Chronologie April 2021

Zusammengestellt von Otto Diederichs

1. April: Polizeischüsse: In Euskirchen (NRW) nimmt ein Mann einen Hotelangestellten als Geisel und verlangt Lösegeld. Die Polizei überwältigt den Täter durch einen Schuss in die Hüfte. In Krumbach (Bayern) hält sich am gleichen Tag ein Mann unbefugt auf einem fremden Grundstück auf und weigert sich, dieses zu verlassen. Als er eine Polizistin mit einem spitzes Gegenstand angreift, schießt ihr Kollege mehrfach auf den Mann und verletzt ihn schwer. In Hilden (NRW) bedroht ein Mann Polizeibeamte mit einem Schwert, die Beamten schießen ihm daraufhin ins Bein. Er kommt schwerverletzt ins Krankenhaus. Am 21. April greift in Bayreuth (Bayern) ein Mann seinen Vater an und verbarrikadiert sich dann in seinem Zimmer. Als Polizisten das Zimmer stürmen, greift er sie mit einem Messer an. Dann schießt ihm ein Beamter in die Hand. In Haßfurt (Bayern) geben Polizeibeamte am 22. April bei der Festnahme von Drogenhändlern zwei Warnschüsse ab um deren Flucht zu stoppen. Vier Verdächtige werden festgenommen; 7,5 kg Marihuana und eine größere Menge Bargeld werden sichergestellt. Bei einer Fahrzeugkontrolle in Berlin schießt am 24. April ein Polizeibeamter auf die Motorhaube des Wagens, als der Fahrer angeblich plötzlich auf ihn zu beschleunigt; dieser kann flüchten.

Angriffe auf Polizist*innen: Als Polizeibeamte in einem Berliner Park Corona-Regeln durchsetzen wollen, werden sie von mehreren Jugendlichen angegriffen und mit Steinen beworfen. Einige Personen werden vorübergehend festgenommen. Am 12. April wird durch Presseberichte bekannt, dass im Zuständigkeitsbereich des Pölizeipräsidiums Südhessen in den letzten drei Jahren jährlich etwa 300 Angriffe auf Polizist*innen gezählt wurden. Laut der am 15. April vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) soll es 2020 bundesweit zu etwa 15.800 Angriffen auf Polizist*innen gekommen sein. Am 18. April greift in Aschaffenburg (Bayern) eine Gruppe von etwa 30 Personen die Polizist*innen an, als diese sie kontrollieren wollen. Auf dem Flughafen Frankfurt/M. Hessen) ruft eine Crew am 25. April die Bundespolizei (BPol) weil eine Frau sich beharrlich weigert, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen oder das Flugzeug zu verlassen. Die eintreffenden Beamten greift sie an und kratzt sie. Gegen die Frau wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei einer nicht angemeldeten Anti-Corona-Demonstration am 26. April mit 60 Teilnehmer*innen in Schmalkalden (Thüringen) greifen mehrere Personen die Polizisten an, die Personalien feststellen und die Hygiene-Regeln durchsetzen wollen. Zwei Beamte müssen im Krankenhaus behandelt werden.

Rechtsradikalismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Saarbrücken (Saarland) aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der österreichischen StA in Salzburg Räumlichkeiten des NPD-Bundesvorsitzenden durchsuchen ließ; Geschäftsunterlagen und Datenträger wurden beschlagnahmt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Bankrott und Geldwäsche. Am 4. April wird die Polizei in Berlin zu einem Nachbarschaftsstreit gerufen. Als die Beamt*innen eintreffen, entblößt der Mann gerade sein Gesäß, zeigt den Hitlergruß und ruft nationalsozialistische und antisemitische Parolen. Er wird festgenommen und wegen seiner Aggressivität in Gewahrsam gehalten. In Hamburg zeigt am 17. April ein Mann einer BPol-Streife mehrfach den Hitlergruß und beleidigt sie. Gegen seine Festnahme leistet er erheblichen Widerstand. Am 28. April beleidigt in Berlin ein betrunkener Fahrgast einen Taxifahrer mehrfach volksverhetzend und kündigt an, die Fahrt nicht zu bezahlen. Der Taxifahrer fährt mit ihm zur Polizei und erstattet Anzeige.

Verschwundene Munition: In der Affäre um verschwundene Munition beim Kommando Spezialkräfte (KSK) hat die StA Tübingen (Baden-Württemberg) Ermittlungen gegen deren Kommandeur aufgenommen. Er hatte den Soldaten die Möglichkeit gegeben, verschwundene oder entwendete Munition anonym und straffrei zurück zu geben. Am 7. April teilt Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) mit, dass er den Leiter des Landeskriminalamtes (LKA) und den, für die Spezialeinheiten zuständigen Abteilungsleiter entlassen hat. Hintergrund sei ein nicht genehmigtes Schießtraining der Einheiten bei einem privaten, mutmaßlich rechtsextremistischen, Anbieter im Jahr 2018, dass die Beamten mit mindestens 7.000 Schuss gestohlener Munition bezahlt hatten. Durch Presseberichte wird am 13. April bekannt, dass der LKA-Chef ins Innenministerium übernommen und befördert wurde. Durch Presseberichte wird am 10. April bekannt, dass auch die StA München (Bayern) Ermittlungen gegen mehrere Beamte bayerischer Spezialeinheiten aufgenommen hat, die Schießübungen auf dem Schießplatz eines rechtsextremistischen Betreibers in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt hatten; bei einer dortigen Durchsuchung waren 90 Patronen ihrer Munition gefunden worden. Am 28. April durchsuchen Polizeibeamt*innen in Nürnberg und Augsburg (beide Bayern) die Dienststellen und eine Wohnung von Beamten Des Spezialeinsatzkommandos (SEK). Gegen zwei Beamte wird konkret ermittelt, aber auch bei weiteren Beamten werden Munitionsunterschlagungen untersucht.

Rassistische Angriffe: In einer Bäckerei in Berlin macht die dunkelhäutige Angestellte einen Mann auf die Maskenpflicht aufmerksam. Daraufhin beleidigt er sie rassistisch und verlässt das Geschäft. Wenig später kommt er zurück, schlägt und tritt der Schwangeren in den Unterleib. Er wird festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Am 22. April wird in einem Supermarkt in Berlin ein Deutsch-Ghanaer von einem anderen Kunden rassistisch beleidigt und von einem Mitarbeiter mit einem Pappkarton beworfen. Anwesende Security-Mitarbeiter greifen nicht ein; schließlich wird das Opfer des Ladens verwiesen. In einer Straßenbahn in Erfurt (Thüringen) beleidigt ein Mann einen jungen Syrer rassistisch, bespuckt ihn und greift ihn an, wobei das Opfer leicht verletzt wird. Der Täter kann zunächst flüchten, wird jedoch wenige Tage später festgenommen. Am 26. April werden in einer Berliner Bäckerei zwei Verkäuferinnen von einem Randalierer rassistisch beleidigt und angegriffen; der Mann wird festgenommen. Erneut wird am 28. April in Berlin eine Familie von einem Mann rassistisch beleidigt und mit einer Flasche beworfen; zudem ruft der Mann Nazi-Parolen.

2. April: Körperverletzung im Amt: In Frankfurt/M. (Hessen) schlägt ein Polizeibeamter einem Mann, der keine Mund-Nase-Maske trägt weil er telefoniert, von hinten hart auf die Schulter, packt ihn und reißt ihn herum. Im weiteren Verlauf fragt er ihn dann nach seinem „Juden-Ausweis“. Der Mann erstattet danach Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, Beleidigung und Volksverhetzung. Die Polizei bestreitet die Vorwürfe; die beteiligten Beamten erstatten ihrerseits Anzeige wegen Verleumdung. Durch Presseveröffentlichungen wird am 9. April bekannt, dass im Fall eines Mannes, der in Idstein (Hessen) nach Handgreiflichkeiten mit der Polizei bei seiner Festnahme, Anzeige gegen die Beamt*innen erstattet hatte, dass Video einer Überwachungskamera überspielt wurde. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft wird am 26. April bekannt, dass der Einsatz von 12 Polizist*innen gegen zwei Schwarze Jugendliche Anfang des Monats für die Beamt*innen keine Konsequenzen haben wird. Einer der Jugendlichen hatte auf einer Kundgebung gegen rassistische Polizeikontrollen eine Rede gehalten. Auf dem Heimweg waren er und sein Bruder von den Beamt*innen abgefangen worden; der Jugendliche musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden.

3. April: Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Am Jahrestag ihrer „Querdenker“-Bewegung versammeln sich in Stuttgart (Baden-Württemberg) zwischen 10.000 und 15.000 Corona-Leugner*innen; Schutzmaßnahmen werden konsequent missachtet. Rund 250 der Verstöße werden mit Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen geahndet. Insgesamt sind 10 Kundgebungen und Demonstrationen angemeldet. Am 4. April versammeln sich in München (Bayern) rund 60 Corona-Leugner*innen; es bleibt friedlich. Bei einer Anti-Corona-Demonstration mit rund 350 Teilnehmer*innen am 5. April in Berlin leitet die Polizei neun Strafermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand und falscher Gesundheitszeugnisse ein; außerdem werden 41 Verfahren wegen Verstoß gegen die Hygieneverordnung eingeleitet. Am 9. April bestätigt das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe das Verbot einer Anti-Corona-Demonstration in Rastatt (beide Baden-Württemberg) (Az: 10 K 13.07/21). Mit Straßensperren, Wasserwerfern und Räumpanzern verhindert die Polizei am 10. April eine verbotene Anti-Corona-Demonstration in Leipzig ebenso wie die Ausweich-Demonstration in Halle (beide Sachsen). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot der Stadt zuvor per Eilverfahren bestätigt. (Az: 6 B 177/21). In Berlin demonstrieren am gleichen Tag etwa 250 Corona-Leugner*Innen; die Polizei fertigt 41 Strafanzeigen wegen Attestfälschungen, Beleidigung und Sachbeschädigung, ein Mann wird wegen Widerstand festgenommen. Auch bei der Anti-Corona-Demonstration in Frankfurt/M. (Hessen) am 11. April mit 400 Menschen wird ein Mann festgenommen. Am 13. April demonstrieren in Berlin erneut rund 400 Menschen, 58 Personen werden vorübergehend festgenommen, 16 Straf- und 37 Ordnungswidrigkeitsverfahren werden eingeleitet. Am selben Tag findet in Zittau eine unangemeldete Demonstration mit etwa 500 Menschen statt, mehrere Strafanzeigen werden gefertigt und Platzverweise erteilt. Weitere Demonstrationen mit einigen 100 Personen finden in Chemnitz, Freiberg und Zwönitz (alle Sachsen) statt. In Mecklenburg-Vorpommern demonstrieren insgesamt rund 600 Corona-Leugner*innen in Rostock, Ludwigslust, Wismar, Teterow, Stralsund, Neubrandenburg, Greifswald, Waren/Müritz und Benz/Usedom. Am gleichen Tag verbietet die Stadt Dresden (Sachsen) unter Verweis auf die Ereignisse in Stuttgart (Baden-Württemberg) und Kassel (Hessen) eine für das Wochenende geplante Anti-Corona-Demonstration (Az: 6 L 283/21). In Aschaffenburg (Bayern) demonstrieren am 14. April etwa100 Menschen gegen die Corona-Auflagen. Am 15. April bestätigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Verbot des VG Augsburg von zwei Anti-Corona-Demonstrationen in Kempten (beide Bayern) wegen der Infektionsgefahr (Az: 10 CS 21.1113). Am 16. April demonstrieren in Aschaffenburg (Bayern) erneut 160 Corona-Leugner*innen. Am gleichen Tag bestätigt das OVG Sachsen das Verbot der Stadt Dresden für die Demonstration am nächsten Tag (Az: 6 B 186/21). Dennoch demonstrieren am 17. April dort rund 50 Menschen gegen die Corona-Verordnungen; die Polizei erteilt Platzverweise. Auch in etlichen anderen Städten demonstrieren am 17. April Corona-Leugner*innen: Trotz des Verbots versammeln sich in Kempten (Bayern) etwa 1.000 Personen, die Polizei löst die Versammlung auf. In Stuttgart (Baden-Württemberg) demonstrieren trotz Verbot ebenfalls über 700 Menschen, Die Polizei stellt Hunderte Verstöße gegen die Maskenpflicht fest (Gegendemonstration: 400). An einer Demonstration vor dem Berliner Bundesgesundheitsministerium beteiligen sich etwa 400 Personen; es kommt zu Rangeleien mit der Polizei 69 Personen werden festgenommen. In Wiesbaden (Hessen) kommt es zu gleich mehreren Demonstrationen mit zwischen 20 und bis zu 1.200 Personen; insgesamt werden von der Polizei 10 Straf- und 106 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt, 112 Platzverweise ereilt und 11 Personen vorübergehend festgenommen. Etwa 8.000 Menschen, darunter auch AfD-Politiker*innen und Rechtsextremist*innen, demonstrieren am 21. April in Berlin im Regierungsviertel in mehreren Aufzügen gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Vier Ansammlungen waren bereits im Vorfeld verboten worden. Als die Polizei die übrigen Demonstration am Mittag auflöst, eskaliert die Situation, es kommt zu Stein- und Flaschenwürfen, 30 Polizist*innen werden verletzt und insgesamt 250 Personen festgenommen. In Berlin findet am 24. April erneut eine Anti-Corona-Demonstration mit einer Teilnehmer*innen-Zahl im „unteren dreistelligen Bereich“ statt. Drei Gegendemonstrationen mit über 100 Teilnehmer*innen stellen sich dagegen. Ebenfalls am 24. April verbietet das OVG Sachsen eine für den gleichen Tag in Chemnitz angemeldete Demonstration (Az: 6 B 204/21) und bestätigt damit ein vorheriges Verbot des VG Chemnitz (beide Sachsen) (Az: 7 L 192/21). In Wiesbaden (Hessen) beteiligen sich am 26. April etwa 160 Personen an einer AfD-Kundgebung zur „Corona-Notbremse“; 70 Personen demonstrieren dagegen. Am 30. April wird durch Presseberichte bekannt, dass sich der Berliner AfD-Landesverband zum „parlamentarischen Arm“ der Anti-Corona-Bewegung erklärt hat. Am späten Abend des gleichen Tages versammeln sich in Darmstadt (Hessen) etwa 250 Corona-Leugner*innen zu einer Kundgebung. Eine Rednerin vergleicht die anwesenden Polizist*innen dabei mit KZ-Aufsehern; die Polizei leitet Ermittlungen ein (Gegendemonstrant*innen: 75).

Rechtsextremismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in Bremen mehrere Feuerwehrleute im Verdacht des Rechtsextremismus stehen. Gegen fünf von ihnen wurden disziplinarische Ermittlungen eingeleitet; einem weiteren wurde außerdem das Führen der Dienstgeschäfte verboten. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 8. April bekannt, dass die Polizei von März 2020 bis März 2021 in nur einem Berliner Stadtbezirk über 150 rechtsextremistische Straftaten registriert hat, darunter fünf Brandstiftungen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Baden-Württemberg) beginnt am 13. April der Prozess gegen 12 mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen „Gruppe S“ wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung, illegalen Waffenbesitz und Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten. Ebenfalls am 13. April verurteilt ein Berliner Amtsgericht (AG) einen Mann, der Sprengsätze gebaut hatte um damit mutmaßlich Muslime anzugreifen, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 14. April bekannt, dass die Polizei zwischen Juni 2020 und März 2021 in der Stadt insgesamt 155 rechtsextremistische Straftaten registriert hat, darunter acht Gewaltdelikte. In München (Bayern) stellt Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) am 19. April den Verfassungsschutzbericht 2020 vor. Danach registrierte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im vergangenen Jahr insgesamt 2.455 rechtsextremistische Straftaten in Bayern, darunter 81 Gewalttaten. Am 29. April wird durch eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion bekannt, dass dem Bundesinnenministerium bundesweit aktuell 174 Objekte bekannt sind, in denen sich die rechtsextreme Szene vernetzt (2018: 146). Davon liegen die meisten mit 27 Immobilien in Sachsen-Anhalt (Sachsen: 23 / Bayern: 18 / Brandenburg: 18 / NRW: 14 / Thüringen: 14).

Rassistische Handlungen: In Hildesheim (Niedersachsen) wirft ein Unbekannter einen Stein in das Fenster einer türkischen Moschee, danach flüchtet er. Am 14. April beleidigt in Berlin ein Schwarzfahrer zwei Fahrkartenkontrolleure rassistisch; die Polizei stellt seine Personalien fest. Wiederum in Berlin wird am 28. April eine Frau von einem Unbekannten rassistisch beleidigt. Vor dem Eintreffen der Polizei kann er flüchten.

6. April: Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das LfV Niedersachsen drei Mitglieder der Partei „Die Linke“ darüber informiert hat, dass es sie durch V-Leute beobachtet hat. Zu dieser Information ist das LfV nach Abschluss einer Maßnahme gesetzlich verpflichtet. Am 7. April wird ebenfalls durch Presseberichte bekannt, dass das LfV Bayern einen pensionierten Polizisten beobachtet, der auf Veranstaltungen von Corona-Leugner*innen regelmäßig Polizeibeamt*innen zum Widerstand aufruft. Im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt Innensenator Andreas Geisel (SPD) am 14. April, dass das LfV Teile der Anti-Corona-Bewegung wegen zunehmender Radikalisierung als Verdachtsfall eingestuft hat. Am 16. April wird durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag bekannt, dass in den vergangenen sechs Jahren im LfV kein rechts- und auch kein linksextremer Vorfall bekannt wurde. Die dortigen Mitarbeiter*innen würden alle 10 Jahre vollständig überprüft, „ein gewisses Restrisiko“ könne jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilt am 28. April mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehrere Gruppierungen der Corona-Leugner-Bewegung zum „Sammelbeobachtungsobjekt“ erklärt hat und bundesweit unter Beobachtung stellt. Hierfür wurde eine neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen. Aufgrund einer Presseanfrage bestätigt auch das LfV Hessen am 30. April, dass dort ab sofort einzelne Gruppen und Personen der Corona-Leugner-Bewegung unter Beobachtung gestellt wurden.

7. April: Sammelabschiebung: Vom Berliner Flughafen werden 20 Männer nach Afghanistan abgeschoben. Es ist die 38. Sammelabschiebung seit Dezember 2016 350 Menschen protestieren dagegen. Aus Hessen werden am 20. April 40 Menschen nach Pakistan abgeschoben. Vor dem Abschiebegefängnis in Darmstadt protestieren rund 100 Menschen dagegen.

8. April: Umweltdemonstrationen: Die StA Frankfurt/M. (Hessen) teilt mit, dass gegen die KlimaaktivistInnen, die sich vor einem halbes Jahr von Autobahnbrücken abgeseilt hatten, um gegen einen Weiterbau im Dannenröder Forst zu protestieren, Anklage wegen Nötigung erhoben wurde. Im Forst beginnt unterdessen am 9. April ein mehrtägiges Klimacamp. Am 16. April entscheidet das VG Aachen (NRW), dass eine Räumungsverfügung vom November 2018 rechtmäßig ist und ein Protestcamp gegen die Rodung des Hamberger Forstes auf einer Privatwiese abgebaut werden muss. Gegen das Urteil ist Berufung möglich (Az: 5 K 3922/18).

Organisierte Kriminalität (OK): In Berlin und Brandenburg durchsuchen Polizeibeamt*innen 13 Objekte einer Geldwäscherbande; vier Verdächtige werden festgenommen. Gegen sie wird wegen gewerbsmäßigem internationalen Anlagebetrug ermittelt. Am 19. April stellt Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) das OK-Lagebild vor. Demnach hat die StA 2020 insgesamt 121,677 Mio. EUR rechtskräftig einziehen lassen und 75 Immobilien beschlagnahmt (2018: 77).

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Die StA Oldenburg teilt mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten und Rettungssanitäter eingeleitet hat. Hintergrund ist die Festnahme eines mutmaßlichen Drogenhändlers Anfang März in einem Park in Delmenhorst (beide Niedersachsen). Der war nach seiner Festnahme im Polizeigewahrsam, laut einem neuen Gutachten, vermutlich an einem „sauerstoffbedingten Herz-Kreislauf-Versagen“ verstorben. Durch Presseberichte wird am 24. April bekannt, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen von seinem Amt zurückgetreten ist. Hintergrund sind Ermittlungen der StA Erfurt gegen ihn wegen sexueller Belästigung einer Kollegin. Ebenfalls durch Presseberichte wird bekannt, dass das OVG Lüneburg die Entlassung einer Polizeibeamtin der Direktion Braunschweig (beide Niedersachsen) wegen Nähe zur „Reichsbürger“-Bewegung für rechtens erklärt; das Urteil ist rechtskräftig (Az: Az.:3 LD 1/20). Das niedersächsische Innenministerium führt noch weitere ähnliche Verfahren gegen mutmaßliche „Reichsbürger*innen“ bei der Polizei.

9. April: Kriminelle Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Dozent der Polizei-Fachhochschule Altenholz (Schleswig-Holstein) im Herbst 2020 die Hausarbeit einer Kriminalistik-Studentin unter seinem Namen in einer Fachzeitschrift veröffentlicht hat. Konsequenzen der Fachhochschule gab es nicht. Am 29. April erhebt die StA München (Bayern) in der Drogenaffäre bei der bayerischen Polizei Anklage gegen den ersten Beamten wegen Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln und Verwahrungsbruch. Insgesamt wird gegen 37 Beamt*innen ermittelt; sechs Verfahren wurden unterdessen eingestellt, weitere gegen Geldauflagen eingestellt. Im September 2020 hatte es Razzien gegeben, weil Beamt*innen beschlagnahmte Drogen nicht in der Asservatenkammer abgegeben hatten.

12. April: Prozesse gegen Polizist*innen: Das AG München verurteilt einen pensionierten Polizisten, der auf einer Anti-Corona-Demonstration im November 2020 keine Mund-Nase-Maske getragen und ein Taschenmesser mitgeführt hatte, zu einer Geldstrafe von 10.000 EUR. Vor dem AG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt am 23. April der Prozess gegen zwei Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt. Sie hatten im Februar 2019 einen randalierenden Fußball-Hooligan über eine Bande geschubst, wobei der Mann einen Wirbelbruch erlitt. In einem vorangegangenen Zivilprozess waren die Beamten bereits zu einer Schmerzensgeldzahlung von 7.000 EUR verurteilt worden. Am 26. April verurteilt das Landgericht (LG) Traunstein (Bayern) einen Staatsschutz-Beamten wegen Strafvereitelung im Amt zu einer 10-monatigen Haftstrafe auf Bewährung. Der Mann hatte gegen einen Kollegen, der rassistische Chats im Internet verbreitet hatte, kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

13. April: Drogenfahndung: In Berlin durchsucht die Polizei 15 Objekte einer mutmaßlichen Drogenbande, die in großem Stil mit Kokain, Marihuana und Amphetaminen gehandelt haben soll, acht Personen werden festgenommen. Am 14. April finden weitere Durchsuchungen statt, 12 weitere Verdächtige werden festgenommen, größere Mengen Bargeld und weitere Beweismittel werden beschlagnahmt. Am 23. April teilen Zoll in München (Bayern) und die StA Aachen (NRW) mit, dass bei der Aktion bundesweit insgesamt 30 Objekte durchsucht und 18 Verdächtige in Untersuchungshaft genommen wurden.

15. April: Dschihadist*innen: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess gegen einen Mann, der im August 2020 auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto gezielt Jagd auf Motorradfahrer gemacht und zahlreiche andere Fahrzeuge gerammt hatte. Bei dem mutmaßlichen islamistischen Anschlag wurden mehrere Menschen verletzt, davon drei schwer. Am 21. April verurteilt das OLG Düsseldorf (NRW) eine Syrien-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten; die Frau hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Das Berliner Kammergericht (KG) verurteilt am 23. April eine IS-Unterstützerin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten, gegen das Urteil ist Revision möglich. Durch Presseberichte wird am 25. April bekannt, dass der Generalbundesanwalt gegen einen Iraker Haftbefehl wegen IS-Mitgliedschaft und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erlassen hat. Der Mann gilt als zentrale Gestalt bei der Geldbeschaffung für den IS.

Rockerkriminalität: In Nordrhein-Westfalen durchsucht die Polizei 28 Objekte von zwei, den „Bandidos“ zugehörige Rockergruppen und stellt 12 Motorräder, acht Kutten und weiteres sicher. Die G,ruppen in Hohenlimburg/Witten und Hagen werden verboten und aufgelöst, „weil es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt“, so Landesinnenminister Herbert Reul (CDU).

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellt die PKS vor. Danach registrierten die Polizeien 2020 insgesamt rund 5,31 Mio. Straftaten (Gewaltkriminalität: 176.672 / Kindesmissbrauch: 14.594 / Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz: 6.779).

Marode Berliner Schießstände: In Berlin demonstrieren Dutzende Polizist*innen als schwarze „Sensenmänner“ verkleidet mit nachgebauten Särgen für höhere höhere Entschädigungssummen für durch marode, schlecht gelüftete Schießstände erkrankte Kolleg*innen. Schießtrainer*innen waren deshalb an Krebs erkrankt, 18 verstorben.

16. April: Rechtsextremistischer Mordanschlag in Halle: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss im Sachsen-Anhaltischen Landtag legt seinen Abschlussbericht vor. Darin werden die polizeilichen Notrufkapazitäten und der Umgang der Polizei mit den Überlebenden des Synagogen-Anschlags vom Oktober 2019 bemängelt.

18. April: Asyl: Durch Presserecherchen wird bekannt, dass in Deutschland zwischen 2018 und 2020 insgesamt 7.806 unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder als vermisst gemeldet wurden (Europa: 18.292). Nach BKA-Angaben gelten in der Bundesrepublik 724 von ihnen weiterhin als vermisst. Am 24. April wird durch Presseberichte unter Bezug auf einen vertraulichen EU-Bericht hervor, dass im ersten Vierteljahr in Deutschland insgesamt 26.240 Asylanträge gestellt wurden. Vor dem AG Kitzingen (Bayern) beginnt am 25. April der Prozesse gegen einen Benediktiner-Mönch, der einen von Abschiebung bedrohtem Palästinenser im August 2020 Kirchenasyl gewährt hatte. Am 26. April spricht das Gericht den Mann frei.

19. April: Antisemitismus: Die Berliner Recherche- und Informationsstelle (RIAS) gibt bekannt, dass sie im vergangenen Jahr insgesamt 1.004 antisemitische Vorfälle in der Hauptstadt registriert hat. Darunter waren 17 Angriffe, 51 Bedrohungen und 43 Sachbeschädigungen. Demgegenüber hat das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit lediglich 352 Vorfälle registriert.

20. April: Rechtsradikale Polizist*innen: Im Innenausschuss des Bundestages berichten der Innenstaatssekretär und der BKA-Präsident über Ermittlungen gegen Personenschützer der Sicherungsgruppe, die für den Schutz von Politiker*innen zuständig ist. Dabei geht es um eine Chatgruppe, in der rassistische und sexistische Inhalte ausgetauscht werden, um Bedrohungen, verschwundene Munition und andere Vorwürfe. 10 Disziplinar- und drei Strafverfahren wurden eingeleitet. So soll ein Beamter den Hitlergruß gezeigt und ein anderer Enthauptungsvideos ins Internet gestellt haben. Die Ermittlungen führt die StA Berlin. Am 25. April verurteilt das LG Traunstein (Bayern) einen BPol-Beamten wegen Zeigen des Hitlergrußes. Der Mann war bereits zuvor von einem anderen Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt.

Asylskandal“: Das LG Bremen stellt das Verfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wegen Geringfügigkeit mit einer Auflage zur Zahlung von 10.000 EUR ein. Angeklagt war die Frau ursprünglich wegen Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Datenfälschung und Vorteilsnahme. So sollte sie unter anderem in mehreren 100 Fällen Asylbewerber zu Unrecht anerkannt haben. Das LG ließ jedoch einen Bruchteil der ursprünglichen Anklage zu.

Mordanklage nach Brandanschlag auf SEK-Beamten: Das LG Regensburg (Bayern) verurteilt einen Mann, der im Juni 2020 Brandsätze aus dem Fenster geworfen und eine Brandfalle in seiner Wohnung aufgebaut hatte, wegen versuchten Mordes zu einer siebenjährigen Haftstrafe. Bei der Erstürmung der Wohnung war ein SEK-Beamter dort hinein geraten.

21. April: Racial Profiling: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass es 2020 zu insgesamt rund 2,5 Mio. „verdachtsunabhängige“ oder „anlasslose Kontrollen“ durch die BPol gekommen ist (2019: rund 3. Mio). Dabei sei es zu 55 Beschwerden wegen diskriminierender Kontrollen gegeben, 45 gelten als „unbegründet“, acht sind noch in der Bearbeitung.

22. April: Taser: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in Dortmund (NRW) zweimal kurz hintereinander mit einem Taser auf einen alkoholisierten aggressiven Mann geschossen hat. Seit Jahresbeginn wird der Taser-Einsatz dort getestet.

23. April: Rechtsextremer Mordanschlag in Istha/ Wolfhagen: Vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages sagt ein Gutachter aus, dass das LfV den späteren Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) durchaus weiter hätte beobachten können statt dessen Akte 2015 zu sperren; zumal der LfV-Leiter den Mann als „brandgefährlich“ eingeschätzt hatte. Der Ausschuss untersucht mögliche Fehler der Sicherheitsbehörden, insbesondere des LfV. Lübcke war 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden; der Täter, ein bekannter Neonazi später zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

25. April: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundeswehr auf eine parlamentarische Anfrage nach aktuellen Zahlen zu rechtsradikalen Verdachtsfällen bei den Soldat*innen die Antwort verweigert hat. Zu Jahresbeginn war die Zahl noch mit 477 angegeben worden.

Beitragsbild: Polizist auf St. Pauli liest „12 Dinge die Du tun kannst, statt Polizei zu rufen“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert