Chronologie November 2022

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. November: Prozesse gegen Polizist*innen: Die Staatsanwaltschaft (StA) Stuttgart (Baden-Württemberg) erhebt gegen den früheren Inspekteur der Polizei Anklage wegen sexueller Nötigung. Der Mann soll Ende 2021 einer Polizistin gegen sexuelle Dienstleistungen eine Beförderung angeboten haben; er ist aktuell vom Dienst suspendiert. Zeitgleich setzt der baden-württembergische Landtag einen Untersuchungsausschuss zu der Affäre ein. Auch gegen die betroffene Beamtin wird ermittelt. Am 14. November wird durch Presseberichte bekannt, dass die StA Duisburg (NRW) zwei Polizisten wegen Strafvereitelung angeklagt hat, die versucht hatten, Ermittlungen gegen einen Kollegen wegen Misshandlung eines Migranten zu verhindern. Der betreffende Beamte, der bereits zuvor wegen rechter Posts im Internet aufgefallen war, wurde bereits zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch eine Polizistin, die ihn zunächst mit einer Falschaussage gedeckt hatte, erhielt schon eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht (AG) München (Bayern) verurteilt am 15. November zwei Polizeibeamte wegen Besitz und Weitergabe von Drogen sowie Verfolgung Unschuldiger zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. In dem 2020 aufgedeckten Drogenskandal bei der Münchner Polizei waren von der StA gegen 37 Beamt*ìnnen Ermittlungsverfahren eingeleitet und acht Anklagen erhoben worden. Am 17. November beginnt vor dem Landgericht (LG) München (Bayern) der Prozess um einen, aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz im September 2020. Dabei hatte ein Beamter einen Schuss auf eine psychisch kranke Frau abgegeben, die ihn und seine Kolleg*innen mit einem Messer bedroht hatte, und sie in den Bauch getroffen. Die Frau lag eine Woche lang im Koma und verlangt nun Schmerzensgeld. Das VG Berlin teilt am 30. November mit, dass die Beschwerde eines Polizeischülers gegen seine Entlassung aus dem Polizeidienst abgelehnt wurde, die Entlassung ist damit rechtens. Eine Polizeiärztin hatte den Mann wegen seines Drogenkonsums für dauerhaft dienstunfähig erklärt.

Rechtsextremistischer Mordanschlag in Hanau: Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages zur Aufklärung von möglichem Behördenversagen beim rechtsextremen Mordanschlag mit neun Toten beschließt, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu klagen, um die erforderlichen Akten ohne Schwärzungen zu erhalten. Dies lehnt der hessische Generalbundesanwalt (GBA) bisher ab. Am 4. November ist vor dem Untersuchungsausschuss der seinerzeitige Mörder als Zeuge geladen. Von seinem Anwalt lässt er erklären, er  berufe sich auf sein „umfassendes Aussageverweigerungsrecht“. Im Untersuchungsausschuss berichtet am 7. November eine Polizeibeamtin über Personalnot und technische Probleme während des Mordanschlages. Am 21. November tritt der Direktionsleiter und damalige Einsatzleiter zum zweiten Mal als Zeuge im Untersuchungsausschuss auf und berichtet über die Einsatzabläufe. Durch Presseberichte wird am 24. November bekannt, dass der Vater des Attentäters am Vortag mit seinem Schäferhund am Zaun einer Grundschule aufgetaucht ist und die Kinder bedroht hat.

Angriffe auf Polizist*innen: Vor dem LG Hof (Bayern) beginnt der Prozess gegen zwei Männer wegen illegalen Autorennens und versuchten Mordes. Als sie im November 2021 von der Polizei gestoppt werden sollten, überfuhren sie einen Beamten, der dabei eine schwere Beinverletzung erlitt. Am 5. Oktober versammeln sich in Oldenburg (Niedersachsen) etwa 100 Personen zu einem Konzert in einer Diskothek. Da der Betreiber jedoch keine Genehmigung für den Betrieb besitzt, erteilt die Polizei Platzverweise. Daraufhin werfen rund 70 von ihnen Flaschen und Steine auf die Beamt*innen. In Berlin werden am 8. November zwei Polizist*innen bei einer Verkehrskontrolle von den betrunkenen Fahrzeuginsassen angegriffen; der Beamte tritt vom Dienst ab. Weil er sich über die lange Wartezeit auf einem Berliner Polizeirevier ärgert, schlägt am 9. November ein Mann einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht; der Beamte tritt vom Dienst ab. Am 14. November randaliert in einem Berliner Jugendamt ein junger Mann und weigert sich das Gebäude zu verlassen. Als die Polizei ihn herausführen will, greift er die Beamt*innen massiv an; einer erleidet dabei einen Handbruch. Der Mann wird festgenommen, die Beamt*innen treten vom Dienst ab. In Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) versucht am 19. November ein betrunkener Autofahrer vor einer Kontrolle zu flüchten; bei seiner Festnahme wird eine Polizistin leicht verletzt. In einem Berliner Bus beleidigt am 20. November ein Mann zunächst den Busfahrer und greift die eintreffenden Polizist*innen anschließend massiv an. Mehrere Beamt*innen werden verletzt, ein Polizist muss mit Verdacht auf eine Hirnblutung ins Krankenhaus gebracht werden. Am 26. November wird die Polizei in Berlin zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen. Bei ihrem Eintreffen werden die Beamt*innen von dem betrunkenen Mann massiv angegriffen; einem Polizisten wird dabei die Nase gebrochen. Der Mann wird in Gewahrsam genommen.

3. November: Polizeischüsse: In Essen (NRW) wird die Polizei zu einem Einbruchsversuch gerufen. Als die Polizist*innen eintreffen, greift der Einbrecher sie, nach Zeugenaussagen, mit einer Eisenstange an. Als er auf Warnrufe nicht reagiert, gibt ein Polizeibeamter drei Schüsse auf den Mann ab und verletzt ihn schwer; Lebensgefahr besteht nicht. Über die Hintergründe macht die Polizei selbst zunächst keine Angaben. Am gleichen Tag schießt auch in Enger (NRW) ein Polizeibeamter auf einen Mann, der Teile eines Wohnhauses in Brand gesetzt hat und mit einem Messer hantiert und verletzt ihn schwer. Am 4. Oktober geben StA und Polizei bekannt, gegen den Täter von Essen habe bereits ein Haftbefehl wegen eines anderen Einbruchsversuchs vorgelegen; die Tatwaffe sei ein Beil gewesen. Während am 30. November ein Polizist in Lengerich (NRW) seinen Streifenwagen betankt, wird die Tankstelle überfallen. Als der Täter auf den Betreiber einsticht, wird der Beamte durch Hilferufe darauf aufmerksam und schießt mehrfach auf den Täter; dieser und sein Opfer müssen im Krankenhaus notoperiert werden. Beide schweben in Lebensgefahr.

Reichsbürger“: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Hessischen Landtag wird bekannt, dass hessische Gerichte in rund 2.000 Fällen einen Vordenker der „Reichsbürger-Szene“ als psychiatrischen Gutachter beauftragt haben. Am gleichen Tag beginnt vor dem LG Lüneburg (Niedersachsen) der Prozess gegen eine „Reichsbürgerin“ wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen. Die Frau, die sich als Rechtsanwältin (RAin) bezeichnet, gilt als Rädelsführerin eines verbotenen Vereins der „Reichsbürger-Szene“, der ein eigenes staatliches System errichten will. Das LG Lüneburg (Niedersachsen) verurteilt am 22. November eine Frau aus der „Reichsbürger“-Bewegung wegen Volksverhetzung, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsextremismus/ Rassismus: In Waldheim (Sachsen) skandiert ein Mann vor einer Flüchtlingseinrichtung rassistische und nationalsozialistische Parolen bevor er sich entfernt. Die Polizei kann ihn jedoch identifizieren und ermittelt. Als zwei Männer, die zuvor zwei Kinder mit einer Eisenstange geschlagen und ihre Handys geraubt haben, von der Polizei gestellt werden, zeigen sie ihnen den Hitlergruß und beleidigen sie rassistisch. Am 5. November beschmieren mehrere Unbekannte in Sülzhayn (Thüringen) eine Unterkunft für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Hakenkreuzen und werfen eine Fensterscheibe ein. In Berlin beginnt am 7. November der Prozess gegen einen Rechtsextremisten, der im September 2018 mit anderen in einer linken Kneipe randaliert und mehrere Personen verletzt hatte, wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Ebenfalls in diesem Prozess wird auch einer anderer Fall verhandelt, bei dem der Mann einen Jamaikaner aus rassistischen Motiven mit einem Messer am Hals verletzt hatte. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 8. November bekannt, dass im ersten Dreivierteljahr bereits 65 Angriffe auf Flüchtlingsheime stattgefunden haben (2021 total: 70 / 2015 total: 1.047); zudem wurden 711 Menschen außerhalb ihrer Unterkünfte angegriffen. Am 9. November wird in Berlin eine „Leipziger Autoritarismus-Studie“ vorgestellt. Danach nimmt der Rechtsextremismus bundesweit ab; „Ausländerfeindlichkeit, Antifeminismus und Antisemitismus“ nehmen dagegen zu. Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zu rechtsextremistischen Gewalttaten in einem Berliner Stadtbezirk sagt am 11. November eine Sozialarbeiterin als Zeugin aus, die in etwa 70 Fällen Opfer von Anschlägen war. In der gleichen Sitzung beklagen Mitglieder zudem, der Ausschuss stehe kurz vor der Arbeitsunfähigkeit. Grund dafür seien die schleppenden Akteneingänge aus der Innen- und der Justizverwaltung, die teilweise Monate dauerten. Am 12. November halten am Landtag in Erfurt (Sachsen) etwa 2.000 Rechtsextremist*innen eine Kundgebung ab. Die Polizei fertigt 10 Strafanzeigen und stellt 39 Slogan-Plakate sicher. Rund 1.500 Menschen demonstrieren gegen die Kundgebung. Mit rund 35 Teilnehmer*innen veranstaltet die NPD an diesem Tag ebenfalls eine Kundgebung in Spremberg (Brandenburg). Am gleichen Tag wird durch Presseberichte zudem bekannt, dass die StA Potsdam (Brandenburg) gegen einen Rechtsextremisten Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben hat. Der Mann soll Sprengstoffanschläge vorbereitet haben. Ebenfalls am 12. November versuchen fünf bis sechs Rechtsextremist*innen in Frankfurt/O. (Brandenburg) einen Verein für Jugendarbeit anzuzünden. Die Feuerwehr kann das Feuer schnell löschen. In Gotha (Thüringen) löst die Polizei am 13. November einen unangemeldeten „Liederabend“ von rund 50 Rechtsextremist*innen auf, stellt ihre Identitäten fest und erteilt Platzverweise; die Instrumente werden beschlagnahmt. Am 16. November wird durch Presseberichte bekannt, dass die Polizei einen freiwilligen Feuerwehrmann als den Brandstifter einer Flüchtlingsunterkunft in Groß-Strömkendorf (Mecklenburg-Vorpommern) im Oktober gefasst hat. Etwaige Zusammenhänge mit früheren Brandstiftungen in dieser Gegend werden geprüft. Ebenfalls am 16. November beginnt vor dem OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) der Prozess wegen Volksverhetzung, Bedrohung und anderer Delikte gegen den mutmaßlichen Brandstifter eines Asylbewerberheimes in Saarlouis (Saarland) im September 1991, bei dem ein Mann zu Tode kam. Nachdem sich 2019 eine neue Zeugin gemeldet hatte, vor der der Angeklagte mit der Tat geprahlt hatte, waren die Ermittlungen von der Bundesanwaltschaft (BAW) wieder aufgenommen worden. Am 22. November durchsucht die Polizei in Baden-Württemberg und Bayern acht Wohnungen von Rechtsextremist*innen, NS-Devolutionalien, Waffen und Datenträger werden beschlagnahmt; gegen fünf Männer wird ermittelt. Am 24. November entscheidet das VG Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), dass einer Frau die behördliche Erlaubnis für eine Tätigkeit als Tagesmutter nicht allein wegen ihrer Nähe zur rechtsextremistischen Szene verweigert werden darf. Gegen diese Verweigerung hatte die Frau geklagt (Az: 6 A 1813/19). Im Untersuchungsausschuss zu der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin sagt am 25. November die Geschäftsführerin der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“ (MBR) aus und kritisiert die Polizei, die auf ihre Hinweise nicht reagiert habe. In Pritzwalk (Brandenburg) beschmieren Unbekannte am 25. November 12 Autos, mehrere Stromkästen und weitere Gegenstände mit Hakenkreuzen. Am 26. November kommt es in Leipzig (Sachsen) zu einer rechtsextremistischen Kundgebung mit etwa 900 Teilnehmer*innen; bei der Gegendemonstration liegt die Teilnehmer*innenzahl nach Polizeiangaben im „niedrigen vierstelligen Bereich“. Vor dem LG Potsdam (Brandenburg) beginnt am 29. November der Prozess wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust gegen den früheren Rechtsanwalt der linken „Roten Armee Fraktion“ (RAF) Horst Mahler. Am 30. November beginnt vor dem LG Erfurt (Sachsen) der Prozess gegen neun Männer und eine Frau, die im August 2020 drei Guinaer rassistisch beleidigt und angegriffen hatten.

4. Oktober: Umweltdemonstrationen: Ein AG verurteilt 12 Personen zu einem „präventiven“ Polizeigewahrsam von 30 Tagen; andere werden zu kürzeren Ingewahrsamnahmen verurteilt. Am gleichen Tag verurteilt ein Berliner AG eine Klimaaktivistin wegen Nötigung in drei Fällen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen zu einer Geldstrafe von 1.350 EUR. Nach Presseberichten wurden in Berlin bisher insgesamt 170 Strafbefehle gegen Aktivist*innen erlassen. In München (Bayern) besetzen am 7. November fünf Aktivist*innen erneut eine wichtige Kreuzung; die Polizei stellt ihre Personalien fest und fertigen Anzeigen wegen Nötigung. Eine zweite Aktion vor der Staatskanzlei wird von der Polizei verhindert. Am gleichen Tag beginnt vor einem AG in Stuttgart (Baden-Württemberg) der Prozess gegen zwei Aktivisten, die sich im Sommer auf Straßen festgeklebt hatten. Einer von ihnen erhält eine Geldstrafe von 2.200 EUR, der andere wird zu 5.500 EUR verurteilt. Ein Berliner AG verurteilt am gleichen Tag einen Aktivisten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.650 EUR. Durch Presseberichte wird am 8. November bekannt, dass bei Berliner AGs aktuell 174 Verfahren gegen Umweltaktivist*innen anhängig sind; bei der StA sind es über 700. Am 11. November bestätigt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA), dass sie aktuell prüft, ob bei der Organisation der Klimaaktivist*innen die Voraussetzungen für eine Einstufung als Kriminelle Vereinigung vorliegen. Am 12. November wird durch ein Presseinterview mit Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik bekannt, dass die Berliner Polizei seit Beginn der Klimaproteste rund 2.000 Strafverfahren gegen Aktivist*innen eingeleitet hat, 576 sind bereits an die StA übergeben und 224 Strafbefehle und 457 Gebührenbescheide ergangen. In München (Bayern) demonstrieren am 13. November rund 1.000 Menschen vor der Justizvollzugsanstalt Stadelheim gegen die 30-tägige Präventivhaft von dort einsitzenden 13 Klimaaktivist*innen, die sich auf der Straße festgeklebt hatten. Ein Berliner AG verurteilt am 15. November eine Klimaaktivistin wegen gemeinschaftlicher Nötigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 750 EUR. Am gleichen Tag tritt einer der in München (Bayern)
in Präventivhaft einsitzenden Aktivisten in den Hungerstreik. Das AG München (Bayern) erlässt am 18. November Strafbefehle gegen drei Klimaaktivisten, die sich im August in der Pinakothek an ein Rubens-Gemälde geklebt hatten; über die Höhe werden keine Angaben gemacht. In München (Bayern) und fünf weiteren Städten werden am 19. November Straßen blockiert; in München nimmt die Polizei neun Aktivist*innen vorläufig fest. Das AG Freiburg (Baden-Württemberg) spricht am gleichen Tag einen Umweltaktivisten vom Vorwurf der dreifachen Nötigung frei (Az. 24 Cs 450 Js 18098/22). In Frankfurt/M. (Hessen) besprühen am 23. November Aktivist*innen ein Gebäude auf dem DFB-Campus mit schwarzer Farbe, zwei von ihnen werden vorübergehend festgenommen. Am 24. November durchsucht die Polizei in Dresden (Sachsen) im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung die Wohnungen von drei Klimaaktivist*innen, die sich vor drei Monaten an ein Raffael-Gemälde geklebt hatten. In Berlin dringen am gleichen Tag mehrere Aktivist*innen auf die Rollbahnen des Berlin-Brandenburgischen Flughafens BER vor, fahren dort mit Fahrrädern herum und kleben sich fest. Der Flugverkehr muss für etwa zwei Stunden eingestellt werden; die Polizei nimmt die Aktivist*innen in Gewahrsam und bereitet Anzeigen vor. Nachdem die Klimaaktivist*innen nach dieser Aktion am 25. November ankündigen, ihre Proteste für eine Woche in Berlin und München (Bayern) einzustellen, entlässt die Polizei in München am 26. November 19 Aktivist*innen aus dem Unterbindungsgewahrsam. Am 29. November klagt die StA Berlin eine Klimaaktivistin wegen Sachbeschädigung an. Die Frau hatte im Oktober ein Gemälde der Alten Nationalgalerie mit Kunstblut bespritzt und sich daneben festgeklebt; sie befindet sich seither in Untersuchungshaft. Am 30. November beginnt vor dem AG München (Bayern) gegen drei von ihnen der Prozess wegen Eingriff in den Straßenverkehr. Am gleichen Tag verurteilt das Amtsgericht Berlin Tiergarten einen Klimaaktivisten zu einer Geldstrafe von 550 EUR. Durch Presseberichte wird ebenfalls am 30. November bekannt, dass ein Museum in Frankfurt/M. (Hessen), an dessen dortiges Gemälde sich im August Klimaaktivist*innen festgeklebt hatten, eine Schadensersatzklage von 7.000 EUR erhoben hat. Insgesamt ermittelt die StA Frankfurt/M. aktuell in 10 Fällen gegen Klimaaktivist*innen.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Das Landesinnenministerium bestätigt Presseberichte, wonach die StA Koblenz (Rheinland-Pfalz) gegen einen Polizeibeamten wegen mutmaßlich rechtsextremer und sexistischer Inhalte auf seinem Handy ermittelt. Auch gegen weitere Beamt*innen wird in diesem Zusammenhang ermittelt. Am 7. November wird durch Presseberichte bekannt, dass die Gruppe, gegen die ermittelt wird, 50 Personen umfasst, darunter vier Polizist*innen; der Tatzeitraum beziffert sich auf die Jahre 2018 bis 2021. Durch Presseberichte wird am 8. November bekannt, dass ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin aus der Staatsschutzabteilung versetzt wurde und gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Der Mann soll mit einem polizeibekannten Rechtsextremisten bekannt sein und mit ihm gemeinsam Reisen nach Belarus und Russland gemacht haben ohne diese anzumelden. Die Polizei macht hierzu bisher keine Angaben. Am 12. November verliert in Berlin ein Polizeibeamter in seiner dienstfreien Zeit bei verbotenen Fahrmanövern auf einer Kreuzung die Kontrolle über das Fahrzeug und verursacht einen Unfall. Es wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Innenausschuss des Landtages in NRW veröffentlicht am 16. November einen Bericht, wonach die Ermittlungen gegen acht SEK-Beamte in Münster (NRW) wegen rechtsextremistischer Chats um den Verdacht der Kinderpornografie sowie auf weitere 16 Beamte anderer Dienststellen ausgeweitet wurden. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass die Ermittlungen gegen drei Polizist*innen in Wuppertal, die im Juni auf einen Mann geschossen und ihn schwer verletzt hatten, eingestellt wurden. Der Mann habe seinerzeit eine Spielzeugpistole gezogen, die als „Anscheinswaffe“ nicht als solche erkennbar gewesen sei. Am 18. November wird durch Pressemeldungen bekannt, dass die StA Frankfurt/M. gegen die Beamt*innen, die an einem Einsatz am Vortag in Usingen (beide Hessen) beteiligt waren, ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet hat. Im Zuge dieses Einsatzes war eine Frau kollabiert und im Krankenhaus verstorben. Nachdem ein mutmaßliches Opfer Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen Polizeibeamten aus Düsseldorf erstattet hat, durchsucht die Polizei am 24. November die Wohnung des Mannes; Datenträger werden sichergestellt. Der Beamte, ein Personenschützer, wird in Gewahrsam genommen und am 25. November wieder auf freien Fuß gesetzt; die StA Wuppertal (beide NRW) ermittelt. Am 28. November bedroht in Berlin ein Polizeibeamter in seiner Freizeit die Türsteher eines Clubs, aus dem er zuvor wegen starker Trunkenheit herausgeworfen wurde; gegen ihn wird nun ermittelt.

Schusswaffenandrohung: In Berlin beobachtet ein Zivilbeamter eine Auseinandersetzung zwischen neun Personen. Als einer der Beteiligten mit einem Messer auf einen anderen losgeht, gibt er sich als Polizist zu erkennen und droht mit Schusswaffeneinsatz; alle Beteiligten werden festgenommen. In Berlin droht am 26. November ein Polizeibeamter einem betrunkenen Mann, der ihn mit einem Zimmermannshammer bedroht, mit dem Einsatz der Schusswaffe. Nach mehrfacher Androhung lässt der Mann den Hammer fallen; er wird zur Identitätsfeststellung kurzfristig festgenommen.

5. November: Tod nach Polizeieinsatz: Rund ein halbes Jahr nachdem in Mannheim (Baden-Württemberg) ein Mann bei einem Polizeieinsatz im Mai verstorben ist, demonstrieren in der dortigen Innenstadt etwa 175 Personen um ein Zeichen zu setzen, dass psychisch erkrankte Menschen nicht durch Polizeigewalt sterben dürfen. Laut einem Gutachten starb der Mann an einer „lage- und fixationsbedingten Atembehinderung“. Am 17. November wird in Usingen (Hessen) die Polizei gerufen, weil eine Frau in ihrer Wohnung randaliert. Die eintreffenden Beamt*innen treffen sie auf der Straße an, wo sie bei der Ansprache beginnt, auf die Polizist*innen einzuschlagen. Als ihr Handschellen angelegt werden, kollabiert sie und Rettungskräfte werden gerufen. Die Frau stirbt im Krankenhaus.

8. November: Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Anklage gegen einen Berliner AfD-Bezirkspolitiker erhoben hat. Der Mann soll im August 2021 zwei Frauen rassistisch beleidigt und angegriffen haben. Am 10. November durchsucht die Polizei die Räume der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag nach einem Video mit verfälschten Aussagen von Abgeordneten anderer Parteien. Das Berliner KG weist am 17. November die Berufungsklage von Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurück. Dem ehemaligen Chef der brandenburgischen AfD war 2020 seine Mitgliedschaft entzogen worden, weil er eine frühere Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ und der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen hatte. Am 18. November beginnt vor dem AG Augsburg (Bayern) der Prozess gegen einen ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten wegen der Herabwürdigung von Geflüchteten, Verharmlosung von Nazi-Terror und falscher Beschuldigungen; noch am gleichen Tag wird er freigesprochen. Nachdem der Fraktionsvorsitzende der AfD Baden-Württemberg vom AG Pforzheim (Baden-Württemberg) wegen Schwarzarbeitsvorwürfen und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt in 11 Fällen zu einer Geldstrafe von 27.300 EUR verurteilt wurde, kündigt er am 29. November seinen Rücktritt zum Jahresende an.

9. November: Polizeilicher Todesschuss: Im Rechtsausschuss des NRW-Landtages wird die Auswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) einer Tonaufnahme des polizeilichen Todesschusses auf einen senegalesischen Jugendlichen in Dortmund Anfang August vorgestellt. Danach fiel der erste Schuss aus der Maschinenpistole keine Sekunde nach einem vorherigen Tasereinsatz.

Rassismus-Studie zur Polizei: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in Baden-Württemberg es endgültig abgelehnt hat, an der Rassismus-Studie der Deutschen Hochschule für Polizei (DHPol) teilzunehmen. Auch Hamburg nimmt nicht daran teil.

12. November: Taser: In Landau (Rheinland-Pfalz) kommt es zu zwei Taser-Einsätzen: In einem Fall leistet ein Mann nach einer Kneipenschlägerei massiven Widerstand gegen seine Festnahme; es wird der Taser eingesetzt. Bei einer anderen Schlägerei tritt der Täter trotz polizeilicher Warnung weiter auf sein Opfer ein; es kommt zum Taser-Einsatz.

15. November: Urteil gegen Polizeibeamte: Das Amtsgericht München verurteilt zwei bereits suspendierte Polizeibeamte zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen Verfolgung Unschuldiger, Nötigung sowie Überlassen und Besitz von Betäubungsmitteln. Die beiden hatten einen Mann bei einer Polizeikontrolle verletzt und daraufhin einen Angriff auf einen der beiden Beamten behauptet. Der Geschädigte wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu Unrecht, wie im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen eines Drogenskandals im Münchener Polizeipräsidium aus dem Jahr 2020 festgestellt wurde. Bei den Ermittlungen gegen insgesamt 37 Polizeibeamte wegen Besitz von und Handel mit Kokain waren Smartphones gefunden worden, auf denen sich unter anderem Chatverläufe mit der Verabredung zu der Falschanzeige fanden. Die Anwälte der beiden ehemaligen Polizisten haben Berufung angekündigt.

17. November: „NSU 2.0“-Drohschreiben: Das OLG Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt den Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und 10 Monaten. Zwischen August 2016 und März 2021 waren über 60 solcher Schreiben verschickt worden (Az: 5/17 KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21)). Am 22. November teilt sein Anwalt mit, dass der Verurteilte ihn beauftragt hat, gegen das Urteil Revision einzulegen.

18. November: Spionage: Das OLG Düsseldorf (NRW) verurteilt einen ehemaligen Reserveoffizier der Bundeswehr wegen Spionage für den russischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von eindreiviertel Jahren.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Nach dem Tod einer Frau bei einem Polizeieinsatz hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen die beteiligten Beamten ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die 39-jährige habe am Abend des 17. November in ihrer Wohnung randaliert und sei kurz darauf von Streifenpolizisten in der Nähe entdeckt worden, die ihr wegen aggressiven Verhaltens Handschellen anlegten.

22. November: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt es ab, die Reststrafe des NSU-Waffenbeschaffers von dreieinhalb Jahren zur Bewährung auszusetzen.

23. November: Ermittlungen gegen Justizbeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei die Diensträume eines Richters am LG Frankfurt/M. (Hessen) wegen Verletzung von Privatgeheimnissen und Rechtsbeugung durchsucht hat. Der Mann steht im Verdacht, einem Rechtsanwalt, gegen den wegen Drogenhandel in großem Stil ermittelt wird, geheime Informationen weitergegeben zu haben. Gegen ihn werden ein Disziplinar- und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

25. November: Rechtsextremer Mordanschlag: Im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) sagt ein Mitarbeiter des LfV als Zeuge aus, zwischen den Verfassungsschutzämtern der einzelnen Bundesländer gebe es nur von Montag bis Donnerstag einen Informationsaustausch. Daher habe sein Amt seinerzeit nicht erfahren, dass der spätere Mörder Lübckes im September 2018 an einer gewalttätigen rechtsextremistischen Demonstration teilgenommen habe und ihn weiterhin als „abgekühlt“ geführt.

29. November: Polizeikennzeichnung: Das BVerfG weist die Klage einer brandenburgischen Polizistin gegen das, seit 2013 geltende Gesetz, zum Tragen eines Namensschildes an der Uniform letztinstanzlich, als nicht ausreichend begründet, zurück (https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/polizistin-scheitert-mit-verfassungsbeschwerde-brandenburger-kommissarin-muss-namensschild-an-dienstkleidung-tragen-8937040.html) (Az: 2 BvR 2202/19).

Körperverletzung im Amt: Das AG Bad Homburg (Hessen) stellt das Verfahren gegen einen Arzt, der einen Polizisten im Gesicht verletzt hatte, gegen Zahlung von 500 EUR Schmerzensgeld ein. Grund dafür sind Zweifel des Gerichts, ob die Beamten bei dem Einsatz verhältnismäßig vorgegangen sind.

30. November: Polizist*innenmord: Das LG Kaiserslautern verurteilt den Polizist*innenmörder von Kusel (beide Rheinland-Pfalz) zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Täter hatte im Januar zwei Polizisten erschossen, um seine Jagdwilderei zu verdecken. Die Verteidigung legt Revision ein.

30. November. Urteil gegen Polizisten: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entlassung eines Polizisten in Ausbildung bestätigt. Im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung wegen häufiger Fehlzeiten waren in einer Urinprobe Hinweise auf Cannabiskonsum festgestellt worden. Das Gericht bestätigte die Position des Dienstherrn, dass die Wirkungen von Cannabis der Aufgabenwahrnehmung als Polizist entgegenstünden und auch die charakterliche Eignung in Zweifel stünde.

Beitragsbild: „Verbinderin“ und „Verbinder“ bei der Polizei NRW (Infozentrale).

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