Nicht die milde Strafe macht das Daschner-Urteil des Frankfurter Landgerichts problematisch, sondern die Behandlung der Folter als individuelles Fehlverhalten.
„Wo hört das auf?“, fragt David Simpson in der „London Review of Books“. Anlass der Frage sind die Folterbilder, die auch britische Soldaten aus dem Irak mit nach Hause gebracht haben. „Die Ereignisse im Gefängnis Abu Ghraib … scheinen sich überall in der hilflosen Politik der ‚Koalition der Willigen‘ zu wiederholen: selbst die Dänen haben nun offenkundig ihren Skandal. Die Fotografien britischer Untaten, die publik wurden, als ein glückloser britischer Soldat seinen Film einem Laden der örtlichen Hauptstraße zum Entwickeln gegeben hatte, präsentieren das Lager Bread Basket wahrscheinlich als ein anderes schändliches Beispiel. Die Fotografien sind schwer zu erkennen. Sind die aufeinander gepressten Fäuste und die schweren Stiefel, mitten in der Luft eingefangen, dazu ausersehen, Knochen von wehrlosen Gefangenen zu brechen und sie zu verletzen oder wurden sie nur vor der Kamera vorgespielt, um zu prahlen? Stellen sie nachgemachte Gewalttaten dar oder machen sie sichtbar, was da kommen wird? Vor den Prozessen werden wir nichts Genaueres wissen. Und selbst dann werden wir nicht alles wissen.“[1] Folter absolut relativ – Das Fragwürdige am Daschner-Urteil weiterlesen