Mit dem Inkrafttreten am 7. Januar 2022 hat auch Nordrhein-Westfalen nun ein eigenes Versammlungsgesetz. Seit der Föderalismusreform 2008 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern, wovon zuvor bereits Bayern (2008), Sachsen-Anhalt (2009), Niedersachsen (2010), Sachsen (2012), Schleswig-Holstein (2015) und Berlin (2021) Gebrauch gemacht haben. Das VersG NRW sticht vor allem gegenüber den zuletzt beschlossenen und vergleichsweise liberal ausgestalteten Landesgesetzen in Berlin und Schleswig-Holstein negativ heraus.
Nicht zuletzt zeigt ein Blick auf den Katalog der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, dass das VersG NRW zu Recht als restriktivstes deutsches Versammlungsgesetz bezeichnet wird. Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten weiterlesen