Serbien: Frontex plant dritte Mission außerhalb der EU

Nach Albanien hat die EU-Grenzagentur eine Operation in Montenegro begonnen. Der Einsatz an der kroatischen Landgrenze soll auf die Seegrenzen ausgeweitet werden. Eine Statusvereinbarung mit Nordmazedonien steht vor der Unterzeichnung, mit Bosnien und Herzegowina wird weiter verhandelt.

Am 15. Juli hat die EU-Grenzagentur Frontex eine neue Operation in Montenegro gestartet. Nach Albanien handelt es sich dabei um den zweiten langfristigen Einsatz in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union. Ihr ging der Abschluss eines Statusabkommens voraus, das im Juli in Kraft getreten ist. Die Leitung obliegt der montenegrinischen Grenzpolizei, Frontex unterstützt mit Personal, Ausrüstung und koordiniert die gemeinsamen Aktivitäten. Einsatzgebiet ist die Landgrenze zu Kroatien, die dortige Regierung war deshalb nach Artikel 74 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache an der Erarbeitung des Operationsplans beteiligt.

Hauptziel der „Joint Operation Montenegro“ ist laut Frontex „die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, einschließlich des Schmuggels von Migranten, des Menschenhandels, des Dokumentenbetrugs, gestohlener Fahrzeuge und Boote, des Drogen-und Waffenschmuggels und des Terrorismus“. Derzeit beteiligen sich Kroatien, Bulgarien, die Tschechische Republik und Portugal an der Operation. Frontex will den Einsatz in den kommenden Wochen auf die Seegrenzen Montenegros ausweiten. In der „Joint Operation“ sind außerdem Ausbildungsmaßnahmen für die Grenzbehörden in Montenegro geplant, darunter zur Erkennung gefälschter Dokumente.

Das von Frontex entsandte Personal darf nur in Zusammenarbeit mit und in Anwesenheit von montenegrinischen Beamt*innen operieren. Gemäß den Artikeln 5 und 7 der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch Frontex dürfen die Teammitglieder dabei gemäß dem Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung mitführen. Der Schusswaffengebrauch ist in der Statusvereinbarung nicht geregelt und beschränkt sich deshalb auf die Notwehr. Montenegro kann Frontex außerdem Zugriff auf nationale Datenbanken erlauben, neben der Migrationsabwehr an der Grenze kann dies auch für Rückkehraktionen erfolgen.

Wie in Frontex-Einsätzen üblich genießen die eingesetzten Beamt*innen Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung durch montenegrinische Gerichte für Handlungen in Ausübung ihres Amtes. Eine strafrechtliche Verfolgung kann nur im Entsendestaat erfolgen. Dies gilt auch für die zivil- und verwaltungsrechtliche Verfolgung etwaiger Verstöße.

Frontex will außer mit dem Kosovo auch Operationen in den übrigen Drittstaaten des Westbalkan durchführen. Eine Statusvereinbarung mit Serbien wurde am 19. November 2019 von der Europäischen Kommission und der Regierung in Belgrad unterzeichnet. Nach Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union am 26. Mai 2020 befindet sich die Umsetzung laut dem deutschen Innenministerium „in Vorbereitung“. Die Statusvereinbarung mit Nordmazedonien ist ausverhandelt, aber noch nicht unterzeichnet. Mit Bosnien und Herzegowina dauern die Verhandlungen an.

Beitragsbild: Start der ersten Frontex-Mission in Albanien (Frontex).

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