Schlagwort-Archive: BVerfG

Kommentar: Dem Kaiser, was des Kaisers ist

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die NSA-Selektorenliste

Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Oktober die G-10-Kommission abgebügelt hat, sind am Dienstag (15. November 2016) auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen sowie die Vertreter*innen beider Parteien im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner und Konstantin von Notz, mit ihrer Klage gescheitert: Die Bundesregierung darf dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auch weiterhin eine Liste von (inaktiven) Selektoren vorenthalten. Es ging dabei keineswegs um sämtliche Suchbegriffe, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA dem BND geliefert hatte und mit denen letzterer den Telekommunikationsverkehr am Internet-Knotenpunkt in Frankfurt/Main durchforstet hat. Auf der Liste stehen nur jene 40.000 Selektoren, die dem BND selbst nicht mehr geheuer waren und die er deshalb aussortiert hat – unter anderem weil damit Personen, Organisationen und Firmen aus der EU und auch aus Deutschland überwacht wurden. Die Bundesregierung hatte argumentiert, sie könne dem Ausschuss diese Liste nicht vorlegen, weil für eine Weitergabe an Dritte – damit auch an die parlamentarischen Kontrolleur*innen – die Einwilligung der USA erforderlich sei. Dazu habe man sich in einer völkerrechtlichen Vereinbarung mit den USA verpflichtet. Mit einer Bekanntgabe an den Ausschuss (und nicht etwa an die Öffentlichkeit) riskiere man, von der geheimdienstlichen Kooperation ausgeschlossen zu werden. Und ohne die sei die Arbeit des BND insgesamt gefährdet. Kommentar: Dem Kaiser, was des Kaisers ist weiterlesen

Trotz allem: gegen das NPD-Verbot. Wer das Parteiverbot bestellt, kauft die fdGO mit ein

von Heiner Busch

Die Innenministerkonferenz hat am 5. Dezember 2012 empfohlen, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren zu nehmen. Ein Akt symbolischer Politik, der dem angeschlagenen Verfassungsschutz, der dafür eine Materialsammlung erstellt hat, mehr Legitimität beschert.

Außen billige, papp-süße Schokolade, innen hohl – das sind die Nikoläuse, die man Kindern in der Nacht zum 6. Dezember in die Stiefel steckt. Das Geschenk, das die Innenministerkonferenz (IMK) auf ihrer Dezembersitzung der bundesdeutschen Öffentlichkeit gemacht hat, ist von ähnlicher Qualität. Das neue NPD-Verbotsverfahren, das der Bundesrat inzwischen beschlossen hat, täuscht einen entschlossenen Kampf gegen den Rechtsextremismus vor, schmeckt aber vor allem nach der alten „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Weder die Neonazi-Szene noch der bis weit in die Mitte der Gesellschaft und – notabene – in die staatliche Migrationspolitik reichende Rassismus werden dadurch erledigt. Trotz allem: gegen das NPD-Verbot. Wer das Parteiverbot bestellt, kauft die fdGO mit ein weiterlesen

Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen

von Michael Sturm und Christoph Ellinghaus

Die Zeiten, da Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizeien mit schweren Waffen in quasi-militärische Manöver zogen, sind längst vorbei. Polizeiliche Einsätze bei Demonstrationen folgen heute dem Prinzip der „deeskalativen Stärke“.

Spätestens die Erfahrungen mit den Demonstrationen der Studentenbewegung am Ende der 60er Jahre verdeutlichten der Polizei, dass ihre Feindbilder, Einsatztaktiken und Ausrüstungsstandards den Wirklichkeiten der Bundesrepublik nicht gerecht wurden. Sie sah sich nicht mit bewaffneten kommunistischen Umsturzversuchen konfrontiert, die seit den 50er Jahren den Bezugspunkt für Manöver von Bereitschaftspolizeien und Bundesgrenzschutz bildeten, sondern mit zivilen Protesten von Jugendlichen und Studierenden. Sie musste zur Kenntnis nehmen, dass die Öffentlichkeit zunehmend sensibler und kritischer auf ihre Maßnahmen reagierte. Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen weiterlesen

Demokratie und Demonstration – Notizen zur unendlichen Demonstrationskontroverse

Demonstrationen als kollektive Äußerungsformen sind so alt, wie menschliche Geschichte überliefert ist. Und seit es Demonstrationen gibt, sind sie umstritten. Das überrascht nicht.

In Geschichte und Gegenwart überwiegen zwar die Herrschaftsdemonstrationen aller möglichen Art – der symbolische Gebrauch von Politik und der herrschaftspolitische Gebrauch von Symbolen. Dennoch verstehen wir heute unter Demonstrationen etwas anderes: Sie sind das Mittel, mit dem Gruppen ihre unterdrückten oder der etablierten Herrschaft und ‚Ordnung‘ entgegenstehenden Interessen äußern. Dem lateinischen Wortsinn gemäß wird in Demonstrationen auf etwas hingewiesen, etwas nachgewiesen, etwas öffentlich und damit kenntlich gemacht. Demonstrationen sind daher immer wenigstens rudimentär politisch. Sie werden von kleineren oder größeren Gruppen von Menschen unternommen. Sie wenden sich an andere Menschen, nicht selten an die Vertreter einer etablierten Ordnung, denen vorgeworfen wird, Missstände zu übersehen, zuzulassen oder selbst herzustellen. Demonstrationen schaffen also dort, wo sie stattfinden, Unruhe. Sie ärgern. Sie stellen geordnete Zustände und die Ruhe als erste Bürgerpflicht in Frage. Demokratie und Demonstration – Notizen zur unendlichen Demonstrationskontroverse weiterlesen

Europol und Eurojust – Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen

von Ben Hayes und Heiner Busch

Seit dem Amsterdamer Vertrag steht fest: Europol soll „operative“ Befugnisse erhalten. Die rechtliche und politische Debatte läuft der tatsächlichen Entwicklung wieder einmal hinterher, denn faktisch ist das Amt auch als Informationspolizei längst „operativ“ tätig. Ob durch den Aufbau von Eurojust ein justizielles Gegengewicht zur polizeilichen und politischen Macht von Europol geschaffen werden kann, ist sehr zu bezweifeln.

Ende vergangenen Jahres arbeiteten 245 Personen bei Europol. 47 von ihnen waren VerbindungsbeamtInnen der Mitgliedstaaten, 156 Europol-BeamtInnen im engeren Sinne, darunter wiederum rund 30 Informations- und KommunikationstechnikerInnen, 40 KriminalanalystInnen und 36 Personen in der kriminalpolizeilichen Auswertung.[1] Heute, zehn Jahre nachdem der Europäische Rat in Luxemburg dem Drängen des deutschen Bundeskanzlers nachgegeben hatte und wegen der angeblich so dramatischen Entwicklung des Drogenhandels den politischen Startschuss für den Aufbau des Amtes gab, ist Europol eine feste Größe in der polizeilichen und innenpolitischen Landschaft der EU. Die 1995 unterzeichnete Konvention ist im Oktober 1998 in Kraft getreten; im Juli 1999 nahm Europol mit allen notwendigen Zusatzprotokollen und Durchführungsbestimmungen den „Vollbetrieb“ auf. Das Provisorium mit Namen Europol-Drogeneinheit (EDU) war damit definitiv abgeschlossen. Provisorisch war daran ohnehin nur der rechtliche Status, die ministerielle Vereinbarung aus dem Jahre 1993, gewesen. Tatsächlich waren mit dem Arbeitsantritt der EDU im Januar 1994 vollendete Tatsachen geschaffen, die nur noch ihrer rechtlichen Form und ihres weiteren Ausbaus bedurften. Europol und Eurojust – Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen weiterlesen

Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen

von Helmut Wolf

Rechtsextremistische Demonstrationen einfacher verbieten zu können – das ist das gemeinsame Ziel dreier Vorschläge zur Änderung des Versammlungsgesetzes (VersG). Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben Gesetzesanträge im Bundesrat gestellt, die CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht.[1] Letzterer ist am 16. März 2001 in erster Lesung behandelt und von den anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Den Gesetzgebungsvorhaben ist gemeinsam, dass sie gegenüber dem geltenden Recht mehr Handhaben dafür geben wollen, Versammlungen von Rechtsextremisten zu unterbinden oder einzuschränken. Diese Absicht ist angesichts all des abscheulich Schrecklichen, das sich rechtsaußen in unserem Land tut, allzu verständlich. Es ist nur sehr schwer begreiflich zu machen, dass Rechtsextremisten ihre Parolen auf Versammlungen verbreiten dürfen, dass die Polizei solche Versammlungen zu schützen hat und dass die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Demonstrationen von Rechtsextremen ermöglichen. Ein „schärferes“ Versammlungsrecht? Wie die „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ nicht gesetzt werden dürfen weiterlesen

Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag

von Heiner Busch

Sowohl in der öffentlich zugänglichen Begründung des Verbotsantrags als auch in den nach wie vor als Verschlusssache behandelten Materialien präsentiert sich der Verfassungsschutz vor allem als Zeitungsausschnittdienst, der die ideologischen Irrungen und Wirrungen der NPD en detail nachvollzieht. Selbst die „Behördenzeugnisse“, die die geheimen Aktivitäten des Geheimdienstes abdecken, beziehen sich meist auf Äußerungen und nicht auf Handlungen der Partei.

Wer wie er Abhörprotokolle gelesen hätte, könne an der aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung der NPD keine Zweifel mehr haben, aber auch das offen gelegte Material sei als Beweis ausreichend. So erklärte der bayerische Innenminister Günter Beckstein am 15. November 2000 vor dem Innenausschuss des Bundestages, wo er als Urheber der NPD-Verbotsforderung auftrat.[1] Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag weiterlesen

ZUM BGH-URTEIL ÜBER SITZBLOCKADEN VOM MAI 1988

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat am 5. Mai dieses Jahres unter dem Aktenzeichen 1 StR 5/88 entschieden, daß Sitzblockaden strafbar sind. Billigenswerte „politische Fernziele“ sollen nur noch beim Strafmaß Berücksichtigung finden.

1. Zur Einordnung der Entscheidung

Teilnehmer an Sitzblockaden werden verurteilt, weil sie sich nach Ansicht der Gerichte wegen Nötigung strafbar gemacht haben. Nach dieser Vorschrift, 240 StGB, ist es untersagt, einen anderen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. In Absatz 2) wird der Begriff „rechtswidrig“ näher erläutert: Die Anwendung der Gewalt muß in Relation zu dem angestrebten Zweck als verwerflich angesehen werden. ZUM BGH-URTEIL ÜBER SITZBLOCKADEN VOM MAI 1988 weiterlesen