Beklebte Werbeplakate als Terrorismus? Adbusting, Polizei und Geheimdienste

von Klaus Poster, Soligruppe plakativ

Polizei, Geheimdienste und Militär reagieren allergisch auf beklebte Werbeplakate, wenn sie damit kritisiert werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rückt diese Aktionsform in die Nähe von Gewalttaten, selbst das Terrorabwehrzentrum GETZ befasst sich mit veränderter Werbung. Derweil gehen Polizeibehörden auf fragwürdige Weise dagegen vor.

Beim Lesen der vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstellten Verfassungsschutzberichte muss man sich mitunter wundern. Im Bericht für 2018 etwa erklärt der Inlandsgeheimdienst, dass in dem Berichtsjahr von Linken veränderte Werbeplakate eine zentrale Bedrohung für die Demokratie gewesen seien.[1] Beim Adbusting, einer Aktionsform aus dem Werkzeugkasten der „Kommunikationsguerilla“, manipulieren Aktivist*innen Werbeplakate im öffentlichen Raum. Mit kleinen Retuschen verändern sie den Sinn der Plakate, so dass diese eine politische Botschaft bekommen.

Besonders gestört hat den Geheimdienst eine Adbusting-Aktion zum Polizeikongress 2018. Rund um das am Berliner Alexanderplatz gelegene Berlin Congress Center (bcc) hatten Aktivist*innen zahlreiche Werbevitrinen übernommen und veränderte Imageposter der Berliner Polizei hineingehängt. Ursprünglich versuchte die Polizei mit Slogans à la „5003 Demonstrationen pro Jahr und 1 Meinungsfreiheit. Da für Berlin“ ein positives Bild ihrer Arbeit zu erzeugen. Das im Bericht abgedruckte Bild zeigt dieses Poster leicht verändert: „Da für 5003 Schlagstockeinsätze und die beste G20-Party. Da für Gewalt.“[2]

Dazu behauptete der Geheimdienst Folgendes herausgefunden zu haben: „Neben physischen Angriffen auf Polizeikräfte versuchen Linksextremisten gezielt, die Polizeibehörden allgemein in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Dazu bedienen sie sich neben den klassischen Verbreitungsformen wie Printmedien auch der Aktionsform des ‚Adbustings‘.“[3]

Das BfV glaubte sogar zu wissen, wie Adbusting funktioniert: „Dabei verfremden Linksextremisten Werbeplakate der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden im öffentlichen Raum, indem sie diese mit Parolen versehen, welche Polizeibeamte oder Angehörige der Sicherheitsbehörden als Verbrecher oder die Polizei als Instrument eines willkürlich agierenden Unrechtsregimes darstellen.“ Der Geheimdienst macht auch klar, dass ihn vor allem Anlass und Art der Kritik stören: „So wurden im Vorfeld des am 6. und 7. Februar 2018 in Berlin veranstalteten Europäischen Polizeikongresses Werbeplakate der Berliner Polizei so verfremdet, dass damit der Polizei willkürliche Gewaltausübung, ‚institutioneller Rassismus‘ und die Absicherung bestehender ‚Ausbeutungsverhältnisse‘ unterstellt wurden.“[4]

Systematische Datensammlung im BfV, MAD, GETZ

Derartige Unterstellungen bleiben nicht folgenlos. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass das BfV und der Militärische Abschirmdienst (MAD) systematisch Daten zu Adbusting-Aktionen sammeln.[5] In der Liste finden sich so gewalttätige und gefährliche Aktionen wie: „14.11.2018: Umgestaltung eines Kaufland-Werbeplakates“. Auch muss die Bundesregierung zugeben, dass sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern“ (GETZ) 2018/19 gleich viermal mit Adbusting-Aktionen beschäftigt hat. Zum Vergleich: Die im letzten Jahr verbotene nationalsozialistische Terrorgruppe „Wolfsbrigade“, gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt, war nur gerade sechsmal Gegenstand von Sitzungen des GETZ.[6]

Das GETZ war ab Dezember 2011 nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU)“ aufgebaut worden. In einem ersten Schritt entstand das „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechts­extremismus“. Seit November 2012 – nunmehr unter dem Titel: „Ge­mein­sames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ – sollte sich dieses Gremium auch mit „Linksextremismus“ und „Ausländerextremismus“ befassen. Vertreten sind hier 40 Bundes- und Landesbehörden, sowohl Polizeibehörden als auch Geheimdienste, wodurch das GETZ strukturell das verfassungsmäßige Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verletzt. Während in der Anfangsphase noch vom Kampf gegen Rassismus, gar gegen Rassismus in der Polizei, die Rede,[7] beobachtet man dort nun veränderte Werbeposter.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort zwar ein, keinen Fall zu kennen, bei dem Beamt*innen durch Adbusting-Aktionen zu Schaden gekommen seien.[8] Solche Aktionen würden auch im Kriminalpolizeilichen Meldedienst über „Politisch motivierte Kriminalität“ nicht als Gewaltdelikte, sondern als Sachbeschädigung verzeichnet. Im Verfassungsschutzbericht habe man das Thema jedoch unter „Gewaltorientiertem Linksextremismus“ angesiedelt, um den „Zusammenhang zwischen ‚Adbusting‘ als strafbarer Aktionsform zur Diskreditierung der Vertreter des Staates durch Linksextremisten und gewaltsamen Aktionsformen zu wahren.“ Denn: „Linksextremisten wollen Vertreter des Staates nicht nur einschüchtern oder gezielt … diskreditieren, sondern sie auch körperlich angreifen …“ Dass es sich bei der Adbusting-Aktion anlässlich des Polizeikongresses um Linksextremismus handle, zeige ein „verallgemeinerndes“ und „über sachliche Kritik deutlich hinaus“ gehende „begleitende Veröffentlichung“ auf Indymedia, aus der zwei Sätze zitiert werden: „In unserer Gesellschaft steht Polizei für Gewaltausübung und institutionellen Rassismus. Und wer ein Problem mit sexistischen Übergriffen hat, sollte sich gar nicht erst bewerben.“[9]

Hier zeigt sich Ähnliches wie in der aktuellen Posse um die von Minister Seehofer zunächst angekündigte, aber wieder abgesagte Studie: Über Rassismus in der Polizei oder die weit verbreitete Kultur der straflosen Gewaltausübung will man in den Behörden auf keinen Fall reden.

Reden und Antworten wollte die Bundesregierung auch nicht mehr, als die Linksfraktion mit einer weiteren Anfrage wissen wollte, welche vier Adbustings konkret Thema im GETZ waren.[10] Sie sei „nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann …“ Schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen seien bedroht. Gleich sechsmal müssen das „Staats­wohl“ und die angeblich bedrohte Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herhalten, um zu verheimlichen, über welche Adbustings man sich im GETZ geärgert hat. Die Geheimdienste können sich auf diese Weise effizient einer öffentlichen Kontrolle entziehen: Über die erste Anfrage wurde breit berichtet, die zweite fand fast keinen Widerhall.[11]

Auch Adbusting ist grundrechtlich geschützt

Angesichts dieser Ereignisse erstellten die Bremer Staats- und Verfassungsrechtler*innen Andreas Fischer-Lescano und Andreas Guthmann ein Gutachten zum Thema Adbusting.[12] Das Resümee der Jurist*innen: „Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Dies gelte auch für eine Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht. Denn diese habe laut Bundesverfassungsgericht Eingriffscharakter mit verallgemeinerungsfähigen Erwägungen in Bezug auf die Pressefreiheit. Dabei würden die Sicherheitsbehörden offenbar gerade durch den Inhalt der durch die Adbustings geäußerten Meinung getriggert: „Warum sonst sollte das BfV Adbustings, die sich etwa kritisch mit Polizeigewalt befassen, pauschal dem gewaltorientierten Linksextremismus zuordnen? … Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“

Gerichtsprozess in Berlin

Die geheimdienstliche Hetze blieb nicht lange ohne Folgen. Im Oktober 2019 stand in Berlin die erste Adbuster*in vor Gericht. Das Landeskriminalamt (LKA) hatte sich ausgedacht, dass Adbusting mit Werbevitrinen den Straftatbestand des „Schweren Diebstahls“ erfülle. Trotz fast dreistündiger Verhandlung und über 1.200 Aktenseiten konnten die Beamt*innen des Staatsschutzes nicht darlegen, warum die Vitrinen „be­son­ders gesichert“ seien, wenn man sie doch mit Rohrsteckschlüsseln aus dem Baumarkt öffnen könne. Auch warum billig gedruckte Einwegposter aus Papier einen „nicht geringfügigen Wert“ darstellen sollten, konnten die Beamt*innen nicht erklären. Die Verhandlung endete mit der Einstellung des Verfahrens.[13]

Der hier zu Tage tretende unverhältnismäßige Verfolgungsaufwand motivierte die Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader, beim Berliner Innensenat mit einer parlamentarischen Anfrage nachzuhaken.[14] Die Antwort von Staatssekretär Torsten Akmann bestätigte Einiges, was bisher nur Vermutung war. Beim Aktenstudium war bereits aufgefallen, dass die fünf Bände (!) sehr merkwürdig aufgebaut sind. Formal beginnen die Ermittlungen gegen die Betroffene eine Woche nach den bereits erwähnten Adbustings vom Polizeikongress 2018. Dem Sachbearbeiter beim LKA lagen zu diesem Zeitpunkt bereits Akten und Informationen auch von anderen Polizeibehörden vor, die bis ins Jahr 2016 zurück reichen. Akmann schreibt jedoch, dass der Staatsschutz bereits seit Herbst 2015 Adbuster*innen nachstelle. Den ursprünglichen Ermittlungsanlass nennt der Staatssekretär nicht, doch er behauptet, das Verfahren habe so viel Aufmerksamkeit erhalten, weil es sich um Aktionen zu den Themenschwerpunkten „Antimilitarismus“ und „Antirepression“ gehandelt habe. Dazu passt, dass zu dem vom Innensenat genannten Zeitpunkt die „Mach-was-zählt“-Kampagne der Bundeswehr begann, der Aktivist*in­nen von Beginn an auch mit Kommunikationsguerilla begegneten. Zum in Rede stehenden Verfahren passt es jedoch nicht. In der betreffenden Akte finden sich zwar Polizeiberichte zu über 20 Adbusting-Aktionen. Jedoch keine davon hat mit Militär, Polizei oder Antirepression zu tun.

Ein Plakat, drei Hausdurchsuchungen

Dass es den Staatsschutz analog zu Akmanns Antwort vor allem stört, wenn Polizei und Militär kritisiert werden, zeigen weitere Akten. Im Mai 2019 wurden zwei Personen durch eine Zivilstreife gestellt, während sie ein verändertes Bundeswehr-Poster in die Werbefläche einer Bushaltestelle hingen. Statt „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ lautete der Slogan nun „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“ Die Beamt*innen beschlagnahmten das verbesserte Bundeswehrposter und einen Sechskant-Rohrsteckschlüssel. Die Betroffenen machten sich zunächst wenig Sorgen, denn die Beamt*innen konnten trotz Anrufs beim Hauptkommissar und beim LKA nicht in Erfahrung bringen, ob es sich überhaupt um einen Straftat handle.

Danach passierte laut Akte lange nichts. Erst nach dem „Tag der Bun­deswehr“ hatte es der Staatsschutz auf einmal ganz eilig, eine Strafanzeige zu fertigen. Der Staatsschutz schreibt: „Am 15. Juni wurden im Stadtgebiet diverse, auf die oben bereits beschriebene Weise veränderte Werbeplakate der Bundeswehr festgestellt. Eine erste Inaugenscheinnah­me lässt durchaus Parallelen zu den hier in Rede stehenden Veränderungen erkennen.“ Deshalb beantragt der Staatsschutz Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen.

In der Begründung des Antrags auf Hausdurchsuchung schreiben die Beamt*innen des LKA ganz offen, warum in ihren Augen das politisch motivierte Verändern von Werbepostern polizeilich bekämpft werden müsse: „Unter Adbusting versteht man das Verfremden bzw. Umgestalten von Werbung im öffentlichen Raum in einer Art und Weise, dass deren ursprünglicher Sinn verändert oder gar lächerlich gemacht wird.“ Im Vordergrund für das Handeln der Behörden steht also erneut nicht das Verfolgen von Straftaten, sondern Repression und Vergeltung dafür, dass das deutsche Militär mit einem Plakat lächerlich gemacht wurde. Die Hausdurchsuchungen erfolgten im September 2019. Im Dezember wurden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

DNA-Spuren sammeln wegen Papier und Kleister?

Auch die Akte zum bereits erwähnten „Tag der Bundeswehr 2019“ zeigt rechtswidriges Vorgehen. Die Kommunikationsguerilla hatte hier diverse Werbeposter der Bundeswehr verändert. So machten die Aktivist*innen aus „Bundeswehr macht den Meister“ den Slogan „Bundeswehr macht den Franco A.“ und erklärten „Die Bundeswehr wurde von Nazi-Generälen gegründet. Weiterhin entwickeln viele Soldat*innen ein rechtes Weltbild.“ Aus „Gas, Wasser, Schiessen. Handwerker (m/w/d) gesucht“ wurde „Gas, Shoah, Schiessen. Mörder*innen (m/w/d) gesucht.“ Das LKA ließ diese Plakate auf DNA-Spuren untersuchen. Als Begründung dient dem Staatsschutz wieder der Hinweis, dass Adbusting die Bundeswehr „gar lächerlich“ macht und die abenteuerliche Konstruktion, dass man es beim Öffnen einer Werbevitrine mit einem „Schweren Diebstahl“ zu tun habe. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften ließen diese Maßnahmen durchsegeln, obwohl sie explizit politisch begründet waren und sich gegen Meinungsäußerungen richteten („macht die Bundeswehr lächerlich“).

Das kritisieren auch Fischer-Lescano und Gutmann in ihrem Gutachten zu Adbusting. Die Kriminalisierung mittels des Vorwurfes des „Schweren Diebstahls“ halten sie für „hanebüchen“. Zwar entstünde an den Plakaten ein wenn überhaupt geringer Sachschaden. Dass „unbewusst-bewusst“ die Unverhältnismäßigkeit in Kauf genommen werde, zeige schon ein Blick in die in Rede stehende Akte: „Besonders schwerer Fall des Diebstahls strafbar gem. § 243 II StGB“ wird dort das Delikt genannt … doch der hier fälschlich (Freud?) genannte § 243 Abs. 2 StGB bedeutet gerade das Gegenteil von einem Ermittlungsanlass wegen eines ‚besonders schweren Falls des Diebstahls‘“. Gerade die vom LKA in der Akte zitierte Norm ordne an, dass ein besonders schwerer Fall entfalle, wenn wie im Fall der vermeintlich entwendeten Plakate, die gestohlene Sache geringwertig sei.

Diese Rechtsauffassung scheinen mittlerweile auch zumindest Teile der Berliner Staatsanwaltschaft zu vertreten. Am 1. Mai 2020 wurde in Berlin eine Person mit eigenem Poster an einer geöffneten Vitrine von der Polizei umgerissen und sofort in Handschellen gelegt. Das LKA beantragte eine Hausdurchsuchung bei der Betroffenen*, um Kommunikationsmittel zur Ausforschung möglicher Mittäter*innen zu beschlagnahmen. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft ab.[15] Begründung: „Eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls durch das Abhängen der ursprünglich im Schaukasten befestigten Plakate scheidet bereits aus, da die Plakate hinter dem Kasten versteckt aufgefunden wurden. Eine Zueignungsabsicht kann daher nicht festgestellt werden.“

Auch eine Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft nicht erkennen: „Auch waren die ursprünglich befestigten Plakate noch intakt, sodass eine Sachbeschädigung allein im Sinne des § 303 Abs. 2 StGB nicht in Betracht kommt. Dieser ist grundsätzlich weit gefasst, sodass es unter Umständen noch vom Tatbestand umfasst sein dürfte, dass die entfernten Plakate der optischen Wahrnehmbarkeit entzogen sind. Jedenfalls scheitert die Strafbarkeit jedoch daran, dass die Plakate kurzfristig und ohne großen Aufwand wieder in dem Kasten hätten befestigt werden können, sodass es sich um eine unerhebliche Veränderung der Sache handelt … Das Verfahren gegen den Beschuldigten war daher ohne weitere Ermittlungen einzustellen.“ Ob sich das LKA an diese Grenze hält, wird die Zukunft zeigen.

Keine Selbstkritik zu erwarten

Besonders augenscheinlich wird die Unverhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens an der Hausdurchsuchung. Es ist absehbar, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde. Die Konstruktion des angeblichen schweren Diebstahls ist äußerst wackelig. Auch die politische Begründung (veränderte Werbeposter machen die Bundeswehr „lächerlich“) macht die Ermittlungen angreifbar. Trotzdem kommt es zur Hausdurchsuchung. Ähnlich liegt der Fall beim Sammeln von DNA-Spuren. Dass es sich beim Bekleben von Werbepostern um keine erheblichen Straftaten handelt, ist offensichtlich. Trotzdem werden wie selbstverständlich DNA-Daten erhoben, wenn politische Aktionen die Staatsgewalt kritisieren und diese vom Geheimdienst in die Nähe von Gewalttaten und Terrorismus gerückt werden.

[1]      Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2018, Berlin Juni 2019, S. 127
[2]     Polizeikongress: Proteste mit Adbusting am Alex, in: maqui.blogsport.eu, 7.2.2018
[3]     BMI: Verfassungsschutzbericht 2018, a.a.O. (Fn. 1), S. 127
[4]     ebd.
[5]     BT-Drs. 19/17240 v. 18.2.2020
[6]     BT-Drs. 19/14960 v. 8.11.2019
[7]     Rechtsterrorismus: Da helfen die besten Dateien nicht, Zeit-online v. 8.11.2011
[8]     BT-Drs. 19/17420 v. 18.2.2020, Antwort auf die Fragen 5 und 10
[9]     ebd.
[10]   BT-Drs. 19/18932 v. 5.5.2020
[11]    Ein Pressespiegel findet sich hier: https://emrawi.org/?Adbusting-leider-nicht-mehr-im-Verfassungsschutzbericht-1023
[12]   Fischer-Lescano, A.; Gutmann, A.: Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt, in: Verfassungsblog v. 2.6.2020
[13]   Unschuldige Protestkunst, Neues Deutschland v. 9.10.2019
[14]   Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 18/21553 v. 12.11.2019
[15]   Staatsanwaltschaft Berlin, Beschluss v. 15.5.2020 (Az.: 231 Js 1331/20)

Beitragsbild: Soligruppe plakativ.

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