von Helmut Wolf
Rechtsextremistische Demonstrationen einfacher verbieten zu können – das ist das gemeinsame Ziel dreier Vorschläge zur Änderung des Versammlungsgesetzes (VersG). Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben Gesetzesanträge im Bundesrat gestellt, die CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht.[1] Letzterer ist am 16. März 2001 in erster Lesung behandelt und von den anderen Fraktionen abgelehnt worden.
Den Gesetzgebungsvorhaben ist gemeinsam, dass sie gegenüber dem geltenden Recht mehr Handhaben dafür geben wollen, Versammlungen von Rechtsextremisten zu unterbinden oder einzuschränken. Diese Absicht ist angesichts all des abscheulich Schrecklichen, das sich rechtsaußen in unserem Land tut, allzu verständlich. Es ist nur sehr schwer begreiflich zu machen, dass Rechtsextremisten ihre Parolen auf Versammlungen verbreiten dürfen, dass die Polizei solche Versammlungen zu schützen hat und dass die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Demonstrationen von Rechtsextremen ermöglichen. Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen weiterlesen