zusammengestellt von Otto Diederichs und Louisa Zech
1. August: Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Trotz eines Demonstrationsverbotes versammeln sich in Berlin 5.000 Corona-Leugner*innen. Rund 1.000 Personen werden festgenommen; ein Mann, der versucht hatte, eine polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen, erleidet bei seiner Festnahme eine Herzinfarkt und stirbt im Krankenhaus. Teilnehmer*innen reißen einen Journalisten vom Fahrrad und schlagen ihn zusammen. Gegen 503 Festgenommene leitet die Polizei Ermittlungsverfahren ein (59 Fälle: Widerstand / 43 Fälle: tätlicher Angriff auf Polizist*innen). Über 60 Polizist*innen werden verletzt. Zwei weitere Anti-Corona-Demonstrationen und eine Kundgebung am 2. August werden ebenfalls verboten. Am 3. August werden auch zwei, für den nächsten Tag angemeldete Demonstrationen verboten. Die Berliner Polizei teilt am 5. August mit, dass nach den ersten Anti-Corona-Demonstrationen wegen übermäßiger Gewalt Anzeigen „im mittleren zweistelligen Bereich“ gestellt wurden. Am gleichen Tag teilt der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere unmenschliche Behandlung mit, dass er von der Bundesregierung eine Stellungnahme verlangt. Am 7. August findet in Berlin ein Gedenkmarsch für den am Herzinfarkt verstorbenen Corona-Leugner mit etwa 350 Personen statt. Am 11. August trifft sich der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) zum Gespräch mit dem UN-Berichterstatter. Dieser bewertet das Gespräch anschließend „sehr positiv“. Am Abend des 17. August muss die Polizei die Fahrkolonne von Sachsens Ministerpräsident vor Protestierenden einer Querdenken-Versammlung absichern. Hierbei rollt das Auto des Ministerpräsidenten einer Polizeibeamtin über den Fuß. Durch Presseberichte wird am 20. August bekannt, dass nach einer CDU-Wahlkampfveranstaltung in Mossingen (Baden-Württemberg) 50-60 Corona-Leugner*innen den Wagen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) blockieren und mit Eiern bewerfen. Die Demonstrierenden werden von der Polizei abgedrängt, der Eierwerfer wird festgenommen. Auch am 24. August ziehen Querdenker*innen trotz bestehender Versammlungsverbote durch Berlin und versuchten dabei immer wieder ins Regierungsviertel zu gelangen. In Moabit setzt die Polizei Pfefferspray ein.
Abschiebungen: Durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 516 Personen aus Berlin abgeschoben wurden (1.Hj. 2020: 299). Am Abend des 2. August wird ein, für den nächsten Tag geplanter Abschiebeflug von sechs Männern vom Flughafen München (Bayern) nach Afghanistan wegen Anschlägen in Kabul kurzfristig abgesagt. Am 11. August teilt das Bundesinnenministerium mit, dass Abschiebungen nach Afghanistan vorerst ausgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen (Sachsen) entscheidet am 13. August, dass die Abschiebung einer Familie aus Georgien im Juni rechtswidrig war und die Familie zurückgeholt werden muss (Az: 13 B 277/21). Am 14. August demonstrieren in Berlin etwa 50 Personen gegen die geplante Abschiebung einer Transfrau, deren Asylantrag abgelehnt wurde, zurück nach Äthiopien. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Hessischen Landtag wird am 17. August bekannt, dass es in Hessen im Jahr 2020 zu acht Suiziden oder Suizidversuchen von Geflüchteten vor drohenden Abschiebungen gekommen ist (2019: 9).
Tod in Polizeigewahrsam: Als in Bremen ein Mann, der einen Zigarettenautomaten aufbrechen wollte, dem Haftrichter vorgeführt werden soll, wird er leblos in der Gewahrsamszelle gefunden. Die Ursache ist unklar. Die SPD-Fraktion im Landtag von Magdeburg lehnt am 18. August einen Untersuchungsausschuss zum Tod des, 2005 in einer Polizeizelle in Dessau (beide Sachsen-Anhalt), verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh ab. Am 24. August gibt NRW-Innenminister Herbert Reul zu, den Untersuchungsausschuss falsch informiert zu haben. Die Löschung des Datensatzes von Amad A. in der bundesweiten Datenbank hätte laut Mitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) gestoppt werden können.
2. August: Kriminelle Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in Zwickau (Sachsen) gegen einen ihrer Beamten Ermittlungen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung und tätlichen Angriffs eingeleitet hat. Der Mann war auf einer Party handgreiflich geworden, danach geflüchtet und hatte schließlich bei seiner Festnahme die Beamten beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Das Landgericht (LG) Bamberg (Bayern) verurteilt am 5. August zwei ehemalige Polizisten, die im Januar in ein Juweliergeschäft eingebrochen waren, zu Haftstrafen von jeweils vier Jahren. Am 12. August teilt die Staatsanwaltschaft (StA) Ingolstadt (Bayern) mit, dass gegen einen Polizeiausbilder ermittelt wird, der auf einer privaten Feier im Juli eine Polizeischülerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Am Abend des 28. August fällt ein Polizeibeamter bei einer Querdenken-Demonstration in Berlin erneut wegen der Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt auf.
Spionage: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) auch gegen die Ehefrau eines bereits wegen Spionage für China Angeklagten Spionage-Anklage erhoben hat. Am 10. August nimmt die Polizei in Potsdam (Brandenburg) einen Mitarbeiter der britischen Botschaft fest. Der Mann steht im Verdacht, seit Ende 2020 für den russischen Geheimdienst spioniert zu haben.
Kinderpornografie: Das Amtsgericht (AG) Augsburg verurteilt einen früheren Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) München (beide Bayern) wegen Besitz von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe. Bei dem Mann waren über 4.000 aus Strafakten beschaffte Dateien gefunden worden. In der Region Heidelberg (Baden-Württemberg) durchsucht die Polizei am 3. August 33 Wohnungen von mutmaßlichen Kinderporno-Nutzern, 42 Personen werden identifiziert; zu Festnahmen kommt es nicht. Am 8. August durchsucht die Polizei in Regensburg, Cham und Neumarkt (alle Bayern) 14 Wohnungen von Männern und Jugendlichen unter dem Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie. Zu Festnahmen kommt es nicht.
3. August: Angriffe auf Polizist*innen: Als in Berlin Polizist*innen einen Radfahrer, der freihändig und telefonierend fährt, kontrollieren wollen, wirft der angetrunkene Mann sein Fahrrad auf einen Beamten und schlägt und tritt um sich. Zwei Beamte müssen vom Dienst abtreten, der Mann wird festgenommen. Am 6. August misshandelt und würgt ein betrunkener Mann in einer Berliner U-Bahn seinen Sohn. Als herbeigerufene Polizist*innen einschreiten, greift er sie massiv an; er wird festgenommen. Als Polizist*innen bei einer Kundgebung in Berlin am 8. August einen Mann wegen Sachbeschädigung festnehmen, werden sie von einer Gruppe Kundgebungsteilnehmer*innen so massiv angegriffen, dass sie sich fluchtartig zurückziehen müssen. Ein Beamter geht bei dem Angriff zu Boden und wird so heftig geschlagen und getreten, dass er allein nicht mehr aufstehen kann; Kollegen müssen ihn befreien und davontragen. Am gleichen Tag beißt, ebenfalls in Berlin, ein wegen Drogenhandels Festgenommener einen Polizisten in den Arm. Nachdem ein Mitglied einer rumänischen Großfamilie unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs festgenommen wurde, belagern in Miesbach (Bayern) am 10. August etwa 25 Familienmitglieder die Polizeiinspektion und versuchen sie zu stürmen und den Mann zu befreien. Etwa 100 Polizeibeamt*innen werden zum Schutz der Inspektion alarmiert. Am 16. August droht in einem Berliner Jobcenter ein mutmaßlich unter Alkohol und Drogen stehender Mann damit, Menschen umzubringen. Als Polizist*innen ihn festnehmen, verletzt er einen Beamten so, dass dieser im Krankenhaus behandelt werden muss. In München (Bayern) wird am gleichen Tag die Polizei alarmiert, weil auf einer Straße ein Obdachloser randaliert. Als die Beamt*innen eintreffen, greift er sie an und soll vorläufig festgenommen werden. Daraufhin greift ein zweiter Obdachloser sie ebenfalls an um dies zu verhindern und auch weitere Wohnungslose solidarisieren sich. Als am 19. August vor einer Schule in Hamburg ein Polizeibeamter den Streit zwischen zwei Kindern schlichten will, versammeln sich mehrere weitere Schüler*innen um ihn. Schließlich eskaliert die Situation und rund 80 Schüler greifen ihn an und treten ihm gegen den Kopf. Erst die Besatzungen von 12 Streifenwagen können die Situation bereinigen; drei Jugendliche werden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Festnahme von Kriegsverbrechern: Im Auftrag der BAW wird in Berlin ein Syrer wegen Kriegsverbrechen festgenommen. Das ehemalige Mitglied bewaffneter Milizen soll 2014 eine Panzergranate in eine Menschenmenge abgefeuert haben, die auf Lebensmittel-Hilfspakete der Vereinten Nationen wartete.
4. August: Rechtsradikale Polizist*innen: Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen (Hessen) lehnt die Klage eines Polizeianwärters, der sich an einer rechtsradikalen Chatgruppe beteiligt hatte, gegen seine Nichteinstellung in den Polizeidienst, ab. Am 8. August wird durch Presseberichte bekannt, dass das VG Freiburg (Baden-Württemberg) die Auskunftsverweigerung des Freiburger Polizeipräsidiums auf eine Anfrage eines privaten Rundfunksenders als rechtmäßig bestätigt hat. Die Redakteure des Senders hatten nach Angaben zu zwei mutmaßlich rechtsradikalen Beamten gefragt. Dadurch könnten die Beamten identifiziert werden und es bestehe die Gefahr einer Vorverurteilung, so das Gericht (Az: 10 K 2106/21). Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Sächsischen Landtag wird am 12. August bekannt, dass es bei der sächsischen Polizei aktuell 49 Verdachtsfälle von rechtsradikalen Polizist*innen gibt. Am 13. August wird ebenfalls durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bekannt, dass nach dem Bekanntwerden einer rechtsradikalen Chatgruppe bei der Berliner Polizei über ein Jahr verging, bis gegen die beteiligten Beamt*innen intern ermittelt wurde. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus gibt Innensenator Andreas Geisel (SPD) am 16. August bekannt, dass derzeit bei der Polizei 12 Strafermittlungsverfahren gegen mutmaßlich rechtsradikale Beamt*innen laufen; zwei Verfahren wurden bereits an die StA abgegeben. Zudem werden etwaige Abfragen verdächtiger Beamt*innen in den polizeilichen Datensystemen geprüft. Am 19. August teilt die StA Frankfurt/M. (Hessen) mit, dass sie 18 Ermittlungsverfahren gegen Beamte des aufgelösten Sondereinsatzkommando (SEK) wegen des Verdachts des Rechtsradikalismus führt; zwei Verfahren gegen Vorgesetzte wurden eingestellt. Durch Presseberichte wird am 20. August bekannt, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) eine geplante wissenschaftliche Studie seines Ministeriums zu Rechtsradikalismus und Rassismus bei der Polizei gestoppt hat. Eine solche Studie sei „politisch nicht opportun“. Am 22. August gibt das hessische Innenministerium bekannt, dass die Sondereinsatzkommandos künftig bei der hessischen Bereitschaftspolizei angesiedelt werden. Als Grund werden Ermittlungen gegen mehrere SEK-Beamte wegen rechtsextremer Chats genannt, die eine Neustrukturierung „unumgänglich“ machen. Derweil wurde die Suspendierung eines weiteren Beamten wegen rechtsextremer Äußerungen bekannt. Am 23. August wird in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) ein Polizeibeamter wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafverfolgungsbehörden waren aufgrund der Auswertungen rechtsextremer Chats im Zuge der Ermittlungen gegen den Ex-SEK-Polizisten Marco G. auf den Beamten aufmerksam geworden.
Umweltdemonstrationen: Durch zwei parlamentarische Anfragen im Hessischen Landtag wird bekannt, dass die Polizeieinsätze gegen Umweltaktivist*innen im Dannenröder Forst (Hessen) insgesamt rund 36 Mio. EUR gekostet haben. Zum Auftakt ihrer Klima-Protestwoche blockieren am 16. August etwa 200 Klimaaktivist*innen in Berlin das Brandenburger Tor, einige kleben sich auf der Straße fest. Gegen Mittag löst die Polizei die Blockade auf und führt die Demonstrant*innen ab. Zudem sind in der Stadt Kleingruppen von 10 bis 20 Personen unterwegs. Es bleibt weitgehend friedlich. Am 19. August wird das Landwirtschaftsministerium blockiert. Während rund 200 Demonstrant*innen am 20. August das Brandenburger Tor blockieren, erklettern fünf Aktivist*innen das Tor und ketten sich dort an die Quadriga. Sie werden von Höhenrettern der Polizei heruntergeholt.
5. August: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundeswehr ein Disziplinarverfahren gegen einen pensionierten Oberst eingeleitet hat. Der Offizier hatte im Juli gemeinsam mit Corona-Leugner*innen im Hochwassergebiet im Ahrtal (Rheinland-Pfalz) ein vermeintliches Hilfszentrum aufgebaut und war in Uniform als Einsatzleiter aufgetreten. Zudem war er in einem Polizei-ähnlichen Fahrzeug unterwegs und hatte Falschnachrichten verbreitet.
Dschihadismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag wird bekannt, dass die Sicherheitsbehörden im Juli bundesweit 564 Personen als „Gefährder“ im Bereich „religiöse Ideologie“ eingestuft haben. Die Zahl ist seit 2018 daher deutlich gesunken (Juli 2018: 774).
Bayerisches Polizeigesetz: Die Partei Die Linke reicht beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVGH) Klage gegen eine Neufassung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) ein.
6. August: Rassistische Angriffe: In Nürnberg (Bayern) erstattet die StA Anzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen eine Frau, die im August 2020 bei einem Streit mit einer Nachbarin handgreiflich wurde. Im Anschluss daran waren die dunkelhäutige Frau und ihre zwei Kinder von einem Mob verfolgt und rassistisch beschimpft worden. Am 9. August wird in Berlin ein Radfahrer beim Vorüberfahren von einem Mann rassistisch beleidigt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach entfernen sich der Täter und sein Begleiter unerkannt. In einer U-Bahn in München (Bayern) beleidigt am 9. August ein Mann mit rechten Tattoos mehrere ausländisch aussehende Menschen rassistisch. Einen Zeugen und die, ihn festnehmenden Polizisten greift er an und beleidigt sie. Am 14. August wird in Berlin eine Mutter mit ihren vier Kindern von einem Betrunkenen rassistisch beleidigt und mit Bier bespritzt, danach wirft er die Bierdose auf sie. Der Mann wird vorübergehend festgenommen. Wiederum in Berlin beleidigt am 15. August ein Mann zwei Frauen rassistisch, schlägt einer von ihnen ins Gesicht und beißt sie in den Arm. Der Täter wird vorübergehend festgenommen.
Rechtsextremismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) die Haftbefehle von einigen Angeklagten der rechtsextremistischen „Gruppe S.“ abgeändert hat. Damit kann der erste der 11 Angeklagten die Untersuchungshaft verlassen. Durch die parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 10. August bekannt, dass die Polizei im ersten Halbjahr bundesweit 8.299 rechte Straftaten festgestellt hat (Gewaltdelikte: 332 / Verletzte: 116). (1. Hj. 2020: Straftaten: 9.305 / Gewaltdelikte: 390 / Verletzte: 148 / Tote: 9 / 2020 gesamt: 23.604). Ermittelt wurden 2021 bisher 2.835 Tatverdächtige (Festgenommene: 10 / Haftbefehle: 3). Am 11. August wird durch Presseberichte bekannt, dass die Stadt Bochum (NRW) zwei Mitarbeitern, die den rechtsextremen Hammerskins angehören, gekündigt hat. In Taucha (Sachsen) wird das erste queere Straßenfest im Anschluss eines Umzuges anlässlich des Christopher Street Days am 22. August immer wieder von Neonazis gestört und muss schließlich abgebrochen werden. In Salzgitter (Niedersachsen) bedroht am 23. August ein Mann zwei Jugendliche mit einer geladenen Schusswaffe. Als die Polizei in festnimmt, findet sie scharfe Munition, Messer und Gegenstände mit nationalsozialistischen Aufschriften und Symbolen. Am 24. August werden ein NPD-Politiker und zwei weitere Männer wegen eines Brandanschlages auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft vom Landgericht Potsdam zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 2,9 Mio. Euro verurteilt. Durch Presseberichte wird am 25. August bekannt, dass ein weiterer Anwalt im Ballstädt-Verfahren Kontakt zur rechtsextremen Szene hat.
Am 30. August wird durch Medien-Recherchen bekannt, dass bezüglich der „Neuköllner Anschlagsserie“ gegen zwei Neonazis Anklage erhoben wurde.
9. August: Polizeischüsse: In Berlin wird ein Gerichtsvollzieher bei seinem Einsatz von einem Mann mit dem Messer bedroht. Auch die hinzugezogenen Polizist*innen bedroht er damit; daraufhin schießt ihm ein Beamter in die Brust und verletzt ihn schwer. Der Mann muss im Krankenhaus operiert werden. Am 27. August wird ein Mann in Groß-Gerau (Hessen) von 5 Polizeikugeln getroffen und verstirbt. Entgegen ersten Berichten habe es nach Angaben der Familie zuvor keinen Streit gegeben.
Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu dem schweren Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 legt seinen Abschlussbericht vor. Darin werden auf 1.235 Seiten eine mangelnde Personalausstattung der Polizei, ein unzureichender Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden und eine falsche Einschätzung des späteren Attentäters Anis Amri aufgelistet.
Internetwache: Durch die parlamentarische Anfrage eines fraktionslosen Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses wird bekannt, dass über die 2015 eingerichtete Internetwache der Berliner Polizei bis zum Juli 2021 insgesamt 613.283 Strafanzeigen gestellt wurden (Fahrraddiebstahl: 122.447 / Stalking: 2.548 / Straßenraub: 967 / sexuelle Belästigung: 528 7 Kinderpornografie: 72). Da jedoch zusätzlich eine schriftliche Anzeige notwendig ist, werden die meisten Taten nicht verfolgt.
10. August: Antisemitismus: Durch die parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 10. August bekannt, dass die Polizei 2020 bundesweit 2.351 antisemitische Delikte erfasst hat. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag wird am 12. August bekannt, dass es in den ostdeutschen Bundesländern im vergangenen Jahr 580 antisemitische Straftaten erfasst wurden (2019: 491 / 2018: 416 /2017: 330). In Köln (NRW) wird am 20. August ein junger Jude aus einer 10-köpfigen Gruppe heraus antisemitisch beleidigt, geschlagen und seiner Kippa beraubt; er muss im Krankenhaus behandelt werden. Aufgrund der Aufzeichnungen einer Überwachungskamera können zwei Angreifer wiedererkannt und kurz darauf festgenommen werden.
„Reichsbürger“: In Mühlhausen (Thüringen) weigert sich eine Gruppe von „Reichsbürgern“ in einem Einkaufszentrum trotz mehrfacher Aufforderung Masken zu tragen und Hygieneregeln einzuhalten. Als Polizist*innen sie aus dem Haus führen und dabei ein Handy beschlagnahmen wollen, mit dem die Gruppe den Einsatz filmt, kommt es zu einer Rangelei, bei der eine Beamtin leicht verletzt wird.
12. August: Angriffe auf Flüchtlingsheime: Die Polizei in Brandenburg teilt mit, dass ein Mann festgenommen wurde, der in einem Asylbewerberheim in Zehdenick (Brandenburg) randaliert und auch in einer Schule Kinder angepöbelt hatte. Gegen den Mann lag bereits ein Haftbefehl vor. Bei seiner Festnahme wurde ein Beamter leicht verletzt. Am 16. August verurteilt ein Gericht in Potsdam einen Ex-NPDler wegen eines Brandanschlages 2015 auf eine Turnhalle in Nauen (beide Brandenburg), in der rund 150 Flüchtlinge untergebracht werden sollten, zu Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten.
17. August: Taser: Durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass in der, seit 2017 laufenden Erprobungsphase der Taser, zwischen 2017 bis 2019 insgesamt drei Mal von Polizist*innen eingesetzt wurde. In den Jahren 2019 bis Sommer 2021 waren es ebenfalls drei Einsätze.
19. August: Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das Urteil des OLG München (Bayern) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für die NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Auch die Revisionen von zwei NSU-Helfern werden verworfen.
Fußballfans: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag wird bekannt, dass in der Hooligan-Datei der bayerischen Polizei insgesamt 1.644 Personen erfasst sind (bundesweite Datei: etwa 500).
23. August: Bodycams: In Berlin beginnen Polizei und Feuerwehr mit einer dreijährigen Testphase von Bodycams für ihre Beamt*innen.
25. August: Ermittlungen gegen Politiker*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) Ermittlungen gegen Ex-Innenminister Caffier wegen des Verdachts der Vorteilsannahme aufgenommen hat. Aufgrund eines Waffenkaufs von einem im Zusammenhang mit der Preppergruppe „Nordkreuz“ stehenden Waffenhändlers, war Caffier von seinem Amt als Innenminister zurückgetreten.
26. August: Rechtsradikaler Anschlag von Hanau: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Besitzer der Arena Bar eingestellt hat. Anlass für die Ermittlungen waren die während des Anschlags verschlossenen Notausgänge. Nach umfangreichen Ermittlungen sei ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Betreibers nicht festzustellen, so die Staatsanwaltschaft.
Private Sicherheitsdienste: Die Polizei Brandenburg gibt bekannt, dass sie die Kooperation mit der Falkenseer (beide Brandenburg) Sicherheitsfirma „German Security“ beendet hat. Die Firma wies Verbindungen zur rechtsextremen Szene auf.
27. August: Einstellung in Polizeidienst: Das Verwaltungsgericht Aachen (NRW) bestätigt den Widerruf einer Einstellungszusage durch die Bundespolizei. Der angehende Beamte hatte eine Karikatur, die einen Mann zeigte, der sich mit einer Regenbogenfahne das Gesäß abwischt, geliked.