zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Mai: Mai-Demonstrationen: In Berlin demonstrieren rund 10.000 Radfahrer*innen durch ein Villenviertel. In einem anderen Stadtteil versammeln sich etwa 200 Corona-Leugner*innen. Bei der „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ mit mindestens 20.000 Teilnehmer*innen kommt es nach einem unvermittelten polizeilichen Angriff massiven Ausschreitungen. Über den Tag verteilt werden in Berlin 354 Personen festgenommen; 93 Polizist*innen werden verletzt, davon drei schwer. Nach Ansicht des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Berlin waren die Ausschreitungen nicht geplant. In Hamburg sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen aus Infektionsschutzgründen verboten. Dennoch versammeln sich rund 80 Demonstrant*innen des linken Spektrums. Als die Polizei den Zug stoppt. kommt es zu ersten Handgreiflichkeiten; eine 40-köpfige Gruppe wird eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Bei einer Kundgebung in Leipzig (Sachsen) mit 200 Teilnehmer*innen wird die Polizei mit Böllern beworfen; eine Gruppe von 20 bis 30 Personen wird festgesetzt. An einem AfD-Autokorso in Erfurt (Thüringen) beteiligen sich 240 Fahrzeuge. In Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) beteiligen sich etwa 230 Menschen an einem NPD-Aufzug, auch in Essen (NRW) demonstrieren NPD-Anhänger*innen. Nach einer erfolgreichen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen (Az: 6 B 220/21, 6 B 221/21) gegen ein Demonstrationsverbot versammeln sich in Plauen rund 25 Mitglieder der rechtsextremen Kleinpartei „III. Weg“; in Leipzig (sämtlich Sachsen) bleibt ihre Demonstration verboten. In Weimar (Thüringen) kommt es zu einer Spontan-Kundgebung von etwa 200 Corona-Leugner*innen, die versuchen eine Polizeikette zu durchbrechen, diese setzt Pfefferspray ein. An der DGB-Kundgebung in München beteiligen sich 700 Teilnehmer*innen; bei einer anderen Demonstration mit 350 Personen kommt es zum Zünden von Pyrotechnik und Angriffen auf die Polizist*innen. An einem Autokorso von Corona-Leugner*innen beteiligen sich 60 Fahrzeuge. In Nürnberg (sämtlich Bayern) findet ein Motorrad-Korso mit 7.500 Teilnehmenden statt. Bei einer linken Demonstration in Frankfurt/M. (Hessen) kommt es zu massiven ANgriffen der Polizei, bei denen mehrere Menschen verletzt werden, davon einige schwer. Durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird am 25. Mai bekannt, dass nach der Mai-Demonstration 2020 in Berlin insgesamt 130 Ermittlungsverfahren gegen Demonstrant*innen eingeleitet wurden; 11 Personen wurden verurteilt.
Rassistische Angriffe: An einer Bushaltestelle in Berlin beleidigt ein Betrunkener einen Mann rassistisch und versucht ihn mit seiner Bierflasche zu schlagen; der Angegriffene kann dies abwehren. Daraufhin zeigt der Begleiter des Angreifers mehrfach den Hitlergruß und ruft Nazi-Parolen. Die Polizei stellt die Personalien fest und leitet Ermittlungen ein. Am 10. Mai beleidigt in Berlin eine Frau eine andere rassistisch und schüttet ihr ein Getränk ins Gesicht. Sie wird vorübergehend festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Erneut wird am 18. Mai in Berlin ein Busfahrer von einem Mann zunächst rassistisch beleidigt und bedroht, anschließend stößt er ihm sein Knie in den Bauch. Der Busfahrer muss vom Dienst abtreten. In Schlüchtern (Hessen) wird am 19. Mai ein Autofahrer von fünf jungen Leuten zum Anhalten gezwungen, rassistisch beleidigt, bedroht und geschlagen. Am 24. Mai beleidigt in Berlin eine Frau zwei Kinder rassistisch und wirft eine zerbrochene Glasflasche nach ihnen; ein Junge wird dabei verletzt. Durch Presseberichte wird am 25. Mai bekannt, dass die StA Bielefeld gegen drei Männer Anklage wegen Volksverhetzung, Störung der Religionsausübung und weiterer Delikte erhoben hat. Sie hatten den Gebetsruf des Muezzin einer Moschee in Herford (beide NRW) im Sommer 2020 mit Lärm von Topfdeckeln, Kuhglocken und Posaunen gestört. Am 30. Mai beleidigt in Berlin ein Mann eine Frau rassistisch und bedroht sie. Als Polizist*innen eintreffen, beschimpft er auch eine Polizistin rassistisch; er wird festgenommen.
Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das LfV Berlin den AfD-Landesverband als „Verdachtsfall“ eingestuft hat. Das LfV Sachsen teilt mit, dass es die Bewegung „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) als „erwiesen extremistische Bestrebung“ eingestuft hat; sie gilt damit als verfassungswidrig. In seinem Jahresbericht 2020, der am 11. Mai durch Presseberichte bekannt wird, rechnet das LfV Berlin der kurdischen PKK in der Stadt 1.100 Mitglieder zu, der palästinensischen PFLP 150 und den rechtsextremen türkischen „Grauen Wölfen“ 400. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion wird am 18. März bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die linke Tageszeitung „junge welt“ regelmäßig in seinen Jahresbericht aufnimmt, da es sich bei ihr nach Ansicht des Bundesinnenministerium „um eine eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung“ handelt, die „oftmals … positiv Bezug … auf die kommunistischen Vordenker“ nimmt. Durch Presseberichte wird am 19. Mai bekannt, dass eine unabhängige Kommission zur Untersuchung von Versäumnissen des LfV Mecklenburg-Vorpommern dem Amt etliche Unterlassungen vorwirft. So seien in den vergangenen Jahren etwa mehrere Hinweise nicht an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben worden. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 27. Mai bekannt, dass das LfV Berlin die Internet-Plattform eines ehemaligen Rundfunkmoderators bereits im März als „Verdachtsfall“ eingestuft hat und beobachtet. Zur Begründung erklärt das LfV, die Plattform verbreite Verschwörungstheorien und treibe die Anti-Corona-Bewegung voran.
2. Mai: Angriffe auf Polizist*innen: Als die Polizei in Frankfurt/M. (Hessen) eine illegale Party auflöst, wird sie von drei Personen angegriffen. Sie werden festgenommen, von 11 weiteren Personen werden die Personalien festgestellt; vier Beamte werden leicht verletzt. Am 4. Mai wollen in Berlin zwei Zivilpolizistinnen einen Mann kontrollieren, dieser rammt einer von ihnen daraufhin den Ellenbogen ins Gesicht und stößt ihr das Knie gegen den Körper. Er wird kurzfristig festgenommen, die Polizistin tritt vom Dienst ab. Als Polizeibeamt*innen am 10. Mai in Berlin ein Fahrzeug kontrollieren wollen, werden sie unmittelbar von den Insassen angegriffen. Als herbeigerufene Verstärkung die Männer festnimmt, werden sie aus umlegenden Häusern mit Eiern beworfen und mit Wasser bespritzt. Eine Polizistin und ihr Kollege müssen im Krankenhaus behandelt werden und treten vom Dienst ab. Durch Presseberichte wird am 11. Mai bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden Anklage gegen 10 mutmaßliche Rechtsextremisten erhoben hat, die 2020 in Königstein (beide Sachsen) vier Polizisten mit Bierkrügen, Holzlatten und einem Metallrohr angegriffen hatten. Am gleichen Tag verurteilt das Landgericht (LG) Dresden (Sachsen) einen rechtsextremen Hooligan wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Seine beiden jugendlichen Mitangeklagten werden wegen schwerem Bandendiebstahl und Körperverletzung zu je 1.500 EUR Geldstrafe verurteilt. Als Polizisten am 16. Mai in Berlin einen betrunkenen, jugendlichen Randalierer festnehmen wollen, werden sie von diesem so massiv angegriffen, dass zwei Beamte verletzt vom Dienst abtreten müssen. Gegen den Jugendlichen wird Anzeige erstattet und er wird seiner Mutter übergeben. Am 17. Mai stellt Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) in Nürnberg (Bayern) die Zahlen registrierter Angriffe auf Polizist*innen vor. Danach kam es 2020 in Bayern zu fast 8.500 Fällen, dabei wurden über 2.800 von ihnen verletzt (2019: 2.600). In sechs Fällen wurden Beamt*innen Opfer einer versuchten Tötung. Als bei einer Fahrzeugkontrolle in Berlin am 22. Mai einer der Beamten die Fahrertür öffnet, fährt der Fahrer plötzlich los und schleift den Polizisten mit. Der Beamte muss verletzt ins Krankenhaus gebracht werden, der Fahrer flüchtet. Als Polizeibeamt*innen am 28. Mai in Bielefeld (NRW) eine Hochzeitsfeier, die sich in Freie verlagert hat, wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen auflösen wollen, werden sie vom Bräutigam und zwei Gästen angegriffen. Die Männer werden in Gewahrsam genommen.
Antisemitismus: In Berlin wird ein Rathaus mit antisemitischen Parolen beschmiert. Wiederum in Berlin weigert sich am 4. Mai in einem Supermarkt ein Mann beharrlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Als er aufgefordert wird den Laden zu verlassen, leugnet und verharmlost er den Holocaust; die Polizei stellt seine Personalien fest. Am gleichen Tag stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer in Berlin die Statistik politischer Straftaten vor. Demnach wurden 2020 bundesweit insgesamt 2.251 antisemitische Straftaten gezählt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Eskalation im Nahen Osten werden in Bonn und Münster (NRW) am 11. Mai vor einer Synagoge israelische Flaggen verbrannt, in Bonn zudem der Eingangsbereich mit Steinen beworfen. In Bonn werden drei Tatverdächtige festgenommen, in Münster 13. Auch in Berlin wird von Unbekannten eine Flagge angezündet und an anderer Stelle eine Fahne gestohlen. In Gelsenkirchen (NRW) stoppt die Polizei am 12. Mai eine unangemeldete antisemitische Demonstration mit 180 Teilnehmer*innen. Auch in weiteren deutschen Städten kommt es zu antisemitischen Vorfällen und Demonstrationen. Am 13. Mai identifiziert die Polizei einen Tatverdächtigen an den Vorfällen bei der Demonstration und nimmt ihn fest, auch ein zweiter Mann wird ermittelt. Durch Presseberichte wird am 14. Mai bekannt, dass die StA Heidelberg (Baden-Württemberg) Strafbefehle gegen sechs Burschenschaftler wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung beantragt hat. Sie hatten im August 2020 ein Mitglied einer anderen Burschenschaft wegen dessen jüdischer Großmutter antisemitisch beleidigt und geschlagen. In der Nacht des 16. Mai wird in Berlin eine jüdische Gedenkstätte mit grüner Farbe überschüttet. Am 18. Mai schlägt in einem Restaurant in München (Bayern) ein Mann einen anderen brutal mit der Faust ins Gesicht und beschimpft ihn antisemitisch. Der Täter wird festgenommen. Aus der parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht am 19. Mai hervor, dass die Polizei im ersten Quartal 2021 bundesweit 428 antisemitische Straftaten registriert hat, darunter sechs Gewalttaten (1. Quartal 2020: 711 Straftaten, 18 Gewaltdelikte). Am 21. Mai ruft eine Gruppe Jugendlicher in Berlin antisemitische Parolen; ein betrunkener Pöbler kann identifiziert werden. Ebenfalls in Berlin schlägt am 23. Mai ein Mann einen anderen, der eine Kippa trägt, mit der Faust ins Gesicht, bevor er flüchtet. Erneut grölt am 24. Mai ein Betrunkener in einer Berliner U-Bahn antisemitische Parolen und tritt nach Fahrgästen; er wird festgenommen. Am 26. Mai wird in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) ein Mann mit einer Kippa aus einer Gruppe heraus von einem anderen Mann mehrfach ins Gesicht und gegen den Hals geschlagen sowie versucht, ihm seine Kippa zu entreißen. Der Täter und seine Gruppe sind flüchtig.
3. Mai: Verschwundene Waffen und Munition: Der Verteidigungsausschuss des Bundestages wird darüber informiert, dass die StA Tübingen (Baden-Württemberg) das dienstliche Telefon und das Tablet des Kommandeurs des Kommando Spezialkräfte (KSK), Kreitmayr beschlagnahmt hat. Hintergrund ist eine Anweisung Kreitmayrs vom Frühjahr 2020 gestohlene Munition anonym und straffrei zurückzugeben. Mehrere 1.000 Schuss Munition und zwei Handgranaten kamen dabei zusammen. Am 6. Mai sagt vor dem Innenausschuss des Hessischen Landtages der Frankfurter Polizeipräsident aus, dass er nicht sagen könne, wie viele Waffen aus der Asservatenkammer verschwunden seien. Im Verdacht steht ein Beamter, der zur Vernichtung freigegebene Schusswaffen unterschlagen und verkauft zu haben. Seine Entlassung werde „geprüft“. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag wird in der Affäre um verschwundene Munition beim Mobilen Einsatzkommando (MEK) am 9. Mai bekannt, dass Eingang und Verbrauch von Munition nur zum Teil digital erfasst werden; manche Polizeieinheiten benutzten auch noch „sogenannte Schießkladden“.
„NSU 2.0“-Drohschreiben: In Berlin wird der mutmaßliche Verfasser der seit August 2018 mehrfach an Rechtsanwält*innen, Politiker*innen und Journalist*innen verschickten rechtsextremistischen Drohschreiben festgenommen. Laut einer Mitteilung von StA Frankfurt/M. (Hessen) und Landeskriminalamt (LKA) Hessen war der Mann „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde“. Unklar ist somit noch, wie der Verdächtige an die verwendeten, teils privaten Daten seiner Opfer kam. Anfangs war der Verdacht auf eine Polizistin gefallen, die Mitglied einer rechtsradikalen Chatgruppe innerhalb der hessischen Polizei war. Gänzlich entlastet sind die Sicherheitsbehörden aktuell jedoch noch nicht. Im Innenausschuss des Hessischen Landtages erklärt der StA, der die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Verfasser leitet, am 6. Mai, dieser habe seit 2018 insgesamt 133 Drohschreiben verschickt. In mindestens vier Fällen seien die Daten zuvor von Polizeirevieren in Frankfurt/M. und Wiesbaden (beide Hessen), Hamburg und Berlin abgefragt worden. Am 21. Mai geht im Wahlkampfbüro der hessischen SPD-Landesvorsitzenden erneut ein mit „NSU 2.0“ unterzeichnetes Drohschreiben ein.
Rechtsradikalismus: Zwei Frauen rufen auf einem Berliner S-Bahnhof mehrfach „Heil Hitler“. Als zwei Männer sie auffordern, dies zu unterlassen, wird einer von ihnen gegen den Kopf geschlagen. Danach flüchten die Frauen unerkannt. Am 11. Mai entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, dass die außerordentliche Kündigung eines Lehrers mit Nazi-Tattoos im November 2019 rechtswirksam ist. Am 19. Mai wird durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekannt, dass die Polizei im ersten Quartal 2021 bundesweit 17 Angriffe auf Flüchtlingsheime und 171 Angriffe auf Asylbewerber*innen registriert hat. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 20. Mai bekannt, das die NPD eine Datensammlung mit Namen und persönlichen Daten von Berliner Bürger*innen sowie eine Karte von Asylunterkünften angelegt hatte.
Kinderpornografie: Das Bundeskriminalamt (BKA) teilt mit, dass es ihm gelungen ist, eine der weltweit größten Darknet-Plattformen zum Austausch von Kinderpornografie mit rund 400.000 Mitgliedern zu zerschlagen und abzuschalten; drei Männer wurden festgenommen. Am gleichen Tag wird das Urteil des Amtsgericht (AG) Düsseldorf (NRW) im Prozess gegen den Ex-Fußball-Profi Christoph Metzelder wegen Besitz und Weiterleitung von Kinderpornografie zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe rechtskräftig, da die StA ihre Berufung zurückzieht. Der Bundesrat billigt am 7. Mai den Beschluss des Bundestages, Kindesmissbrauch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 12 Monaten Haft einzustufen; das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Am 18. Mai durchsucht die Polizei in Baden-Württemberg 48 Objekte von 53 Verdächtigen unter dem Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Schriften; über 250 Beweismittel werden sichergestellt. Schwerpunkte der Razzia sind Freiburg und der Kreis Lörrach. In Berlin durchsucht die Polizei am 19. Mai 43 Objekte von 42 Männern unter dem Verdacht von Besitz, Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie. Am 20. Mai teilt die StA Köln (NRW) mit, dass bei Durchsuchungen unter dem Verdacht des Austausches von kinderpornografischem Material in mehreren Bundesländern die Wohnungen von 14 Männern über 250 Datenträger beschlagnahmt und zudem Anhaltspunkte für weitere Straftaten gefunden wurden. Laut der am 26. Mai vorgestellten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) kam es 2020 zu insgesamt 18.761 erfassten Fällen von Kinderpornografie; die Zahl der Missbrauchsfälle wird mit 14.500 angegeben.
4. Mai: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS): Laut der, von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin vorgestellten Statistik kam es im vergangenen Jahr bundesweit zu insgesamt fast 65.000 politisch motivierten Straftaten. Laut der am 26. Mai vorgestellten PKS-Zahlen kam es 2020 zu insgesamt 4.918 erfassten Fällen von Misshandlung Schutzbefohlener.
Kriminelle Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in der Drogen-Affäre im Polizeipräsidium München (Bayern) insgesamt 22 Disziplinarverfahren eingeleitet wurden; 12 Beamte wurden vom Dienst suspendiert, zwei vorläufig ihres Dienstes enthoben. Gegen sechs Beamte wurden Verfahren zur Dienstenthebung eingeleitet. Sie hatten beschlagnahmte Drogen aus der Asservatenkammer gestohlen und zum Teil selbst konsumiert. In Mühltroff (Sachsen) hält am 21. Mai ein Polizeibeamter einer Bekannten eine ungeladene Pistole an den Kopf und drückt mehrmals ab, bevor er flüchtet. Als ihn Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) später in seiner Wohnung stellen, erklärt er sich bereit, seine sämtlichen Waffen zu übergeben, öffnet einen Safe und erschießt sich mit einer darin befindlichen Pistole.
Rechtsextremer Mordanschlag: Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Düsseldorf (NRW) erhebt Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe, mit der der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) erschossen wurde. Sie wirft ihm fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Am 11. Mai verurteilt das AG Eschwege (Hessen) einen Neonazi, der dem späteren Lübcke-Mörder einen Revolver abgekauft hatte, zu einer Geldstrafe von 4.500 EUR. Am 28. Mai beklagt im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages ein Soziologe die mangelnde Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden: Rechter Terror werde immer noch nicht ernst genug genommen.
Abschiebungen: Das Verwaltungsgericht (VG) München (Bayern) erklärt die unverzügliche Abschiebung eines Syrers, der im August 2020 illegal eingereist war, nach Griechenland für rechtswidrig und verpflichtet Deutschland, den Mann zurück zu holen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 25. Mai bekannt, dass im ersten Quartal 2021 insgesamt 2.880 Menschen aus Deutschland abgeschoben wurden (1. Quartal 2020: 4.088 / 1. Quartal 2019: 5.613).
Presseangriffe: Laut der, von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin vorgestellten, Statistik politischer Straftaten kam es im vergangenen Jahr bundesweit zu 260 Angriffen auf Journalist*innen, insbesondere in Zusammenhang mit Anti-Corona-Demonstrationen (112). Nach einer anti-israelischen Demonstration in Berlin am 19. Mai schlägt ein junger Palästinenser einen Journalisten mit einer Holzlatte. Auch bei einer Anti-Corona-Demonstration in Freiberg (Thüringen) am 24. Mai werden Journalist*innen an der Arbeit gehindert und mindestens zwei angegriffen.
5. Mai: Dschihadismus: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbietet den Verein „Ansaar International“ und acht Teilorganisationen. Unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe sollen sie islamistische Terrororganisationen finanziert haben. Bundesweit durchsucht die Polizei 70 Objekte. Am 27. Mai beginnt vor dem Kammergericht (KG) Berlin beginnt der Prozess gegen eine Islamistin, die 2014 gemeinsam mit ihrer kleinen Tochter nach Syrien ausgereist war und sich dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen hatte. Die StA wirft ihr Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Verletzung der Fürsorgepflicht vor. Am 28. Mai verurteilt des OLG Frankfurt/M. (Hessen) eine IS-Rückkehrerin, die 2014 als Jugendliche nach Syrien ausgereist war, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Rechtsextremismus: Nach einer anonymen Bombendrohung auf ein linksalternatives Wohnprojekt in Berlin am 5. Mai wird das Haus geräumt. Eine Bombe wird nicht gefunden. Am 6. Mai führt die Polizei in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Thüringen Durchsuchungen bei vier Personen durch, sie sollen zur rechtsextremen Gruppe „Der harte Kern“ gehören. Zu Festnahmen kommt es nicht. Hintergrund sind Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BAW) wegen Terrorverdacht. In seinem Jahresbericht 2020, der am 11. Mai durch Presseberichte bekannt wird, rechnet das LfV Berlin der rechtsextremen Szene der Stadt insgesamt mehr als 1.430 Personen zu. Am 17. Mai beginnt vor dem Landgericht (LG) Erfurt der zweite Prozess gegen 10 Rechtsextremisten, die im Februar 2014 in Ballstädt (beide Thüringen) eine Kirmesgesellschaft überfallen und brutal zusammengeschlagen hatten. Ein erstes Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2020 wegen Formfehlern aufgehoben. Aus der parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht am 19. Mai hervor, dass die Polizei im ersten Quartal 2021 bundesweit 3.467 rechtsextremistische Straftaten registriert hat, darunter 123 Gewalttaten (1. Quartal 2020: 3.790 Straftaten, 154 Gewaltdelikte). An Demonstrationen wurden 19 Aufmärsche mit rund 1.400 Teilnehmer*innen verzeichnet (1. Quartal 2020: 22 mit 9.500 Teilnehmer*innen). Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 20. Mai bekannt, dass Berliner Rechtsextremisten „Feindeslisten“ mit Namen und Daten von knapp 1.000 engagierten Bürger*innen, Lokalpolitiker*innen und Journalist*innen angelegt haben. Drei solcher Listen wurden von der Polizei in den vergangenen Jahren bei Durchsuchungen sichergestellt. Am gleichen Tag wird durch Presseberichte bekannt, dass die schwarz-grüne Mehrheit im Hessischen Landtag eine Offenlegung, der als geheim eingestuften, internen NSU-Berichte des LfV ablehnt und eine Petition von über 134.000 Menschen für deren Veröffentlichung „zur weiteren Bearbeitung“ an die Landesregierung überweist. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag wird am 21. Mai bekannt, dass in Bayern 2020 insgesamt 120 Rechtsextremisten eine Waffenerlaubnis besitzen (2019: 89). Am 28. Mai überfallen in Erfurt (Thüringen) als Polizisten verkleidete Personen einen bekannten Rechtsextremisten und seine Freundin in dessen Wohnung; schlagen ihn zusammen und brechen ihm ein Bein.
Organisierte Kriminalität (OK): Mit einer Großrazzia durchsucht die Polizei in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen 46 Objekte einer Bande, der Drogenhandel im Bereich von mehreren 100 Kilo und Verbindungen zur kalabrischen ´Ndrangheta vorgeworfen wird; eine von drei gesuchten Personen kann festgenommen werden. Die Razzia ist Teil einer gemeinsamen Aktion mit der italienischen Polizei. Am 20. Mai durchsucht die Polizei in NRW 16 Objekte einer Geldfälscherbande mit Verbindungen zur italienischen Mafia; vier Männer werden festgenommen.
6. Mai: Drogenfahndung: In Berlin, Leipzig (Sachsen) und in Thüringen führt die Polizei Durchsuchungen wegen des Verdachts des Drogenhandels durch. Fünf Männer werden festgenommen. Am 29. Mai wird in einer Berliner Haftanstalt ein Gefängniskoch festgenommen als er eine größere Menge Drogen einschmuggeln will.
Schleuserkriminalität: In 15 Orten in Hessen führt die Bundespolizei (BPol) Durchsuchungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ukrainern durch. Mehrere Personen werden festgenommen. Im Rahmen einer Europol- Aktion durchsucht die BPol am 31. Mai Dutzende Objekte in mehreren Bundesländern. In Berlin wird eine Frau festgenommen.
7. Mai: Tätowierte Polizist*innen: Der Bundesrat billigt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung wonach Tätowierungen bei Polizist*innen nur erlaubt sind, wenn sie nicht zu sehr auffallen. Tattoos mit verfassungsfeindlichen, rassistischen und sexistischen Inhalten sind verboten.
Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Berliner BKA-Beamter und Mitglied der AfD im Verdacht steht, in eine rechtsextremistische Anschlagsserie in der Stadt verwickelt zu sein. Dass er Kontakte zu den Hauptverdächtigen hatte, ist unbestritten. Am 10. Mai erklärt das VG Berlin die sofortige Entlassung eines Polizeischülers für rechtens, der in Chatgruppen den Holocaust verharmlost hatte (Az: VG 5 L 88/21). Die StA ermittelt wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gegen den Mann. Am 20. Mai teilt die Polizei Ludwigsburg mit, dass die StA Stuttgart (beide Baden-Württemberg) gegen fünf Polizeibeamte Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet hat; gegen insgesamt acht Beamte seien zudem Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Am 27. Mai stellt Landesinnenminister Ulrich Maurer (SPD) in der Innendeputation der Bremer Bürgerschaft einen Plan vor, um gegen rechtsradikale Tendenzen in der Polizei vorzugehen. Unter anderem sollen schon bei Bewerber*innen für den Polizeiberuf deren Aktivitäten in sozialen Netzwerken geprüft und Führungskräfte fortgebildet werden, um Radikalisierungen besser zu erkennen. In Bielefeld entdeckt eine Polizistin am 28. Mai hinter der Sonnenblende eines Streifenwagens ein aufgemaltes Hakenkreuz. In ihrem Bericht, den zwei externe Ermittler am 31. Mai im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vorstellen, kommen sie zu dem Ergebnis, dass „Belege für ein rechtsextremes Netzwerk in den Sicherheitsbehörden (…) nicht gefunden“ wurden. Allerdings hätte die Kommunikation mit Betroffenen bei der Aufklärung einer rechtsextremen Anschlagsserie zwischen 2016 und 2018 besser sein können. Zudem habe die StA den Seriencharakter zu spät erkannt und Ermittlungsverfahren zu früh eingestellt.
Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Ein Hitlergruß ist keine Tanzbewegung, mit dieser Begründung bestätigt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Kürzung von Dienstbezügen von 12 Monaten für einen Zeitsoldaten, der bei einer Feier auf der Tanzfläche in Grundstellung gegangen war und den Gruß gezeigt hatte (Az: 2 WD 7.20). Dies wird durch Pressemeldungen bekannt. Am 11. Mai durchsucht die Polizei in Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg die Wohnungen von drei Bundeswehrsoldaten die in einer Chatgruppe Hitler-Bilder und andere Nazi-Symbole getauscht hatten. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 16. Mai bekannt, dass das KSK-Kommando der Bundeswehr im Mai 2019 eine große Übung auf dem Übungsplatz eines rechtsextremen Schießtrainers in Mecklenburg-Vorpommern durchführte. Vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt am 20. Mai der Prozess gegen einen Bundeswehroffizier, der aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag geplant und sich als syrischer Asylbewerber ausgegeben haben soll, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Der Mann bestreitet die Vorwürfe räumt den Besitz von Waffen, Munition und Sprengkörper allerdings ein; diese habe er jedoch nicht für Anschläge benutzen wollen.
Angriffe auf Politiker*innen: Nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums wurden in Bayern 2020 insgesamt 835 der dortigen Politiker*innen bedroht oder angegriffen (2019: 272 / 2018: 232 / 2017: 194).
Randale gegen Corona-Auflagen: In München wehren sich Jugendliche gegen die polizeiliche Auflösung ihrer Party in einem Park und bewerfen die Polizei mit Flaschen. 19 Beamt*innen werden leicht verletzt, sechs Personen werden festgenommen. Auch bei Ehingen (beide Bayern) greifen drei junge Frauen die Beamten an, als diese ihre Party kontrollieren wollen; sie werden in Gewahrsam genommen und ihren Eltern übergeben. Am 12. Mai pöbelt in einer Straßenbahn in Berlin ein Corona-Leugner gegen die Beschränkungen, kratzt mehrere Hinweis-Aufkleber ab, zieht mehrfach die Notbremse und bedroht einen Fahrgast und den Fahrer mit einem Messer bevor er unerkannt flüchtet. Als die Polizei in Berlin am 16. Mai eine illegale Party von rund 100 Personen auf einem öffentlichen Platz auflösen wollen, werden sie mit Steinen und Flaschen beworfen; 78 Menschen werden festgenommen. In einem Park in Darmstadt (Hessen) wollen Polizist*innen am 23. Mai eine Menschengruppe auflösen.Daraufhin werden sie mit Flaschen beworfen. Fünf Personen werden festgenommen, von sieben weiteren die Personalien festgestellt. Bei der Auflösung einer illegalen Party in München (Bayern) werden die Polizist*innen am 24. Mai mit einem herausgerissenen Verkehrspfosten beworfen, ein Beamter wird verletzt. Bei einer Corona-Kontrolle in einer Shisha-Bar in Leipzig (Sachsen) kommt es zu massiven Angriffen auf die Beamt*innen, bis ein Beamter einen Warnschuss abgibt. Drei Beamten werden schwer verletzt und sind dienstunfähig. Bei einer Corona-Kontrolle in Berlin am 29. Mai kommt es ebenfalls zu Krawallen; ein Beamter wird verletzt und ein Mann festgenommen, auch er verletzt. Zu Auseinandersetzungen kommt es auch bei einer Party in Hamburg mit 1.300 Personen und in Stuttgart (Baden-Württemberg) mit 600 Feiernden. Sechs Personen werden festgenommen, fünf Polizisten verletzt.
9. Mai: Homophobe Angriffe: In einem Berliner Park beleidigt ein Mann ein drei andere zunächst homophob und überschüttet sie danach mit Bier; daraus entwickelt sich eine Schlägerei. Am 17. Mai wird in Berlin ein Mann von einer Gruppe Jugendlicher zunächst homophob beleidigt und dann von einem der Jungen mehrmals ins Gesicht geschlagen. Die Polizei stellt die Gruppe kurz darauf und nimmt die Personalien auf, der Schläger wird festgenommen. Das OLG Dresden (Sachsen) verurteilt den Mann, der im Oktober 2020 ein homosexuelles Paar niedergestochen hatte, wobei eines der Opfer verstarb, zu einer lebenslangen Haftstrafe.
10. Mai: Polizeischüsse: In einem Park in Dortmund (NRW) wirft ein Mann einen Molotow-Cocktail auf zwei Familien und trifft dabei einen Mann. Als die Polizei ihn findet, will er einen weiteren Cocktail auf die Beamten werfen. Diese geben zunächst Warnschüsse ab und schießen ihm dann ins Bein. Er wird wegen versuchten Mordes festgenommen. In Hambühren (Niedersachsen) wird die Polizei am 13. Mai alarmiert, weil sich ein Mann auf einem Privatgrundstück an einem Fahrrad zu schaffen macht. Als zwei Polizistinnen eintreffen, werden die Beamtinnen mit einem Gummihammer angegriffen; eine von Ihnen gibt zwei Schüsse auf den Mann ab und trifft ihn in den Oberkörper und ins Gesicht. Auch die Polizistinnen werden von dem aggressiven Mann verletzt und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Gegen die Beamtin wird wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung ermittel. Am 28. Mai kommt es bei einer Corona-Kontrolle in einer Bar in Leipzig (Sachsen) zu schweren Ausschreitungen; ein Beamter gibt einen Warnschuss ab. Am gleichen Tag bedroht in Hamburg ein Mann Autofahrer und ruft dabei „Allahu Akbar“. Herbeigerufene Polizeibeamte, die er ebenfalls bedroht, setzen Pfefferspray und einen Elektro-Taser ein. Als dies wirkungslos bleibt, schießen die Beamten auf ihn und treffen ihn tödlich. Insgesamt werden sieben Schüsse auf ihn abgegeben.
Cybercrime: Das BKA teilt mit, dass im vergangenen Jahr bundesweit insgesamt 108.474 Fälle von Cybercrime gezählt wurden; nur knapp jeder dritte Fall konnte aufgeklärt werden.
„Reichsbürger“: Das LfV Berlin rechnet in seinem Jahresbericht 2020 der „Reichsbürger“-Szene in der Stadt insgesamt 670 Personen zu, etwa150 gelten zudem als rechtsextremistisch. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag wird am 21. Mai bekannt, dass in Bayern 2020 insgesamt 19 „Reichsbürger“ eine Waffenerlaubnis besitzen (2019: 89).
11. Mai: Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das LfV Thüringen den gesamten dortigen Landesverband der AfD bereits im März als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Am 22. Mai bestätigt die StA Mühlhausen (Thüringen) Presseberichte, wonach im Rahmen von Ermittlungen wegen Volksverhetzung bereits vor einigen Tagen das Haus des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke durchsucht wurde.
13. Mai: Anti-israelische Demonstrationen: In Bremen demonstrieren 1.500 Menschen gegen die Eskalation im israelisch-palästinensischen Konflikt. Am 14. Mai demonstrieren in Berlin mehrere 100 Menschen. Wegen einzelner Straftaten und wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen werden in einigen Fällen die Personalien aufgenommen. Eine Demonstration am 15. Mai in Frankfurt/M. wird von der Stadt verboten, vom Frankfurter Verwaltungsgericht (VG) jedoch gekippt und diese Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel (Az: 2 B 1055/21) bestätigt. Daraufhin versammeln sich in Frankfurt/M. (sämtlich Hessen) rund 2.500 Personen zu einer Kundgebung (Pro-israelische Gegendemonstrant*innen: 700). Am frühen Abend wird die Versammlung wegen „permanenter Auflagenverstöße“ von der Polizei aufgelöst. In Berlin kommt es am 15. Mai zu einer weitgehend friedlichen Protestdemonstration mit rund 750 Teilnehmer*innen. Eine große Demonstration mit etwa 3.500 Personen am 16. Mai eskaliert kurz nach dem Start als die Polizei sie wegen Verstößen gegen die Abstands- und Hygieneauflagen auflösen will. Es kommt zu massiven Angriffen auf die Beamt*innen, die mit Steinen, Flaschen und Baumaterialien beworfen werden. 93 Polizist*innen werden dabei verletzt, 59 Demonstrant*innen festgenommen und von weiteren 150 die Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet. Eine spätere Demonstration am gleichen Tag mit 2.500 Personen bleibt hingegen ruhig. In Hamburg wird eine Demonstration von 400 bis 500 Personen aufgelöst; die Protestdemonstration in Köln (NRW) mit rund 800 Teilnehmer*innen bleibt friedlich. An einer Protestdemonstration am 19. Mai in Berlin beteiligen sich circa 2.000 Menschen, sie bleibt weitgehend friedlich, zu vereinzelten Ausschreitungen kommt es erst nach Ende der Demonstration; 53 Personen werden vorläufig festgenommen. Am 22. Mai demonstrieren in Berlin, Leipzig (Sachsen) und Frankfurt/M. (Hessen) zwischen mehreren 100 und 950 Personen friedlich gegen den Konflikt.
Umweltdemonstrationen: In Darmstadt (Hessen) besetzen Klima-Aktivist*innen eine Platane und hängen daran zwei Hängematten und ein Banner auf; der Boden wird zum „Klimacamp“ erklärt und es werden Zelte aufgebaut. Am 14. Mai ordnet die Stadt an, das Camp und die Besetzung per Sofortvollzug zu entfernen; zu Auseinandersetzungen kommt es nicht. Am 25. Mai beginnt vor dem AG Alsfeld (Hessen) der Prozess gegen eine Aktivistin gegen den Autobahnausbau durch den Dannenröder Forst, wegen Angriffs auf einen Polizisten und gefährlicher Körperverletzung. Sie soll einen Beamten gegen den Kopf getreten und einem weiteren das Knie ins Gesicht gestoßen haben. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren 40 Umweltdemonstrant*innen gegen den Prozess. Das Hessische Innenministerium gibt die Kosten für Polizeieinsätze im Dannenröder Forst am 27. Mai mit 31 Mio. EUR an.
14. Mai: Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass gegen einen Polizeibeamten in Frankfurt/M. (Hessen) ermittelt wird, der Anfang April einen Mann anlasslos und ohne Begründung dazu zwang, sich auf der Toilette einer Bar nackt auszuziehen und sich körperlich untersuchen zu lassen. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 18. Mai bekannt, dass die Polizei in Münster (NRW) Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingeleitet hat, der bei einem Einsatz das Bild eines Wehrmachtpanzers auf seinem Rucksack trug. Am 21. Mai teilt die Polizei Hannover (Niedersachsen) mit, dass die Ermittlungen gegen einen ihrer Beamten, der im August 2020 auf einer Anti-Corona-Demonstration eine Rede gehalten hatte, abgeschlossen sind und sie beim VG Hannover eine Disziplinarklage erhoben hat, um den Mann „aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen“.
Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Das OVG Bautzen bestätigt eine Verbotsverfügung der Stadt Dresden (beide Sachsen) für eine Anti-Corona-Demonstration in der Stadt (Az: 6 B 234/21). An einer Anti-Corona-Kundgebung am 15. Mai in Nürnberg beteiligen sich 600 bis 700 Personen. Ein Versammlungsverbot der Stadt hatten das VG Ansbach und der Bayerische VGH (sämtlich Bayern) zuvor aufgehoben (Gegendemonstrant*innen: etwa 300). Am 21. Mai starten in Berlin Corona-Leugner*innen mit einigen 100 Fahrzeugen zu einem Autokorso. Die Eilanträge von Corona-Leugner*innen gegen die Demonstrationsverbote der Polizei am Pfingstwochenende weist das VG Berlin am gleichen Tag zurück; was noch am gleichen Tag vom OVG bestätigt wird. Dennoch treffen sich am 22. Mai kleinere Gruppen von Demonstrant*innen, die sich sofort an anderer Stelle erneut versammeln, wenn die Polizei die einzelnen Gruppen auflöst; von 1.019 Menschen werden die Personalien aufgenommen und über den Tag verteilt mindestens 300 Personen festgenommen. Auch am 23. Mai kommt es zu mehreren unangemeldeten Versammlungen und Mahnwachen in der Stadt, die von der Polizei aufgelöst werden; hierbei kommt es zu 449 Festnahmen und am 24. Mai zu weiteren 35. Insgesamt werden bei den Demonstrationen 16 Polizist*innen verletzt. Bei der Anti-Corona-Demonstration mit rund 300 Teilnehmer*innen am 24. Mai in Zwönitz (Thüringen) versuchen etwa 50 Personen eine Polizeikette zu durchbrechen, in Freiberg (beide Thüringen) sind es 650 Teilnehmer*innen; es kommt zu Angriffen auf mindestens zwei Journalisten.
Fußball-Hooligans: Nach einem Drittliga-Spiel versuchen in Unterhaching (Bayern) mehrere 100 Fans des siegreichen Vereins mit Gewalt ins Stadion einzudringen. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei; eine Person muss von einem Notarzt behandelt werden. In Dresden (Sachsen) kommt es bereits während des Spiels zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Hooligans und der Polizei; die Rettungsdienste rufen den Notstand aus. 44 Hooligans müssen medizinisch versorgt werden, davon etliche im Krankenhaus. Auf Polizeiseite werden 185 Beamt*innen verletzt, 11 müssen ins Krankenhaus gebracht werden, 30 weitere Polizist*innen müssen vom Dienst abtreten.
17. Mai: Prozesse gegen Polizist*innen: Eine vor dem LG Hamburg wegen Bestechlichkeit angeklagte Polizistin gesteht, zwischen 2018 und 2019 gegen Bezahlung Daten im Polizeicomputer abgefragt und weitergegeben zu haben. Am 18. Mai verurteilt das Gericht sie zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Vor dem LG Bochum (NRW) beginnt am 26. Mai der Prozess gegen einen Polizeibeamten, der im Dezember 2018 einen Mann erschossen hatte. Die StA hatte eine Anklageerhebung zunächst abgelehnt, sie war erst auf Beschwerden der Angehörigen vom OLG Hamm (beide NRW) angeordnet worden. Am 31. Mai spricht das Gericht Bochum den Polizisten vom Vorwurf des Totschlags frei. Der Beamte habe irrtümlich in der Vorstellung einer Notwehrsituation gehandelt.
Ermittlungen gegen Justizbeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Berliner StA in den eigenen Reihen ermittelt, ob der Rechtsextremist und Verschwörungsideologe Attila Hildmann vor einem Haftbefehl gewarnt wurde. Hildmann war rechtzeitig vor der Vollstreckung in der Türkei untergetaucht.
Tod in Polizeigewahrsam: Die StA Oldenburg teilt mit, dass die Ermittlungen im Fall eines, im Polizeigewahrsam von Delmenhorst (beide Niedersachsen) kollabierten und später im Krankenhaus Verstorbenen, eingestellt wurden. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten könne den Polizeibeamt*innen nicht zur Last gelegt werden; die Todesursache sei unklar.
Stasi-Unterlagenbehörde: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte gegen die Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin ein Prüfverfahren zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen eröffnet hat. Hintergrund ist der Fall eines Fotojournalisten, der seit Jahren gegen Stasi-Vorwürfe kämpft.
18. Mai: Rockerkriminalität: In Bayern und Baden-Württemberg werden die Objekte der Rocker-Szene unter dem Verdacht des Drogenhandels durchsucht; sieben Verdächtige werden festgenommen. Drogen, Schuss-und Stichwaffen sowie eine Handgranate und mehrere 1.000 EUR Bargeld werden sichergestellt.
19. Mai: Islamismus: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbietet drei Vereine, wrgen Spendensammlungen für die, in Deutschland verbotene, islamistische Hisbollah-Organisation. In mehreren Bundesländern kommt es zu Razzien gegen die Vereine.
25. Mai: „Identitäre Bewegung“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass an einer Schule in Berlin ein Angehöriger der rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ bis vor kurzem als Lehrer für Politik und Geschichte tätig war.
Anzeige gegen Politikerin: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die rechtsradikale, sich als polizeilicher Berufsverband bezeichnende Vereinigung „Die Unabhängigen“ Strafanzeige gegen die EU-Vizepräsidentin Katarina Barley (SPD) gestellt hat. Diese hatte in einem Tweet behauptet, Polizisten hätten die Privatadresse einer Anti-Rassismus-Aktivistin im Polizeicomputer abgefragt, obwohl diese gesperrt ist, da die Frau wiederholt aus der rechte Szene bedroht wurde.
26. Mai: Private Sicherheitsdienste: Bei einem Überfall auf eine Bankfiliale in Berlin schießt ein Geldbote auf einen der Täter und verletzt ihn schwer, auch der zweite Geldbote wird verletzt. Der zweite Täter kann zunächst entkommen.
28. Mai: Rassismus-Studie zur Polizei: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) gibt bekannt, dass die Innenverwaltung einen Auftrag an die Technische Universität der Stadt vergeben hat, eine Studie zu möglichem Rassismus in Auftrag gegeben hat; sie läuft vom Juni 2021 bis Mai 2022. Außerdem werde sich Berlin an Studie des Bundes beteiligen.
30. Mai: Angriffe auf Obdachlose: In Berlin zündet ein Mann das Zelt von zwei Obdachlosen an; die Männer können sich retten. Der Täter wird in der Nähe festgenommen.