Fußballfans unter Beobachtung – Die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“

von Martina Kant

Erstellung aussagekräftiger Lagebilder über gewalttätige und gewaltbereite Fußballfans und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen mit in- und ausländischen Polizeien im Vorfeld sowie während der Spiele. Das sind die wichtigsten Aufgaben der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zur WM 2006. Aber auch sonst sammelt und verwaltet sie jede Menge Daten.

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) ist keine Erfindung zur Fußball-WM 2006. Bereits 1991 fasste die Innenministerkonferenz (IMK) den Beschluss, eine zentrale Sammelstelle für polizeilich relevante Informationen rund um den Sport, insbesondere den Fußball, einzurichten. Deren Zweck sei, „den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden bei größeren Sportveranstaltungen zu standardisieren und zu intensivieren mit dem Ziel, Gewalttätigkeiten … zu verhindern“.[1] Anfang 1992 nahm die ZIS in Düsseldorf ihren Betrieb auf – zehn Jahre bevor die Einrichtung solcher Zentralstellen in allen EU-Staaten verpflichtend wurde. Die IMK entschied damals, die Stelle beim nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt (LKA) anzusiedeln, da wegen der zahlreichen in Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesligavereine dort das größte Informationsaufkommen zu erwarten sei.[2] Im LKA ist die ZIS zusammen mit der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) im Dezernat 43 der Abteilung „Einsatzunterstützung“ zugeordnet. Auch die anderen Bundesländer haben Landesinformationsstellen eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, Informationen jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sammeln und an die ZIS weiterzugeben. Sie verstehen sich, so die Darstellung der Berliner LIS, als „Ansprechpartner für Behörden, Verbände, Vereine und andere Interessierte rund um Sport­einsätze“.

Aufgaben der ZIS: Daten sammeln und bewerten

Die ZIS ist sowohl für die polizeiliche Analyse von Sportereignissen im Inland als auch von solchen mit deutscher Beteiligung im Ausland zuständig. Ausländische Polizeibehörden unterstützt sie in der Regel nur auf deren Anforderung mit Daten und Analysen; sie leitet auch Delegationen mit deutschen PolizeibeamtInnen, die zu Austra­gungs­orten im Ausland entsendet werden.

Im Inland fungiert die ZIS als Zentralstelle für den Informationsaustausch zwischen den Bundesländern, z.B. um an Bundesligaspieltagen das Gefahrenpotenzial der verschiedenen anreisenden und heimischen Fangruppen einzuschätzen und den jeweiligen LIS als Lagebild für deren Einsatzplanung zu melden.

Um diesen Informationsaustausch zu gewährleisten, gibt es seit der Bundesliga-Saison 1991/92 eine standardisierte Berichtspflicht für die beteiligten Polizeibehörden: Die für einen auswärts spielenden Verein zuständige Polizeidienststelle erstellt vor jeder Begegnung einen Vorausbericht mit allen vorliegenden einsatzrelevanten Erkenntnissen. Die ZIS sammelt diese Berichte, wertet sie aus und gleicht sie mit Erfahrungen aus früheren Spielen und anderen Informationen ab und ergänzt sie gegebenenfalls. Dieses Auswertungsergebnis wird vor jedem Spieltag für alle Spiele nach Liga getrennt als „Lagebild Fußball“ an die beteiligten Behörden und Institutionen übermittelt. Nach jedem Spiel verfasst die einsatzleitende Polizeibehörde einen Bericht über den Veranstaltungs- und Einsatzverlauf. Die ZIS wertet wiederum diese Verlaufsberichte aus, vergleicht sie mit den Vorausberichten und erstellt daraus einen Ergebnisbericht, der den Beteiligten erneut als bundesweites Lagebild Fußball für zukünftige Einsatzplanungen zugeht.[3]

Bei internationalen Sportereignissen wie bei der WM, beim Confederations Cup 2005, Fußball-Länderspielen oder Partien der Champions League in Deutschland steht die ZIS in einem ähnlich verlau­fenden Informationsaustausch mit in- und ausländischen Polizei­be­hörden.

Nach dem Ende jeder Fußballsaison fasst die ZIS alle aufgelaufenen Meldungen der Polizeibehörden zu einem „Jahresbericht Fußball“ zusammen. Diese Berichte enthalten u.a. statistische Angaben über Straftaten, die im Zusammenhang mit Fußballspielen erfasst wurden, Zahlen über Verletzte, Angaben zur Fan- bzw. Täterstruktur, die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere Freiheitsentziehungen, und die gewonnenen Erfahrungen aus Polizeieinsätzen, aber auch Verlaufsbeschreibungen zu einzelnen Champions League-Spielen.[4]

Datenaustausch im freien Fluss

Bei der ZIS werden aber nicht bloß statistische Daten und Lageberichte gesammelt und aufbereitet, sondern auch personenbezogene Daten. Seit der Saison 1993/94 hat die ZIS in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden sämtliche Informationen über die Bundesliga-Vereine und ihre polizeilich relevante Anhängerschaft in einer inoffiziell als „polizeilicher Bundesligastrukturkatalog“ bezeichneten Datensammlung zu­sammengefasst.[5] Wichtige Informationslieferanten insbesondere personenbezogener Daten sind in diesem Zusammenhang auch die sogenannten szenekundigen Beamten. Ihre persönlichen Kenntnisse der Fan-Szene und insbesondere der „Problem-Fans“, die sie sogar bei Auswärtsspielen begleiten und namentlich kennen, speisen sie über die Landesinformationsstellen Sporteinsätze in das ZIS-Informationssystem ein. Vom Deutschen Fußball-Bund bzw. der Deutschen Fußballliga erhält die ZIS regelmäßig aktuelle Listen über bundesweit geltende Stadionverbote, die sie wiederum an die Landesinformationsstellen und die Bundespolizei weiterleitet.[6] Darüber hinaus ist die ZIS berechtigt, Daten in die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ einzustellen und abzufragen. Diese Datei wurde 1994 als Teil der INPOL-Datei „Personenfahndung“ beim Bundeskriminalamt eingerichtet. Ihr Datenbestand – zum Stichtag 5.7.2005 ca. 6.200 Personen in 7.016 Datensätzen[7] – wird insbesondere für polizeiliche Maßnahmen wie Ausreiseverbote, Meldeauflagen und sog. Gefährder­ansprachen im Vorfeld von Großereignissen herangezogen. In der Datei sind Personen im Zusammenhang mit Sportereignissen unter drei möglichen Voraussetzungen gespeichert: 1. Personen, gegen die wegen bestimmter Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Beleidigung oder Diebstahl) Ermittlungsverfahren laufen bzw. Verurtei­lun­gen erfolgt sind; 2. Personen, deren Daten bei Personalienfeststellungen, Platzverweisen oder Ingewahrsamnahmen erhoben wurden und gegen die der Verdacht besteht, sie würden zukünftig anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen; und 3. Personen, bei denen Waffen oder gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden und bei denen der Verdacht besteht, dass sie diese bei Begehung anlassbezogener Straftaten benutzen wollen. Die ZIS selbst kann als Zentralstelle nach der Dateierrichtungsanordnung außerdem Personendaten aus vergleichbaren Dateien des Auslands einstellen, sofern diese für einen konkreten Anlass – das heißt eine Sportveranstaltung in Deutschland – übermittelt wurden.

Der Informationsfluss personenbezogener Daten ist jedoch keine Einbahnstraße: Die ZIS vermerkt in den jeweiligen Datensätzen der Datei „Gewalttäter Sport“ die vom DFB übermittelten Stadionverbote. Außerdem leitet sie wie die anderen Polizeibehörden auch, im Gegenzug Personalien und Sachverhalte aus der Datei an Vereine als Hausrechtsinhaber zur Prüfung eines Stadionverbotes weiter, wenn sie die Kriterien des „Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit“ für ein bundesweit wirksames Stadionverbot erfüllen.[8]

Bei der internationalen Zusammenarbeit übernimmt die ZIS die Funktion der Schaltstelle für Informationen zwischen deutschen und ausländischen Polizeibehörden und sammelt gleichzeitig alle dabei gewonnenen Erkenntnisse. Zwei Beispiele: Während der Fußball-WM 1998 in Frankreich wurden bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls mit einem Berliner Wohnmobil auf der Autobahn bei Hannover die Daten der Unfallbeteiligten in INPOL überprüft und dabei ein „Treffer“ in der Datei „Gewalttäter Sport“ erzielt. Dieser Treffer wurde an die ZIS über­mittelt, die wiederum die deutschen Verbindungsbeamten in Frankreich über die mögliche Anreise informierte und die Berliner Kollegen bat, beim Vermieter des Wohnmobils weitere Details über die Pläne der Reisenden zu erfragen.[9] Allein die Speicherung in der Datei führte so zu weiteren Überprüfungen. Ebenso werden grundsätzlich alle „Treffer“ bei Grenzkontrollen an die ZIS übermittelt. Die ZIS überprüft dann, ob ihr weitere Erkenntnisse über die jeweilige Person vorliegen. Ein so als „Gewalttäter Sport“ identifizierter Mann, der im Dezember 1998 von Düsseldorf nach Manchester fliegen wollte, wurde umgehend der englischen Partnerdienststelle NCIS gemeldet. Nach Kenntnissen der ZIS habe der Betroffene Kontakte zu „englischen Hooligans“, und drei Tage nach dem Flug würde ein Spitzenspiel der englischen Premier-League stattfinden. Die britische Polizei beobachtete den Mann während seines Aufenthaltes und sandte postwendend einen ausführlichen Bericht über sein Verhalten an die ZIS.[10]

Eine Erfassung und Auswertung der polizeilichen (Überwachungs‑) Maßnahmen, die sich an diesen Informationsaustausch anschließen, und die Überprüfung der erhobenen Daten auf ihre Rechtmäßigkeit, wäre ein erster Schritt, in dieses undurchsichtige Gebaren Licht zu bringen. Die Sammlung von „Verhaltensberichten“ über Fußballfans, zu dem Zweck, ein umfassendes Bild von Personen zu erhalten, geht über das Erforderliche weit hinaus. Da obendrein die Mitteilungen an die ZIS über „Treffer“ bei (Ausreise-)Kontrollen unabhängig davon erfolgen, ob sie mit Sportereignissen in Verbindung stehen, sammeln sich zu einzelnen Be­trof­fenen eine Vielzahl von Daten an, die mit der eigentlichen Aufgabe der ZIS nichts mehr zu tun haben.[11]

Aufgaben zur WM 2006

Während des Bundes- und Regionalliga-Alltags gehören der ZIS 16 MitarbeiterInnen an. Während Großereignissen wird die ZIS regelmäßig von weiteren PolizistInnen des Bundes und der Länder unterstützt. Beim Confederation Cup 2005 kamen rund 40 BeamtInnen hinzu. Zur diesjährigen WM wird die Dienststelle um bis zu 130 weitere PolizeibeamtInnen aufgestockt und rund um die Uhr besetzt sein. Das Lagezentrum wird während dieser Zeit – wie bereits 2005 – aus Platz- und logistischen Gründen in das Bildungszentrum der nordrhein-west­fäli­schen Polizei in Neuss verlagert.[12]

Prinzipiell unterscheiden sich die Aufgaben der ZIS während der WM nicht von denen bei anderen internationalen Fußball-Begegnungen. Auch während der WM ist die ZIS nicht für alle Sicherheitsfragen zuständig, sondern nur für den Bereich der in- und ausländischen „Problemfans“. Die Gesamtkoordination und die Lagebilderstellung auf Bundesebene wird das „Nationale Informations- und Kooperationszentrum“ (NICC) beim Bundesinnenministerium übernehmen. Die ZIS hat dem „Nationalen Sicherheitskonzept FIFA-WM 2006“ zufolge die Aufgaben:

  • „Sammlung, Aus- und Bewertung sowie Steuerung der für den polizeilichen Einsatz aus Anlass der Weltmeisterschaft 2006 bedeutsamen Erkenntnisse aus dem In- und Ausland für bzw. an in- und ausländische Bedarfsträger.
  • Gezielte Zusammenfassung und Fortschreibung der vorgenannten Informationen in einem Lagebild Fußball-WM.
  • Einsatz und Betreuung von zentralen ausländischen Verbindungsbeamten, die in den Informationsfluss integriert werden.
  • Vorbereitung, Koordinierung und logistische Begleitung des Einsatzes der vorrangig für die Spielorte vorgesehenen polizeilichen Unterstützungskräfte aus dem Ausland, insbesondere der szenenkundigen bzw. vergleichbaren Kräfte.“

Für die Lagebilder vor und während der WM sammelt die ZIS im direkten Kontakt mit den anderen Teilnehmerländern möglichst konkrete Angaben zur Anreise von Zuschauern, auch über solche ohne Tickets, über Reisewege und Reisezeiten und die Aufenthaltdauer. Ebenso lässt sie sich Einschätzungen über die Anreise möglicher Gewalttäter übermitteln.[13] Innerhalb der EU-Staaten erfolgt dieser Informationsaustausch über die sog. Nationalen Fußballinformationspunkte (NFIP). Zu jedem der 64 Fußballspiele erstellt die ZIS auch mithilfe der aus dem Ausland erhaltenen Informationen eine interne Gefährdungsbewertung und über­mittelt diese an die jeweils beteiligten Polizeibehörden in den einzelnen Bundesländern. Bislang sei keine der Spielpaarungen als sehr gefährdet eingestuft; lediglich eine handvoll Spiele sei – wie bei einer Verkehrsampel – mit gelb bewertet.[14] Die ZIS rechnet während der WM mit täglich 800-1.000 Informationen, die sie zu Lagebildern verarbeiten muss oder gezielt an andere Polizeibehörden weiterleitet.

Allein für den Einsatz bei den Länderpolizeien hat Deutschland zur WM insgesamt 200 PolizistInnen aus dem Ausland angefordert. Bei ihnen handelt es sich um szenekundige BeamtInnen, Delegationen und Berater. Ihre Koordination obliegt der ZIS. Sie sind ihr unterstellt und werden von dort zur jeweiligen Einsatzbehörde abgeordnet. Wie die deutschen Beamten auch – jedoch ohne hoheitliche Befugnisse – sollen sie als „Aufklärungskräfte“ die ausländischen Zuschauer und deren Verhalten einschätzen, Ansprechpartner für Fans des jeweiligen Herkunftsstaates sein und als Verbindungsbeamte zur ZIS bzw. zu den einsatzführenden Landespolizeibehörden fungieren.[15]

Mit ungebremstem Datenhunger zum gläsernen Fan?

Die ZIS ist weit mehr als nur eine Dienststelle, die Lagebilder erstellt oder Einsätze ausländischer Verbindungsbeamter koordiniert. Über die Berichtspflicht im Bundesligaalltag, die Datei „Gewalttäter Sport“, die szenekundigen Beamten und die Funktion als Kontaktstelle für ausländische Polizeien gehen ihr eine Fülle von Daten und Informationen zu. Offenbar nicht genug: Noch 1999 beklagte ihr damaliger Leiter, es bestünden nach wie vor erhebliche Defizite in der personenorientierten Aufklärung.[16] Mit anderen Worten, es lägen noch zu wenig personenbezogene Daten über Fußballfans vor. Kritisiert wurde auch, dass nicht alle in den ZIS-Jahresberichten gezählten gewaltgeneigten und gewaltsuchenden „Problemfans“ der Kategorien B und C in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst seien. Bezogen auf das Jahr 2006 wären dies ca. 10.000 Personen. Der polizeiliche Glaube an den Nutzen umfassender Datenbestände scheint ungebrochen. Das gilt aber nicht nur für den Fußball.

[1] IMK: Beschlussniederschrift zu TOP 11 der Sitzung v. 3.5.1991 in Bonn
[2] Piastowski, F.: Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, in: Deutsches Polizeiblatt 2001, H. 3, S. 18 f. (18)
[3] Piastowski, F.: Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, in: Deutsches Polizeiblatt 2001, H. 3, S. 18 f. (18)
[4] Der aktuelle Jahresbericht ist im Internet abrufbar unter: www1.polizei-nrw.de/wm 2006/stepone/data/downloads/14/00/00/JahresberichtZIS2003-04.pdf.
[5] Endler, M.: Großveranstaltungen/Einsätze aus Anlaß von Fußballspielen, in: Kniesel, M; Kube, E.; Murck, M. (Hg.): Handbuch für Führungskräfte der Polizei, Lübeck 1996, S. 355-395 (376)
[6] s. Deutscher Fußball-Bund: Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten v. 14.5.2004, § 6 Abs. 5 S. 2
[7] BT-Innenausschuss, Drs. 15 (4) 235 v. 2.8.2005; die Differenz ergebe sich durch Mehrfacherfassungen durch Speicherungen nach dem „Tatortprinzip“.
[8] s. die Antwort auf die Kleine Anfrage im Landtag Nordrhein-Westfalen, LT-Drs. 13/5746 v. 20.7.2004, S. 4
[9] Piastowski, A.: Fußballeuropameisterschaft 2000. Ausblick auf zu erwartende polizeiliche Anforderungen aus Sicht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), in: Polizei-Führungsakademie: Strategie und Taktik zur Bewältigung von Großlagen (Schlussbericht, Nr. 23/1999), Münster 1999, S. 181-189 (186)
[10] ebd., S. 187
[11] s. die Kritik am Meldeverfahren für die Datei „Gewalttäter Sport“ im 9. Tätigkeitsbericht 2000 des Brandenburgischen Datenschutzbeauftragten, Kap. 4.1.3
[12] ZIS: Pressemitteilung v. 9.12.2005
[13] ebd.
[14] Kölner Stadtanzeiger v. 26.1.2006
[15] BT-Drs. 16/1114 v. 3.4.2006; im Bereich der Bundespolizei werden ca. 320 ausländische Unterstützungskräfte eingesetzt, das BKA wird aus allen 31 Teilnehmerländern sowie von Interpol und Europol Verbindungsbeamte anfordern.
[16] Piastowski a.a.O. (Fn. 9), S. 187