Polizieren, Sexualität und Gender – Feminismus zwischen Machtkritik und Punitivität

Polizei bleibt hetero-maskulinistisch; Straftäter*innen, Gefangene und (Polizei-)Gewaltopfer sind meist männlich. Doch sexualisierte Gewalt wird oft durch Frauen-, Queer- und Transfeindlichkeit gespeist. Auch das „ideale Opfer“ (N. Christie) und Kriminalitätsfurcht gelten als weiblich. Polizieren und Strafen sind also gegendert. Sexualität dient oft als Thema für Rufe nach mehr Strafe. Im öffentlichen Raum wird sexuelle Devianz kontrolliert. Im Privaten interessierte sexuelle Gewalt lange nicht. Dass sich dies änderte, verdanken wir feministischen Kämpfen – doch diese werden in neoliberalen Zeiten punitiver.

Als Kerninstitutionen des Staates sind Polizieren und Strafen mit Herrschaftsverhältnissen verknüpft. Ihre Rolle bei der Absicherung des (rassialisierten, gegenderten) Kapitalismus ist traditionell ein Fokus von kritischer Kriminologie und Bürger*innenrechtskämpfen.[1] Die #BlackLivesMatter-Bewegung rückte auch rassistische und koloniale Traditionen des Polizierens, die postkoloniale Studien und Schwarze Aktivist*innen schon länger betonen, in ein breiteres öffentliches Bewusstsein. Unter dem Stichwort #DefundThePolice wird seither Racial Profiling verstärkt als Teil des ordnungspolitischen Verwaltens auch ökonomisch Entrechteter diskutiert.[2] Wie Überwachen und Strafen mit Sexualität und Geschlecht verbunden ist, ist demgegenüber gerade im deutschsprachigen Raum vergleichsweise selten systematisch analysiert – obgleich Einzelaspekte wie die maskulinistische Cop Culture oder das Polizieren sichtbarer Sexarbeit gut durchdrungen sind.[3] Der einleitende Beitrag nimmt sich dieses Desiderats an. Er gibt einen Überblick über Themenstränge, die unter einer Perspektive auf Polizieren durch Sexualität und Gender zusammenkommen. Als gemeinsame Klammer stellt er heraus: Hegemoniale Männlichkeit und Heteronormativität verschärfen Machtverhältnisse im Feld des Polizierens. Gleichwohl ist auch die Art und Weise der Thematisierung von Sexualität und Gender machtkritisch zu analysieren. Denn der Schutz von Frauen und Kindern, nicht zuletzt vor sexueller Gewalt bzw. Sexualität, war immer schon ein starkes Argument für die Ausweitung von Kontrollregimen, v. a. seitens konservativer Kräfte. In Zeiten neoliberaler Verunsicherung tendiert – wie es Elisabeth Bernstein unter dem Sichtwort „Carceral Feminism“ (deutsch: Strafrechtsfeminismus) zeigt – zudem ein weißer Mittelschichts-Feminismus verstärkt zu Strafrecht und Polizei als Lösungen komplexer gesellschaftlicher Probleme, während feministische Forderungen nach sozialer Umverteilung in den Hintergrund treten.[4]

Warum Sex und Gender

Es ließe sich einwenden, dass sich der bisherige Mangel an systematischen Aufarbeitungen der Thematik dieses CILIP-Heftes schlicht daraus speist, dass wir mit Sex und Gender zwei Themen behandeln und nicht nur eines. Es steckt jedoch eher eine Tendenz, nicht noch mehr Herrschaftsverhältnisse analytisch zu verknüpfen, dahinter.

Judith Butler untersuchte prominent, wie hegemoniale Geschlechterbilder durch Sexualität gestützt werden.[5] So wird die Idee, es gäbe (nur) zwei Geschlechter durch die heteronormative Annahme gestärkt, dass Mann und Frau einander lieben. Sexualität und Gender gemeinsam zu betrachten, macht also Sinn. Dies, zumal Queertheoretiker*innen bemängeln, dass die Kriminologie Sexualität v. a. bezüglich Minderheiten betrachtet.[6] Dabei gehe es bei der Queer Theory – im Gegensatz zu Anerkennungskämpfen, die vorrangig auf Normalisierung von LSBTQIA+, Sexarbeit, BDSM etc. zielen[7] – darum, Macht und die zugrunde liegenden sozialen Verhältnisse zu analysieren. Demnach reicht ein Fokus auf Kontrollpolitiken bezüglich sexueller „Devianz“ keinesfalls aus. Vielmehr müsste verstärkt auch die Produktion „normaler“ Sexualitäten in den Blick genommen werden. Dabei wären die Funktionsweisen gegenderter Kerninstitutionen wie Ehe, Monogamie und Kleinfamilie relevant und bezüglich ihres gewaltfördernden Beitrags zu untersuchen (z. B. hinsichtlich Intimpartner*innenschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt an Kindern oder „Femiziden“, die, obgleich meist mit monogamen Besitzdenken verknüpft, oft nur als Produkte von Frauenhass gelten).

Intersektionalität, statt Sex durch Gender zu vereinnahmen

Wenngleich es also gute Gründe gibt, Sexualität und Gender in ihrer Verknüpfung zu betrachten, ist dies zugleich unzureichend. Insbesondere Schwarze Frauen in den USA, die ihre Interessen weder in sozialen Bewegungen gegen die Unterdrückung Schwarzer noch im Feminismus oder Klassenkämpfen vollständig vertreten sahen, entwickelten seit Ende der 1980er Jahre intersektionale Perspektiven. Materialistische Intersektionalist*innen betonen, dass alle Macht- und Herrschaftsverhältnisse verknüpft sein können.[8] Zwei davon a priori in den Vordergrund zu stellen, kann blinde Flecken hervorrufen. Gerade das Thema Sexualität wird leicht durch Genderperspektiven vereinnahmt.

So führen z. B. manche feministische Perspektiven auf Sexarbeit prekäre Arbeitsverhältnisse einseitig auf das Geschlechterverhältnis zurück. Selbsternannte Abolitionist*innen[9] verstehen das Gewerbe nicht als Arbeit, sondern nur als Ausdruck des Patriarchats (und wollen sie durch Kund*innenkriminalisierung abschaffen). Durch die alleinige Verknüpfung von Sex und Gender geraten kapitalistische Ausbeutung ebenso aus dem Blick, wie Abhängigkeiten, die aus dem Konsum illegalisierter Drogen, der Diskriminierung von Transpersonen oder dem Migrationsrecht und darin geregelten Sozialstaatsausschlüssen entstehen. Das Ausblenden solch zentraler Ursachen von Macht und Gewalt, das durch die Essentialisierung von Sexarbeit (als nicht nur in ihren heutigen Formen gegendert, sondern unreformierbar patriarchal) verstärkt wird, korrespondiert mit begrenzten Lösungshorizonten. Ein auf Kontrolle und Strafe verengter Blick hängt hier – und das ist typisch für das Thema sexualisierter Gewalt – unmittelbar mit einem Mangel an intersektionalem Denken und essentialisierten Geschlechterverhältnissen zusammen.

In ähnlicher Weise verstanden zentrale Teile der US-amerikanischen zweiten Frauenbewegung Vergewaltigung und häusliche Gewalt vorrangig als Ausdruck des Patriarchats. Die Bewegung, deren Annahmen auch die hiesige Debatte bis heute stark beeinflussen, kritisierte den damals hegemonialen Vergewaltigungsdiskurs. Demnach vergewaltigten Männer aus sexueller Lust, und zwar schöne Frauen, die aufgrund ihres Verhaltens irgendwie selbst schuld seien (Stichwort: Minirock). In einem feministischen „myth debunking“-Diskurs wurden diese Argumente schlicht umgedreht.[10] Männer suchten nun nur noch Macht und gar nicht mehr sexuelle Befriedigung. Alles andere gilt bis heute oft als widerlegter Vergewaltigungsmythos (obwohl die akademische Debatte nuancierter ist und sexuelle wie nicht sexuelle, „sexualisierte“ Motive berücksichtigt – weshalb ich die Begriffe „sexuelle“ und „sexualisierte“ Gewalt abwechselnd benutze). Auch waren gemäß der neuen feministischen Diskussion nun alle Frauen gleichermaßen betroffen und inklusive ihrer strukturellen Handlungsbedingungen gar nicht mehr Co-Produ­zent*innen der Situation. Diese Diskursspiegelung, die bis heute im Feminismus hegemonial ist, verstetigte im Vergewaltigungsdiskurs nicht nur antiquierte Geschlechterbilder, wie sie Feminist*innen in keiner anderen Debatte gelten lassen würden (von gefährlicher männlicher Sexualität, stets sexuell aktiven Männern und lustlosen Frauen, deren Aktivität – ganz entgegen den längst hegemonialen neoliberalen Anrufungen an Frauen als sexuell aktive Abenteurerinnen – weitgehend auf das Nein- bzw. neuerdings Ja-Sagen beschränkt ist).[11] Sie vereindeutigte auch Betroffenheiten auf die Geschlechterdimension. Die „Wir sitzen alle im gleichen Boot“-Rhetorik verschleierte verwobene Machtverhältnisse: z. B. Armut bis hin zur Obdachlosigkeit, Rassismus, Sexarbeits- oder Transfeindlichkeit. Dabei wurden, gerade seit dem „intersectional turn“ der 2010er Jahre, Marginalisierte durchaus als Sexualgewaltsopfer genannt – aber in einer Art light-Version der Intersektionalität als Belege für eine allseits grassierende Frauenfeindlichkeit. Zugleich schien angesichts der bloßen Umkehr des essentialistischen Schuldnarrativs (anstelle einer systematischen Analyse der gesellschaftlichen Produktion von Täter*innen, Opfern, Tathandlungen etc.) eine Disziplinierung von Männern durch Polizei und Gefängnisse als logische Lösung. Auch hier sind also mangelnde Intersektionalität und Essentialisierung der Geschlechterverhältnisse mit Punitivität verknüpft.

Ringen um Strafe: Abolitionismus versus #metoo

Solche eindimensionalen Herrschaftsanalysen stellten v. a. Schwarze Feminist*innen ab den 2010er Jahren in Frage. In den USA brachten sie als Teil der Kritik an Masseninhaftierung das Gefängnis als Ort sexueller Gewalt (v. a. gegen LSBTQIA+ und Sexualstraftäter*innen) auf die Agenda. Sie kritisierten den Strafrechtsfeminismus hinsichtlich des „schwierigen“ Themas sexueller Gewalt, das noch vor Morden am häufigsten als Argument gegen Gefängnisabolitionismus ins Feld geführt wird. Sie zeigten, dass Sexualstraftaten mit langen Gefängnisstrafen und Kontrollregimen (z. B. Registrierung) belegt sind, die kostspielig sind und eine Resozialisierung erschweren.[12]

Diese Kritiken analysiert Aya Gruber.[13] Sie argumentiert, dass Armut und Rassismus nicht nur z. B. Intimpartner*innengewalt verstärken, sondern auch den Kontrollzugriff (es werden überproportional arme Schwarze verurteilt) und die Kontrollkonsequenzen, die auch Opfer betreffen (z. B. Verlust der gemeinsamen Sozialwohnung nach Verurteilung des Partners). Das Phänomen, dass solche Intersektionalitäten übersehen werden, sieht Gruber gegenwärtig wieder auf dem Vormarsch. Denn nach der kritischen Wende der 2010er Jahre brachte die #metoo-Bewegung, die im liberalen Vertragsdenken fundierte Ja-heißt-Ja-Modelle der Sexualität hochhält, Strafforderungen erneut auf die Agenda.

Dementsprechend legitimierten, seit den 1970er Jahren relativ ungebrochen, eindimensionale Narrative bezüglich der Kontrollorgane die Strafforderungen. So betone der strafrechtsfeministische Diskurs etwa entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse einseitig den grassierenden Sexismus von Polizeikräften als Grund für zögerliche Polizeieingriffe bei Intimpartner*innenschaftsgewalt. Andere Motive wie die Sorge vor rachsüchtiger Gewalt nach einer Entlassung Verhafteter fielen unter den Tisch. Tatsächlich wandte sich die Polizei nicht nur dem white collar crime männlicher Eliten, sondern auch Taten, von denen überproportional Frauen, Queers und Trans* betroffen sind, wie Intimpartner*in­nengewalt oder Vergewaltigung, in den 1980er Jahren nur zögerlich zu. Auch begehen Polizisten öfter Intimpartnergewalt als andere Berufsgruppen.[14] Doch Gruber zeigt: Verdichtet zur Erzählung, dass v. a. der auf dem feministischen Auge blinde Cop das Problem ist, scheinen durchgreifende Polizist*innen und ausgeweitete Strafen/Tatbestände die Lösung.

Polizeireform als Lösung?

Im Fachdiskurs wird dieser Ruf nach punitiven Lösungen um die Forderung nach mehr weiblichen und fortgebildeten Polizeikräfte ergänzt, da diese z. B. seltener „rape myths“ zustimmen. Doch auch hier ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Polizeifortbildungen nur partiell auch messbare Verhaltensänderungen hervorbringen,[15] und schon die stereotypenbasierte Parteilichkeit weiblicher Einsatzkräfte vor männlichen oder alkoholisierten Opfern halt macht.[16]

Zudem unterliegen Frauen in der Polizei einem starken Anpassungsdruck und verstärken daher maskulinistische Polizeibilder eher, als sie zu verändern.[17] Seit Frauen 1979 in die Schutzpolizei aufgenommen wurden, war ihre Rolle ambivalent: Sie gelten als das „schwache Geschlecht“, dem Gewaltausübung nicht zugetraut wird, und zugleich als „bessere Polizisten“, die friedfertiger, kommunikativer und sensibler gegenüber Gewaltopfern seien. Gerade in neoliberalen Zeiten knüpfen sich daran Hoffnungen auf ein verbessertes Polizei-Klientel-Verhältnis und Kosteneinsparungen (z. B. durch Vermeidung von Eskalation und entsprechenden Prozessen oder Verletzungen).[18]

Dementsprechend gemischt sind die Forschungsergebnisse. Diese finden einerseits mehr altruistische Motive, mehr Deeskalation und Hilfestellung, gerade im Bereich häuslicher Gewalt, und weniger physische Gewaltanwendung durch weibliche Einsatzkräfte. Andere Studien finden keine oder kaum Geschlechterunterschiede (oder gar mehr Todesschüsse mit steigendem Frauenanteil) und betonen geschlechterstereotype Einsatzgebiete und -zeiten sowie, dass Frauen, um in die maskulinistische Institution zu passen, genauso viel Gewalt anwenden müssen wie männliche Kollegen.[19]

Für Deutschland bescheinigen Brauer, Seidensticker und Espín-Grau (in diesem Heft) den Fortbestand aggressiver Polizeimännlichkeiten trotz steigenden Frauenanteils und diversitätsbetonter Polizeileitbilder. Behr sieht die Diversitätsdiskurse als handlungserweiternd, auch für männliche Beamte, betont aber, dass aggressive und schützende Männlichkeiten einander stützen (da alle Polizist*innen im Ernstfall Gewalt anwenden und durch Helfermythen legitimiert werden).[20] Terrorismusbekämpfung und Militarisierung beförderten zudem eine „Re-Maskulinisierung“. Die feministische Hoffnung, auf Polizeireformen zu setzen, scheint – angesichts dieser Veränderungsresistenz und der Funktionalität von Aggression für das Gewaltmonopol – vorschnell.

Alternativen jenseits von Laisser Faire und Community?

Dementsprechend will das Themenheft Engführungen der Perspektive auf Polizei und Strafe als Lösung vermeiden. Dennoch erklären diese – um auf die Eingangsfrage zurückzukommen –, warum Überwachen und Strafen selten systematisch auf die Kategorien Sexualität und Gender hin untersucht wird. Denn wie bei keinem anderen Machtverhältnis sehen linke gesellschaftliche Kräfte Kontrolle und Einsperrung auch als Ziel an – oder wie Cloë Tayler es ausdrückt: „Der Großteil der Mainstream-Anti-Vergewaltigungs-Literatur und des ebensolchen Aktivismus ist Strafrechtsfeminismus.“[21] Dadurch entstehen Spaltungen. Bezüglich der Klassenverhältnisse prägten marxistische Analysen einen Blick auf Straf- und Ordnungsrecht, der davon ausgeht, dass es Ungleichheit und Ausbeutung aufrechterhält, wenn es sprichwörtlich allen gleichermaßen verboten ist, auf Parkbänken zu nächtigen. Auch in race-sensiblen Analysen dominiert eine Kritik am rassistisch durchsetzen Strafrechtssystem, das aufgrund seiner herrschaftsstabilisierenden Rolle z. T. als „nicht reformierbar“ gilt.[22] Sicherlich gibt es Unteraspekte, wo linke Kräften Kontrolle und Strafe fordern: z. B. die Überwachung rechtsextremistischer Kräfte durch Polizei und Verfassungsschutz oder die Kontrolle von Arbeitsverhältnissen und „Wirtschaftskriminalität“ durch Zoll und Polizei. Doch bei aller Kritik an rechten Netzwerken innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und deren mangelnder Berücksichtigung rassistischer Tatmotive, ist doch auch klar, dass eine Kontrollausweitung im Namen der Rechtsextremismusbekämpfung gegen Linke nutzbar ist und der Kampf um die Köpfe nicht strafend gewonnen wird.[23] Bezüglich Arbeitsverhältnissen stellen linke Autor*innen soziale Absicherung als wirksamer als Kontrolle heraus und warnen vor Polizeigewalt oder Abschiebung durch Kontrollen.[24] Kritiken an Wachstums- und Profitlogiken bringen die Verwerfungen des legalen Wirtschaftens ins Bewusstsein, nicht nur die Normabweichung.

Der Diskurs über Sexualität ist hingegen deutlich polarisierter. Die Debatte ist zunehmend auf Normabweichung statt Normkritik fokussiert, da sich ein zentraler Strang des Strafrechtsfeminismus, die Anti-Prostitutions-/Pornographiebewegung, Ehe und Familie in feministischen Debatten rehabilitiert.[25] Zudem ließ die zweite Frauenbewegung – verständlicherweise, aber den Sexualgewaltdiskurs mit einem reaktionären Gepäck aufladend – die alten Ehrdiskurse über Sexualität insoweit intakt, als sie deren Dramatik (Vergewaltigung galt als „sozialer Tod“ der Frau, die nur ihre Ehre zu beschützen hatte) für die Skandalisierung nutzte. Daran anschließend existiert bis heute ein diffuses Verständnis von Vergewaltigung als „dem Schlimmsten“, was einer Frau (und, seltener thematisiert, auch anderen Geschlechtern) passieren kann.[26] Dies lädt die Diskussion – auch bezüglich der stetig ausgeweiteten Kategorie sexualisierter „Übergriffe“ (vgl. Klimke/Lautmann in diesem Heft) – mit starker Dringlichkeit auf. Zugleich fehlen oft Vorstellungen, was jenseits von Polizieren und Strafen oder ein bisschen Aufklären und (Männer)Erziehen überhaupt getan werden kann.

Kollektive, die das Regieren von Sexualität selbst in die Hand nehmen, existieren durchaus. Im Ursprungsland der Transformative Justice,[27] den USA, wo aggressiv polizierte Schwarze Communities den Ansatz entwickelten, sind die feministischen Protagonist*innen polizei- und gefängnisabolitionistisch.[28] Bereits dort stellt sich das Problem, dass kleine Gruppen oft nur Individuen oder bestenfalls die eigene Community, kaum aber die gesellschaftlichen Strukturen transformieren können und neoliberal das Polizieren selbst übernehmen. Zudem werden oft Machtverhältnisse in Communities reproduziert. Mächtige können sich der Verantwortung für Gewalt entziehen, z. B. bei Vergewaltigungen in linken Kreisen.[29] Umgekehrt können relativ mächtige Gruppen ihre Viktimisierungs-Claims gegenüber Marginalisierteren durchsetzen, wie es Alison Phipps am Beispiel der Ausgrenzung von Transpersonen im Namen der Gewalt durch Penisse darlegt.[30]

In Deutschland vermischen sich Ansätze angelsächsischer Provenienz wie Transformative Justice und Awareness,[31] die v. a. in weiß- und mittelschichtsdominierten Kreisen experimentiert werden, zudem mit einer relativ punitiven deutschen Tradition der Selbstverwaltung von Gewaltvorfällen (z. B. mittels des Szenekonzepts der „Definitionsmacht“, also der Idee, dass Sexualgewaltsbetroffene selbst bestimmen, ob Gewalt stattgefunden hat, und daran ggf. auch Sanktionen koppelbar sind). Nicht zufällig fordern daher hierzulande auch selbsterklärt-links­radikale Gruppen eine Ausweitung von Strafrecht als Lösung des Problems sexualisierter Gewalt.[32] Sie werden damit unfreiwillig zu den treibenden Kräften einer „strafrechtlichen Vorverlagerung“ (qua Ausweitung von Straftatbeständen und Ermittlungsbefugnissen), die gerade anhand emotional aufgeladener Themen wie „Kindesmissbrauch“ ausgeweitet wird.[33]

Angesichts des Mangels an diskutierten Alternativen zur Punitivität (von Staat oder Community) scheint ein Laisser Faire, wie es Normalisierungsbewegungen oft fordern, schnell als einzige Alternative. Dies ist aus materialistischer Perspektive wenig befriedigend. Nicht zufällig sind daher beim Thema Gender auch in der CILIP – die ihre Autor*innen oft nach den in der Tat unzureichenden Polizeipraxen fragt – vereinzelt Forderungen nach Investitionen in Polizei und Strafausweitung zu lesen. So forderte etwa in einer unserer letzten Ausgaben ein Artikel zur Zusammenarbeit von Polizei und Frauenhäusern, die Polizei müsse den Klientinnen mehr glauben und besser ausgebildet werden.[34] Auch in diesem Heft wird die Bandbreite feministischer Stimmen abgebildet (mit Ausnahme von Verbotsforderungen gegenüber konsensuellen Praktiken wie Pornographie, die kaum wissenschaftlich begründet sind). Anne Roth und Christina Clemm weisen jeweils am Beispiel von digitaler Gewalt und von Feminiziden auf eine qualitativ und quantitativ unzureichende Strafverfolgung hin. Diese Einleitung und der Beitrag von Daniela Klimke und Rüdiger Lautmann zur Neoliberalisierung des Sexuellen ordnen den gegenwärtigen Strafrechts-Turn gesellschaftstheoretisch ein. Einen kritisch-analytischen Blick auf die Polizei werfen die Beiträge von Kai Seidensticker (zu Polizeimännlichkeit), Hannah Espín-Grau (zu Polizeigewalt und Geschlecht) und Eva Brauer (zu ethnisierten Polizeiräumen).

Mit dieser Zusammenschau wollen wir also nicht nur den Stand von Forschung und Aktivismus abbilden, sondern auch Gedankenräume jenseits von Überwachen und Strafen öffnen. Das hieße, z. B. häusliche Gewalt verstärkt ursächlich statt reaktiv durch Polizei und Frauenhäuser anzugehen und nicht nur sexistische Einstellungen, sondern auch materielle Fragen wie Wohnraummangel oder die starke Kopplung von Solidarität, Fürsorge und körperlicher Nähe an Familie und Partner*innen­schaft zu berücksichtigen. In ähnlicher Weise gilt es z. B. die Ursprünge der #metoo-Bewegung ernst zu nehmen. Da das Stichwort zunächst von marginalisierten Frauen genutzt und später mit Blick auf Übergriffe in Arbeitskontexten verbreitet wurde, liegt es nahe, Machtabbau in den neoliberalisierten Arbeitswelten zu fordern, v. a. bezüglich Marginalität, die zu sexueller Ausbeutung führen kann (etwa in Landwirtschaft, häuslicher Pflege oder Sexarbeit). Den Blick weiten, hieße aber auch, Gender nicht mit Frauen oder marginalisierten Geschlechtern gleichzusetzen, sondern auch Männlichkeit jenseits des endemischen Tätertums zu beleuchten.

Polizieren öffentlicher Räume: Männer im Fokus

Männer, v. a. junge, ethnisch und/oder ökonomisch marginalisierte Männer, stehen traditionell im Fokus der Kontrolle des öffentlichen Raums. So zeigte etwa eine aufwändig angelegte Studie in Paris, dass die Polizei nicht nur People of Color überproportional kontrolliert (ca. doppelt so oft, wobei der Unterschied an weiß-dominierten Orten deutlicher ist). Vielmehr werden auch Junge häufiger kontrolliert als Ältere (je nach Ort zwischen drei und 100 Mal öfter) und Männer 1,5 bis zehn mal häufiger als Frauen.[35] Andere Beiträge betonen Verwebungen mit Klasse.[36] Wenn die Polizei in Deutschland etwa „den Asi“ („Asozialen“) oder „den Nafri“ („Nordafrikaner“) als Kern des Polizierens bestimmter Räu­me definiert oder verstärkt in „Problemvierteln“ eingesetzt wird, dann zielt dies auch auf eine Kontrolle von Unterschichten. Den Mangel an privaten Räumen, den Armut hervorbringt, gleichen aber insbesondere Männer durch das Verweilen im Freien aus – entsprechend vergeschlechtlichter Raumzuweisungen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft.[37]

In ähnlicher Weise stehen Männer im Fokus des Polizierens von Straßenszenen (eine bemerkenswerte Ausnahme bildet das stark gegenderte Sexgewerbe, dessen mann-männliche Formen oft versteckter stattfinden). Die herrschenden Geschlechterverhältnisse sorgen für stereotype Denkweisen und Praktiken, die die Polizeiarbeit aufgreift und ausbaut. Weibliche Sozialisation und hegemoniale Imaginationen verbinden cis-heterosexuelle Frauen seltener als ebensolche Männer mit offen ausgelebter Aggression, exzessivem Substanzkonsum, Wehrhaftigkeit, Bedrohlichkeit oder Kriminalität. Moralpaniken problematisieren zwar durchaus bisweilen Frauen und deren Normabweichung v. a. im öffentlichen Raum oder in der Mutterschaft: z. B. als Huren, Rave Girls oder Crack Moms. Dennoch sind dann Schutz- und Rettungsphantasien bedeutsamer als bei kontrollfokussierten Moralpaniken über Männer.[38] Der sprichwörtliche angstmachende „Schwarze Mann“, den die Kämpfe der ersten US-amerikanischen Frauenbewegung gegen „white slavery“ und das Instrumentalisieren der davon beförderten Vergewaltigungsgesetze zum Lynchen Schwarzer in der Jim Crow Ära stark sexualisierten,[39] bleibt in der populären Imagination der „ideale Täter“ („symbolic assailant“).[40] Das „ideale Opfer“, dem am ehesten geglaubt wird, ist hingegen weiblich und muss – vor Gericht wie in der entsprechend vertrackten feministischen Debatte – zugleich Unschuld, Schwäche und Güte repräsentieren, um Recht zu erhalten.[41]

Jenseits der gegenderten Thematisierung der Geschlechter existieren auch materielle Unterschiede. So versuchen Frauen etwa bei Wohnungsverlust eher bei Bekannten unterzukommen. Sie sind trotz global steigender Zahlen seltener (wahrnehmbar) obdachlos als Männer.[42] Beispielsweise zählten in der Berliner „Nacht der Solidarität“ am 29./30. Januar 2020 Freiwillige lediglich 14 Prozent Frauen.[43] Gerade junge LGBT werden hingegen zwar häufig straßenobdachlos, sind im öffentlichen Raum aber auch besonders bedroht und werden als Jugendliche zumindest in Ländern mit noch relativ starken Sozialstaaten eher sozial- als ordnungspolitisch adressiert.[44] Auch auf Drogenmärkten sind Frauen und Queers diskriminiert und mithin weniger wahrnehmbar positioniert.[45] Schwuler Klappensex und Cruising Areas sind öffentlicher als lesbische Pendants und waren – in der Bundesrepublik kriminalisiert selbst unter Erwachsenen bis 1973 – traditionell stark poliziert. Die Liste ließe sich fortführen.

Opfer von (Polizei-)Gewalt im öffentlichen Raum

Zusammengenommen bedeutet dies nicht nur, dass junge marginalisierte Männer oft im Fokus der Straßenpolizeiarbeit stehen, sondern auch, dass sie besonders stark von bestimmten – von Männlichkeitsnormen vermittelten – (Straßen-)Gewaltdelikten und von Polizeigewalt betroffen sind.

Im Gegensatz zu den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, deren Opfer zu 92,4 Prozent weiblich sind, weist die jüngste Kriminalstatistik bei „Raub“ (72,0 Prozent), „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ (71,1 Prozent) sowie „Körperverletzung“ (62,4 Prozent) mehr männliche Opfer aus (wobei bei allen Delikten Männer in jeweils noch deutlicherem Maße bei den Tatverdächtigen überrepräsentiert und überproportional gewaltbetroffene Transpersonen nicht erfasst sind).[46]

Polizeigewalt wird in Deutschland nicht systematisch erhoben, und bei nicht-repräsentativen Untersuchungen auf der Basis von Selbst- oder Medienberichten ist ein Bias hinsichtlich verstärkter Wahrnehmung bzw. Beteiligung von Männern zu vermuten.[47] Die Geschlechterunterschiede sind jedoch zu ausgeprägt, um sich auf Erfassungsprobleme reduzieren zu lassen. So berichteten etwa laut Kviapol-Studie[48] nicht nur bei vorrangig männlich besuchten Fußballspielen und Großveranstaltungen fast ausschließlich Männer Polizeigewalt. Auch bei Demonstrationen waren es nur 30 Prozent Frauen sowie vier Prozent gender-nonkonforme Menschen und bei sonstigen Anlässen 18 Prozent Frauen sowie ebenfalls 4 Prozent gender-nonkonforme Menschen. Dabei ist durchaus anzunehmen, dass Männlichkeit Verhaltensweisen hervorbringt, die Polizeikontakte wahrscheinlicher machen. Wie bei der Debatte um Racial Profiling, wo neben Analysen des Polizeihandelns z. B. auch gefragt werden muss, welche gesellschaftlichen Strukturen dazu führen, dass überproportional People of Colour mit prekärem Aufenthaltsstatus in den riskanten sichtbaren Bereichen des Straßendealens tätig sind, geht es aber auch hier darum, das Zusammenspiel von Faktoren zu durchdringen, die dazu führen, dass Männlichkeit auch Männer Gewalt aussetzt. Dies, zumal Männlichkeit vor allem in Verbindung mit Marginalitätsmarkern für Männer zum Problem wird.

Der Blog https://deathincustody.noblogs.org erfasst nur fünf Frauen unter 181 oft rassialisierten, deklassierten Menschen, die durch oder nach Polizeikontakt starben (z. B. in Haft oder durch Todesschüsse; Stand: Mai 2021). Mit Ausnahme der 2011 nach einer Auseinandersetzung in einem Jobcenter erschossenen Christy Schwundeck sind dies mögliche Suizide in verschiedenen Inhaftierungssituationen. Die CILIP-Dokumentation polizeilicher Todesschüsse auf der Basis von Daten der Innenminister*innenkonferenz und Presserecherchen listet zwischen 1996 und 2019 ebenfalls nur fünf getötete Frauen bei insgesamt 227 Toten.[49] Als Hintergrund werden häusliche Gewalt oder psychische Probleme genannt.

In den USA, wo Polizeigewalt besser erforscht ist, zeigt sich allerdings, dass zwar zahlenmäßig mehr Männer getötet werden, aber der ethnische Bias bei unbewaffneten Tötungen (fast sieben Schwarze auf eine*n Weiße*n) großteils durch besonders häufig unbewaffnet getötete Schwarze Frauen zustande kommt.[50] Dennoch leiden eher Männer psychisch unter hochfrequenten Polizeikontrollen in marginalisierten Nachbarschaften, während Frauen z. T. profitieren, da sie ganz real statistisch und überhöht im ordnungslegitimierenden Diskurs der „subjektiven Sicherheit“ häufiger Kriminalitätsfurcht zeigen.[51]

Fazit: It’s complicated

Insgesamt ist das Verhältnis von Sex und Gender zu Kriminalität und Strafverfolgung also vor allem eines: nicht auf einfache Formeln zu bringen bzw. auf singuläre Herrschaftsachsen zu reduzieren. Feministische Perspektiven haben Wichtiges geleistet, Gewalt gegen marginalisierte Geschlechter und sexualisierte Gewaltformen als Probleme auf die Agenda zu bringen. Im Kampf gegen mächtige Strukturen neigten sie dabei aber zur Vereindeutigung auf die Geschlechterdimension, zur Verallgemeinerung der Perspektiven privilegierter Frauen und zur Fortschreibung tradierter Geschlechterbilder. Daran anknüpfende Straflogiken, die im Zuge der neoliberalen Verunsicherung auch der Mittelschichten auflebten, werden im letzten Jahrzehnt verstärkt in Frage gestellt. Es gilt daran anzuknüpfen: Defund carceral feminism! Will heißen: Beginnen wir eine gesellschaftliche Transformation, in der auch sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt ursachenbezogen analysiert und bekämpft wird.

[1]    z. B. Hall, S. u.a.: Policing the Crisis, London 1978
[2]    z. B. Dissens-Podcast v. 10.2.2021, Eine Welt ohne Polizei – geht das?
[3]    Behr, R.: Cop Culture, Opladen 2000; Beste, H.: Morphologie der Macht, Opladen 2000
[4]    Bernstein, E.: The Sexual Politics of the ‘New Abolitionism’, in: differences 2007, H. 3,
S. 128-151
[5]    Butler, J.: Das Unbehagen der Geschlechter, Frankfurt 1991
[6]    Lamble, S. u.a.: Queer theory and criminology, in: Criminology & Criminal Justice, 2020, H. 5, S. 504-509
[7]    LSBTQIA+ steht für LesbenSchwuleBiTransQueerInterAsexuelle und mehr; BDSM für Bondage, Domination, Sadismus und Masochismus.
[8]    Andere betreiben v. a. Kategoriendekonstruktion und Diskriminierungs- statt auch Herrschaftskritik, vgl. Mangelhafter Gesellschaftsbegriff, in: Junge Welt online v. 1.6.2021.
[9]    Der Begriff eignet Kämpfe gegen Sklaverei an und befürwortet entgegen Gefängnisabolitionist*innen Strafrecht, vgl. https://whoroscope.eu/2021/03/12/intersektional-6-seance.
[10] Plummer, K.: Telling Sexual Stories, London 1995, S. 207
[11] Sanyal, M.: Vergewaltigung – Aspekte eines Verbrechens, Hamburg 2016, S. 11ff.
[12] Taylor, C.: Anti-Carceral Feminism and Sexual Assault, in: Social Philosophy Today 2018, H. 1, S. 29-49
[13] Gruber, A.: The Femnist War on Crime, Berkley 2020
[14] In den besonders gut beforschten USA der 1990er Jahre ca. 2-4 Mal so oft, vgl. The Atlantik v. 19.4.2019, Police have a much bigger domestic-abuse problem than the NFL does.
[15] Crime Victims’ Institute Report Nr. 2020-01
[16] Stewart, A.; Maddren, K.: Police officers’ judgements of blame in family violence, in: Sex Roles 1997, H., 11/12, S. 921-933
[17] Kringen, A.; Novich, M.: Is it ‘just hair’ or is it ‘everything’?, Embodiment and gender repression in policing, in: Gender, Work & Organization 2017, H. 2, S. 195-213
[18] Mangold, A.: Die friedfertige Polizistin?, in: Lüdtke, A. u.a. (Hg.): Polizei, Gewalt und Staat im 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2011, S. 145-168
[19] Deller C.; Deller S.: Women in Law Enforcement and Police Use of Deadly Force, in: Women & Criminal Justice 2019, H. 3, 163-180
[20] Behr, R.: Die Polizei auf dem Weg zu einer ‚Re-Maskulinisierung‘?, in: Freie Assoziation 2017, H. 1, 13-32
[21] Taylor, a.a.O. (Fn 12), S. 29 (alle Übersetzungen von der Autorin)
[22] z. B. Sonderheft Analyse & Kritik zum „Polizeiproblem“, Winter 2020/21
[23] Burczyk, D.: Von Staatsschutz bis Schattenboxen. Polizei gegen rechts – eine Einleitung, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 124 (Dezember 2020),  S. 3-16
[24] Riedner, L.: Kontrolle am ‚Tagelöhnermarkt‘ in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 118/119 (Juni 2019), S. 63-70
[25] Bernstein, E.: Carceral politics as gender justice?, in: Theory & Society 2012, H. 3, S. 233-259
[26] Sanyal, a.a.O. (Fn. 11)
[27] Transformative Gerechtigkeit bedeutet, dass anstelle des Staates Gemeinschaften Regelverstöße und Gewalt selbst aufarbeiten und im Idealfall die Gesellschaft transformieren.
[28] z. B. https://incite-national.org
[29] Downes, J.: ‘It’s Not the Abuse That Kills You, It’s the Silence’, in: Justice, Power and Resistance 2017, H. 2, S. 35-58
[30] Phipps, A.: Whose personal is more political?, in: Feminist Theory 2016, H. 3, S. 303-321
[31] Awareness-Teams wollen, z. B. auf Partys, Diskriminierung und Übergriffe verhindern.
[32] Künkel, J.: Carceral Feminism in Deutschland?, in: Kriminologisches Journal 2021, H. 2, S. 105-120
[33] Derin, B.: Strafrechtliche Vorverlagerung, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 117 (November 2018), S. 3-10
[34] Haller, S.: Polizei und der Schutz von Frauen vor Gewalt, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 123 (August 2020), S. 28-35
[35] Jobard, F.; Lévy, R.: Identitätskontrollen in Frankreich, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 104 (Dezember 2013), S. 28-37 (33)
[36] Künkel, J.: Cop Culture Reloaded?, in: Kriminologisches Journal 2014, H. 4, S. 264-283
[37] Hausen, K.: Öffentlichkeit und Privatheit, Wiesbaden 2020
[38] Weitzer, R.: The growing moral panic over prostitution and sex trafficking, in: The Criminologist 2005, H. 5, 2-5
[39] Gruber, a.a.O. (Fn 13), S. 19ff.
[40] Brunson, R.; Miller, J.: Young black men and urban policing in the United States, in: British Journal of Criminology 2006, H. 4, S. 613-640
[41] Christie, N.: The Ideal Victim, in: Fattah, E.A. (Hg): From Crime Policy to Victim Policy, London 1986, S. 17-30
[42] Phipps, M. u.a.: Women and homelessness, in: Journal of Social Distress and Homelessness 2019, H. 1, S. 1-13
[43] Tagesspiegel online v. 7.2.2020, Warum die Zahl so weit unter den Schätzungen liegt
[44] Keuroghlian, A. u.a.: Out on the street, in: American Journal of Orthopsychiatry 2014, H. 1, 66-72
[45] Grundetjern H.; Sandberg S.: Dealing with a gendered economy, in: European Journal of Criminology 2012, H. 6, S. 621-635
[46] Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik Jahrbuch 2019, H. 2, S. 12 u. H. 3,
S. 40; European Union Agency for Fundamental Rights: Leben als Trans* in der EU, Wien 2015
[47]  Crenshaw, K.: Say her name, New York 2016
[48] https://kviapol.rub.de/images/pdf/KviAPol_Zwischenbericht_2_Auflage.pdf
[49] vgl. www.cilip.de/tag/todesschuesse
[50] Wustl, O. u.a.: Race, Gender, and the Context of Unarmed Fatal Interactions with Police, https://sites.wustl.edu/fips/studies
[51] Sewell, A. u.a.: Living under surveillance, in: Social Science & Medicine 2016, H. 10, S. 1-13

BEITRAGSBILD: Polizist*innen unterschiedlicher Größen und Geschlechter; pixabay robert_marinkovic

Ein Gedanke zu „Polizieren, Sexualität und Gender – Feminismus zwischen Machtkritik und Punitivität“

  1. Eigentlich brauche ich mir nur das obige Bild ansehen und ich weiß aus welchem politischen Milieu dieser Bericht geschrieben wurde. Die Geschlechter sind gleichberechtigt! Sie implizieren aber mit Ihrer Genderideologie eine Gleichartigkeit, die es biologisch nicht gibt. Es gibt also keinen Zweifel, dass sie weder aus dem rechten Spektrum noch aus der normalen Mitte er Gesellschaft agieren.

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