sexuelle Dienste gegen Geld offerieren (Hostessen), … Typen, die Minderjährige an Pädosexuelle gegen Bezahlung zu vermitteln versuchen.“ Polizeilich interessant seien auch „diejenigen, die als sog. Verbalerotiker Bildschirmdialoge führen, und natürlich auch Personen, die Privatkontakte mit sexueller Erwartung suchen.“[6]

Mit diesem „Raster“ dürfte die Polizei weit über das Ziel hinausschießen. Problematisch an diesem Vorgehen ist insbesondere, dass auch Äußerungen und sexuelle Neigungen in den Blickwinkel der Ermittler geraten, die strafrechtlich vollkommen irrelevant sind.

Tab. 2: „Tatorte“ der Verdachtsfälle

  LKA Bayern BKA
  2001 2000 1999 2001 2000 1999
Chat / IRC / ICQ 8 15 122 342 ca. 600 667
World Wide Web (WWW) 522 489 368 281 ca. 230 194
Usenet / Newsgroups 16 64 142 468 ca. 500 189
E-Mail-Bereich[7] 32 129 63 136
File-Sharing-Networks / FTP 8 1 1 15 4
Sonstige 10 2

 

Beim bloßen Beobachten offener Kommunikation bleibt es jedoch nicht. Die BeamtInnen des PP München versuchen zum Beispiel im Internet Relay Chat (IRC), einem Dienst, der Online-Kommuni­kation in Echt­zeit über die Tastatur ermöglicht, gezielt mit Anbietern und Empfängern von Pornografie in Kontakt zu kommen. Stammt der Anbieter aus dem Raum München, gehen sie zum Schein auf Angebote zum Tausch von Kinderpornografie ein, ansonsten leiten sie ihre Ergebnisse an die zuständige Polizeidienststelle weiter. Ist der Anbieter zu einem Treffen bereit, schlägt die Polizei beim Austausch des Materials zu.[8]

Anders als die Länderpolizeien kann das BKA in diesen Fällen grundsätzlich nicht selbst aktiv werden. Stoßen die BeamtInnen auf verdächtiges Material, versuchen sie lediglich den Urheber zu ermitteln und geben die Daten an das zuständige LKA.

Überwachung politischer AktivistInnen

Nicht nur die Polizei überwacht das Internet. Auch die Verfassungsschutzämter beobachten die Internet-Aktivitäten auf sogenannte verfassungsfeindliche Bestrebungen. Bekannte Homepages „mit extremistischen Inhalten“ werden regelmäßig auf Aktualisierungen überprüft, bei Internet-Recherchen neu entdeckte „extremistische“ Seiten wertet der Verfassungsschutz systematisch aus.[9] Die Ergebnisse finden sich in den Verfassungsschutzberichten wieder, die in den letzten Jahren um Kapitel zu Internetaktivitäten ihrer Klientel erweitert wurden. Hinweise auf fest­gestellte strafbare rassistische, antisemitische oder extremistische Inhalte geben die Ämter an die Polizei weiter. In welchem Umfang die Verfassungsschutzbehörden das Internet als Informationsquelle über Aktivitäten und Äußerungen einzelner Personen heranziehen und diese Daten speichern, kann nur gemutmaßt werden.

Im Vorfeld des EU-Gipfels in Göteborg und des G-8-Treffens in Genua „wurden seitens der deutschen Sicherheitsbehörden fortlaufend Internetrecherchen durchgeführt“, teilte das Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische Anfrage hin mit.[10] Konkrete Aufrufe zur Beteiligung an Straftaten hat die Polizei dabei in keinem Fall gefunden. Alle Ergebnisse, insbesondere Angebote für Fahrten nach Göteborg, wurden jedoch registriert und den schwedischen Sicherheitsbehörden „fortlaufend“ über­mittelt.[11] Betroffen von den Überprüfungen waren u.a. die Seiten www.fau.org der anarchosyndikalistischen „Freien ArbeiterInnen Union“ (FAU-IAA), www.sav-online.de der Sozialistischen Alternative oder das Mediennetzwerk www.de.indymedia.org.

Auch in Spanien wurden Web-Seiten von GlobalisierungsgegnerInnen Ziel systematischer Überwachungen durch spanische Sicherheitsbehörden. Schon Monate vor dem EU-Gipfel in Barcelona Mitte März dieses Jahres registrierten die BetreiberInnen der linken Internet-Plattform www.nodo50.org vermehrt Zugriffe durch Computer der Guardia Civil, der Policía Nacional und des spanischen Innenministeriums.[12] Anhand der IP-Adressen, die im Server-Logfile gespeichert werden, konnte nicht nur die Netzzugehörigkeit der Rechner identifiziert werden, sondern auch, was die staatlichen Surfer auf den Seiten der über 400 Organisationen bei nodo50 interessierte. Sie suchten zum einen gezielt nach Ter­minen, Aktionen und Treffpunkten der Anti-Globalisierungsbewegung, und zum anderen versuchten sie sich unter Pseudonymen in Mailing-Listen einzuschreiben – das misslang allerdings, da sie ungültige E-Mail-Adressen angaben. Über die Medien suggerierte die spanische Polizei, sie wüsste alles über die Anti-Globalisierungsbewegung – was sie denkt, was sie tut, was sie diskutiert. Nodo50 hat daraufhin kurzerhand den Zugriff für die Computer der Sicherheitsbehörden gesperrt.

Automatisierung der Web-Überwachung

Seit Mitte vergangenen Jahres steht den deutschen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden das „Internet-Ermittlungstool“, kurz INTERMIT zur Verfügung, das die Fahndungsarbeit gezielter, schneller und damit effizienter gestalten soll. Das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelte Werkzeug war vom Bundesinnenministerium noch unter Manfred Kanther in Auftrag gegeben worden. Im Kern sei es eine Meta-Suchmaschine, mit der „weitgehend automatisiert und systematisch das Internet nach verbotenen Inhalten wie etwa rechtsex­tremistischen oder kinderpornografischen Seiten“ durchsucht werden könne.[13] Die Software könne Wörter und Be­griffe analysieren und würde „Treffer“ in einer Unix-Datenbank ablegen. Die Anwendung sei auf das WWW beschränkt; E-Mail- oder Chat-Kom­munikation werde nicht gescannt.[14] Beim BKA und bayerischen LKA be­findet sich INTERMIT noch in der Erprobungsphase. Ein regelmäßiger Einsatz im Rahmen der anlassunabhängigen Recherchen findet nach Auskunft des BKA noch nicht statt. Neben Fragen der Effizienz – trotz der Technik ist mit einer Vielzahl von Treffern zu rechnen, die gesichtet werden müssen – ist bislang völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage Polizei und Geheimdienste das gesamte Web scannen dürfen.

Für die Suche nach Kinder- und Tierpornografie kommt beim BKA und den LKÄ seit 1998 die Software PERKEO zum Einsatz.[15] Mit diesem Daten-Scanner können beliebige Datenträger (lokal, im Netzwerk, News-Server oder Webspace) durchsucht und Dateien mit pornografischen Bildern anhand der Prüfsummen von zuvor identifizierten Bildern gefunden werden. Darin liegt aber gerade die Schwäche, denn PERKEO kann lediglich Duplikate finden; wird nur ein Bit der Datei verändert, sinkt die Trefferquote auf Null.

Rechtliche Grauzone

Das einfache verdachtslose Surfen in öffentlichen Bereichen des Datennetzes wird sowohl von der Polizei als auch von JuristInnen und DatenschützerInnen zunächst nicht als Grundrechtseingriff gewertet, sondern als Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen – vergleichbar mit der Auswertung von Zeitungen, Zeitschriften, Filmen usw. nach strafbaren Inhalten.[16] Dieses sei durch die Aufgabenzuweisungen in den Polizeigesetzen (Gefahrenabwehr, vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) abgedeckt. Für Internet-Recherchen, mit denen Lagebilder oder andere allgemeine Einschätzungen ohne direkten Personenbezug – z.B. über die Zahl rechtsextremistischer Web-Seiten – gewonnen werden sollen, mag dies zutreffen. Sobald aber im Netz gezielt nach Daten bestimmter Personen gesucht wird, bei den Recherchen personenbezogene Daten erhoben werden oder Polizeibeamte verdeckt an Diskussionsforen oder Chats teilnehmen, greift dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und bedarf einer rechtlichen Grundlage.

Für das Bundeskriminalamt heißt dies, dass verdeckte, die polizeiliche Identität bewusst verheimlichende oder verschleiernde Recherchen im Internet rechtswidrig sind, da das BKA-Gesetz keine Ermächtigungsgrundlage dafür darstellt. Nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 BKA-Gesetz dürfen die BeamtInnen nur offen Daten bei nicht-öffentlichen Stellen erheben. Auf die Regelungen der Strafprozessordnung kann sich das BKA in diesem Stadium der Beobachtung – ein Verdacht liegt bei den anlasslosen Recherchen gerade nicht vor – auch nicht stützen.[17]

Um offen zu ermitteln, muss die Polizei, wenn sie einen Chat-Raum betritt oder an einem Diskussionsforum teilnimmt, ihre Behördeneigenschaft deutlich machen, ansonsten ermittelt sie verdeckt.[18] Dass das BKA sich bei seinen Recherchen im Chat und Usenet als BKA zu erkennen gibt, muss angesichts der hohen Fallzahl (s. Tab. 2) bezweifelt werden.

Auch die bayerische Polizei bewegt sich bei ihren virtuellen Streifen in einer rechtlichen Grauzone. Denn fraglich ist, ob sie sich bei ihren verdeckten Einsätzen im Chat oder Usenet unter Verwendung von Pseu­donymen auf die Bestimmungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) über die Datenerhebung (Art. 31) oder Datenerhebung mit besonderen Mitteln (Art. 33) berufen kann. Zum einen unterscheidet sich diese Form der Datenerhebung erheblich von herkömmlichen Streifenfahrten, Recherchen oder der beobachtenden Teilnahme an Veranstaltungen. Je­de Veröffentlichung im Internet ist auf Dauer abrufbar und ohne Pro­bleme dauerhaft speicherbar, jede Äußerung im Diskussionsforum oder Chat kann mitgeschnitten und einer bestimmten Person zugeordnet werden. Verdachtslose Internetstreifen sind daher eher vergleichbar mit Streifenfahrten mit optionaler Videoaufzeichnung oder – im Falle der Chat-Kommunikation – dem verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes oder dem Einsatz Verdeckter Ermittler. Deren Einsatzvoraussetzungen knüpfen jedoch im PAG an eine konkrete Gefahr für schwerwiegende Rechtsgüter (Leib, Leben, Sicherheit des Bundes etc.) oder den Anfangsverdacht ei­ner bevorstehenden „Straftat von erheblicher Bedeutung“ an; beides ist bei anlassunabhängigen Internetrecherchen nicht ohne weiteres gegeben.

Totale Überwachung?

Dass die Polizei „die Kriminalität im Internet“ in den Griff bekommt, glaubt sie nicht einmal selbst (vermutlich deshalb setzt sie bei der Internet-Streife in erster Linie auf Abschreckung[19]). Auch die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft nach 5.000 weiteren Stellen für Polizei-Surfer wird daran nichts ändern. Alarmieren muss allein schon das staatliche Bestreben, das weltweite Datennetz unter Kontrolle bringen zu wollen. Die Bekämpfung von Kinderpornografie ist dabei nur der Türöffner, der die Legitimation für die Totalüberwachung des Internet schaffen soll. Wenn schließlich die InternetnutzerInnen befürchten müssen, dass die Polizei wahllos, verdeckt und unter Verwendung von spezieller Software alle jemals geäußerten Netz-Inhalte beobachtet, sind Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt massiv bedroht.

Martina Kant ist Redakteurin von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.
[1]   Die Angaben aus Tabelle 1 und 2 stammen jeweils aus einer schriftlichen Auskunft der bayerischen LKA- und der BKA-Pressestelle an die Redaktion.
[2]   In der Zeitschrift Die Polizei 1999, H. 9, S. 265 sind als erste Bilanz des BKA von Mitte Juni 1999 96 Fälle aus dem Bereich Staatsschutz genannt (davon Linksextremismus: 40, Rechtsextremismus: 22, politisch motiv. Ausländerkriminalität: 18, sonst. Delikte: 16).
[3]   vgl. Fiehl, H.: Erfahrungen bei der Recherche in den Datennetzen, in: der kriminalist 1999, H. 1, S. 2-6 (2)
[4]   s. die Liste unter: www.heise.de/ct/Netz_gegen_Kinderporno/meldestellen.shtml
[5]   Steiger, A.; Adler, Ch.: Auf Streife, in: Deutsches Polizeiblatt 2001, H. 4, S. 23-25 (24)
[6]   Fiehl a.a.O. (Fn. 3), S. 3
[7]   Nach Auskunft des BKA erfasst es darunter alle Fälle, bei denen bei Entdeckung nur eine E-Mail-Adresse des möglichen Urhebers bekannt ist. Diese Erklärung überzeugt nicht, da auch für diese Fälle ein „Tatort“ zutreffen müsste. Vermutlich handelt es sich hierbei um E-Mails, die die Polizei selbst als (nicht offen ermittelnde) Beamte erhalten hat.
[8]   Süddeutsche Zeitung v. 11./12.11.1995
[9]   BT-Drs. 14/2879 v. 10.3.2000, S. 7 (schriftliche Antwort der Bundesregierung)
[10]  BT-Plenarprotokoll 14/178 v. 27.6.2001, S. 17509, 17540
[11]  ebd., S. 17509
[12]  s. http://losvigilantes.nodo50.org/infoenglish.html
[13]  Pressemitteilung des BSI v. 16.5.2001, www.bsi.bund.de/presse/archiv/intermit.htm
[14]  vgl. www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7690/1.html
[15]  PERKEO = Programm zur Erkennung kinderpornografischer eindeutiger Objekte, s. www.perkeo.net; vgl. www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1520/1.html
[16]  vgl. hierzu bspw. Bär, W.: Auf dem Weg zur „Internet-Polizei“?, in: Bäumler, H. (Hg.): Polizei und Datenschutz. Neupositionierung im Zeichen der Informationsgesellschaft, Neuwied, Kriftel 1999, S. 167-187 (170)
[17]  vgl. Bundesbeauftragter für den Datenschutz: 18. Tätigkeitsbericht (1999-2000), BT-Drucksache 14/5555 v. 13.3.2001, S. 105
[18]  vgl. Germann, M.: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet, Berlin 2000, S. 520
[19]  s. Die Polizei 1999, H. 9, S. 265